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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Renten-Frage



ferryporsche356
28.11.2008, 13:12
Allwissendes Forum,

jemand übernimmt zu 100% eine GmbH und wird gleichzeitig deren alleiniger Geschäftsführer.
Private Kranken- und Pflegeversicherung besteht schon seit Jahren.

Nun soll auch der Ausstieg aus der Arbeitslosen- und Rentenversicherung vollzogen werden.

Wie geht das:
Werden einfach die Beiträge nicht mehr bezahlt oder muss man sich irgendwo abmelden, wenn ja: wo?


Danke für Euren Input. =)


PS: Bitte nicht jetzt einen Thread Pro/Contra gesetzliche RV, darum gehts nicht. ;)

Treo
28.11.2008, 15:09
Wird automatisch bei der SV-Meldung berücksichtigt. Dementsprechend vom Lohnbüro bzw. Steuerberater.

JakeSteed
28.11.2008, 16:15
Magst Du die Arbeitlosenversicherung nicht behalten? Better safe than sorry? Kost' ja nicht die Welt finde ich.

ferryporsche356
28.11.2008, 16:52
Original von Treo
Wird automatisch bei der SV-Meldung berücksichtigt. Dementsprechend vom Lohnbüro bzw. Steuerberater.

Danke, das wollte ich hören. =) :gut:

COMEX
28.11.2008, 17:01
GLÜCKWUNSCH!

ferryporsche356
28.11.2008, 17:22
Ne ne, geht nicht um mich.

Ich hab das schon lange hinter mir. ;)

AcidUser
28.11.2008, 17:27
Original von JakeSteed
Magst Du die Arbeitlosenversicherung nicht behalten? Better safe than sorry? Kost' ja nicht die Welt finde ich.

Du kannst glaube ich nicht sagen "AV ja, den Rest nicht!"


Ansonsten, siehe den Beitrag von Rene´ (Treo)!

JakeSteed
28.11.2008, 17:39
Originally posted by AcidUser

Original von JakeSteed
Magst Du die Arbeitlosenversicherung nicht behalten? Better safe than sorry? Kost' ja nicht die Welt finde ich.

Du kannst glaube ich nicht sagen "AV ja, den Rest nicht!"


Ansonsten, siehe den Beitrag von Rene´ (Treo)!

Doch doch! Kannste! ;) Finds auch sinnvoll und is nich teuer :gut:

Panikus
28.11.2008, 20:30
Sorry das ist absoluter Blödsinn !!

Du kannst Beiträge zahlen wie Du willst, im Leistungsfall wird geprüft ob Du überhapt aufgrund Deiner Stellung sozialversicherungspflichtig bist oder nicht.

Es gibt hierzu zahlreiche Beispiele dass im Leistungsfall die Sozialträger dann die Leistungen verweigern.

Wenn Du ( bzw Deine Bekannter ) die Stellung eines GGF der beherrschend ist hast, ist die Sachlage klar :

Du solltest schleunigst bei der zuständigen AOk bzw BFA einen Antrag auf Befreiung von der Sozialversicherungspflicht stellen.

Hierzu benötigst Du ua. den Arbeitsvertrag bzw den Gesellschaftervertrag und am Besten auch eine kurze Erläuterung von Deinem STB sowie den Handelsregisterauszug.

Bei 100% Anteil an der GMBH sollte dies alles relativ einfach von Statten gehen.

Gezahlte Beiträge zur GRV kann man für einen begrenzten Zeitraum zurück fordern. Beiträge zur ALO ebenfalls allerdings ist der Zeitraum hier geringer . Einen Leistungsanspruch für ALO gibt es für einen beherrschenden GGF nicht, er wird quasi wie ein Unternehmer gesehen der die Geschicke der GmbH selbst verantwortlich lenkt.

Wenn keine 50 Pflichtbeiträge vor 1984 in die BFA eingezahlt wurden ist die BU sowiso futsch, also macht an dieser Stelle die GRv auch wenig Sinn.

Immer vorrausgesetzt es handelt sich um einen beherrschendne GGF.
( Gilt aber auch für Personengesellschaften )

Aber das Ganze hat sogar sein Gutes, denn jetzt steht die gesamte Welt der betrieblichen Altersversorgung offen, hier gibt es wirklich intelleigente Lösungen um eine atraktive Altersversorgung via GmbH aufzubauen.


mfg