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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ladenlokal mieten , frage .......



ralfsch
01.12.2008, 21:14
Hallo Forum für alle Lebenslagen.

Folgendes, eine Bekannte von mir hat ein Ladenlokal angemietet.
Mit dem Vermieter Vertrag abgeschlossen und alle Renovierungen durchgesprochen, wobei alle Renovierungen auf Ihre Kosten gehen.

Fussboden,Decke,Wände und Toiletten.
Der Vermieter beteiligt sich an nichts , was ich persönlich schon komisch finde.

Während der Renovierungen wurde jetzt festgestellt das die elektrischen Leitungen nicht dem aktuellen Standard entsprechen.Der Vermieter hat jetzt den ausführenden gesagt das sie die Leitungen neu machen sollen und meine Bekannte würde das bezahlen.

Ist meine Bekannte dazu verpflichtet oder ist das Sache des Vermieters ?

Unabhängig davon das er das in Auftrag gegeben hat ?

paddy
01.12.2008, 21:20
Das kommt auf den Vertrag an. Daher: An einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht wenden. ;)

padis
01.12.2008, 22:13
ich habe irgendwie den Eindruck, daß Dein Vermieter nur einen Dummen sucht, der ihm vorab die Bruchbude saniert...

und später wird er Eigenbedarf anmelden....

karlhesselbach
01.12.2008, 22:48
Gewerblich hat nichts mir privater Wohnungsmiete zu tun ;)

ein letztes Feld des alles beherrschenden Mietdiktators

Passion
01.12.2008, 23:02
yep

rororollthex
02.12.2008, 00:56
Original von ralfsch
Hallo Forum für alle Lebenslagen.

Folgendes, eine Bekannte von mir hat ein Ladenlokal angemietet.
Mit dem Vermieter Vertrag abgeschlossen und alle Renovierungen durchgesprochen, wobei alle Renovierungen auf Ihre Kosten gehen.

Fussboden,Decke,Wände und Toiletten.
Der Vermieter beteiligt sich an nichts , was ich persönlich schon komisch finde.

Während der Renovierungen wurde jetzt festgestellt das die elektrischen Leitungen nicht dem aktuellen Standard entsprechen.Der Vermieter hat jetzt den ausführenden gesagt das sie die Leitungen neu machen sollen und meine Bekannte würde das bezahlen.

Ist meine Bekannte dazu verpflichtet oder ist das Sache des Vermieters ?

Unabhängig davon das er das in Auftrag gegeben hat ?

Was steht drin? :ka:

ralfsch
02.12.2008, 07:02
Sorry das ich mich erst jetzt wieder melde.

Also im Mietvertrag steht nicht besonderes drin bezüglich Renovierungen.

Mündlich abgesprochen ( in meinem beisein ) waren halt die oben von mir genannten Dinge.Also Fussboden, Decke , Wände und Toiletten.Wobei gerade die Toiletten in einem jämmerlichen Zustand waren.
Nach Auszug müsste dann aber auch nichts gemacht werden.
Das einzige was er bereit war zu erneuern ist eine total demolierte Türzarge .

Aus der Äusserung von @karlhesselbach kann ich wohl entnehmen das der Vermieter bestimmt was gemacht werden muss ?

Auch ich hatte das Gefühl hier wird jemand gesucht der die Renovierung auf Kosten eines(einer) dummen sucht.
Aber meine Bekannte war nicht zu bremsen . Frauen halt....
Jetzt geht das Jammern los. Frauen halt..... ;)

mac-knife
02.12.2008, 09:32
Der Vertrag spricht! Gewerberaum-Mietverträge sind keine Standard-Mietverträge.

Ich habe einmal nur 3 nackte Betonwände, Boden und Decke gemietet. Der komplette Innenausbau inkl. aller Installationen gingen voll auf mich. Hinten rechts war ein Stromanschluss und Wasserein- und Austritt. Ende.

Ich kann da nicht unbedingt nur Vermieterwillkür entdecken. Meist werden die nötigen Mieterleistungen bei den Verhandlungen über die Höhe der Miete berücksichtigt. Um sowas vernünftig zu bewerten und sich vor bösem Erwachen zu bewahren ist es sehr, sehr empfehlenswert sich vorher einen Überblick über das was auf Einen zukommt durch die professionelle Hilfe zum Beispiel eines Architekten, zu verschaffen. Mein Architekt ist zum Glück mit mir verheiratet. Bei dem anderen Geschäft hat sie selbstverständlich auch die Leitungen und den zur Verfügung stehenden Stromzugang auf Alter, Tauglichkeit und Kapazität von einem durch sie hinzugezogenen Elektriker prüfen lassen. Wurmige alte Buden kann man keinem kompetenten Architekten unterschieben. Es ist zwar hart, aber wer das versäumt hat, hat sich fahrlässig auf ein Abenteuer eingelassen. Natürlich ist ein Vermieter, der bei seinem zukünftigen Mieter Unerfahrenheit wittert und das dazu ausnutzt die für sich besten Miete zu erreichen, nicht nett. Aber das wird wohl heutzutage kaum noch Jemand ernsthaft erwarten. Was der Eine gemein nennt, findet der Andere clever. Ob ein nachträglich hinzugezogener Anwalt da was ausrichten kann, kann wohl keiner vernünftig beantworten, der den Vertrag nicht genau kennt.

ralfsch
02.12.2008, 09:59
@ all

Danke wiedermal für die kompetenten Antworten.

Anwalt ist kein Thema.Es ging mir nur um die grundsätzliche Frage.
Was ich jetzt von euch gelernt habe das man gewerbliche Vermietung in keinster Weise mit "normaler" Vermietung vergleichen kann .

Das war mir persönlich absolut nicht Bewusst.
Werde meiner Bekannten empfehlen etwas auf die Tränendrüse zu drücken ;) und ansonsten halt den Umstand zu akzeptieren.