Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage an Versicherungsspezialisten: Haftpflichtversicherung verweigert komplette Schadensregulierung
Hallo Leute,
vor Wochen hat meine Mutter mir tiefe Kratzer durch einen abstehenden Nietenknopf in meine Autoledersitze gemacht.
Das Ganze wurde Ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet. Kostenvoranschlag / Gutachten bei BMW ergab einen Schaden von insgesamt 543,48 € inkl MwST.
Darin sind enthalten:
Lohn: 123,36 €
Teile: 333,35 €
Steuer: 86,77 €
Nun hat mir die Versicherung die Schadensregulierung zugesagt ohne allerdings einen Wertausgleich ohne Reparatur zu erwähnen, den ich eigentlich beabsichtige. Auf Nachfrage bei der Versicherung heißt es, man könne mir nur einen Wertausgleich in Höhe von 300,- € anbieten wenn ich den Schaden nicht reparieren lasse. Mehr würde nicht gehen, weil der Schaden auch nicht so hoch seie.
Jetzt meine Frage: Auf welchen Betrag habe ich eigenlich Anrecht?
543,48 € ohne MwST oder nur auf die Teilekosten von 333,35 €?
Irgendwas kommt mir hierbei spanisch vor?!
Danke für Eure unkomplizierte Hilfe!
Hallo Mario,
ich verstehe gerade nicht, was Du wissen willst :grb:
Im Threadtitel steht "veweigert komplette Schadensregulierung", im Text schreibst Du, die Versicherung würde entweder 300 EUR bei Nicht-Reparatur, oder die Reparaturkosten bezahlen. Was trifft zu?
Tut mir leid für das Mißverständnis: Ich will nur wissen was mir bei Nichtreparatur zusteht. Die 300 € oder eventuell mehr...
Ich hab mal bei einem BMW E39 den kompletten Fahrersitz inkl. Sitzheizung für 250 EUR bezogen bekommen, allerdings nicht bei BMW. Dort wollte man schon für die beiden Lederteile über 800 EUR.
Daher finde ich, die 300 EUR sind ein faires Angebot. Bin aber kein Versicherungsexperte und kann nicht sagen, was Dir zustehen würde.
time4web
10.12.2008, 13:15
was willst du denn haben, die 500 ohne was reparieren zu lassen? :grb:
z.B. wenigstens Teilekosten. Ich geh ja davon aus dass die Versicherung mir zuerst mal weniger anbietet als sie eigentlich zahlen müßte.
Weiß doch, dass bei KFZ-Haftpflichschaden immer bei Nichtreparatur auch der Schaden inkl. Reparaturkosten ohne MwSt vergütet wird...
Original von wulfman
Jetzt meine Frage: Auf welchen Betrag habe ich eigenlich Anrecht?
543,48 € ohne MwST
So würde ich das sehen. Ja.
nicht wirklich, da Haftpflicht nur eine Zeitwertversicherung ist. Bei Reparatur ist es was anderes. Ich würde es reparieren lassen. Denn irgendwann soll das Auto ja mal den besitzer wechseln und dann mit dem Schaden.
na, dann will ich Euch "Experten" mal schlau machen.
Nach einem Haftpflichtschaden hat man den Anspruch so gestellt zu werden, als ob der Schaden nicht eingetreten ist. (§ 823 BGB)
Das bedeutet, der Anspruch besteht im Rahmen des Zeitwertes.
Über die Höhe des Zeitwertes lässt es sich herrlich streiten.
Alter und Zustand muss berücksichtigt werden!
Bei Reparatur eines alten Sitzes muss man somit sogar auf einen Abzug bei der Reparaturrechnung rechnen, da ein neuer Sitzbezug gegenüber einem alten Sitzbezug einen "geldwerten Vorteil" darstellt.
Diese Vorgehensweise regelt keine Versicherungsbedingung, sondern unser altes "Bürgerliches Gesetzbuch".
Ich hoffe damit ein bisschen Klarheit in die Angelegenheit gebracht zu haben.
Vorgehensweise gegenüber der Haftpflichtversicherung:
- Brief an Gesellschaft schreiben und folgendermaßen argumentieren -
"Bin mit Zahlung von 400 € einverstanden. Ansonsten sehe ich mich gezwungen die Angelegenheit meinem Anwalt zu übergeben."
Gruß
auto
Vielen Dank auto für die Antwort!
Email tuts auch, oder?
Original von auto
na, dann will ich Euch "Experten" mal schlau machen.
Nach einem Haftpflichtschaden hat man den Anspruch so gestellt zu werden, als ob der Schaden nicht eingetreten ist. (§ 823 BGB)
Das bedeutet, der Anspruch besteht im Rahmen des Zeitwertes.
Über die Höhe des Zeitwertes lässt es sich herrlich streiten.
Alter und Zustand muss berücksichtigt werden!
Bei Reparatur eines alten Sitzes muss man somit sogar auf einen Abzug bei der Reparaturrechnung rechnen, da ein neuer Sitzbezug gegenüber einem alten Sitzbezug einen "geldwerten Vorteil" darstellt.
Diese Vorgehensweise regelt keine Versicherungsbedingung, sondern unser altes "Bürgerliches Gesetzbuch".
Ich hoffe damit ein bisschen Klarheit in die Angelegenheit gebracht zu haben.
Vorgehensweise gegenüber der Haftpflichtversicherung:
- Brief an Gesellschaft schreiben und folgendermaßen argumentieren -
"Bin mit Zahlung von 400 € einverstanden. Ansonsten sehe ich mich gezwungen die Angelegenheit meinem Anwalt zu übergeben."
Gruß
auto
Genauso ist es richtig :gut:
Die Gesellschaft wird sicherlich mit den 400.- Vorschlag einverstanden sein.
Original von immo123
Die Gesellschaft wird sicherlich mit den 400.- Vorschlag einverstanden sein.
... oder 320 EUR anbieten :D :D
Edith sagt: Haaalt, es geht ja um eine Versicherung. Ersetze daher 320 durch 310 ;)
steven_79
13.12.2008, 04:13
Original von auto
na, dann will ich Euch "Experten" mal schlau machen.
Nach einem Haftpflichtschaden hat man den Anspruch so gestellt zu werden, als ob der Schaden nicht eingetreten ist. (§ 823 BGB)
Das bedeutet, der Anspruch besteht im Rahmen des Zeitwertes.
Über die Höhe des Zeitwertes lässt es sich herrlich streiten.
Alter und Zustand muss berücksichtigt werden!
Bei Reparatur eines alten Sitzes muss man somit sogar auf einen Abzug bei der Reparaturrechnung rechnen, da ein neuer Sitzbezug gegenüber einem alten Sitzbezug einen "geldwerten Vorteil" darstellt.
Diese Vorgehensweise regelt keine Versicherungsbedingung, sondern unser altes "Bürgerliches Gesetzbuch".
Ich hoffe damit ein bisschen Klarheit in die Angelegenheit gebracht zu haben.
Vorgehensweise gegenüber der Haftpflichtversicherung:
- Brief an Gesellschaft schreiben und folgendermaßen argumentieren -
"Bin mit Zahlung von 400 € einverstanden. Ansonsten sehe ich mich gezwungen die Angelegenheit meinem Anwalt zu übergeben."
Gruß
auto
Wenn schon "schlau" argumentiert wird, dann aber bitte auch richtig. Der Regulierungsanspruch ggü. einer Haftpflichtversicherung hat in erster Linie rein gar nichts mit dem BGB respektive erst recht nicht mit deliktischer Haftung gemäß § 823 I zu tun, sondern mit dem VVG.
giftmischer
13.12.2008, 08:14
Hatte mal einen ähnlichen Fall.
Habe einen Bekannten bei einer Versicherung, der mir damals einige Tips gegeben hat.
Damals hab ich zuerst bei meiner Versicherung angerufen und darum gebeten, dass sie bitte ihren Gutachter schicken sollen.
Der kam dann und hat den Schaden bewertet.
Diese Bewertung bekam ich dann schriftlich.
Ab diesem Zeitpunkt hatte ich dann die Wahl zwischen reparieren lassen und die Rechnung einreichen oder aber der "fiktiven Abrechnung gemäß Gutachten".
Genau um das habe ich dann per Brief gebeten und ich bekam genau die Summe aus dem Gutachten überwiesen.
EDIT: Ich finde genau bei Fällen in dieser Art und in ungefähr dieser Preisklasse zeigt sich immer ein massiver Unterschied in der Abwicklung, abhängig davon ob man bei dem Versicherer alle seine Policen hat oder nur diese eine.
Ich habe alle Policen bei einem Anbieter und die Jungs waren bisher extrem kulant ;).
falkenlust
13.12.2008, 13:19
...und ich dachte immer innerhalb der Familie greift die Haftpflicht gar nicht... :grb:
Warum nicht? Wenn ich z.B. bei miener Schwester oder Mutter zu Besuch bin.
giftmischer
13.12.2008, 14:45
Ich glaube wenn man nicht zusammen in einem Haushalt wohnt, greift die Haftpflicht schon.
@steven_79
Halbwissen ist schlimmer als gar nichts wissen. (Chinesisches Sprichwort)
Der Schadensersatz gegenüber der Mutter begründet sich auf den § 823 BGB!
(nennt man auch deliktische Haftung)
Das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) regelt das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer.
Einen direkten Regulierungsanspruch gegenüber dem Versicherer liegt hier nicht vor.
Dies würde z.B. zu bei der Kfz-Haftpflichtversicherung zutreffen. (Pflichtversicherung).
Ich glaube es hilft uns hier aber auch nicht weiter, wenn wir um Paragraphen und Gesetze streiten.
Gruß
Auto
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