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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verpackungsverordnung neu ab 01.01.2009



karlhesselbach
10.12.2008, 15:34
Guten Tag.

Hat sich irgendwer schon mal eingehend mit der Verpackungsverordnung befaßt.

Das scheint ein schöner Hammer, und Kostenfaktor zu werden.

NicoH
10.12.2008, 15:47
Erst gerade, als Du darüber geschrieben hast, zum ersten Mal.

Bedeutet das, dass ich bei einem Internethändler einen Staubsauger kaufe und das Verpackungsmaterial beim lokalen Händler auf den Tisch legen kann, damit er es entsorgt?

tela
10.12.2008, 15:47
zus: 5 . Novelle der Verpackungsverordnung

Hallo,
habe mich nicht tiefgreifend mit beschäftigt, intressiert hat mich das nur aus verbrauchersicht, wo ich den schon wieder abgezockt werden könnte.

Tatsächlich bedarf es wohl als potentieller Versender einen Lizenzgeber(oder so Ähnlich) Der über die E-Bucht (Tochtergesellschaft)angebotene Service ist da wohl eher teuer.

Schau mal bei baehr-verpackung .de

Ob das für dich zutrifft, kannst nur Du selber einschätzen, zumindest gibt es eine Alternative zu der buchteigenen Abzockgesellschaft.

Auf alle Fälle winken schon wieder einmal mehr die Abmahn-Künstler mit ihren Drohbriefen.

Gruß,
René

dibi
10.12.2008, 17:29
http://www.wortfilter.de/News/news3072.html (http://www.wortfilter.de/News/news3072.html)

Donluigi
10.12.2008, 17:47
Wasn das jetzt schon wieder für ein Scheiß?

ehemaliges mitglied
10.12.2008, 18:18
Das ist wichtig:

Klick! (http://www.wortfilter.de/News/news3073.html)

NicoH
10.12.2008, 18:39
Wobei Ralf sich natürlich trotzdem an alle Regeln hält :gut:

SAMMÄ
10.12.2008, 22:21
Kann jemand nochmal kurz und knapp zusammenfassen, wozu die Geschichte dient?

Ebay wird immer unattraktiver.

Ingo.L
10.12.2008, 22:35
Original von SAMMÄ
Kann jemand nochmal kurz und knapp zusammenfassen, wozu die Geschichte dient?
....

Der stationäre Einzelhandel muss bereits seit Jahren Verpackungen zurücknehmen. Versandhändler werden jetzt gleichgestellt.

Einzelheiten zur Verpackungsverordnung findest du genug im Netz. z.B. hier

http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&cid=2114&title=Welche+Pflichten+legt+die+Verpackungsverordn ung+den+Onlineh%E4ndlern+auf%3F