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retsyo
14.12.2008, 20:58
Leute, mir ist gerade ein selten dämlicher Fehler unterlaufen!

Ich wollte zwei Mirkofone im Wert von ca. 100,- (jedes!) einstellen.
Ab 1 Euro Startpreis.

Blöderweise hab ich nicht genau geschaut und war noch in der eingespeicherten Vorlage meiner lettzen Auktion: und die war zum FESTPREIS!

Ich hab's sofort bemerkt, aber noch bevor ich die Auktionen canceln konnte, hatten da natürlich schon zwei Geier zugeschlagen. Das war eine Sache von SEKUNDEN! 8o

Natürlich schon die obligatorischen "Ich nehme die Bezahlung vor"-Mails bekommen.... Klar!

Ich hab jetzt noch mit keinem der "Käufer" Kontakt aufgenommen, weil ich mich erstmal in den Ar*** beissen muss.

Hab ich da irgend eine Chance, aus den beiden Nummern rauszukommen?????


Hilfe!

Ingo.L
14.12.2008, 21:18
Fechte den KAufbertrag wg. Irrtums an. Sende das den Käufern.

http://www.ra-****.de/internetauktion22.htm


Hiernach kann, wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhaltes überhaupt nicht abgeben wollte, diese, Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde; das entsprechende Rechtsgeschäft ist dann als von Anfang an nichtig anzusehen. Diese Voraussetzungen sind vorliegend betreffend das Verkaufsangebot des Beklagten gegeben.

Quelle: http://www.ra-****.de/internetauktion22.htm


Kassiere die blöden Bewerungen und gut ist.

retsyo
14.12.2008, 21:28
Danke erstmal Ingo!


Ich habe den Käufern gleich ganz nette und liebe emails geschrieben und ihnen die Situation erklärt aber noch nichts gehört.
Natürlich bis auf die Überweisungs-Mails.
D.h. ich gehe mal davon aus, dass die mir am Montag den Euro überweisen werden.

Kann ich denen dann einfach eine Mail mit Bezug auf den von Dir genannten Urteilsrtext senden, damit ausdrücklich den Kauffvertrag anfechten, davon zurücktreten und den Heinis ihren Euro überweisen?

Oder werde ich dann wegen irgendwas angezeigt?

Die Bewertungen sind mir schnuppe!

Ingo.L
14.12.2008, 21:32
Anzeigen kann dich keiner, da es sich ja hier um einen privaten Kaufvertrag handelt.. Du musst nur ausdrücklich deinen Irrtum erklären und vom Kaufbertrag zurücktreten. Wenn die Spacken dann meinen dich zivilrechtlich auf Erfüllung verklagen zu müssen, werden sie unter Berücksichtigung des oben genannten Uteils schlechte Karten haben.

Aber bei einem Rechtstreit ist immer die individuelle Situation zu berücksichtigen und zwei die selben Sachverhalte könne von zwei unterschiedlichen Richtern zu entgegengesetzten Urteilen führen. ;)

Trotz allem denke ich, Irrtum erklären, vom Kaufvertrag zurücktreten, evt. gezahltes Geld erstatten und gut ist :gut:

retsyo
14.12.2008, 21:34
Danke sehr, Ingo!

Genau das werde ich machen! :gut:

So ein saublöder Fehler von mir! :motz:

Ingo.L
14.12.2008, 21:36
Kann passieren und unter Ehrenleuten führt sowas im Regelfall nie zu Problemen. Aber in der Bucht sind leider nicht viele Leute mit Ehre im Leib unterwegs ;(

Schade eigentlich. Hättetst die Mikro's besser im Network angeboten

retsyo
14.12.2008, 21:37
Immer noch keine Antwort.
Ich warte jetzt noch bis morgen, dann schreibe ich mal eine sachliche Mail.
Mit Bezug auf das Gerichtsurteil....


Ja, ich hatte ja schon mal ein Neumann Mikro im Network angeboten.

Aber Musikequipment ist hier nicht sooooo der Renner.... :D

CDPoldi
14.12.2008, 22:39
Ich hab mir gerade das Urteil angesehen, da kriegst man doch echt das *****n wie die Leute drauf sind. Ist doch klar dass man kein Motorrad für 1 € verkauft. Der normale Menschenverstand schreit doch da auf...

Und dann klagt der Käufer auch noch. So ein A...... :flop:

retsyo
14.12.2008, 22:42
Ich hab jetzt die Mails abgeschickt.
Nicht dass es noch heißt: warum hat er denn 12 Stunden gewartet....?

retsyo
14.12.2008, 23:02
Gottseidank! Einer der beiden Käufer tritt zurück.
Es gibt noch gute Menschen.... :verneig:

Ich schicke ihm diese Woche noch ein kleines Weihnachtsgeschenk als Dank!
So ein nettes Verhalten gehört belohnt! :gut: :gut: :gut: :gut:


Hoffentlich ist der andere auch so nett.... gehört habe ich noch nichts.
Aber wenigstens konnte ich mit Hilfe des ersten Käufers den Schaden schon mal zur Hälfte begrenzen....