Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Juristischer Rat gefragt : wie definiert man "Einkaufswert" ?
Alfafahrer
29.12.2008, 16:14
Ich habe folgendes Problem bzw. benötige juristischen Rat zu folgendem Sachverhalt :
Wir haben uns bei Kibek Gardinen nähen lassen. Der von uns an Kibek zu zahlende Rechnungsbetrag liegt für die Gardinen sowie dem Nähen der Stoffe, also Material und Arbeitslohn bei über 1K.
Nun ist uns vor den Feiertagen ein Weihnachtsgutschein der Firma Kibek ins Haus geflattert, der bei einem "Einkaufswert" von über 900 Euro eine Gutschrift auf den Rechnungsbetrag von 250 Euro ausweist, einlösbar bis spätestens 31.12.08.
Ich wollte die Rechnung heute bei Kibek bezahlen und bin froher Erwartung mit meinem Gutschein in die Fachabteilung. Dort hat man mir jedoch erklärt, dass der Gutschein in der Höhe nicht anzusetzen ist, da ich lediglich Gardinen im Wert von 514 Euro gekauft habe, der durcxh den Arbeitslohn enstandene Differenzbetrag von ca 800 Euro sei für den Gutschein nicht relevant.
Ist das so korrekt ?
Ich bin der Meinung, bei Kibek die Gesamtleistung in Höhe von > 1K eingekauft zu haben, letzendlich zahle ich ja auch die gesamte Summe und nicht die Näharbeit gesondert oder gar an einen Sub der Fa. Kibek.
Kann mir jemand hierzu fachlich zur Seite stehen ?
Danke
cardealer
29.12.2008, 16:20
wenn bei mir einer ein Auto kauft mit X% bekommt er diese nicht auch auf die Serviceleistungen auch wenn er gleich noch Winterräder und z.Bsp. eine AHZV montieren lässt. Nachlaß gibts aufs Auto nicht auf Service der Werkstatt.
miboroco
29.12.2008, 16:40
Was steht denn genau auf dem GS drauf ist für die Juristen vielleicht auch von Bedeutung???
Hast Du auf der Rechnung Stoff und Arbeiten getrennt ausgewiesen, oder hast Du einfach Gardinen für über 1K gekauft?
Sollte letzteres der Fall sein, käme ich mir mit dem Gutschein vera... vor. Der Einkaufswert läge in dem Fall für Dich >900,-- Euro.
@cardealer
Bei einem Auto wird Material und Montage nicht getrennt auf der Rechnung ausgewiesen. Du gewährst Rabatt auf das "Komplettpaket" Auto, entsprechend den fertig genähten Gardinen.
So würde ich das sehen.
Ich würde dem Inhaber meinen Unmut kundtun, vielleicht geht ja was auf die freundliche Art. Rechtlich würde ich das ganze auf sich beruhen lassen.
man sollte das zwingend bis zum BGH durchklagen...schon aus Prinzip...
time4web
29.12.2008, 19:51
wenn ich fertige gardinen kaufe, dann kaufe ich auch fertige gardinen - oder ist das juristisch nicht so?
ist doch kein bastelladen :grb:
Alfafahrer
29.12.2008, 20:01
Danke für die Antworten.
Also, auf dem Gutschein steht:
Weihnachtsgutschein im Wert von 250 Euro, einzulösen ab einem Einkaufswert von 900 Euro.
Und in der Rechnung sind Stoff und Arbeitslohn in getrennten Positionen ausgewiesen, aber habe ich nicht ein Paket, inkl. einer Dienstleistung, eingekauft ?
Du hast die Gardinen für unter 900 gekauft; das andere sind individuelle Zusatzleistungen
vielleicht kannst Du Dich ja gütlich auf Anrechnung des halben Gutscheins einigen....
newharry
29.12.2008, 21:20
Im Sinne der Vertragsfreiheit kann das Unternehmen grundsätzlich ja die Gutscheinbedingungen mehr oder weniger nach Gutdünken festlegen. Gibt es keine weiteren Ausführungen auf dem Gutschein? Denn dann hängt im Ernstfall der Erfolg von der Interpretation des Wortes "Einkaufswert" durch ein Gericht ab. Vielleicht gibt's ja dazu auch schon Judikatur - aber da ist ein deutscher "Kollege" wohl der richtige Ansprechpartner ;)
Und sonst gilt ...
Original von Mawal
man sollte das zwingend bis zum BGH durchklagen...schon aus Prinzip...
:D
artbroker
29.12.2008, 21:26
wusste doch das bei kibek was faul ist :-))
Unter Bauernfängerei abhaken.
Harry
Ich weiss gar nicht warum Ihr Euch hier so aufregt.
Es gibt einen Warengutschein für Waren die über 900.-€ bei Kibek gekauft wurden und das ist natürlich ohnen etweiligen Dienstleistungen.
Ist doch ganz klar formuliert...... :op:
Dienstleistungen ist doch kein Warenwert, ich bin zwar kein Jurist....aber ich kann lesen :gut: :ka:
"Warenwert" lese ich aber jetzt auch zum ersten Mal, bin auch kein Jurist. :D
Hast Du mal die AGB von Kibek gelesen?
Microstella
30.12.2008, 02:13
Original von Alfafahrer
Danke für die Antworten.
Also, auf dem Gutschein steht:
Weihnachtsgutschein im Wert von 250 Euro, einzulösen ab einem Einkaufswert von 900 Euro.
Und in der Rechnung sind Stoff und Arbeitslohn in getrennten Positionen ausgewiesen, aber habe ich nicht ein Paket, inkl. einer Dienstleistung, eingekauft ?
Natürlich hast Du > 900 EUR eingekauft, deshalb kannst Du versuchen, den Gutschein einzulösen.
Auf dem Gutschein steht aber vermutlich nicht, daß die Gutschrift auch rückwirkend gewährt wird - und da sehe ich den eigentlichen "casus cnaxus".
newharry
30.12.2008, 06:27
Original von StefanS
Dienstleistungen ist doch kein Warenwert, ich bin zwar kein Jurist....aber ich kann lesen :gut: :ka:
Hast Du jetzt so nen Gutschein vor Dir liegen oder wie? "Warenwert" kam bisher im Thread nicht vor. Wenn Du keinen Gutschein vor Dir liegen hast dann wärst Du zumindest ein guter Anwalt - im Brustton der Überzeugung vorgetragen und vielleicht glaubt's Dir ja die gegenseite ohne nochmals selbst nachzulesen :D :D :D
Donluigi
30.12.2008, 06:54
Fakt ist: ein Laden, der mir zu Weihnachten einen Gutschein zukommen läßt und sich hinterher hinter Spitzfindigkeiten verkriecht, damit er ihn nicht einzulösen braucht, hätte mich zum letzten mal gesehen. Hier wurde wesentliches nicht begriffen.
giftmischer
30.12.2008, 07:25
Original von Donluigi
Fakt ist: ein Laden, der mir zu Weihnachten einen Gutschein zukommen läßt und sich hinterher hinter Spitzfindigkeiten verkriecht, damit er ihn nicht einzulösen braucht, hätte mich zum letzten mal gesehen. Hier wurde wesentliches nicht begriffen.
Exactly :gut:.
cardealer
30.12.2008, 09:06
Original von Kaerbu
@cardealer
Bei einem Auto wird Material und Montage nicht getrennt auf der Rechnung ausgewiesen. Du gewährst Rabatt auf das "Komplettpaket" Auto, entsprechend den fertig genähten Gardinen.
ich sags mal so wenn man keine Ahnung hat besser mal nix schreiben.
Guten Morgen allerseits,
macht mal langsam. Der Begriff "Einkaufswert" scheint nicht definiert zu sein. Wikipedia fragt mich, ob ich "Einkaufskorb" meine.
Beim Einkauf gehe ich in den Laden, nehme was aus dem Regal oder lass mir was empfehlen, bezahle und gehe raus. Juristen würden hier von einem Kaufvertrag sprechen, ergo gibt es auch einen Einkaufswert in Euronen. So wie ich es beim TS gelesen habe, hat er was gekauft, was dann nachträglich noch bearbeitet wurde. Damit wird dann ein Werkvertrag daraus, die Kohle die dann für das Gesamtpaket fliesst ist der Werklohn. Wie schon geschrieben, Dienstleistung. Damit ist der Käufer zum Auftraggeber geworden und der Einkaufswert wäre bei spitzfindiger Betrachtung Null Euro.
Damit ist der Vorhangdealer vermutlich juristisch auf der sicheren Seite. Was die Beteiligten dann nachher unter Wahrung der höflichen Umgangsformen untereinander ausmachen, steht auf einem anderen Blatt.
Einfach nur meine Meinung. Hoffe geholfen zu haben.
cardealer
30.12.2008, 09:13
nur mal so was passiert wenn ich meinen eigenen Stoff (bitte keine Witze wegen der Zweideutigkeit ;)) mitbringe und für 900Euro nähen lasse und dann den Gutschein an der Kasse vorlege. Ist eine Dienstleistung ein Einkauf oder nicht eher ein Lohn für eine Arbeit??
siggi415
30.12.2008, 09:21
Eigentlich wird Service bzw. Dienstleitungen bei solchen Gutscheinen im Kleingedruckten immer ausgeschlossen. Sollte das in diesem Fall nicht so sein, halte ich die Handlungsweise vom VK nicht für korrekt. Wie das juristisch aussieht kann ich leider auch nicht sagen, ich habe einen ähnlich gelagerten Fall damals nicht weiter bearbeitet.
Alfafahrer
30.12.2008, 18:37
Ich hatte heute ein Gespräch mit dem Geschäftsführer, wir haben uns auf eine Gutschrift von 200.- Euro geeinigt, nachdem ich u.a. den Aspekt der Irreführung des Verbrauchers angeführt habe.
Ich danke euch für die Tipps und Hinweise.
Donluigi
30.12.2008, 18:41
Kommunikation ist alles.
siehst Du: war doch fair von denen...
Original von Donluigi
Kommunikation ist alles.
Große Aufruhr im Wald: Es geht das Gerücht um, der Bär habe eine Todesliste! Alle fragen sich, wer denn nun da drauf steht.
Als erster nimmt der Hirsch allen Mut zusammen und geht zum Bären und fragt ihn:
»Sag mal Bär, steh ich auch auf deiner Liste?«
»Ja«, sagt der Bär, »auch dein Name steht auf der Liste«.
Voller Angst dreht sich der Hirsch um und geht. Und wirklich, nach 2 Tagen wird der Hirsch tot aufgefunden.
Die Angst bei den Waldbewohnern steigt immer mehr und die Gerüchteküche um die Frage, wer denn nun auf der Liste stehe, brodelt. Der Keiler ist der erste, dem der Geduldsfaden reißt und der den Bär aufsucht, um ihn zu fragen, ob er auch auf der Liste stehen würde.
“Ja«, antwortet der Bär, »auch du stehst auf der Liste«.
Verängstigt verabschiedet sich der Keiler vom Bären. Und auch ihn fand man nach 2 Tagen tot auf.
Nun bricht die Panik bei den Waldbewohnern aus. Nur der Hase traut sich noch den Bären aufzusuchen.
»Bär, steh ich auch auf der Liste?«
»Ja, auch du stehst auf der Liste«
»Kannst du mich da streichen?«
»Ja klar, kein Problem!«
Und die Moral aus der Gschicht: Kommunikation ist alles!
market-research
30.12.2008, 23:28
Original von Moehf
»Bär, steh ich auch auf der Liste?«
»Ja, auch du stehst auf der Liste«
»Kannst du mich da streichen?«
»Ja klar, kein Problem!«
Und die Moral aus der Gschicht: Kommunikation ist alles!
:gut:
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