Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Warum sind ausländische Uhren immer günstiger?
Guten Morgen Zusammen,
ich hatte gestern Abend mal wieder eine Diskussion über Ausfuhr und MWSt. Betrug.
Jetzt meine Frage:
Beispiel:
Ein Amerikaner kauft in der Schweiz eine Rolex und lässt sich bei der Ausreise die Schweizer MWST. erstatten und versteuert dann die Uhr bei der Einreise nicht, dann hat er einen Preisvorteil von 21% richtig oder?
Geht das in der EU auch, ich denke schon, denn jeder nicht EU Bürger kann die Landes Steuer bei der Ausreise zurück erstattet bekommen wenn er in sein Nicht EU Land, wo er wohnt zurück reist.
Soweit so gut.... 8o
Aber es wird doch alles registriert und dieser Mann muss doch seine Uhr auch wieder in seinem Heimatland bei der Einreise ordnungsgemäß versteuern ....sonst kommt doch der Zoll zu Ihm nachhause, oder?ß
Ich habe nur einmal eine Uhr von der Schweiz nach Deutschland gebracht inkl. ordnungsgemäßer Einfuhr :op:und ich musste die ausbezahlte MWST. in Form eines Kreditkartenbeleges im Geschäft hinterlegen und dann nach Verzollung dort ein gelbes Formular abstempeln lassen und dies dann zum Konzi zurück schicken und dieser vernichtete meinen Beleg, hätte ich die Uhr nicht verzollt, hätte der Konzi die ausbezahlte MWST mir einfach wieder zurückbelastet.
Also klärt mich mal auf, wie die Uhren nicht ordnungsgemäß ein und ausgeführt werden :grb:
Dies soll kein Aufruf und Erklärung zum Schmuggeln werden, ich möchte einfach wissen, wie dieser Ein- und Ausfuhr funktioniert.
Man hört dies so oft aber ich kann es mir einfach nicht so ganz in der Realität vorstellen :ka:
löwenzahn
03.01.2009, 09:28
1. kaufe die Uhren in Ländern, die keine Mehrwertsteuer (VAT) erheben = -19%
2. kaufe in hohem 6 stelligen Euro Bereich ein = -x%
3. oder werde gleich Rolex Konzi =-xx%
4. gib´keine der Uhren bei der Einreise nach D an (Steuerhinterziehung, von der ich ausdrücklich abrate)
Michael
Original von StefanS
jeder nicht EU Bürger kann die Landes Steuer bei der Ausreise zurück erstattet bekommen wenn er in sein Nicht EU Land, wo er wohnt zurück reist.
Soweit so gut.... 8o
Aber es wird doch alles registriert und dieser Mann muss doch seine Uhr auch wieder in seinem Heimatland bei der Einreise ordnungsgemäß versteuern
Vorausgesetzt, sein Heimatland hat so eine Steuer. Was ja nicht überall der Fall ist.
Und da liegt ja auch wieder der Irrwitz der LC100 Diskussion. Jemand kauft
in Deutschland eine Uhr, lässt sich die Steuer ausbezahlen, reist in sein
Heimatland, das so eine Steuer nicht hat. Die Uhr aber nimmt er das nächste
Mal wieder mit nach Deutschland (oder sie verlässt Deutschland gar nie),
und schon kann er günstig eine LC100 Uhr anbieten.
Daher: auch LC100 ist kein Freibrief.... ;)
8o 8o 8o so hab ich das noch gar nicht gesehen! 8o :grb:
Original von PCS
Original von StefanS
jeder nicht EU Bürger kann die Landes Steuer bei der Ausreise zurück erstattet bekommen wenn er in sein Nicht EU Land, wo er wohnt zurück reist.
Soweit so gut.... 8o
Aber es wird doch alles registriert und dieser Mann muss doch seine Uhr auch wieder in seinem Heimatland bei der Einreise ordnungsgemäß versteuern
Vorausgesetzt, sein Heimatland hat so eine Steuer. Was ja nicht überall der Fall ist.
Und da liegt ja auch wieder der Irrwitz der LC100 Diskussion. Jemand kauft
in Deutschland eine Uhr, lässt sich die Steuer ausbezahlen, reist in sein
Heimatland, das so eine Steuer nicht hat. Die Uhr aber nimmt er das nächste
Mal wieder mit nach Deutschland (oder sie verlässt Deutschland gar nie),
und schon kann er günstig eine LC100 Uhr anbieten.
Daher: auch LC100 ist kein Freibrief.... ;)
100% :gut: genau das habe ich mir auch gedacht :D
Also eigentlich bringt das Ganze Ländercode Geschiss eh nichts, es sei denn man kauft eine nicht EU Uhr hier in Deutschland und bekommt eine Rechnung mit ausgewiesener MWST. dann ist doch der Händler, von dem ich die Uhr gekauft habe in der Beweispflicht oder :grb:
Irgendwie steige ich da nicht mehr so ganz durch, klar ist, dass die angebotenen LC 888 so gut wie nei versteuert wurden, wenn sie nach Deutschland gebracht wurden, aber alles andere ist doch nicht so ganz klar, vorallem man hat keine Rechnung von einem Geschäft zu der jeweiligen Uhr. :op:
Ich glaube schon dass der Ländercode aus steuerlichen Gründen für jedes Land sehr sinnvoll ist auch wenn wir uns gerne die Steuer sparen würden. Immerhin werden durch die Steuern wichtige Vorhaben eines Landes finanziert, weitere Ausführungen wofür wir die Steuern brauchen erspare ich mir hier.
Sicherlich könnte man überall tricksen aber wer macht das von uns schon und wer hat schon Lust ständig mit geschmuggelten Dingen durch die Gegend zu rennen?
Die meisten Dinge werden halt dort gekauft wo wir auch leben. Und jetzt mal ehrlich, wenn ich mir eine Uhr nicht leisten kann dann sollte ich mir sie einfach nicht kaufen. Am Markt gibt es ja für jeden Geldbeutel die richtige Uhr. Auch könnte ja theoretisch jeder Kunde sich seine Uhr bei einem „Forumskonzi“ kaufen oder? Man würde die Uhr ja dort in vielen Fällen auch günstiger bekommen!
Es ist für die meisten eben schön die Uhr seiner Träume in einem tollen Juweliergeschäft und in seinem Land zu kaufen und ein Leben lang sich an diesem Einkauf zu erinnern!
Wolke, darum geht's doch gar ned. :ka:
hgruebert
03.01.2009, 10:58
Man kann bei keinem LC sicher sein, dass die Uhr richtig versteuert wurde.
Wie es Percy schon richtig dargestellt hat.
Ein Indiz dafür sind meistens die erheblich niedrigeren Preise.
Einzige Sicherheit, die Uhr ist älter als 10 Jahre, dann wäre eine Steuerhinterziehung verjährt. :D
Original von PCS
Wolke, darum geht's doch gar ned. :ka:
Natürlich wollte ich keinen Vortrag über Steuern halten, ich habe nur den Ball vom Themenstarter auf nehmen wollen:
„Also eigentlich bringt das Ganze Ländercode Geschiss eh nichts, es sei denn man kauft eine nicht EU Uhr hier in Deutschland und bekommt eine Rechnung mit ausgewiesener MWST. dann ist doch der Händler, von dem ich die Uhr gekauft habe in der Beweispflicht oder“ Zitat ende.
…und hab dazu meine Meinung geschrieben.
Ein Grund warum die Uhren im Ausland oft günstiger sind ist die höhere Mehrwertsteuer der Länder. Da wir für die Dinge die wir kaufen nicht im Ausland sondern in Deutschland versteuern müssen bekommen wir die Dinge dann oft günstiger.
Zumindest ist das ein möglicher Grund.
Original von PCS
Original von StefanS
jeder nicht EU Bürger kann die Landes Steuer bei der Ausreise zurück erstattet bekommen wenn er in sein Nicht EU Land, wo er wohnt zurück reist.
Soweit so gut.... 8o
Aber es wird doch alles registriert und dieser Mann muss doch seine Uhr auch wieder in seinem Heimatland bei der Einreise ordnungsgemäß versteuern
Vorausgesetzt, sein Heimatland hat so eine Steuer. Was ja nicht überall der Fall ist.
Und da liegt ja auch wieder der Irrwitz der LC100 Diskussion. Jemand kauft
in Deutschland eine Uhr, lässt sich die Steuer ausbezahlen, reist in sein
Heimatland, das so eine Steuer nicht hat. Die Uhr aber nimmt er das nächste
Mal wieder mit nach Deutschland (oder sie verlässt Deutschland gar nie),
und schon kann er günstig eine LC100 Uhr anbieten.
Daher: auch LC100 ist kein Freibrief.... ;)
Genau so kann es sein.
Auf der sicheren Seite ist der Käufer dann nur, wenn er eine Rechnung/Quittung vom Verkäufer in Deutschland erhält. Die Steuerschuld bleibt bei dem, der die Uhr -egal mit welchem LC - "eingeführt" hat.
Fazit: Als Käufer hilft immer die Rechnung des Vorbesitzers, falls er in der EU verkauft hat.
Harry
Was mir an dieser Stelle noch nicht einleuchtet ist die Tatsache warum Rolex in Deutschland nur eine Länderkennung hat und manch andere Staaten mehrere Länderkennungen.
Hat jemand dazu eine Idee oder eine Erklärung? :grb:
Eventuell, weil es in Deutschland nur einen Abnehmer für Rolex Uhren gibt,
nämlich die Rolex Deutschland GmbH, in anderen Ländern mehrere Ketten
durch Genf beliefert werden? Nur ne Vermutung, die sich sicher leicht
widerlegen lässt. ;)
Du könntest auch in Samnaun einkaufen, dazu gibt es schon einen Artikel:
Uhrenkauf in Samnaun (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=74480&sid=&hilight=samnaun)
LG
Fips
wo ist denn das problem? man bekommt als deutscher die steuer in der schweiz bspw. nur dann erlassen, wenn man dem verkäufer den beleg über ordungsgemässe verzollung inkl. bezahlung der deutschen mwst nachreicht. andersrum ist es genauso wenn ein schweizer in deutschland kauft.
mir wäre gerade nicht bekannt das es ein land auf der erde gibt, das keine mwst hat, nur dann würde das vom treadstarter geschriebene sinn machen
edit: ausser ich habe jetzt was falsch verstanden, theoretisch könnte man ne uhr mit lc100 aus deutschland bspw. mit in die schweiz nehmen, 19% mwst in deutschlad sparen und 7,6% mwst in der schweiz bezahlen und dann die zwiebel wieder mit nach deutschland nehmen. das problem ist dann aber immernoch, das man eine detusche rechnung ohne mwst hat, welche man im falle des falles beim zoll vorlegen müsste, wenn die nachprüfen. wenn die 1+1 zusammenzählen können, dann werden die schon merken das die uhr mal ausgeführt und dann (illegal) wieder eingeführt wurde
mephisto_4711
03.01.2009, 15:53
die usa haben keine mwst. hier haben die einzelnen staten eine vat. die ist aber nich vorgeschrieben, ich glaube es gibt auch staaten ohne. oft ist es so, je hoeher die lohnsteuer desto niedriger die vat.
meine frau, us staatsbuerger, hat eine tudor in D gekauft, am flughafen ffm die mwst zurueck bekommen, bei der einreise in die usa gefragt und nur fragende gesichter geerntet. die wollten nichts davon wissen und haben uns einreisen lassen.
wenn man hier, wir wohnen im Tri-staate, KY-OH-IN, etwas z.B. in OH kauft und es mir dann nach KY senden lasse, bezahle ich auch keine vat.
Frank
Original von acid303
mir wäre gerade nicht bekannt das es ein land auf der erde gibt, das keine mwst hat
Täusch' Dich da nicht. Davon gibt es mehr als man denkt.....
Ein Onkel von mir lebte viele Jahre in Südamerika .................. :op:,
antone90
03.01.2009, 16:07
servus leute
weis jemand von euch wie es eigentlich aussieht wenn ich dei mwst. zurückverlangen will bzw. wenn ich am zoll stehe ob die person die die uhr ausführen will persönlich anwesend sein muss oder ob das ein "kurier" auch erledigen kann? mann hört immer das die ausführende person dies selber erledigen muss sonst erhalte ich keinen zollstempel.danke vorab.
gruß
antone
Kurier geht da leider nicht
Auf jeden Fall muss es da einen Trick geben, den viele ausnutzen um teure Waren in Deutschland kaufen und sich die MWST. auszahlen lassen und dann aber nicht im eigenen Land wieder ordungsgemäß einführen.
Ich frage mich nur wie das gehen soll, denn wie schon von mir und von anderen Kollegen hier erwähnt, muss man im eigenen Land dann die MWST bezahlen, sonst bekommt man Probleme mit dem Zoll? :grb:
Ich denke halt nur nach, wie man auf der sicheren Seite sein kann, dass mit seiner Uhr, die man gebraucht gekauft hat kein Schmu getrieben worden ist.
Aber Schuld sind wir doch alle selber, wir wollen doch am Liebsten immer den besten und niedrigsten Preis für eine Uhr bezahlen :op:
Ich werde jetzt einmal googeln, ob es wirklich Länder ohne MWST. oder ähnliches gibt, wenn ja dann werde ich dort meinen Zweit-oder besser noch Erstwohnsitz anmelden :D
http://de.wikipedia.org/wiki/Mehrwertsteuer#Internationaler_Vergleich
Umsatzsteuer in Nicht-EU-Ländern [Bearbeiten]
Land Steuersatz
Allgemeiner Satz Ermäßigter Satz
Albanien 20 % 0 %
Andorra 4 % 0 %
Argentinien 21 % 10,5 % oder 0 %
Australien 10 %
Bolivien 13 % 3 %
Bosnien und Herzegowina 17 %
Brasilien 17 %
China 17 % 6 % oder 3 %
Färöer 25 % 0 %
Indien 12,5 % 4 %, 1 % oder 0 %
Island 24,5 % 14 %
Israel 15,5 %
Japan 5 %
Kanada 5 % (zzgl. 0 bis 8 % je nach Provinz) 0 %
Kroatien 22 % 0 %
Liechtenstein 7,6 % (ab voraussichtlich 2012: 6 %) 3,6 %, 2,4 % oder 0 %
Marokko 20 %
Mazedonien 19 % 5 %
Mexiko 15 % 0 %
Montenegro 17 % 8 %
Neuseeland 12,5 %
Norwegen 25 % 11 % oder 7 %
Russland 18 % 10 % oder 0 %
Schweiz 7,6 % (voraussichtlich ab 2012: 6,1 %) 3,6 %, 2,4 % oder 0 %
Serbien 18 % 8 % oder 0 %
Singapur 7 %
Sri Lanka 15 %
Südafrika 14 % 7 % oder 4 %
Südkorea 10 %
Taiwan 5 %
Thailand 7 %
Türkei 18 % 8 % oder 1 %
Ukraine 20 % 0 %
USA je nach Staat div. Steuer-Formen (siehe Weblink) je nach Steuer-Form
Venezuela 9 % 0 %
:op:
Also es geht schon, lasst einen Japaner oder Taiwaner sich eine Rolex in Deutschland ohne 19% MWST kaufen und dieser hat dann bei ordnungsgemäßer Einfuhr 15% gespart.
Ich habe heute mit einem Kunden gesprochen der kauft Rolex angeblich mit 20% Nachlass(Goldmodell) ein und sein Sohn wohnt in den USA, dann kauft sein Sohn die Uhr mit 20% NL und ohne MWST. bzw. lässt sich diese am Flughafen ausbezahlen und angeblich muss er in den USA keine MWST. oder Einfuhrzoll darauf bezahlen, somit hat er 39% Nachlass auf die Uhr, quasi den Einkaufspreis bezahlt....
Und ich denke so muss es gehen, bzw. machen es viele, es muss ja wasserdicht sein, denn das machen ja Geschäftsleute und nicht Touris... :ka:
Original von PCS
http://de.wikipedia.org/wiki/Mehrwertsteuer#Internationaler_Vergleich
Wir hatten beide gleichzeitig den gleichen Gedanken :D
Erklärt auch, warum die Japaner(innen) immer die ganzen LV Stores leerkaufen. ;)
Original von golf123
Kurier geht da leider nicht
Geht schon!
Original von fvw1932
Original von golf123
Kurier geht da leider nicht
Geht schon!
echt
Hammerkopf
03.01.2009, 18:19
Denkt nicht sooo weit, Andorra kennt nur eine Kaminsteuer. Allerdings wird auch noch 50 Km entfernt auf französischem oder spanischem Gebiet kontrolliert, Wie im Gangsterfilm mit Ketten usw...
VG Klaus
na aber bei dem beispiel mit der tudor nach usa, woher will denn der hiesige konzi wissen das die zwiebel deutschland tatsächlich verlassen hat? irgendwas muss man in den usa doch abstempeln lassen und dann beim konzi einreichen. ansonsten könnte ja jeder hier in laden schlappen, behaupten er nimmt gegenstand xy mit nach usa und sich die mwst abziehen lassen. sowas klappt doch net
Original von acid303
na aber bei dem beispiel mit der tudor nach usa, woher will denn der hiesige konzi wissen das die zwiebel deutschland tatsächlich verlassen hat? irgendwas muss man in den usa doch abstempeln lassen und dann beim konzi einreichen. ansonsten könnte ja jeder hier in laden schlappen, behaupten er nimmt gegenstand xy mit nach usa und sich die mwst abziehen lassen. sowas klappt doch net
Da brauchst Du erst einmal einen amerikanischen Pass und deinen Ersthauptsitz in den USA, aber wie das bei der Rückerstattung geht und wie dann die korrekte Einfuhr in die USA überprüft wird unterliegt auch meinen Kenntnissen.
Aber es gibt doch anscheinend in den USA keine MWST die bei der Einfuhr entrichtet werden müssen. :ka:
Ich habe heute mit einem Kunden gesprochen der kauft Rolex angeblich mit 20% Nachlass(Goldmodell) ein und sein Sohn wohnt in den USA, dann kauft sein Sohn die Uhr mit 20% NL und ohne MWST. bzw. lässt sich diese am Flughafen ausbezahlen und angeblich muss er in den USA keine MWST. oder Einfuhrzoll darauf bezahlen, somit hat er 39% Nachlass auf die Uhr, quasi den Einkaufspreis bezahlt....
Irgendwie verstehe ich das nicht ganz :grb:
1. Ami-Vater kauft Goldrolex im Ausland (z.B. Deutschland)
2. Ami-Vater lässt sich die dt. Mwst. ausbezahlen
3. Ami-Vater verkauf Ami-Sohn die Uhr in den USA
4. Ami-Sohn geht wieder zum Zoll und lässt sich die dt. Mwst. nochmals ausbezahlen
:grb: :grb: :grb: oder bin ich zu blöd das zu verstehen?
Hypophyse
03.01.2009, 19:31
Ich dachte, in die USA (http://www.cbp.gov/xp/CustomsToday/2002/February/other/christmas.xml) dürfte man nur eine Uhr und diese nur persönlich
einführen. Das spielt aber bei organisierter Kriminalität wohl nur eine
untergeordnete Rolle.
Original von Wolnex
Ich habe heute mit einem Kunden gesprochen der kauft Rolex angeblich mit 20% Nachlass(Goldmodell) ein und sein Sohn wohnt in den USA, dann kauft sein Sohn die Uhr mit 20% NL und ohne MWST. bzw. lässt sich diese am Flughafen ausbezahlen und angeblich muss er in den USA keine MWST. oder Einfuhrzoll darauf bezahlen, somit hat er 39% Nachlass auf die Uhr, quasi den Einkaufspreis bezahlt....
Irgendwie verstehe ich das nicht ganz :grb:
1. Ami-Vater kauft Goldrolex im Ausland (z.B. Deutschland)
2. Ami-Vater lässt sich die dt. Mwst. ausbezahlen
3. Ami-Vater verkauf Ami-Sohn die Uhr in den USA
4. Ami-Sohn geht wieder zum Zoll und lässt sich die dt. Mwst. nochmals ausbezahlen
:grb: :grb: :grb: oder bin ich zu blöd das zu verstehen?
1. Sohn kommt Vater in Deutscland besuchen
2. Sohn kauft mit Vater die Rolex mit 20% NL
3. Sohn lässt sich bei der Ausreise die 19% MWST zurückbezahlen
4- Sohn fliegt wieder heim
5. Uhr bleibt bei Vater in Deutschland mit 39% NL :twisted:
@StefanS: Danke für die Aufklärung.
Original von StefanS
Aber es gibt doch anscheinend in den USA keine MWST die bei der Einfuhr entrichtet werden müssen. :ka:
Ich meine U.S.-Bürger müssen ab einem Warenwert von rund 1.000 US$ Zoll bei der Einreise bezahlen (sind m. E. ein paar Prozentpunkte). Eine Einfuhrumsatzsteuer gibt es aber nicht.
Nikolaus B.
04.01.2009, 10:13
... älter als 10 Jahre, dann wäre eine Steuerhinterziehung verjährt...
Nur mal so nebenbei, sind das nicht 5 Jahre?
Oder ist eine "vergessene" Uhrenversteuerung schon eine erhebliche Steuerhinterziehung? :grb:
;)
löwenzahn
04.01.2009, 10:33
Original von Nikolaus B.
... älter als 10 Jahre, dann wäre eine Steuerhinterziehung verjährt...
Nur mal so nebenbei, sind das nicht 5 Jahre?
Oder ist eine "vergessene" Uhrenversteuerung schon eine erhebliche Steuerhinterziehung? :grb:
;)
Guckst Du:
Zitat aus den Seiten des Deutschen Zolls:
Verjährung
Nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Zollschuldentstehung, darf keine Mitteilung des Abgabenbetrages an den Zollschuldner mehr erfolgen, eine Geltendmachung des Abgabenanspruchs seitens der Zollverwaltung ist dann unzulässig (Artikel 221 Abs. 3 ZK). Bei strafbaren Handlungen verlängert sich die Verjährungsfrist nach nationalem Recht auf zehn Jahre (Artikel 221 Abs. 4 ZK i.V.m. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO);
Zitat Ende
Liebe Grüße
Michael
lord byron
04.01.2009, 10:39
in österreich glaube ich sogar nur 2 jahre ;-)
vintagefan9
04.01.2009, 12:21
Nur mal so am Rande - hat nur bedingt mit dem Thema zu tun - aber in die USA dürfen Rolex Uhren und Teile nicht von privat importiert werden. Gibt genug Leute, die deshalb nicht in die USA verkaufen.
@Löwenzahn: Bitte nicht Zoll und Einfuhrumsatzsteuer verwechseln....
Original von StefanS
Ein Amerikaner kauft in der Schweiz eine Rolex und lässt sich bei der Ausreise die Schweizer MWST. erstatten und versteuert dann die Uhr bei der Einreise nicht, dann hat er einen Preisvorteil von 21% richtig oder?
Nicht ganz... In der Schweiz beträgt die MWSt 7.6 % und nicht 21%.
By the way: Einer der wichtigsten Märkte für hochertige Uhren kennt keine MWSt. : Hong Kong ! HK ist seit Jahrzehnten einer der wichtigsten Exportmärkte für die Schweizer Uhrenindustrie. Darum sind auch die Preise dort äusserst interessant. :gut:
Der Kauf von nicht EU-Bürgern mit Erstattung der Mehrwertsteuer läuft folgendermassen ab:
1. Es ist eine Rechnung mit ausgewiesener deutscher Mehrwerteuer auf den Ausführer notwendig.
2. Des weiteren ist ein ausgefülltes Ausfuhrformular mit folgenden Daten zwingend:
Name und Anschrift des Ausführers
Genaue Handelsbezeichnung der auszuführenden Ware
Seriennummer (der auszuführenden Uhr)
Art und Nummer der Ausweispapiere
Erfolgt die Ausfuhr durch einen Kurierservice, ist eine gewerbliche Ausfuhrerklärung nötig, welche von einer internationalen Spedition erstellt sein sollte.
Des weiteren muss die auszuführende Ware bei dem für den Verkäufer zuständigen Zollamt vorgelegt werden.
Dort werden Seriennummern verglichen mit der Verkaufsrechnung, den Garantiepapiere sowie den eingeschlagenen Nummern auf dem Uhrengehäuse.
Abwicklung läuft dann folgendermassen:
Kunde kauft beim deutschen Händler inklusive deutscher Mehrwertsteuer und bekommt Ware und notwendige Unterlagen zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer ausgehändigt.
Nach erfolgter Ausfuhr an der deutschen Grenze müssen die vom deutschen Zoll abgestempelten Unterlagen an den Verkäufer zurückgesandt werden.
Nur dann wird die Mehrwertsteuer erstattet.
Ohne zurückgesandte Unterlagen keine Erstattung.
Allen, die mit dem Gedanken spielen, die Uhr dann wieder mit ins Land der Ausfuhr zurückzubringen sei gesagt, dass sämtliche Seriennummern oder Fahrgestellnummern (z.B. Autos) gespeichert werden und im Ernstfall( Zollkontrolle an der Grenze) abrufbar sind.
Ich habe lange in den USA gelebt:
Mann muss nur MWST (sales tax) in dem Staat zahlen, wo auch der Wohnsitz ist.
z.B. Uhr in Utah gekauft und dann nach Texas (Wohnsitz) geschickt.
Das ist vollkommen legal.
Folgendes Szenario:
1) Freund lebt in New York, kauft die Uhr in Massachussetts
(keine US MWST ca. 7-XX% Savings je nach Bundesstaat)
2) Freund bringt (legal natuerlich :gut:) die Uhr nach D und verkauft sie.
==> keine Formulare oder Behoerdenkram :twisted:
In die USA darf nur eine Rolex pro Person eingefuehrt werden.
Original von RBLU
Folgendes Szenario:
1) Freund lebt in New York, kauft die Uhr in Massachussetts
(keine US MWST ca. 7-XX% Savings je nach Bundesstaat)
2) Freund bring die Uhr nach D und verkauft sie.
==> keine Formulare oder Behoerdenkram :twisted:
Geiler Vorschlag in Bezug auf vorsätzlichen Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerbetrug!! :rolleyes:
Originally posted by fvw1932
Original von RBLU
Folgendes Szenario:
1) Freund lebt in New York, kauft die Uhr in Massachussetts
(keine US MWST ca. 7-XX% Savings je nach Bundesstaat)
2) Freund bring die Uhr nach D und verkauft sie.
==> keine Formulare oder Behoerdenkram :twisted:
Geiler Vorschlag in Bezug auf vorsätzlichen Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerbetrug!! :rolleyes:
Ich meine der "Freund" muss sie schon legal nach D einfuehren, aber man muss sich zumindest nicht um die Mehrwertssteuerzurueckerstattung kuemmern.
superolli
05.01.2009, 14:06
andere Variante:
Angehöriger der US-Streitkräfte mit Stationierungsort D kauft eine LC100 beim deutschen Konzi und lässt sich, wie auch beim Autokauf gängig, die deutsche MwSt vollständig erstatten. Er darf dann diese Uhr natürlich keinem Deutschen weiterverkaufen. Tut er es, verbotenerweise, doch: LC100 bei einem Deutschen, ohne daß MwSt in Deutschland entrichtet wurde.
Deshalb ist auch ein LC100 kein gültiger Versteuerungsnachweis. Reist dieser Deutsche nun in Urlaub (nicht EU) und kommt zurück, kann er - zu Recht - zur Zahlung von Einfuhrumsatzsteuer vepflichtet werden, da er keinerlei Versteuerungsnachweis in Form einer Kaufrechnung gibt.
Da ist man mit einer EU-Uhr inklusive Kaufrechnung aus dem entsprechendem Land deutlich besser gestellt als mit einer LC100 ohne Kaufrechnung.
-> LC100 oder EU eigentlich wurscht, nur psychologischer Vorteil beim Verkauf, da der Käufer irgendwie meint, das eine spanische Uhr eher gefälscht wäre als eine deutsche.
Mit Versteuerung hat LC100 herzlich wenig zu tun. Es sei denn, man kann den Zöllner davon überzeugen, daß die Uhr ja auf jeden Fall in Deutschland ordentlich gekauft worden sein muß, da LC100 draufsteht. Vielleicht drückt er dann ein Auge zu. Ist er aber anderer Meinung - Viel Spaß beim Nachweisen der Versteuerung.
Gruß
Oliver
Olli, zumindest bei den alten Uhren haben die Standorte mit ausländischen Militärs andere LC´s gehabt....z.B. 902 und 904....
superolli
05.01.2009, 21:18
da hast du vollkommen Recht, aber ich schrieb ja auch:
Original von superolli
Angehöriger der US-Streitkräfte mit Stationierungsort D kauft eine LC100 beim deutschen Konzi und lässt sich, wie auch beim Autokauf gängig, die deutsche MwSt vollständig erstatten.
Wenn er eine über AAFES bezieht, hat die natürlich einen anderen LC und er muß überhaupt keine Steuer entrichten.
:grb:
Gruß
Olver
eingutesjahr
03.08.2009, 09:16
Original von superolli
andere Variante:
Angehöriger der US-Streitkräfte mit Stationierungsort D kauft eine LC100 beim deutschen Konzi und lässt sich, wie auch beim Autokauf gängig, die deutsche MwSt vollständig erstatten. Er darf dann diese Uhr natürlich keinem Deutschen weiterverkaufen. Tut er es, verbotenerweise, doch: LC100 bei einem Deutschen, ohne daß MwSt in Deutschland entrichtet wurde.
Deshalb ist auch ein LC100 kein gültiger Versteuerungsnachweis. Reist dieser Deutsche nun in Urlaub (nicht EU) und kommt zurück, kann er - zu Recht - zur Zahlung von Einfuhrumsatzsteuer vepflichtet werden, da er keinerlei Versteuerungsnachweis in Form einer Kaufrechnung gibt.
Da ist man mit einer EU-Uhr inklusive Kaufrechnung aus dem entsprechendem Land deutlich besser gestellt als mit einer LC100 ohne Kaufrechnung.
-> LC100 oder EU eigentlich wurscht, nur psychologischer Vorteil beim Verkauf, da der Käufer irgendwie meint, das eine spanische Uhr eher gefälscht wäre als eine deutsche.
Mit Versteuerung hat LC100 herzlich wenig zu tun. Es sei denn, man kann den Zöllner davon überzeugen, daß die Uhr ja auf jeden Fall in Deutschland ordentlich gekauft worden sein muß, da LC100 draufsteht. Vielleicht drückt er dann ein Auge zu. Ist er aber anderer Meinung - Viel Spaß
beim Nachweisen der Versteuerung.
Wie verhält es sich denn jetzt wenn ich im EU Ausland eine Uhr bei einem Händler kaufe und eine Rechnung mit entsprechenden Landes Mwst bekomme ? Habe ich in diesem Fall auch ein Problem bei einer Zollkontrolle ?
Gruß
Oliver
eingutesjahr
03.08.2009, 09:20
Sorry mit der Zitat Funktion klappt es noch nicht so. Die letzte Frage war natürlich von mir und nicht von Oliver !!
Gruss
Max
Original von fvw1932
Der Kauf von nicht EU-Bürgern mit Erstattung der Mehrwertsteuer läuft folgendermassen ab:
1. Es ist eine Rechnung mit ausgewiesener deutscher Mehrwerteuer auf den Ausführer notwendig.
2. Des weiteren ist ein ausgefülltes Ausfuhrformular mit folgenden Daten zwingend:
Name und Anschrift des Ausführers
Genaue Handelsbezeichnung der auszuführenden Ware
Seriennummer (der auszuführenden Uhr)
Art und Nummer der Ausweispapiere
Da ich in der Schweiz wohne und das ab und zu mache muss ich Dir korrigieren.
Sofern auf der Rechnung folgende Dinge vermerkt sind:
- Rechnungsbetrag mit ausgewiesener MWST
- Name und Anschrift des Ausführers
- Bezeichnung der Ware inkl. Seriennummer
wird diese auch vom Zoll abgestempelt. Allerdings sollte man sich erkundigen ob der Händler diese ebgestempelte Rechnung als Rückerstattungsbeleg akzeptiert.
Original von fvw1932
Allen, die mit dem Gedanken spielen, die Uhr dann wieder mit ins Land der Ausfuhr zurückzubringen sei gesagt, dass sämtliche Seriennummern oder Fahrgestellnummern (z.B. Autos) gespeichert werden und im Ernstfall( Zollkontrolle an der Grenze) abrufbar sind.
Man kann die Ware selbstverständlich wieder zurück ins Ursprungsland nehmen und das ganz legal. Wenn sich die Ware länger als 6 Monate in dem Besitz des Ausführers befindet und dieser nach mind. 6 Monaten in das Ursprungsland seinen Wohnsitz verlegt, kann er die Ware als Umzugsgut steuerfrei mitnehmen.
ehemaliges mitglied
03.08.2009, 10:35
Zitat: "Ein Amerikaner kauft in der Schweiz eine Rolex und lässt sich bei der Ausreise die Schweizer MWST. erstatten und versteuert dann die Uhr bei der Einreise nicht, dann hat er einen Preisvorteil von 21% richtig oder?"
Falsch! In USA betraegt die Mehrwertsteuer in keinem einzigen Staat 21%, und in der Schweiz auch nicht. Er hat maximal die Mehrwertsteuer seines Staates gespart, was irgendwo zwischen 2-10,75% liegt. Nehmen wir an, er lebt in New Jersey, dann lohnt es sich fuer einen Amerikaner wirklich nicht die Steuer nicht zu zahlen. bei ca. 2% sales tax, das ist doch laecherlich. In Illinois dagegegen fallen 10,75% an. Es kann sein, dass es sogar ein oder zwei Staaten gibt, die keine Mehrwertsteuer haben (Naja, in USA heisst das sowieso sales tax).
Ich verstehe die Leute nicht, die Uhren fuer Tausende kaufen, und dann paar Hundert an der Steuer sparen wollen, das macht einfach keinen Sinn fuer mich.
Mal zur Grundsatzdiskussion, Uhren im Ausland, Hongkong und USA vorwiegend, sind billiger, weil die Maerkte dort anders funktionieren. Es gibt wesentlich mehr Transaktionen von Uhren als hier. Aber die meisten Uhren lohnen sich nicht mehr, nachdem man sie hier verzollt. Das waere eher die Ausnahme. Und, manche Preise sind nur auf Grund des gegenwaertigen Wechselkurses guenstiger, was sich aber fuer die Menschen dort nicht auswirkt. Ich lebe seit langer Zeit in USA, und fuer mich spielt der Wechselkurs in dem Sinne keine Rolle.
Originally posted by StefanS
Guten Morgen Zusammen,
ich hatte gestern Abend mal wieder eine Diskussion über Ausfuhr und MWSt. Betrug.
Jetzt meine Frage:
Beispiel:
Ein Amerikaner kauft in der Schweiz eine Rolex und lässt sich bei der Ausreise die Schweizer MWST. erstatten und versteuert dann die Uhr bei der Einreise nicht, dann hat er einen Preisvorteil von 21% richtig oder?
Geht das in der EU auch, ich denke schon, denn jeder nicht EU Bürger kann die Landes Steuer bei der Ausreise zurück erstattet bekommen wenn er in sein Nicht EU Land, wo er wohnt zurück reist.
Soweit so gut.... 8o
Aber es wird doch alles registriert und dieser Mann muss doch seine Uhr auch wieder in seinem Heimatland bei der Einreise ordnungsgemäß versteuern ....sonst kommt doch der Zoll zu Ihm nachhause, oder?ß
Ich habe nur einmal eine Uhr von der Schweiz nach Deutschland gebracht inkl. ordnungsgemäßer Einfuhr :op:und ich musste die ausbezahlte MWST. in Form eines Kreditkartenbeleges im Geschäft hinterlegen und dann nach Verzollung dort ein gelbes Formular abstempeln lassen und dies dann zum Konzi zurück schicken und dieser vernichtete meinen Beleg, hätte ich die Uhr nicht verzollt, hätte der Konzi die ausbezahlte MWST mir einfach wieder zurückbelastet.
Also klärt mich mal auf, wie die Uhren nicht ordnungsgemäß ein und ausgeführt werden :grb:
Dies soll kein Aufruf und Erklärung zum Schmuggeln werden, ich möchte einfach wissen, wie dieser Ein- und Ausfuhr funktioniert.
Man hört dies so oft aber ich kann es mir einfach nicht so ganz in der Realität vorstellen :ka:
Original von redsubmariner
Ich verstehe die Leute nicht, die Uhren fuer Tausende kaufen, und dann paar Hundert an der Steuer sparen wollen, das macht einfach keinen Sinn fuer mich.
Wie sagt mein Vater immer: "von den Reichen kann man das Sparen lernen" ;) :D
Je nachdem was die Uhr kostet sind das auch nicht mehr "nur" ein paar Hundert an Steuern .... selbst wenn man sie regulär verzollt.
Aber ich gebe Dir recht ... wenn ich mir eine Uhr um >10.000,- EUR leisten kann und möchte, dann spielen 1.000,- EUR Ersparnis auch nicht mehr die ausschlaggebende Rolle.
wobei ... 1.000,- EUR sind 1.000,- EUR :grb:
Da kommt der Schwabe in mir durch :D
ehemaliges mitglied
03.08.2009, 11:16
Schoen gesagt, da ist wohl was wahres dran...
Originally posted by blarch
Original von redsubmariner
Ich verstehe die Leute nicht, die Uhren fuer Tausende kaufen, und dann paar Hundert an der Steuer sparen wollen, das macht einfach keinen Sinn fuer mich.
Wie sagt mein Vater immer: "von den Reichen kann man das Sparen lernen" ;) :D
Je nachdem was die Uhr kostet sind das auch nicht mehr "nur" ein paar Hundert an Steuern .... selbst wenn man sie regulär verzollt.
Aber ich gebe Dir recht ... wenn ich mir eine Uhr um >10.000,- EUR leisten kann und möchte, dann spielen 1.000,- EUR Ersparnis auch nicht mehr die ausschlaggebende Rolle.
wobei ... 1.000,- EUR sind 1.000,- EUR :grb:
Da kommt der Schwabe in mir durch :D
haja, ist auch so: 1000 euro sind trotzdem 1000 euro, haben oder nicht haben spielt wohl nur für nen millionär ne rolle.
warum sollte bei der ersparnis beim kauf einer rolex net "gratis" ein urlaub dabei rausspringen?! :grb:
wäre die ersparnis nur 100-200 euro, dann könnte man noch diskutieren was sinn macht. aber bei 1000 euro ersparnis (korrekte verzollung schon abgezogen) würd ich ehrlich gesagt net lang überlegen :ka:
Charles.
03.08.2009, 12:37
Der Hauptunterschied liegt nicht in der Mehrwertsteuer, die man beim Import ins eigene Wohnland unterschlagen kann, wenn man nicht erwischt wird, sondern in verschiedenen Rabattkulturen, wenn ich das so nennen darf. Man kann also die Wirtschaftslage der USA ausnutzen, oder die eines abgelegenen Händlers, der daran ist, Rolex-Uhren an Rolex zurückzuverkaufen. Wenn der ein paar $ mehr bekommt von einem Käufer, ist das natürlich für beide Seiten interessant.
Wie weit das tatsächlich funktioniert, weiss ich nicht.
Original von blarch
Aber ich gebe Dir recht ... wenn ich mir eine Uhr um >10.000,- EUR leisten kann und möchte, dann spielen 1.000,- EUR Ersparnis auch nicht mehr die ausschlaggebende Rolle.
Doch, wenn es sich um Steuern handelt :rolleyes:
spacedweller
03.08.2009, 13:28
Original von Wotan65
Original von blarch
Aber ich gebe Dir recht ... wenn ich mir eine Uhr um >10.000,- EUR leisten kann und möchte, dann spielen 1.000,- EUR Ersparnis auch nicht mehr die ausschlaggebende Rolle.
Doch, wenn es sich um Steuern handelt :rolleyes:
was für ein tiefsinniger Beitrag :verneig:
Mostwanted
03.08.2009, 13:38
Original von Wotan65
Original von blarch
Aber ich gebe Dir recht ... wenn ich mir eine Uhr um >10.000,- EUR leisten kann und möchte, dann spielen 1.000,- EUR Ersparnis auch nicht mehr die ausschlaggebende Rolle.
Doch, wenn es sich um Steuern handelt :rolleyes:
Tolle Einstellung, Sozialschmarotzertum in einem Luxusuhrenforum.... :gut:
Vorschlag: Klaut die Uhren doch gleich oder tauscht echte Modelle gegen Blender bei der Anprobe... :rolleyes:
Na, Jungs, wenn man Steuern in EHRLICHER Weise vermeiden kann, seid Ihr dann auch die letzten????? Ich ned.....und wenn ich nen 1000er weniger ausgeben muß, mach ich das auch.
Seit in UK die MWst auf 15% gesenkt wurde, hole ich mir teure Uhren aus non-EU Ländern über meinen Spezi in England rein- EU is EU. Und bei 20K sind es ganz schnell mal 800 Euro für nix. Das Geld gebe ich lieber für andere feine Sachen aus. - ok, kommt dann auch der Wirtschaft zugute.... :D
Mostwanted
03.08.2009, 14:36
Das ist ja auch legitim :gut:
Ah, ok, dann hatte ich Euch falsch verstanden.
Und genau so habe ich das auch gemeint :rolleyes: :grb: ;)
Mostwanted
03.08.2009, 14:44
Original von blarch
Und genau so habe ich das auch gemeint :rolleyes: :grb: ;)
Um Dich ging es ja auch nicht :)
Warum sind ausländische Uhren immer günstiger?
Ein Beispiel: Eine 16610 kostet in der Schweiz Liste 6.300 SFr in Deutschland 4.590, €.
Zieht man von den Preisen die jeweilige MwSt. (Schweiz 7,5%, D 19%) ab, ist die SubDate in der Schweiz 278,- € billiger als in D. Zahlt man dann die dt. Einfuhrumsatzsteuer, bleibt die Uhr dennoch um 278,- € günstiger.
Offensichtlich zahlen wir in D immer etwas mehr. Ist bei Autos ja auch so.
Fazit: Uhr in der Schweiz kaufen, legal einführen und dennoch sparen.
Original von Mostwanted
Original von blarch
Und genau so habe ich das auch gemeint :rolleyes: :grb: ;)
Um Dich ging es ja auch nicht :)
Dann habe ich aber nochmal Glück gehabt :D
Angesichts der vielen tollen Tips, wieviel man beim Kauf einer Uhr im Ausland sparen kann, frage ich mich, wieso und weshalb Einreisende bei der Zollkontrolle am Frankfurter Airport Herkunft und Besitzverhältnisse ihrer mitgeführten "Luxusgüter" (Schmuck, Uhren Kameras, Laptops etc.) per Rechnung dokumentieren müssen.
Erklärung?
wird doch schon die ganze zeit versucht zu erklären: weil viele sachen im ausland billiger sind und es eben leute gibt die dort einkaufen und versuchen das zeug unverzollt nach deutschland zu schmuggeln.
wenn du einen brilli am finger hast und kommst aus dem eu-ausland, kann es sein das der zöllner in deutschland wissen will woher der ist. wenn du nicht nachweisen kannst das der in deutschland gekauft wurde musst du (wenn du pech hast) verzollen, weil der zöllner dann davon ausgeht das du im ausland gekauft hast. den beweis das der klunker aber aus deutschland ist musst du erbringen, wenn du das net kannst - pech gehabt
edit: beim laptop sollte es ahand der landesspezifischen sonderzeichen weniger das problem sein die herkunft zu identifizieren - bei schmuck, uhren, kameras etc ist es halt nicht so einfach
Original von Mostwanted
Original von Wotan65
Original von blarch
Aber ich gebe Dir recht ... wenn ich mir eine Uhr um >10.000,- EUR leisten kann und möchte, dann spielen 1.000,- EUR Ersparnis auch nicht mehr die ausschlaggebende Rolle.
Doch, wenn es sich um Steuern handelt :rolleyes:
Tolle Einstellung, Sozialschmarotzertum in einem Luxusuhrenforum.... :gut:
Vorschlag: Klaut die Uhren doch gleich oder tauscht echte Modelle gegen Blender bei der Anprobe... :rolleyes:
Nana, ich wollte nicht zu Sozialschmarotzertum aufrufen.
Bei einem Betrag von 10.000,- Euro sind aber 1.000,- Euro immer noch eine Hausnummer. Schön für den Poster, wenn es ihm darauf nicht anzukommen braucht.
Wenn ich aber so einen Betrag legal sparen kann, dann mache ich das auch.
Mostwanted
04.08.2009, 13:24
Natürlich sind 1000 Euro viel Geld. Das hat sich für mich aber so gelesen, als ob man die Steuern komplett sparen kann, wenn das nicht so gemeint war entschuldige ich mich natürlich für die Aussage :gut:
Legal sparen kann man, macht doch jeder... =)
Charles.
04.08.2009, 13:28
Ich spare legal, was ich kann...
Am 31. Juli beispielsweise gab es bei Migros und COOP sehr viele Lebensmittel, deren Verkaufsdatum am 2. August ablief, kurz vor Ladenschluss zum halben Preis. Einige haben vergessen, dass vor dem sogenannten Nationalfeiertag vorgefeiert wird, d.h. viele Geschäfte wesentlich früher als normal schliessen.
Man hat vielleicht nicht mehr die ganze Auswahl, aber in solchen Situationen fülle ich Tiefkühler und Kühlschrank soweit als möglich.
Am folgenden Werktag kann ich mir dann eine neue Rolex leisten. In diesem Fall z.B. am 3. August eine 116243, eine Datejust Rolesor Gelb mit Steinchenlünette und weiss-gelbem Sternchenzifferblatt auf Jubilé für meine Frau. Die Neuheit gefällt ihr gut.
Bild von Percy in diesem Forum zur Erinnerung:
http://pics.r-l-x.de/picserv/files/2/forum/BASEL_2009/DSC_9622.jpg
Charles, heißt Du Schickedanz mit Nachnamen? 8o
Mostwanted
04.08.2009, 13:37
Original von Vanessa
Charles, heißt Du Schickedanz mit Nachnamen? 8o
:rofl:
ehemaliges mitglied
04.08.2009, 14:51
Wie buchstabiert man haesslich? "116243"
http://pics.r-l-x.de/picserv/files/2/forum/BASEL_2009/DSC_9622.jpg[/quote]
Da kaufe ich auch lieber meine Lebensmittel zu normalen Preisen, als wenn ich mit so einer Uhr rumlaufen müsste, ich meine natürlich meine Frau damit :twisted:
Mostwanted
04.08.2009, 16:02
Liegt sicher an dem Licht, das Blatt gefällt mir.
Charles.
04.08.2009, 21:33
Der Weg ist etwas kompliziert:
-->www.rolex.de/de
-->Die Kollektion
-->Die Kollektion 2009
-->Eine Auswahl ansehen
--> (links) Datejust 36mm
--> (rechts) Enthüllen Sie die neue Datejust 36 mm
--> (links) Modelle
--> (unten) 5. Quadrätchen von links anklicken
Wer diese Mühe auf sich nimmt, wird begeistert sein, heute das Bild der Frau zeigen und schon morgen zum Konzi eilen :tongue: .
Hypophyse
04.08.2009, 21:41
Man kommt auch direkt (http://www.rolex.de/de/collection/oyster-perpetual/2009-collection/datejust-36-mm/brochure/models/model-5/) hin. Mir persönlich gefällt diese Variante (http://www.rolex.de/de/collection/oyster-perpetual/2009-collection/datejust-36-mm/brochure/models/model-8/). 8o
Charles.
04.08.2009, 21:58
Mir gefallen die Waves-Zifferblätter ohne den zusätzlichen Rahmen mit dem "ROLEX" darin eigentlich besser. Das sind dann die zur Daydate... ;(
Aber das ist Geschmackssache.
Die neuen Zifferblätter sind "gewöhnungsbedürftig", aber eben für Damen (oder dämlich :grb:). Ich habe sie für meine Sammlung gekauft, oder meiner Frau. Wie man's nimmt. Das Motiv erinnert mich an ein Kaleidoskop. Steinchen auf Gelb habe ich selten. An sich gefällt mir WG besser. Aber eben: Ich möchte möglichst viel Variationen...
P.s.: Das ist eine Uhr, die typischerweise im Ausland billiger erhältlich gewesen wäre. Solche Damenuhren werden bestellt und bleiben öfters liegen in Ländern wie die USA.
Vorausgesetzt, sein Heimatland hat so eine Steuer. Was ja nicht überall der Fall ist.
Und da liegt ja auch wieder der Irrwitz der LC100 Diskussion. Jemand kauft
in Deutschland eine Uhr, lässt sich die Steuer ausbezahlen, reist in sein
Heimatland, das so eine Steuer nicht hat. Die Uhr aber nimmt er das nächste
Mal wieder mit nach Deutschland (oder sie verlässt Deutschland gar nie),
und schon kann er günstig eine LC100 Uhr anbieten.
Daher: auch LC100 ist kein Freibrief.... ;)
Wird denn nirgends vermerkt, dass die Uhr ausgeführt wird oder ohne MwSt. gekauft wurde?
Als Käufer habe ich also keine Chance, zu kontrollieren ob die Uhr vernünftig versteuert wurde?!
TheLupus
01.12.2015, 09:33
...
Als Käufer habe ich also keine Chance, zu kontrollieren ob die Uhr vernünftig versteuert wurde?!
Nur, indem du selber bei deinem Konzi kaufst.
Wird denn nirgends vermerkt, dass die Uhr ausgeführt wird oder ohne MwSt. gekauft wurde?
Als Käufer habe ich also keine Chance, zu kontrollieren ob die Uhr vernünftig versteuert wurde?!
Vermerkt wird dies beim deutschen Zoll, da dieser ja die Ausfuhr bestätigen muss und die Daten im System des Zolls hinterlegt sind. Dieser gibt dir als Privatperson keinerlei Auskünfte. Der Händler weiss natürlich auch Bescheid, da er die Ausfuhrbelege abstempelt und in einigen Fällen auch die Rückerstattung vornimmt. Ob dieser dir eine Auskunft erteilt, wenn du als Gebrauchtuhren-Käufer bei ihm nachfragst, wohl eher nicht. Auf vielen Original-Kaufrechnungen vom Konzi wird etwas vermerkt wie "Mehrwertsteuer gesondert" oder "für Ausfuhr bestimmt" etc. Bei einigen bleibt die Rechnung ganz normal.
Also, wie schon beschrieben, LC 100 oder LC EU bedeutet nichts im Hinblick auf eine eventuelle Steuerschuld bei Wiedereinfuhr in die EU.
Bedeutet, ich kaufe eine gebrauchte Uhr und stehe vielleicht irgendwann am Zoll und habe ein Problem, weil die Uhr ausgeführt wurde. Tolle Kiste :(
TheLupus
01.12.2015, 09:49
Ja.
Dashalb ist der LC völlig egal. Wichtig ist der Nachweis des Erwerbs innerhalb der EU.
Ja.
Dashalb ist der LC völlig egal. Wichtig ist der Nachweis des Erwerbs innerhalb der EU.
Ganz genau so sieht es aus. Das kann gar nicht oft genug wiederholt werden, da es immer wieder in Vergessenheit gerät.
Eintracht
01.12.2015, 10:09
Sei doch nicht so. Es gibt halt immer wieder neue User. Und auch Du hast irgendwann mal angefangen Dein Wissen aufzubauen.
Sei doch nicht so. Es gibt halt immer wieder neue User. Und auch Du hast irgendwann mal angefangen Dein Wissen aufzubauen.
Genau so sieht es aus, ich bin seit ca. einem Monate dabei - der Thread ist aus 2009.
Es ist ja nicht so, dass ich die Suche nicht bemüht hätte.
Danke für den Input.
Das Thema ist so alt,so abgenutzt,alles wieder und wieder durchgekaut,füllt Seitenweise das Suchergebnis nach Lc,Einfuhrumsatzsteuer ...
Und irgendwie wurde dieser Thread aus 2009 ja auch in den Untiefen des Forums gefunden,gelesen und nach oben geholt ;-)
Aber Recht hast du na klar.
Hier mal ein Artikel zu diesem Thema:
http://www.badische-zeitung.de/wirtschaft-3/mehrwertsteuer-retour-so-mogeln-deutsche-an-der-schweizer-grenze--105429676.html
Alles sehr dubios was da passiert und offensichtlich sogar straffrei, wenn man dem Artikel glauben schenken kann.
Gruß
Fred
uhrenfan_rolex
01.12.2015, 15:49
Moral von der Geschicht...ohne Bagatellgrenze geht es nicht :op:
TheLupus
01.12.2015, 15:51
Genau. Ab 1 k Warenwert sieht das Prozedere etwas anders aus.
Ich bin noch nie nach meiner Uhr oder Papieren dafür gefragt wurden wenn ich eine Grenze passiert habe. Solche komischen Gedanken gibbets scheinbar nur in Deutschland. Ich habe bereits 2 Uhren -Breitling- in der Schweiz gekauft und völlig gedankenlos in unwissender Weise am Handgelenk über die Grenze geschmuggelt:kriese::embarassed: Boxen etc. lagen im Kofferraum
Inzwischen sind beide Uhren verkauft und kein Mensch hat nach irgend welchen Zollpapieren gefragt.
Meine Güte, sind wir deutschen denn nur noch schisser? In jedem anderem Land würde diese Diskussion nur lächeln und Kopfschütteln hervorrufen.
John Wayne
01.12.2015, 20:15
Vermerkt wird dies beim deutschen Zoll, da dieser ja die Ausfuhr bestätigen muss und die Daten im System des Zolls hinterlegt sind.
Nein, die machen nur nen Ausfuhrstempel auf die Papiere und kontrollieren ggf. auch ob du die angegebene Ware ausführst.
Nein, die machen nur nen Ausfuhrstempel auf die Papiere und kontrollieren ggf. auch ob du die angegebene Ware ausführst.
Da hast du recht, habe ich mit der Einfuhr verwechselt.
MartinLev
02.12.2015, 23:06
Vorausgesetzt, sein Heimatland hat so eine Steuer. Was ja nicht überall der Fall ist.
Und da liegt ja auch wieder der Irrwitz der LC100 Diskussion. Jemand kauft
in Deutschland eine Uhr, lässt sich die Steuer ausbezahlen, reist in sein
Heimatland, das so eine Steuer nicht hat. Die Uhr aber nimmt er das nächste
Mal wieder mit nach Deutschland (oder sie verlässt Deutschland gar nie),
und schon kann er günstig eine LC100 Uhr anbieten.
Daher: auch LC100 ist kein Freibrief.... ;)
das stimmt und ist schlüssig. oder doch nicht?
reisen von/ins heimatland, nach deutschland und zurück ins heimatland sind ebenso steuerfrei. somit quasi umsonst. stimmt doch, oder?
welche länder kennen eigentlich die MWST nicht und wie weit sind diese weg von D?
und was ändert das an der LC 100 uhr? eigentlich mir doch egal ob der graue 1% oder 30% verdient, hauptsache ich bekomme sie zu dem preis den ich mir vorstelle.
oder habe ich da jetzt etwas falsch verstanden?
...
Meine Güte, sind wir deutschen denn nur noch schisser? In jedem anderem Land würde diese Diskussion nur lächeln und Kopfschütteln hervorrufen.
Naja, was heisst hier Schisser? Du hast Steuern hinterzogen und damit eine Straftat begangen.
Und das auch noch öffentlich in einem Internetforum zugegeben. Clever. :gut:
TheLupus
03.12.2015, 06:11
Ich bin noch nie nach meiner Uhr oder Papieren dafür gefragt wurden wenn ich eine Grenze passiert habe. Solche komischen Gedanken gibbets scheinbar nur in Deutschland. Ich habe bereits 2 Uhren -Breitling- in der Schweiz gekauft und völlig gedankenlos in unwissender Weise am Handgelenk über die Grenze geschmuggelt:kriese::embarassed: Boxen etc. lagen im Kofferraum
Inzwischen sind beide Uhren verkauft und kein Mensch hat nach irgend welchen Zollpapieren gefragt.
Meine Güte, sind wir deutschen denn nur noch schisser? In jedem anderem Land würde diese Diskussion nur lächeln und Kopfschütteln hervorrufen.
Wo verläuft eigentlich die Grenze zwischen Eier haben und Dummheit? :grb:
Wo verläuft eigentlich die Grenze zwischen Eier haben und Dummheit? :grb:
Typischerweise bei 5 bzw 10 Jahren :D (Verjährung)
TheLupus
03.12.2015, 06:44
Hihi.
Deshalb mache ich immer einen privaten Kaufvertrag.
Indem Du die Klausel "Frei von Rechten Dritter" einfügst?
Und das auch noch öffentlich in einem Internetforum zugegeben. Clever. :gut:
Ja, vor allem wenn man sich diesen Thread in Erinnerung ruft: http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php/68452-Erwischt-am-Zoll-oder-So-billig-war-die-Rolex-dann-doch-nicht
(wohl leider ohne Bilder, aber man kann doch erahnen, worums geht)
Naja, was heisst hier Schisser? Du hast Steuern hinterzogen und damit eine Straftat begangen.
Ist 10 Jahre her:supercool:
Indem Du die Klausel "Frei von Rechten Dritter" einfügst?
Nö, aus dem Kaufvertrag sollte nur hervor gehen, dass Du die Uhr in Deutschland erworben hast, denn damit bist Du als Käufer nicht Zoll- oder Umsatzeinfuhrsteuerpflichtig. Die Steuerschuld geht nicht auf den Käufer über, die bleibt bei dem hängen, der die Uhr nach Deutschland eingeführt hat.
Oder sie aus Deutschland ausgeführt hat?!
Hallo,
ich hatte mit diesbezüglich mal an den Zoll gewendet, weil ich mit eine Uhr mit LC537 (Dubai) in D von einem Grauhändler kaufen wollte und mir nicht sicher war wie das mit dem Steuerkram so ist.
Fazit: Mit einer Händlerrechnung oder einem Kaufvertrag, welche den Kauf innerhalb des Schengenraumes und die Identität des Verkäufers nachweise, kann man die möglicherweise vorhandene Steuerschuld der Uhr auf den Händler/Verkäufer abwälzen.
Daher hab ich auch nicht eine Uhr gekauft, die mir von einem Forenmitglied angeboten wurde, weil dieser diese (nagelneue) Uhr von einem "bekannten" Grauen per Handschlag gekauft hatte und mir somit beim Weiterverkauf an mich, keine Rechnung hätte mitgeben können. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
Letztendlich habe ich meine Uhr bei Marco von Kroonwatches gekauft und dieser hat mir auch wie vorher besprochen eine Rechnung mit der Seriennr. der Uhr ausgestellt. Damit bin ich nach dem Verständnis aus meinen e-Mail-Verkehr mit dem Zoll auf der sicheren Seite.
MfG
Oder sie aus Deutschland ausgeführt hat?!
Meine Aussage bezog sich auf den Erwerb einer Uhr in Deutschland durch jemanden der in Deutschland lebt. Ich wüsste nicht, dass bei der Ausfuhr einer Uhr eine Steuer fällig wird.
Szenario: Deutscher wohnt und arbeitet in Dubai, führt die Uhr aus und bekommt die Steuer zurück. Kommt wieder zurück nach DE und verkauft die Uhr hier ohne diese einzuführen. Somit kaufst Du eine Uhr, die in DE gekauft ist und ausgeführt wurde.
Es ist ansich ganz einfach.Egal welcher Lc,auch wenn es der von Timbuktu ist,wenn die Uhr in Deutschland gekauft wurde,egal von privat oder vom Händler und ich einen Beleg dafür habe,ist alles ok.
Die Steuerschuld lastet nicht auf der Uhr sondern auf dem "Importeur".
Als Beleg reicht z.B. eine Quittung mit der Gehäusenummer und den Daten von VK+K,ein Überweisungsbeleg mit eben solchen Daten,ein Bierdeckel,eine Serviette,Kreditkartenabrechnung ....
Es muss keine Rechnung sein,schon gar nicht mit der hier immer sehr häufig geforderten "ausgewiesenen Mwst",die gibt es meist noch nicht einmal vom Händler (nicht Konzi).
Und ein schriftlicher Kaufvertrag kann so ziemlich alles sein,wenn es mal ein Spontankauf auf dem Gäste Wc einer Kneipe ist sogar 1-2 Blatt Wc Papier.
Hauptsache Gehäusenummer und Daten vom K+VK.;-)
Für den Auslandsurlaub ausserhalb der EU vielleicht kopieren ;-)
Meine Aussage bezog sich auf den Erwerb einer Uhr in Deutschland durch jemanden der in Deutschland lebt. Ich wüsste nicht, dass bei der Ausfuhr einer Uhr eine Steuer fällig wird.
Szenario: Deutscher wohnt und arbeitet in Dubai, führt die Uhr aus und bekommt die Steuer zurück. Kommt wieder zurück nach DE und verkauft die Uhr hier ohne diese einzuführen. Somit kaufst Du eine Uhr, die in DE gekauft ist und ausgeführt wurde.
Ausfuhr ...
Udo,
Danke für die Aufklärung - das reicht mir.
Kaufvertrag, indem nicht bestätigt werden muss, dass die Uhr korrekt verzollt ist, reicht :gut:
Vielen Dank für das Hochholen des Threads, in dem sich so mancher schöner Beitrag versteckt, siehe #71: :D
Ich spare legal, was ich kann...
Am 31. Juli beispielsweise gab es bei Migros und COOP sehr viele Lebensmittel, deren Verkaufsdatum am 2. August ablief, kurz vor Ladenschluss zum halben Preis. Einige haben vergessen, dass vor dem sogenannten Nationalfeiertag vorgefeiert wird, d.h. viele Geschäfte wesentlich früher als normal schliessen.
Man hat vielleicht nicht mehr die ganze Auswahl, aber in solchen Situationen fülle ich Tiefkühler und Kühlschrank soweit als möglich.
Am folgenden Werktag kann ich mir dann eine neue Rolex leisten. In diesem Fall z.B. am 3. August eine 116243, eine Datejust Rolesor Gelb mit Steinchenlünette und weiss-gelbem Sternchenzifferblatt auf Jubilé für meine Frau. Die Neuheit gefällt ihr gut.
Bild von Percy in diesem Forum zur Erinnerung:
http://pics.r-l-x.de/picserv/files/2/forum/BASEL_2009/DSC_9622.jpg
Szenario: Deutscher wohnt und arbeitet in Dubai, führt die Uhr aus und bekommt die Steuer zurück. Kommt wieder zurück nach DE und verkauft die Uhr hier ohne diese einzuführen. Somit kaufst Du eine Uhr, die in DE gekauft ist und ausgeführt wurde.
Sollte kein Problem für den Käufer sein, solange er sie in Deutschland kauft und eine Kaufvertrag hat, in dem der Verkäufer identifizierbar ist. Die Steuerschuld bleibt immer mein Einführenden hängen.
TheLupus
03.12.2015, 10:30
...
Daher hab ich auch nicht eine Uhr gekauft, die mir von einem Forenmitglied angeboten wurde, weil dieser diese (nagelneue) Uhr von einem "bekannten" Grauen per Handschlag gekauft hatte und mir somit beim Weiterverkauf an mich, keine Rechnung hätte mitgeben können. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
...
Mit einer Rechnung, auf der nicht dein Name steht, kannst du dir den Popo putzen.
So musst du es machen:
Es ist ansich ganz einfach.Egal welcher Lc,auch wenn es der von Timbuktu ist,wenn die Uhr in Deutschland gekauft wurde,egal von privat oder vom Händler und ich einen Beleg dafür habe,ist alles ok.
Die Steuerschuld lastet nicht auf der Uhr sondern auf dem "Importeur".
Als Beleg reicht z.B. eine Quittung mit der Gehäusenummer und den Daten von VK+K,ein Überweisungsbeleg mit eben solchen Daten,ein Bierdeckel,eine Serviette,Kreditkartenabrechnung ....
Es muss keine Rechnung sein,schon gar nicht mit der hier immer sehr häufig geforderten "ausgewiesenen Mwst",die gibt es meist noch nicht einmal vom Händler (nicht Konzi).
Und ein schriftlicher Kaufvertrag kann so ziemlich alles sein,wenn es mal ein Spontankauf auf dem Gäste Wc einer Kneipe ist sogar 1-2 Blatt Wc Papier.
Hauptsache Gehäusenummer und Daten vom K+VK.;-)
Für den Auslandsurlaub ausserhalb der EU vielleicht kopieren ;-)
Oder wollte dir der VK keinen Kaufvertrag unterschreiben?
ehemaliges mitglied
03.12.2015, 10:41
In jedem anderem Land würde diese Diskussion nur lächeln und Kopfschütteln hervorrufen.
Ähm, nein! Im Gegenteil. In Deutschland ist Steuerhinterziehung für viele "gute Bürger" mit mal "falsch parken" vergleichbar ... macht jeder und ist ja nicht schlimm. In vielen Ländern wird das deutlich anders von der Bevölkerung gesehen. Und auch die Strafen sind dort deutlich höher. Auch wenn dort gewiss keiner gerne Steuern zahlt, ist man sich in anderen Ländern offenbar bewusst bzw. bewusster, dass das Sozialwesen ohne Steuereinnahmen nicht funktioniert.
TheLupus
03.12.2015, 11:12
Ähm, nein! Im Gegenteil. In Deutschland ist Steuerhinterziehung für viele "gute Bürger" mit mal "falsch parken" vergleichbar ... macht jeder und ist ja nicht schlimm. In vielen Ländern wird das deutlich anders von der Bevölkerung gesehen. ....
Damit meinst du aber sicher nur die Länder nördlich von D, oder?
uhrenfan_rolex
03.12.2015, 11:25
Damit meinst du aber sicher nur die Länder nördlich von D, oder?
Du hast westlich vergessen :D
ehemaliges mitglied
03.12.2015, 11:27
Damit meinst du aber sicher nur die Länder nördlich von D, oder?
Nö, ich habe fast 2,5 Jahre in den NL gelebt ... da sieht man das auch wenig entspannt, zumindest in dem Umfeld, in dem ich gelebt habe. Und meine Erfahrung in den USA waren ähnlich ... abgesehen von den Rednecks und denen, die komplett gegen den Staat sind, sieht man es da als "patriotische Pflichterfüllung" an, seine Steuern ordnungsgemäß zu zahlen ... 8o
Rolstaff
03.12.2015, 11:37
Es ist ansich ganz einfach.Egal welcher Lc,auch wenn es der von Timbuktu ist,wenn die Uhr in Deutschland gekauft wurde,egal von privat oder vom Händler und ich einen Beleg dafür habe,ist alles ok.
Die Steuerschuld lastet nicht auf der Uhr sondern auf dem "Importeur".
Als Beleg reicht z.B. eine Quittung mit der Gehäusenummer und den Daten von VK+K,ein Überweisungsbeleg mit eben solchen Daten,ein Bierdeckel,eine Serviette,Kreditkartenabrechnung ....
Es muss keine Rechnung sein,schon gar nicht mit der hier immer sehr häufig geforderten "ausgewiesenen Mwst",die gibt es meist noch nicht einmal vom Händler (nicht Konzi).
Und ein schriftlicher Kaufvertrag kann so ziemlich alles sein,wenn es mal ein Spontankauf auf dem Gäste Wc einer Kneipe ist sogar 1-2 Blatt Wc Papier.
Hauptsache Gehäusenummer und Daten vom K+VK.;-)
Für den Auslandsurlaub ausserhalb der EU vielleicht kopieren ;-)
Gut auf den Punkt gebracht !!! :gut:
Ich würde aber sogar so weit gehen, dass man nicht einmal unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag braucht !
Man muss im Streitfall gegenüber den Zollbehörden nur nachweisen, dass man die Uhr in der EU gekauft hat. Die Uhr kann auch per Handschlag gekauft worden sein. Nur ist dann halt der Nachweis schwieriger, als wenn man einen schriftlichen Kaufvertrag hat.
Dennoch ist es möglich, diesen Nachweis zu erbringen, indem z.B. ein Freund als Zeuge dabei war und den Kauf innerhalb der EU bestätigen kann.......
Mit einer Rechnung, auf der nicht dein Name steht, kannst du dir den Popo putzen.
So musst du es machen:
Oder wollte dir der VK keinen Kaufvertrag unterschreiben?
ja, auch das wollte er nicht, daher habe in Summe vom Kauf Abstand genommen...
hätte ich eine Händlerrechnung (aus D) dazu bekommen, hätte ich sie vlt. gekauft, obwohl du im nachinein betrachtet natürlich Recht hast und diese Rechnung allein recht wenig aussagt, so lange ich diese Rechnung nicht beim Kauf von dem Händler bekommen habe und somit genau weiß, dass die Uhr nicht zwischenzeitlich vlt. ausgeführt wurde...
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