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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geklaute Rolex bei EBay



Kaminholz
06.01.2009, 12:07
Hallo!

Da ich selber begeisterter Rolexträger bin wollte ich meiner Frau auch mal
wieder etwas Gutes tun und Ihr eine 81209 (Neupreis ca. 21.000 Euro) schenken.

Ich habe diese Uhr bei Ebay von einem Juwelier gekauft. (kein Privatkauf)
Dummerweise habe ich übersehen, daß die Uhr zwar original Rolex und mit
Papieren ist, aber nicht original Rolex-Papiere :-(

Deswegen habe ich mich entschlossen die Uhr erstmal über einen lokalen Juwelier zur Revision zu geben.

Es kam wie es kommen musste:
Rolex hat die Uhr einbehalten und teilte mit, daß die Uhr als gestohlen gemeldet ist (allerdings in Spanien).

Jetzt möchte ich natürlich das Geld zurück. Der Verkäufer verlangt allerdings
entweder die Uhr oder eine offizielle Bestätigung von der (spansichen?)
Polizei/Behörden, daß die Uhr gestohlen bzw. einbehalten wurde. Die Aussage
der Fa. Rolex alleine reicht nicht.

Rolex teilt mir mit, daß die spanischen Behörden langsam arbeiten.. das kann dauern.

Ich möchte nach Erstattung des Kaufpreises sofort die gleiche Uhr (Neu vom Konzi)
kaufen. Auch hier fällt wieder Wartezeit an ... :-/

Ich finde es gut, daß Rolex so aufpasst und keine gestohlen Uhren annimmt.
Allerdings ist die Abwicklung in diesem Fall sehr nervig und auch unseriös!

Gibt es eine Möglichkeit das Verfahren zu Beschleunigen?

wulfman
06.01.2009, 12:17
In Zukunft kaufst Du besser bei einem unserer Forumskonzis, dann bleibt Dir dieser Ärger wohl erspart...

AndreasL
06.01.2009, 12:21
Interessanter Fall; drücke die Daumen und hoffe auf einen guten Ausgang.

Würde davon ausgehen, dass keine offizielle Meldung (und damit Bestätigung) nötig ist, um eine Uhr als gestohlen zu melden. Insofern wahrscheinlich schwierig zu besorgen.

Versuche doch mal herauszubekommen, was der Verkäufer damit machen will. Besteht nicht die Chance, dass er direkt mit Rolex in Verbindung tritt? Letztendlich habt Ihr beide eine schlechte Situation. Aktuell Du, weil bezahlt und keine Uhr. Ansonsten er, weil keine Uhr. Also wird er der Vorverkäufer in Regress nehmen müssen, sofern er noch Kontaktdaten hat.

NicoH
06.01.2009, 12:31
Uwe, ich drücke Dir die Daumen und darf davon ausgehen, dass Du bitte anwaltlichen Rat suchst.

Behördenmühlen mahlen langsam und sind leider nur ganz, ganz selten zu beschleunigen, sicherlich nicht durch einen von uns hier, die wir nicht wissen, wer da tätig ist.

Bitte halte uns auf dem Laufenden.

Ach ja, dass dem Verkäufer die Bestätigung von Rolex nicht ausreicht, ist ein schlechtes Zeichen. Der könnte auf Zeit spielen oder sich hinauswinden wollen =( Coole Verkäufer würden das Geld sofort zurückzahlen.



Original von TTR350
Wie war das noch- Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Ähh.... doch :D

acid303
06.01.2009, 12:32
huh, da sollte man doch meinen das ein händler sich vorher informiert ob die zwiebel, die er da ankauft, auch koscher ist?! :ka:

newharry
06.01.2009, 12:45
Um es hier ganz deutlich zu sagen - wenn man jemanden strafbares Verhalten in einem öffentlichen Forum unterstellt sollte man es ganz genau wissen oder sich derartige Bemerkungen besser verkneifen.

hgruebert
06.01.2009, 12:49
Auf jeden Fall Polizei und Anwalt einschalten! :op:

Wünsche dir viel Glück in der Sache :gut:

mactuch
06.01.2009, 12:55
inwieweit der erwerb von hehlerware durch einen unwissenden kunden von einem gewerblich registrierten händler/juwelier eine strafbare handlung im sinne des stgb darstellt, bewage ich zu bezweifeln ("strafbar" über den einzug/die beschlagnahme des hehlergutes hinaus).

vielmehr ist der juwelier haftbar zu machen und der ts kann in regress gehen, denn er ist dafür verantwortlich, sich vor verkauf vom "unbelasteten" zustand seiner ware zu vergewissern. wusste der juwelier von nix und hat die uhr in guten glauben angekauft, wäre es fahrlässiges handeln, wusste er um die zweifelhafte herkunft, wäre vorsatz im spiel und damit für ihn zu den regressforderungen auch noch mit strafrechtlicher verfolgung zu rechnen. ich gehe mal nicht davon aus, dass ein juwelier so ein tun mit vorsatz steuert, es sei denn, er hat kein gesteigertes interesse, sein geschäft noch allzu lang fortzuführen...

ob der händler auf eine bestätigung spanischer behörden pochen kann, weiß ich nicht, vielleicht liegt eine solche bestätigung bei rolex ja bereits vor und wurde mit der diebstahlsmeldung eingereicht? das wäre der erste ansatz, den ich prüfen würde. vielleicht geht auch ein rücktritt vom kauf (gem. fernabsatzgesetzt) und du kannst es auf den juwelier abwälzen, sich um seine geforderte bestätigung zu bemühen. die uhr kann zwar nicht zurück gegeben werden, doch sie ist ja nicht weg. sie hat halt grad nur jemand anders...

ein anwalt, der sich mit dem händler in verbindung setzt, sollte es richten können. polizei bringt nur was, wenn du mit dem gedanken einer anzeige gegen den händler wegen hehlerei spielst. zumindest könntest du oder dein anwalt damit drohen.

dir viel glück kaminholz! hoffentlich geht die rückabwicklung schnell, nervig und ärgerlich ist es allemal...

Kaminholz
06.01.2009, 13:20
Original von mactuch
vielmehr ist der juwelier haftbar zu machen und der ts kann in regress gehen, denn er ist dafür verantwortlich, sich vor verkauf vom "unbelasteten" zustand seiner ware zu vergewissern. ...
dir viel glück kaminholz! hoffentlich geht die rückabwicklung schnell, nervig und ärgerlich ist es allemal...


Zunächst mal DANKE für die vielen Antworten! :-)


Der Juwelier hat sich ja vorher vergewissert, aber nur in Deutschland und nicht in Spanien. Meiner Meinung reicht das auch, man kann ja nicht in jedem Land der Erde nachfragen.

Warum schafft hier Rolex eigentlich keine weltweite Abfragemöglichkeit?

Einen Anwalt habe ich auch schon gefragt. Wenn ich den aber beauftrage, dann macht das zusätzlich nochmal ca. 800,- Euro .. Wer bezahlt das?

Kann ich der Fa. Rolex nicht erstmal eine Frist setzen?

mopedueden
06.01.2009, 13:25
Original von Kaminholz

Original von mactuch
vielmehr ist der juwelier haftbar zu machen und der ts kann in regress gehen, denn er ist dafür verantwortlich, sich vor verkauf vom "unbelasteten" zustand seiner ware zu vergewissern. ...
dir viel glück kaminholz! hoffentlich geht die rückabwicklung schnell, nervig und ärgerlich ist es allemal...


Zunächst mal DANKE für die vielen Antworten! :-)


Der Juwelier hat sich ja vorher vergewissert, aber nur in Deutschland und nicht in Spanien. Meiner Meinung reicht das auch, man kann ja nicht in jedem Land der Erde nachfragen.

Warum schafft hier Rolex eigentlich keine weltweite Abfragemöglichkeit?

Einen Anwalt habe ich auch schon gefragt. Wenn ich den aber beauftrage, dann macht das zusätzlich nochmal ca. 800,- Euro .. Wer bezahlt das?

Kann ich der Fa. Rolex nicht erstmal eine Frist setzen?



@kamintuch

Glaube nicht das du Rolex hier eine Frist setzen kannst , vor allem mit welchem Argument? :ka:

Die haben doch erst einmal alles richtig gemacht?!

Gruß
Klaus

mactuch
06.01.2009, 13:28
Original von Kaminholz
Der Juwelier hat sich ja vorher vergewissert, aber nur in Deutschland und nicht in Spanien. Meiner Meinung reicht das auch, man kann ja nicht in jedem Land der Erde nachfragen.

Warum schafft hier Rolex eigentlich keine weltweite Abfragemöglichkeit?

Einen Anwalt habe ich auch schon gefragt. Wenn ich den aber beauftrage, dann macht das zusätzlich nochmal ca. 800,- Euro .. Wer bezahlt das?

Kann ich der Fa. Rolex nicht erstmal eine Frist setzen?

und woher wusste dann dein konzi bei der revi, dass das ding gestohlen gemeldet sein soll, wenn es keine weltweite abfragemöglichkeit gibt? oder hat der vor dem ersten öffnen erst alle ländervertretungen angerufen?

den anwalt zahlt der, der verliert! die rechtslage scheint dabei eindeutig. vielleicht haste ja auch ne rechtsschutz, die würde sowas auch übernehmen, dann bleibt dir im zweifelsfall nur die sb.

mit der frist für rolex ist auch ne gute idee, denn die müssen ja irgendwie verifizieren, wie sie darauf kommen, dass die uhr gestohlen ist, denn einfach einbehalten kann auch irgendwie nicht sein.

AcidUser
06.01.2009, 13:31
8oKrasse Geschichte!
Ich würde in jedem Fall einen Anwalt einschalten! Lieber 800,00€ verbrennen, als vielleicht den gesamten Kaufpreis!
Dass der Verkäufer kein gesteigertes Interesse an einer Lösung in Deinem Sinne hat, zeigt imho sein Verhalten, die Bescheinigung aus Köln nicht anzuerkennen. Meint er, die denken sich das aus?
Die Bescheinigung von Rolex belegt, dass er heisse Ware verkauft hat! Ob wissentlich oder unwissentlich kann Dir doch egal sein. Er ist Dir gegenüber, meiner Meinung nach, Regresspflichtig! Das mit der Bestätigung der spanischen Polizei ist doch Nonsens! :motz: Soll er sich halt drum kümmern!

Mann, Mann, Mann das regt mich richtig auf... :motz:

edit. Müsste die Uhr nicht von Rolex an die Polizei übergeben werden?
Die kommen doch dann sicher auch auf Dich zu und verfolgen den Weg der Uhr zurück!

las_vegas
06.01.2009, 13:39
Weit Du Uwe, eine Luxusuhr um 21.000 Euro sollte man doch beim Fachhändler direkt kaufen, selbst beim Konzi gibt es bei diesen Geschäft sehr gute Konditionen! Ich weiß im nachhinein ist man immer gescheiter, ich persönlich würde bei E-Bay auf keinen Fall so einen Handel abschließen. Es tut mir für Dich echt leid und ich hoffe, daß sich alles zum Positiven entwickelt!

hgruebert
06.01.2009, 13:41
Original von mactuch

Original von Kaminholz
Der Juwelier hat sich ja vorher vergewissert, aber nur in Deutschland und nicht in Spanien. Meiner Meinung reicht das auch, man kann ja nicht in jedem Land der Erde nachfragen.

Warum schafft hier Rolex eigentlich keine weltweite Abfragemöglichkeit?

Einen Anwalt habe ich auch schon gefragt. Wenn ich den aber beauftrage, dann macht das zusätzlich nochmal ca. 800,- Euro .. Wer bezahlt das?

Kann ich der Fa. Rolex nicht erstmal eine Frist setzen?

und woher wusste dann dein konzi bei der revi, dass das ding gestohlen gemeldet sein soll, wenn es keine weltweite abfragemöglichkeit gibt? oder hat der vor dem ersten öffnen erst alle ländervertretungen angerufen?

den anwalt zahlt der, der verliert! die rechtslage scheint dabei eindeutig. vielleicht haste ja auch ne rechtsschutz, die würde sowas auch übernehmen, dann bleibt dir im zweifelsfall nur die sb.

mit der frist für rolex ist auch ne gute idee, denn die müssen ja irgendwie verifizieren, wie sie darauf kommen, dass die uhr gestohlen ist, denn einfach einbehalten kann auch irgendwie nicht sein.


Der Juwelier hat dann aber Rolex bei seiner Anfrage vergessen.

Nicht der Konzi hat die Uhr als gestohlen entlarvt, sondern Rolex.

Ich gehe davon aus, dass der Konzi die Uhr nur zur Revi weitergeleitet hat.

Wildstarfan
06.01.2009, 13:48
Hey Uwe, krasse Geschichte.

Ich will meinen Senf ned auch noch dazugeben, würde aber in Anbetracht des Preises auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.

Und Rolex muss Dir schon irgendwie beweisen, daß die Uhr geklaut ist. Einfach einbehalten ohne Beweis iss schon komisch.

Halt uns bitte auf dem Laufenden.

eee
06.01.2009, 13:53
da sieht man mal wieder, was alles in die bucht geschwemmt wird.

eos
06.01.2009, 13:54
Ich würde den Anwalt gleich einschalten, denn wie die Lage aussieht wird sich der Fall hinziehen. Der Anwalt sollte sich dann auch gleich an beide Seiten, Rolex und den Verkäufer, wenden!
Nach meinem laienhaften Verständnis steht es Rolex zunächst überhaupt nicht zu die Uhr einzubehalten, selbst wenn sie Kentnis darüber haben, dass es sich um eine geklaute Uhr handelt. Das hätte ich in diesem Fall eher unserer oder der spanischen Polizei zugespochen oder liege ich da falsch?
Den Konzi bringt die Sache ja auch in eine unangenehme Situation, denn eigentlich schuldet er Dir ja Deine Uhr. Erzählen kann er viel, wie weist er denn nach, wo Deine Uhr jetzt ist?

Der TE hat jedenfalls im guten Glauben gehandelt, daher sehe ich hier eine strafbare Handlung nicht mal im Ansatz.

mactuch
06.01.2009, 13:57
Original von hgruebert

Der Juwelier hat dann aber Rolex bei seiner Anfrage vergessen.

--> hmmm... also mal ehrlich, wo denn sonst außer bei rolex würde ein händler und selbst wir ambitionierte laien und freunde der krone nachfragen, wenn es gilt, die zweifelsfreie herkunft einer uhr ohne papiere zu verifizieren??? das wäre ja schon mehr als nur fahrlässig, oder? das ist es ja, was mich so stutzig machte: wenn es der händler nicht "wusste", rolex aber sofort geschalten hat!

Ich gehe davon aus, dass der Konzi die Uhr nur zur Revi weitergeleitet hat.
--> denk ich auch, hab nur zu langsam geschalten, da stand mein kommentar schon drin... :grb:

hgruebert
06.01.2009, 14:19
Original von mactuch

Original von hgruebert

Der Juwelier hat dann aber Rolex bei seiner Anfrage vergessen.

--> hmmm... also mal ehrlich, wo denn sonst außer bei rolex würde ein händler und selbst wir ambitionierte laien und freunde der krone nachfragen, wenn es gilt, die zweifelsfreie herkunft einer uhr ohne papiere zu verifizieren??? das wäre ja schon mehr als nur fahrlässig, oder? das ist es ja, was mich so stutzig machte: wenn es der händler nicht "wusste", rolex aber sofort geschalten hat!

Ich gehe davon aus, dass der Konzi die Uhr nur zur Revi weitergeleitet hat.
--> denk ich auch, hab nur zu langsam geschalten, da stand mein kommentar schon drin... :grb:


Du hast ja recht, aber es bringt nichts darüber zu spekulieren.

Wie schon mehrfach geschrieben, Anwalt, Polizei und hoffen das es gut ausgeht. Auch wenn es eine Weile dauern wird.

Mücke
06.01.2009, 14:21
Original von Kaminholz
...

Allerdings ist die Abwicklung in diesem Fall sehr nervig und auch unseriös!
...



Damit meinst Du sicher das Geschäftsgebaren des eBay-Verkäufers?

reno114
06.01.2009, 14:24
Rolex kann die uhr nicht einbehalten? sie können höchstens die hiesige Polizei verständigen. Die überprüft die seriennr. im Sachfahndungssystem....dies ist EUROPAWEIT! falls ausgeschrieben von Spanien??
->Sicherstellung zur Beweissicherung bzw. Klärung der Eigentumsverhältnisse.

Erstmal bist DU eigentümer. nicht Rolex oder sonst wer. Du hast n kaufvertrag der von deiner seite...deinem wissen ordentlich zustande gekommen ist.

das mit Spanien kann natürlich sein. und wen dem so ist. is die Uhr weg und einer bleibt auf irgendwelchen kosten sitzen (und das wirst hoff. nich du sein).

-also: ROLEX soll dir ne Bestätigung gegen, dass die dt. Polzei die Uhr hat...die Ermittlungen wg. Diebstahl...Hehlerei...in Spanien?? oder zumindest der Anfangsverdacht einer Hehlerei des Händlers (auch wenns es gutgläubig war letztendlich) übernommen hat...
dann hast du was in der hand wg. schadenersatz ggü. dem händler??

viel glück!!!! :gut:

falke01
06.01.2009, 14:26
Original von AndreasL
Interessanter Fall; drücke die Daumen und hoffe auf einen guten Ausgang.

Würde davon ausgehen, dass keine offizielle Meldung (und damit Bestätigung) nötig ist, um eine Uhr als gestohlen zu melden. Insofern wahrscheinlich schwierig zu besorgen.

Versuche doch mal herauszubekommen, was der Verkäufer damit machen will. Besteht nicht die Chance, dass er direkt mit Rolex in Verbindung tritt? Letztendlich habt Ihr beide eine schlechte Situation. Aktuell Du, weil bezahlt und keine Uhr. Ansonsten er, weil keine Uhr. Also wird er der Vorverkäufer in Regress nehmen müssen, sofern er noch Kontaktdaten hat.


Es ist tatsächlich so, dass ROLEX selber nur nach Einreichen (per Fax) der Anzeigebestätigung + Aktennummer die Uhr als "gestohlen" in ihre Datenbank aufnimmt.


Wünsche Dir viel Erfolg dabei, an dein Geld zurück zu kommen. Ist echt ärgerlich: Uhr weg + Geld weg.........

eos
06.01.2009, 14:33
Original von mopedueden
...
@kamintuch

Glaube nicht das du Rolex hier eine Frist setzen kannst , vor allem mit welchem Argument? :ka:

Die haben doch erst einmal alles richtig gemacht?!

Gruß
Klaus

Da wäre ich mir nicht so sicher. Was berechtigt Rolex dazu die Uhr einzubehalten?

Es gibt ja offensichtlich zwei Leute, die Behaupten Eigentümer der Uhr zu sein.
Ich denke auch, dass hier die Polizei erstmal ins Spiel kommen muss.

Mücke
06.01.2009, 14:34
Wem sollte Rolex Deutschland die Uhr aushändigen?
Doch wohl nur dem Eigentümer.

eos
06.01.2009, 14:37
Rolex muss IMHO die Uhr der Polizei aushändigen, bis die Eigentumsverhältnisse geklärt sind.

Fastclimber
06.01.2009, 14:54
Original von reno114
Rolex kann die uhr nicht einbehalten? sie können höchstens die hiesige Polizei verständigen. Die überprüft die seriennr. im Sachfahndungssystem....dies ist EUROPAWEIT! falls ausgeschrieben von Spanien??
->Sicherstellung zur Beweissicherung bzw. Klärung der Eigentumsverhältnisse.

Erstmal bist DU eigentümer. nicht Rolex oder sonst wer. Du hast n kaufvertrag der von deiner seite...deinem wissen ordentlich zustande gekommen ist.


Weiß zwar nicht wie das in Deutschland genau ist, denke aber ähnlich wie bei uns und da wird man als Käufer einer gestohlenen Uhr eben grundsätzlich gerade nicht Eigentümer :op: sondern bestenfalls Besitzer, wenn man die Uhr in Händen hält, was aber keinem Recht sie behalten zu dürfen gleich kommt.

Eigentümer wirst Du nur dann bei solch einem Gegenstand, wenn Du ihn von einem befugtem Gewerbsmann (also Geschäft), bei einer öffentlichen Vesteigerung (nicht ebay) oder vom Vertrauensmann des Eigentümers kaufst.

Inwiefern im vorliegenden Fall wirklich bei einem befugten Gewerbsmann gekauft wurde, kann ich nach dem vorliegenden Sachverhalt allerdings nicht abschließend beantworten =(

cardealer
06.01.2009, 15:13
das Erfreuliche an der Sache ist das es wohl jetzt irgendwo in Spanien jemanden gibt der sich sehr freuen wird seine Uhr wiederzubekommen.
Das System hat wieder Funktioniert dank Rolex :gut: :gut: :gut:

golf123
06.01.2009, 15:30
@kaminholz, sagt denn der Juwelier von wem "ER" die Uhr gekauft hat ??

Garfield
06.01.2009, 15:41
So ärgerlich und schade der ganze Ärger für den TS wird, um so mehr freut es mich für den ehemals Bestohlenen. Spricht also auf jeden Fall eine Menge dafür, sich Zertifikate mit Seriennummern mindestens als Kopie auf zu bewahren.

War da nicht einmal etwas wie an gestohlener Ware kann kein Eigentum erlangt werden? Damit dürfte ja eindeutig sien wem die Uhr demnächst ausgehändigt wird. Wobei sicherlich dann auch die Versicherung evtl. Ansprüche hat - sofern sie den Diebstahl reguliert hat.

Verstehen tue ich allerdings immer noch nicht warum Rolex Deutschland die Uhr als Diebesgut entlarvte und bei einer angeblichen vorherigen Prüfung durch den Ebay-Juwelier eine negative Auskunft erteilte. Vielleicht eine zeitliche Überschneidung oder überhaupt nicht angefragt?

Kaminholz
06.01.2009, 15:57
Original von golf123
@kaminholz, sagt denn der Juwelier von wem "ER" die Uhr gekauft hat ??

Mir nicht .. Ich denke mal Er wird dann den Kauf dort auch wieder Rückgängig machen..

golf123
06.01.2009, 16:09
Das wird wohl eine längere Angelegenheit werden. Ich wünsch Dir schon mal das alles nach Deinen Wünschen ausgeht .

PIMP
06.01.2009, 16:10
Original von Mücke
Wem sollte Rolex Deutschland die Uhr aushändigen?
Doch wohl nur dem Eigentümer.

Der TS hat wohl die Uhr gutgläubig erworben, womit er - nach deutschem Recht - Eigentümer geworden ist. Damit hat er einen Herausgabeanspruch an Rolex.
Ich würde einfach Strafanzeige gegen Rolex wegen Unterschlagung stellen.

NicoH
06.01.2009, 16:14
Och Erik:

http://dejure.org/gesetze/BGB/935.html

Es ist tragisch, was hier passiert ist, aber wegen Nicht-Uhren-Fragen geht lieber hierhin (http://www.juraforum.de/forum/f37/s) - danke, das macht hier sonst keinen Spaß mehr.

PIMP
06.01.2009, 16:16
.. auch wieder wahr. :D

Mücke
06.01.2009, 17:37
Original von PIMP

Original von Mücke
Wem sollte Rolex Deutschland die Uhr aushändigen?
Doch wohl nur dem Eigentümer.

Der TS hat wohl die Uhr gutgläubig erworben, womit er - nach deutschem Recht - Eigentümer geworden ist. Damit hat er einen Herausgabeanspruch an Rolex.
Ich würde einfach Strafanzeige gegen Rolex wegen Unterschlagung stellen.

Das sehe ich anders.
Bei gestohlenen oder abhanden gekommenen Sachen erfolgt grundsätzlich kein gutgläubiger Erwerb. Vgl. § 935 BGB
Und eine Strafanzeige gegen Rolex könnte in diesem Fall schnell "nach hinten losgehen".

andreaslange
06.01.2009, 17:51
Original von PIMP
Der TS hat wohl die Uhr gutgläubig erworben, womit er - nach deutschem Recht - Eigentümer geworden ist. Damit hat er einen Herausgabeanspruch an Rolex.
Ich würde einfach Strafanzeige gegen Rolex wegen Unterschlagung stellen.

Ob man die Uhr gutgläubig erworben hat, spielt keine Rolle.
Ein Uhrenkollege hat schon zwei mal Besuch von der Kripo erhalten.
Die haben zwei geklaute Uhren bei ihm abgeholt, die er auf einer
Börse gekauft hat und zum Wiederverkauf in eBay eingetellt hat.

Die Uhren sind definitiv weg!!!
Wenn er den Verkäufer der Uhren findet, kann er sich an diesen
wenden...

Gruß
Andreas

Brazzo
06.01.2009, 18:10
Haut ruhig auf mich ein, aber ich eins überhaupt nicht verstehen und hab da auch kein Mitleid: Da kauft jemand für 21.000 Euro (!!!) eine Uhr und "übersieht" (so die Worte des Betroffenen), dass keine Papiere dabei sind. Und das Ganze dann noch über Internet. Das wäre so, wie wenn ich mir einen VW Golf übers www kaufe, mir vor die Tür fahren lasse und vergesse, den Fahrzeugbrief zu verlangen... :ka: Wer so handelt, hat zu viel Geld, sorry.


Brazzo



PS: Freue mich, wenn der echte Besitzer wieder seine Uhr bekommt.

Charles.
06.01.2009, 18:19
Original von reno114Erstmal bist DU eigentümer. nicht Rolex oder sonst wer. Du hast n kaufvertrag der von deiner seite...deinem wissen ordentlich zustande gekommen ist.


Das wäre in der Schweiz nicht so klar. Der Verlust und der damit verbundene Erwerb von Eigentum sind etwas komplizierter.

Art. 934 des Zivilgesetzbuches:
Abs. 1: der Besitzer, dem eine bewegliche Sache gestohlen wird oder verloren geht oder sonst wider seinen Willen abhanden kommt, kann sie während fünf Jahren jedem Empfänger abfordern. Vorbehalten bleibt Art.722. (...Fund, Eigentumserwerb, Herausgabe)
(Abs. 1 bis) (...Kulturgüter)
Abs. 2: Ist die Sache öffentlich versteigert oder auf dem Markt oder durch einen Kaufmann, der mit Waren der gleichen Art handelt, übertragen worden, so kann sie dem ersten oder jedem spätern gutgläubigen Empfänger nur gegen Vergütung des von ihm bezahlten Kaufpreises abgefordert werden.
(Abs. 3) ...

Und sehr viel Gerichtsentscheide dazu...

Abs. 2 ist an sich Nebensache, was das Eigentum betrifft, aber ökonomisch natürlich eine Hauptsache.

mazelmarcel
06.01.2009, 18:32
Hallo

In einem solchen Fall hilft nur die "Advocard" oder ähnliches .

Gruss

Thomas

ehemaliges mitglied
06.01.2009, 18:44
So als Jurist liest man solche Threads immer außerordentlich gerne..... ;-)

- zur Zeit sehe ich keine Grundlage für die Privatfirma Rolex, eine Uhr, auch wenn sie irgendwo gestohlen sein mag, einfach einzubehalten....... entweder sie händigen die Uhr der Polizei aus oder dem nachweislich bekannten Eigentümer, dem sie gestohlen wurde. Aber einfach behalten geht nicht - das ist in der Tat Unterschlagung. Vielleicht sollte man Rolex Köln mal ein wenig juristisch sensibilisieren......

- zum anderen: irgendwoher muss Rolex seine Info über den Diebstahl haben - also würde ich als TS oder dessen Anwalt Rolex bitten, mir eine entsprechende Kopie der Anzeige der spanischen Polizei auszuhändigen.

mephisto_4711
06.01.2009, 19:03
@ticktacktom,
ich denke 'einbehalten' ist eine aussage eines laien und bedeutet einfach die uhr wird von rolex nicht zurueck gesendet. ich denke eine firma wie rolex weiss wie das juristisch richtig zu behandeln ist.

Frank

Charles.
06.01.2009, 19:08
Rolex wird durch die Melder des Diebstahls ausdrücklich oder unausdrücklich mit einer Handlung zu seinen Gunsten beauftragt.

Ob die Uhr gestohlen oder nur gestohlen gemeldet ist, ist eine andere Frage. Wird die Uhr vom Erwerber zurückverlangt, muss Rolex natürlich die Uhr liefern oder den Beweis, dass die Uhr gestohlen ist, und dass ein entsprechender Auftrag vorliegt. Dieser kann natürlich nachgeschoben werden. Beim Beweis liegt die Sache anders. Das kann schwieriger werden. Aber eben, das Originalplastikkärtchen (alt: Papier) ist ein sehr starkes Indiz. Ausserdem gibt's natürlich Fristen einzuhalten etc. etc. Und je nach Land und Erwerbsart (z.B. Uhrenhändler, Markt, öffentliche (!) Auktion in der Schweiz) muss Rolex für den Auftraggeber zahlen.

Wieweit natürlich ein Kauf einer Golduhr, die nicht sehr alt ist, gutgläubig ohne Original-Plastik/-Papiere erfolgen kann, weiss ich auch nicht.

MSA
06.01.2009, 19:15
Original von wulfman
In Zukunft kaufst Du besser bei einem unserer Forumskonzis, dann bleibt Dir dieser Ärger wohl erspart...

Fachhändler oder sonstige Quellen, denen man absolut vertraut, haben schon was für sich, wie wir hier wieder feststellen müssen.

Ich hoffe, Uwe, dass Du einigermaßen unbeschadet aus der ganzen Angelegenheit heraus kommst. Handelte es sich um einen der großen, bekannten Grauhändler?

ehemaliges mitglied
06.01.2009, 19:53
Original von mephisto_4711
@ticktacktom,
ich denke 'einbehalten' ist eine aussage eines laien und bedeutet einfach die uhr wird von rolex nicht zurueck gesendet. ich denke eine firma wie rolex weiss wie das juristisch richtig zu behandeln ist.

Frank

Glaub das mal nicht. Es gab vor Jahren Prozesse beim LG Köln von Uhreneigentümern gegen Rolex-Köln, weil die Uhren bei Reparaturen einbehalten hatten, bei denen nachträglich durch Juweliere Veränderungen vorgenommen worden waren, z.B. Austausch der serienmäßigen Lünetten gegen eigengefertigte Diamantlünetten. Prozesse hat Rolex alle verloren. Die sind da einfach zu überheblich und eigenmächtig und denken manchmal, sie würden als Weltmarke über den Gesetzen stehen.

Charles.
06.01.2009, 20:44
Das ist was anderes: Verändern einer Rolex erlaubt natürlich die Marke Rolex nicht, sonst geht diese kaputt. Ein Bild darf man auch nicht verändern und den Künstlernamen stehen lassen. Ist an sich klar.

Wenn man das Zeug zuhause im stillen Kämmerchen behält, ist natürlich alles erlaubt. Aber Handeln unter dem Namen Rolex ist was anderes. Der Juwelier macht natürlich den Fehler, und deswegen ändert sich nichts am Eigentum der Uhr. Das hat RSA nicht zu unterscheiden gewusst.

(Geistiges Eigentum! Kann durchaus eine ebensogrosse Rolle spielen wie gegenständliches...)

reno114
07.01.2009, 06:44
der ts ist eigetümer...nach den bisher bekannten fakten...
und da kann rolex nich einfach einbehalten...
zivilrechtliche ansprüche aus spanien in D durchzusetzen werden sich als schwierig und lang darstellen?? und der anfangsverdacht einer straftat in D ->hehlerei?? besteht ev.? demn. kann die uhr durch die polizei in D zur verfahrens/beweissicherung...bzw. eigentunssicherung sichergestellt werden...
und dies entscheidet NICHT rolex...selbst mit einer auskunft an den ts...

anwalt wäre sinnvoll?? eigentümer (wird sich klären müssen...) hast du das recht diese auskunft...wieso...wesahlb warum die uhr nicht bei dir is zu bekommen??

Rolex 24
07.01.2009, 07:01
hi uwe, am besten du nimmst gleich einen anwalt. wenn der händler seriös ist zahlt er komplett den entstandenen schaden.

vwbusmike
07.01.2009, 10:09
Hallo
Ich darf mal auf den Fall meiner 16753 hinweisen die ich vor 2 Jahren gekauft nhabe und die dann von Rolex wegen Diebstahl einbehalten wurde.
Die Diebstahlsanzeige war aus Deutschland und lag ca 10 jahre zurück. Da die Polizei solche Anzeigen damals nur 5 Jahre speicherte bekam ich die Uhr dann zurück weil man den Besitzer nicht mehr ausfindig machen konnte. Ich konnte mich dann mit dem Verkäufer einigen.
Auch ist die Rechtsprechung in verschiedenen Ländern unterschiedlich. Während man in Deutschland kein Eigentum an gestohlenem Gut erlangen kann ,ist vielleicht in Spanien die Lage anders.
In manchen Ländern kann man Eigentum "ersitzen" wenn man nachweisen kann das man ohne Wissen um die Herkunft gekauft hat.
Das kann aber nur ein Rechtsanwalt genau erklären.
Gruss MIKE

hgruebert
07.01.2009, 13:13
Original von Charles.
Das ist was anderes: Verändern einer Rolex erlaubt natürlich die Marke Rolex nicht, sonst geht diese kaputt. Ein Bild darf man auch nicht verändern und den Künstlernamen stehen lassen. Ist an sich klar.

Wenn man das Zeug zuhause im stillen Kämmerchen behält, ist natürlich alles erlaubt. Aber Handeln unter dem Namen Rolex ist was anderes. Der Juwelier macht natürlich den Fehler, und deswegen ändert sich nichts am Eigentum der Uhr. Das hat RSA nicht zu unterscheiden gewusst.

(Geistiges Eigentum! Kann durchaus eine ebensogrosse Rolle spielen wie gegenständliches...)

Das mag ja sein, aber deshalb hat Rolex noch lange nicht das Recht Eigentum Anderer einfach zu behalten.

Auch wenn eine Lünette nicht dem Original entspricht. Sie können die Uhr in den Original-Zustand versetzten, aber die anderen Teile gehen an den Eigentümer zurück.

fvw1932
07.01.2009, 13:42
Original von Ticktacktom

Original von mephisto_4711
@ticktacktom,
ich denke 'einbehalten' ist eine aussage eines laien und bedeutet einfach die uhr wird von rolex nicht zurueck gesendet. ich denke eine firma wie rolex weiss wie das juristisch richtig zu behandeln ist.

Frank

Glaub das mal nicht. Es gab vor Jahren Prozesse beim LG Köln von Uhreneigentümern gegen Rolex-Köln, weil die Uhren bei Reparaturen einbehalten hatten, bei denen nachträglich durch Juweliere Veränderungen vorgenommen worden waren, z.B. Austausch der serienmäßigen Lünetten gegen eigengefertigte Diamantlünetten. Prozesse hat Rolex alle verloren. Die sind da einfach zu überheblich und eigenmächtig und denken manchmal, sie würden als Weltmarke über den Gesetzen stehen.

Gibt es da einen Link zum Urteil oder sowas in der Art?

Danke Dir schonmal im voraus. :gut:

rororollthex
07.01.2009, 13:47
Kein Schutz von Markenwaren gegenüber Privatpersonen
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 12/1998 vom 13. Februar 1998 (2009-01-07)
n vier Fällen verweigerte die deutsche Vertriebsgesellschaft der Schweizer Herstellerin von Rolex-Uhren die Herausgabe von Rolex-Uhren an die Eigentümer, welche die Uhren zur Reparatur eingereicht hatten. Sie hatte sich darauf berufen, daß die äußere Gestaltung der Uhren nach dem Kauf von dritter, unbekannter Seite - z.B. durch Brillantbesatz oder Rindengravur auf dem Armband - verändert worden sei. Durch das Tragen solcher von Rolex nicht autorisierter Uhren werde das Image der Markenware verletzt.

Der für Wettbewerbsrecht und Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in Übereinstimmung der Vorinstanzen (LG Köln/OLG Köln) ein Recht der Firma Rolex, die Uhren zurückzubehalten, verneint. Der Bundesgerichtshof vermochte nicht der Ansicht der Firma Rolex zu folgen, daß bereits das Tragen der veränderten Markenuhr durch eine Privatperson eine Beeinträchtigung ihrer Marke oder ihres berühmten Namens sei. Der Schutz der Marke wie des Namens eines Gewerbetreibenden erfaßt nur Handlungen im geschäftlichen Verkehr; er reicht aber nicht in die Privatsphäre. Die Art, sich zu kleiden, gehört zum persönlichen Bereich eines Menschen.

Der Markeninhaber kann dem Träger von Markenkleidung nicht vorschreiben, wie und in welchem Zustand er diese zur Schau stellt. Er hat deshalb auch kein Recht, die zur Reparatur gegebenen Uhren zurückzubehalten, um sie in den Originalzustand zu versetzen. Unberührt bleibt selbständig das Recht der Firma Rolex, gegen denjenigen vorzugehen, der gefälschte oder verfälschte Markenwaren herstellt oder vertreibt.

Urteile vom 12. Februar 1998 - I ZR 239/95, I ZR 240/95, I ZR 241/95 und I ZR 242/95

(Quelle: http://www.dashoefer.de/cgi-bin/news_more/news_more.pl?links=news_more&mitte=03&Zielgruppe_ID=-1&Urteil_ID=241 und deren Quelle: Quelle: Juristisches Internetprojekt Saarbrücken)

ehemaliges mitglied
07.01.2009, 14:35
Danke.....jetzt hab ich mir das Suchen erspart........ ;-)))

Chefcook
07.01.2009, 14:44
Ich bin ja gespannt, wann Rolex gegen Bamford und Kamal (ProHunter) vorgeht. Schließlich vertreiben beide "gefälschte oder verfälschte Markenwaren"...

Kaminholz
07.01.2009, 16:32
Original von Brazzo
... Da kauft jemand für 21.000 Euro (!!!) eine Uhr und "übersieht" (so die Worte des Betroffenen), dass keine ..


Offensichtlich hast DU übersehen, dass der Neupreis ca. 21.000 beträgt. Die Uhr war gebraucht, aber vom Zustand her wie neu und dementsprechend auch "billiger".

Aber gelernt habe ich dennoch und werde bei ebay keine teuren Gegenstände mehr kaufen.. schade!

Muigaulwurf
07.01.2009, 16:48
Original von Chefcook
Ich bin ja gespannt, wann Rolex gegen Bamford und Kamal (ProHunter) vorgeht. Schließlich vertreiben beide "gefälschte oder verfälschte Markenwaren"...

Es soll auch Leute geben, die recht gut mich Rolex können und evtl ein Gentlemen's Agreement haben.

wolke07
07.01.2009, 17:07
...man oh man, was es nicht alles für Ärger auf dieser Welt gibt... :grb: :ka:

Charles.
07.01.2009, 17:31
Original von KaminholzAber gelernt habe ich dennoch und werde bei ebay keine teuren Gegenstände mehr kaufen.. schade!
:gut: