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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Kellereinbruch" / Versicherungsfragen



SUB99
25.01.2009, 20:51
Hallo meine Damen und Herren ;)

Wir haben nen kleines Problem.

In den Vergangenen 2 Wochen lies unser Vermieter in der Wohung unter uns alles leer räumen weil der vormieter sich ohne die miete zu zahlen aus dem Staub gemacht hat .......... so weit so gut.

Jetzt gingen meine Freundin und ich am Freitag runter in den Keller um müll weg zu bringen ............. und was sehen wir da unser Kellerraum ist aufgebrochen und komplett leer geräumt worden.

Meine Freundin (die Hauptmieterin unserer Wohnung) hat sofort den Vermieter angerufen und Ihm die Sachlage geschildert(wir konnten uns schon denken was vorgefallen ist)

Beim Vermieter brach nur großes gelächter aus (ist ja auch extrem witzig ............."Da haben wohl die leute von der Beseitigungsfirma die Kellerräume verwechselt ..........bzw. laut meinem Plan müsste das der Keller vom "bösenmeiter" gewesen sein. Ich werde am Montag bei denen mal anrufen und gucken ob ich noch ein paar sachen retten kann aber so weit ich weis sollte das alles sofort vernichtet werden"


So nun mal zu meinen Fragen......da ich nicht davon ausegehe das die sachen alle noch irgendwo vorhanden sind .......... wie kann ich den Schuldigen einen rein würgen :D .............. und wer ist schuldig ......??

Wie sieht es mit Schadensersatz aus ..... in dem Keller hat sich meine gesammte CD sammlung befunden (ca 250 Alben) zudem eine ca 1 Jahr alte Hantelbank (Fitneßstation) , das übliche gerümpel, alte Verpackungen die zwecks garantie aufbewart wurden, Renovierungskram etc etc .......... das Problem (grade bei den CD´s ist auch das keine Kaufbelge mehr vorhanden sind)

Zudem befanden sich noch 2 große umzugskartongs mit alten Familienfotos in dem Keller ........... leider sind diese Bilder nun weg und es gibt davon leider keine "Kopien"

Los jungs helft mir denen den A**** aufzureißen ;)




Wäre für ein paar Tips wirklich Dankbar

paddy
25.01.2009, 21:20
Sofort zum Anwalt!

Moehf
25.01.2009, 21:30
würde ich auch sagen, strafrechtlich ist wohl nix zu holen. Der Anwalt muss aber wohl klären, was du tun musst, dass du Deinen Schaden ersetzt bekommst...

Schöne *****...

Subdate300
25.01.2009, 21:31
Japp, ich würde nicht lange verhandeln. Sofort zum Anwalt.

Viel Glück!

retsyo
25.01.2009, 21:36
Alter, Scheisse! Die Familienfotos sind weg?! 8o


Erster Anruf morgen (ganz!) früh: Beseitigungsfirma !

Zweiter Anruf: Anwalt !

volvic
25.01.2009, 21:36
Anwalt...alles andere macht keinen Sinn :gut:

TOP Uhren 1000
25.01.2009, 21:40
Blöde Situation ......
1. Anzeige wegen Diebstahl bei der Polizei ( Wichtig)
2. Anwalt nehmen
3. Genaue Auflistung erstellen der abhandenen sachen und Zeugen benennen
4. Versicherung (Hausrat) informieren.
5. Kopf hoch

SUB99
25.01.2009, 21:40
Original von retsyo
Alter, Scheisse! Die Familienfotos sind weg?! 8o


Erster Anruf morgen (ganz!) früh: Beseitigungsfirma !

Zweiter Anruf: Anwalt !

Das mit den Fotos ist das was mich wirklich Ank***** da ich keine Verwandeten mehr habe(ausser ner kleinen Schwester) und das das letzte war was ich an erinnerungen hatte. Habe zwar nen halbes dutzend Fotoalben in der wohnung aber der Großteil war dort gelagert.


Dank euch allen erst mal für die Tipss bzw den Tip..............werd morgen gleich den Anwalt einschalten!

retsyo
25.01.2009, 21:45
Das allerwichtigste ist, dass Du versuchst, die Beseitiger zu erreichen!
Nicht dass die Kisten mit den Bildern vernichtet werden!

Anwalt klar, aber zuerst würde ich schauen, dass ich irgendwie die Bilder rette!

Ich wünsch Dir viel Glück! Sowas ist echt scheisse! =(

TOP Uhren 1000
25.01.2009, 21:45
Nochmals........
Anzeige bei der Polizei erstatten !!! Dann hast Du auch mehr Druck bei der Beseitigungsfirma und diese muß dir dann auch den Schaden ersetzen .

Butch
25.01.2009, 22:02
Original von TOP Uhren 1000
Nochmals........
Anzeige bei der Polizei erstatten !!!

Dann sei doch bitte mal so freundlich und nenne die Gestzesnorm, gegen die hier schuldhaft verstoßen wurde. Meines Wissens ist die Polizei hier, außer bei unmittelbarer Gefahr, nicht zuständig und hat schätzungsweise auch wahrlich Wichtigeres zu tun...

paddy
25.01.2009, 22:04
Wer sollte bei Sachbeschädigung, Einbruch und Diebstahl sonst zuständig sein?

Passion
25.01.2009, 22:35
Naja... Sachbeschädigung, Diebstahl, etc.... damit hat doch das nix zu tun.

Es war ein Auftrag des Vermieters an eine Firma für Räumungsarbeiten. Die haben einen Fehler begangen, oder (!) der Vermieter i. Sinne von falschen Objektangaben. Keiner hat damit Diebstahl oder anderes polizeilich relevantes getan.

Entweder ist der Vermieter oder die Firma anwaltlich zu fixieren. Ich denke grundsätzlich ist der Vermieter für Dich (!) zu fixieren, da die Firma ja nix mit dir zu tun hat. Entweder dann die Betriebshaftpflicht der Firma, falls korrekte Unterlagen und falsch ausgeführt oder im anderen Falle, also falsche Unterlagen dann ist die Haftpflicht des Vermieters zu fixieren. Was sonst.

hadi
25.01.2009, 23:32
Original von Passion
Naja... Sachbeschädigung, Diebstahl, etc.... damit hat doch das nix zu tun.

Es war ein Auftrag des Vermieters an eine Firma für Räumungsarbeiten.

Der Auftrag lautete aber wohl nicht "aufbrechen"...
M.E. ist der Tatbestand "Einbruch" gegeben, deshalb auf jeden Fall zur Polizei, dies wird auch die Hausratversicherung verlangen.

Mawal
25.01.2009, 23:37
wie unglaublich ärgerlich, mein Mitgefühl...

was die rechtliche Seite und das Thema Schadensersatz angeht, könnte es spassig für dich werden, wenn der Vermieter behauptet, dir niemals diesen Keller überlassen zu haben...

da möglicherweise deine Hausratversicherung leistet, würde ich auch hier einen Schadensmeldung absetzen....

Passion
25.01.2009, 23:39
Mal abgesehen vom rechtlichen... das schlimmste sind wohl die verlorenen Bilder.... monetär eh nicht auszugleichen. =(

Butch
26.01.2009, 05:39
Original von paddy
Wer sollte bei Sachbeschädigung, Einbruch und Diebstahl sonst zuständig sein?

Die von Dir genannten Straftaten kann man nur vorsätzlich begehen, da es sich hier aber offensichtlich um einen Irrtum handelt, ist an dieser Stelle schon die "Sachbearbeitung" beendet.

Außerdem soll die Polizei Straftaten aufklären, ich wüsste nicht, was es hier noch aufzuklären gibt. Und letztlich: Die Polizei ist keineswegs für die Sachstandsaufnahme von Versicherern zuständig, auch wenn diese das sehr gerne mögen.

Ich denke, hier besteht ein Regelungsbedarf aus dem Zivilrecht. Wie bei einem Autounfall, da stellt der Staatsanwalt (für den die Polzei tätig wird) in aller Regel auch keinen Strafantrag wg. Sachbeschädigung.

Baumschubser
26.01.2009, 07:08
was die rechtliche Seite und das Thema Schadensersatz angeht, könnte es spassig für dich werden, wenn der Vermieter behauptet, dir niemals diesen Keller überlassen zu haben...

...oder räumende Firma sagt sie haben noch gar nicht den Keller geräumt

Butch
26.01.2009, 07:52
Ich glaube es wäre jetzt gut, bei allem verständlichen Ärger, kühlen Kopf zu bewahren und zuerst einmal die Gegenstände penibel aufzulisten, die sich in dem Kellerraum befunden haben.
Selbstverständlich ist der Schädiger zum Ersatz verpflichtet, wobei sich natürlich die "imaginären Werte" niemals ersetzen lassen.

Es wäre sicher nicht so übel, wenn Du noch Rechnungen oder andere Nachweise vorweisen kannst oder zumindest Personen benennen, die Deine Auflistung bestätigen können.

Mit dieser Liste würde ich jetzt an den Schädiger herantreten, entweder persönlich oder mittels Mandatsträger.
Dann heißt es erst einmal: Abwarten und nötigenfalls Klage erheben!

Was die Versicherungsfrage angeht: Nach meiner Einschätzung ist nicht Deine Versicherung für den Schadenersatz zuständig sondern gegebenenfalls seine.

hadi
26.01.2009, 10:38
Original von Butch

Original von paddy
Wer sollte bei Sachbeschädigung, Einbruch und Diebstahl sonst zuständig sein?

Die von Dir genannten Straftaten kann man nur vorsätzlich begehen, da es sich hier aber offensichtlich um einen Irrtum handelt, ist an dieser Stelle schon die "Sachbearbeitung" beendet.

Außerdem soll die Polizei Straftaten aufklären, ich wüsste nicht, was es hier noch aufzuklären gibt. Und letztlich: Die Polizei ist keineswegs für die Sachstandsaufnahme von Versicherern zuständig, auch wenn diese das sehr gerne mögen.

Ich denke, hier besteht ein Regelungsbedarf aus dem Zivilrecht. Wie bei einem Autounfall, da stellt der Staatsanwalt (für den die Polzei tätig wird) in aller Regel auch keinen Strafantrag wg. Sachbeschädigung.


Ein Schloss aufbrechen ist doch wohl Vorsatz...

Bezüglich behördlicher Anzeige: bei uns in Österreich ist man deshalb dazu verpflichtet, um den Tatbestand des Einbruchs festzustellen.
Sachstandsaufnahme macht dann natürlich die Versicherung.

Davon abgesehen könnte es hier wirklich kompliziert werden, hoffen wir also auf ein einigermaßen zufriedenstellendes Ergebnis für den TS.

Butch
26.01.2009, 10:53
Original von hadi
Ein Schloss aufbrechen ist doch wohl Vorsatz...

Bezüglich behördlicher Anzeige: bei uns in Österreich ist man deshalb dazu verpflichtet, um den Tatbestand des Einbruchs festzustellen.

Es tut mir schon leid, dass ich mich eingemischt habe, aber ich bleibe dabei:

Es liegt hier imho kein "schwerer Dienstahl" oder evtl. auch Wohnungseinbruchsdiebstahl (so heißen die Dinger in den §§ 243, 244 StGB) vor. Es fehlen wichtige Tatbestandsmerkmale.
Nichtsdestotrotz muss der Schädiger den verursachten Schaden wiedergutmachen. Aber das ist Zivilrecht/Bürgerliches Recht.

Und überhaupt gilt: Dortmund liegt in Deutschland-und dort gilt deutsches Recht.

Ich bin dann mal raus.

Insoman
26.01.2009, 11:23
ich wage es an der Stelle zu bezweifeln, dass der Vermieter so etwas wie einen Räumungstitel hatte.... - Stichwort verbotene Eigenmacht ?



was ist mit dem Straftatbestand des Hausfriedensbruchs ?


ich denke mal, dass ihm das lachen noch vergehen wird....

rororollthex
26.01.2009, 11:28
Mit Mutmaßung, Spekulation etc. lässt sich so ziemlich alles erfolgreich subsumieren :D

hadi
26.01.2009, 12:05
Original von Butch

Original von hadi
Ein Schloss aufbrechen ist doch wohl Vorsatz...

Bezüglich behördlicher Anzeige: bei uns in Österreich ist man deshalb dazu verpflichtet, um den Tatbestand des Einbruchs festzustellen.

Es tut mir schon leid, dass ich mich eingemischt habe, aber ich bleibe dabei:

Es liegt hier imho kein "schwerer Dienstahl" oder evtl. auch Wohnungseinbruchsdiebstahl (so heißen die Dinger in den §§ 243, 244 StGB) vor. Es fehlen wichtige Tatbestandsmerkmale.
Nichtsdestotrotz muss der Schädiger den verursachten Schaden wiedergutmachen. Aber das ist Zivilrecht/Bürgerliches Recht.

Und überhaupt gilt: Dortmund liegt in Deutschland-und dort gilt deutsches Recht.

Ich bin dann mal raus.

Eigentlich haben wir nur 2 verschiedene Meinungen, warum du dich angegriffen fühlst (sich einmischen, ich bin dann mal raus) ist mir jetzt ein wenig schleierhaft. :ka:
Auf keinen Fall wollte ich so einen Eindruck erwecken, tut mir leid...

Ingo.L
26.01.2009, 12:11
Worüber diskutiert ihr eigentlich ? :grb:

Das wichtigste wurde doch gesagt: ANWALT

Der weiß schon was zu tun ist und ob eine Anzeige sinnvoll/angebracht ist.

EDIT NACHTAG:

Ach so, fast vergessen

Ich drück die Daumen, das zumindest ein Teil der Sachen noch zu retten ist :gut:

Flo74
26.01.2009, 13:05
auch wenns grad garnicht hillft, muss ich spontan ein "ach du scheisse" loswerden 8o

irgendwie beschleicht mich da eine ahnung von fahrlässigkeit des auftraggebers der räumung, also des vermieters.

hat der vorher keine ordentliche ortsbegeheung gemacht.
sind die anderen mieter über den vorgang informiert worden, damit man weiß, auf was für leute und warum, man da trifft, wenn man die grad sieht, wie das zeug wegschaffen.

ungeheuerlich =( =( =(

SUB99
26.01.2009, 13:08
Also erst mal danke an euch für die ganzen Tips!

Habe morgen einen Termin beim Anwalt der reglt dann alles weitere. Eine Anzeige soll ich zunächst mal sein lassen da ja eindeutig ist das es der Vermieter in schuld ist und ich nicht noch zusätzlichen unnützen ärger machen muss.

Nachdem ich mit dem Anwalt gesprochen habe, habe ich noch mal mit dem Vermieter geredet und er meinte das er den Schaden seiner Versicherung melden wird und dann wird das sicherlich ganz schnelll geregelt.

Dennoch werde Ich das natürlich über den Anwalt laufen lassen.


achso ja und bei dem "entsorger" hat er noch immer niemanden erreicht .....er versucht es aber weiterhin.


Edit: @ Flo : Nein es hat nichts dergleichen stattgefunden. Er hat wohl einen Plan von den Wohnungen und den dazugehörigen Kellerräumen.

Nach seinem Plan gehört unser Keller wohl eigentlich zu der Wohung die geräumt wurde......... aber wir haben unseren Keller schon vom Vormieter übernommen..........dier Vormieter wohnte hier 3 Jahre und wir selbst bald 4 ........somit war dieser Keller knapp 7 Jahre zu unserer Wohung zugehörig....................sowas sollte Ihm eigentlich auffallen. Zumal er selbst hier im Haus seine Praxis betreibt und Täglich hier anzutreffen ist.

Mawal
26.01.2009, 13:11
das klint doch so gut, wie es klingen kann...hoffentlich kriegst du noch die Bilder wieder...

SUB99
26.01.2009, 15:13
So der Vermieter hat die Entsorger erreicht ..........ALLES was im Keller vorhanden war wurde sofort am Freitag(tag der Räumung) in die Müll/Schrottpresse geworfen und ist somit vernichtet worden.

Bekomme also gar nichts zurück.......... mein Tag ist nun erst mal gelaufen............ ma sehen was der Anwalt morgen sagt. Zumindest hat der Vermieter den schaden schon seiner Versicherung gemeldet.

Insoman
26.01.2009, 15:18
das ist echt shice.......


ich glaube, Dein Vermieter sollte sich über den Sachschaden hinweg mal eine kleine Wiedergutmachung überlegen - mir jedenfalls wäre so etwas unendlich peinlich....

Mawal
26.01.2009, 15:20
bad luck...that sucks...

und nun ein möglichst gut belegtes und detailliertes Vermögensinventar erstellen.


Du wirst es brauchen.

vandehölln
26.01.2009, 15:25
Original von Mawal
bad luck...that sucks...

und nun ein möglichst gut belegtes und detailliertes Vermögensinventar erstellen.


Du wirst es brauchen.

kann bei einer CD Sammlung mit Sicherheit lustig werden..... :( :( :(

Baumschubser
26.01.2009, 15:36
Hm, ich kenne keinen der Wohnungen räumt und ne CD- sammlung wegwirft

Geld wird erst in der Verwertung verdient

versuch nocheinmal Druck zu machen

Donluigi
26.01.2009, 15:39
kann bei einer CD Sammlung mit Sicherheit lustig werden

Nee, ist eigentlich kein Problem, die werden pauschal und sogar recht großzügig abgerechnet, war zumindest bei meinem Wohnungseinbruch vor ein paar Jahren so.

Ingo.L
26.01.2009, 15:46
Original von Baumschubser
Hm, ich kenne keinen der Wohnungen räumt und ne CD- sammlung wegwirft

Geld wird erst in der Verwertung verdient

versuch nocheinmal Druck zu machen


Wozu ? Wird schon nen Grund haben, warum die im Keller standen. ;)

Da ist das Geld, glaub ich, doch gar nicht so ungern gesehen, oder :D

Um die Fotos ists schade, Die bekommt man nie mehr zurück :motz:

vandehölln
26.01.2009, 15:52
Wie ist das eigentlich wenn man die Dinge nicht belegen kann? (ev. weil Rechnungen, Belege, OVP auch im Safe aufbewahrt wurden) reicht es da wenn es zig Personen bestätigen können, dass dieses und jenes vorhanden war?

Was macht jemand, dem seine Uhr samt diesen Dingen gestohlen wurde?

Donluigi
26.01.2009, 16:42
Wenn du jetzt sagst: buhuu, meine schöne Goldbarrensammlung! Dann wird man dich mitleidig belächeln. Aber bei ein paar hundert CDs, die irgendwie ja jeder hat und die man auch ganz gern mal im Keller lagert, wird sich eine seriöse Versicherung nicht querlegen. Auch der Vermieter ist gut beraten, hier brav zu spuren.

Bei der Uhr wirds wie immer lustig - darüber gibts ja schon einige Threads.

Ingo.L
26.01.2009, 17:40
Original von vandehölln
Was macht jemand, dem seine Uhr samt diesen Dingen gestohlen wurde?

Erstmal ein dummes Gesicht, ungefähr so: 8o , Nach den ersten Diskussionen mit der Versicherung dann so : :motz: oder so X(

So: :D , würde er aussehen, wenn er beizeiten seine Digicam geqäult hätte, viele Detailfotos von seiner Bude macht und diese an einem sicheren Ort ausserhalb des Hauses aufbewahrt. Die wertvollsten Stücke sollte man bei seiner Versicherung sowieso anmelden (bei Uhren mit SN) und fragen, ob das so reicht oder ob sie sie weitere Unterlagen benötigen um die Sachen im Schadenfall zu ersetzen. Ggf verlangt die Versicherung dann noch Unterlagen nach, z.B. Wertgutachten. Dann darauf bestehen, das Versicherung die Zusage schriftlich gibt. Globale mündliche Aussagen der Versicherung ala : "Nene, brauchen wir alles nicht. Ist alles in Ihrer Versicherung mit drin, da müssen sie sich keine Sorgen machen" , sind NIX wert. Ist das Kind erst in den Brunnen gefallen, sind die mündlichen Zusagen der Vergangenheit für'n Ar****.

Denn nicht nur bei Diebstahl, sondern auch wenn die Hütte abfackelt,
ist es immer sehr schwer Nachweise zu erbringen.

vandehölln
26.01.2009, 17:44
Original von Ingo.L

Original von vandehölln
Was macht jemand, dem seine Uhr samt diesen Dingen gestohlen wurde?

Erstmal ein dummes Gesicht, ungefähr so: 8o , Nach den ersten Diskussionen mit der Versicherung dann so : :motz: oder so X(


:D :D :D

Mhm, versetze mich gerade in die Lage wenn bei mir ein Einbruch stattgefunden hätte. Ich 25, kaufm. Angestellter mit mickrigem Gehalt :D in der Wohnung ABSOLUT nix wertvolles, gebe an eine Rolex und eine Breitling (ich kauf mir lieber ne Uhr - andere fahren halt in Urlaub....) wären ihm gestohlen worden. Ich glaub ich hätte dann ein Problem.

Ingo.L
26.01.2009, 17:51
Deswegen sag ich, melde das Gelumps bei der Versicherung an, BEVOR ein Schaden auftritt. ;)