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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Uhr defekt nach Versand?



croupier
26.01.2009, 14:38
Hallo
Kennst sich einer aus?
Hab eine Uhr verkauft und versichert verschickt.
Als die Uhr beim Käufer angekommen ist, reklamierte er,
das sich Kondenswasser in der Uhr gebildet hat.
Jetzt soll ich die Uhr zurücknehmen oder 400.- Euro für die "Trockenlegung",
Austausch der Dichtung und Revision iübernehmen.
Die Uhr hat 1100.- Euro gekostet.
Jetzt droht er mit Anwalt.
Die Uhr war nicht defekt beim Versand.
Ich denke durch die Temperaturschwankungen ist das passiert.
Sein Uhrmacher sagt, die Uhr wäre schon länger undicht gewesen.
Schon mal Danke für eine schnelle Antwort oder einen Tipp

NicoH
26.01.2009, 14:40
Hast Du von privat verkauft? Hast Du die Gewährleistung (wirksam) ausgeschlossen?

Maga
26.01.2009, 14:42
Aufgabe beim Versender - ab diesem Zeitpunkt ist der Käufer für das Risiko Transport verantwortlich - § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf

Ingo.L
26.01.2009, 14:44
Ich hab grad ein Déjà-vu 8o


nur noch Irre in der Schweinebucht (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=27281)

croupier
26.01.2009, 14:44
Privatverkauf ohne Garantie, Gewährleistung und Rücknahme
Aber er droht mit Anwalt wegen Mängel und arglistiger Täuschung.
Ich hatte ihm 50.- Euro "Zuschuss" angeboten, aber ohne einen Mangel anzuerkennen.

eos
26.01.2009, 14:52
Komplizierte Geschichte.
Mir ist nicht klar, wie beim Transport eine Uhr undicht werden soll, auch nicht bei Temperaturschwankungen. Mir scheint die Sache irgendwie seltsam.
Wäre ich der Käufer, hätte ich Dich gleich gefragt, ob Du bereit bist die Uhr zurück zu nehmen, da sie Mängel aufweist, die ich nicht zu tolerieren bereit bin und ich hätte mich nicht aufs Trockenlegen eingelassen.
Statt dessen fordert er 400,- Euro? Vielleicht hat er ja auch mit offener Krone geduscht und jetzt ein Problem entdeckt. Es wird jedenfalls schwierig herauszufinden, in welchem Zustand die Uhr momentan wirklich ist und wer für den aktuellen Zustand verantwortlich ist.

croupier
26.01.2009, 14:59
Er hat gesagt, das die Krone offen war.
Die Uhr, um die es sich handelt, ist aber auch schon über 20 Jahre alt
Cartier Santos Automatik
Er wollte auch, das ich die Uhr zurücknehme oder immer noch zurücknehmen soll oder eben ca 400.- für die Reperatur bezahlen soll.
Ich hab ja schon Bauchschmerzen deswegen.
Die Uhr hatten schon mehrere Goldankäufer ca 5 Tage vorher angeschaut.
Da war alles ok.
Ich bin wirklich ein ehrlicher Mensch und will die Sache aus der Welt haben
Aber ich versichere, das die Uhr keinen Schaden hatte

Donluigi
26.01.2009, 14:59
Leute, die gleich mit Anwalt drohen, sollte man drohen lassen. Da kommt meistens nix nach.

Coney
26.01.2009, 15:00
Abwarten und Tee trinken.
Nur nix zahlen, wenn du ein gutes Gewissen hast.

NicoH
26.01.2009, 15:03
Darf ich das zusammenfassen?

Du hast eine funktionierende, trockene Uhr verpackt und verschickt, die Du vorher unter Ausschluss von Gewährleistungs- und Rückgaberechten verkauft hast. Deine Freundin saß beim Packen daneben und könnte insofern bezeugen, dass die Uhr in Ordnung war.

Die Uhr ist verschickt worden und angekommen.

Nun ist sie eventuell nicht mehr in Ordnung. Was passiert?

Der Käufer könnte nun Gewährleistungsansprüche haben. Hat er aber nicht, wenn Du sie ausgeschlossen hast.

Der Käufer könnte seine dem Kaufvertrag zu Grunde liegende Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung anfechten. Dazu müsste er Dir nachweisen, dass Du ihn verarscht hast. Und das kann er nicht, wenn die Uhr vorher in Ordnung war.

Lass Dich nicht ärgern, schlaf weiter ruhig, und bitte halte uns auf dem Laufenden.

d_s
26.01.2009, 15:05
Hattest Du die Uhr davor explizit auf Wasserdichtigkeit prüfen lassen?

croupier
26.01.2009, 15:11
Einen Kaufvertrag gibt es nur über email und auch nicht präzise ausformuliert.
Ich hab ihm gesagt, die Uhr steht bei Chrono24 und ist unter der suche Cartier Santos Automatik zu finden(steht da Immer noch drin)
Er sagt, in meinem Angebot steht nichts von undicht und der "Cartier Gutachter" hat ihm gesagt, das die Uhr schon länger undicht gewesen sein muß. Und da die Verpackung keine Schäden aufweist, muss sie vorher defekt gewesen sein. Ich hätte die Krone rausgezogen, um die Feuchtigkeit aus der Uhr entweichen zulassen.

croupier
26.01.2009, 15:14
Die Uhr wurde von mir nicht auf Wasserdichtigkeit geprüft

Mawal
26.01.2009, 15:17
Original von NicoH
Darf ich das zusammenfassen?

Du hast eine funktionierende, trockene Uhr verpackt und verschickt, die Du vorher unter Ausschluss von Gewährleistungs- und Rückgaberechten verkauft hast. Deine Freundin saß beim Packen daneben und könnte insofern bezeugen, dass die Uhr in Ordnung war.

Die Uhr ist verschickt worden und angekommen.

Nun ist sie eventuell nicht mehr in Ordnung. Was passiert?

Der Käufer könnte nun Gewährleistungsansprüche haben. Hat er aber nicht, wenn Du sie ausgeschlossen hast.

Der Käufer könnte seine dem Kaufvertrag zu Grunde liegende Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung anfechten. Dazu müsste er Dir nachweisen, dass Du ihn verarscht hast. Und das kann er nicht, wenn die Uhr vorher in Ordnung war.

Lass Dich nicht ärgern, schlaf weiter ruhig, und bitte halte uns auf dem Laufenden.


well done, genauso! :gut:


und im übrigen gilt:

"Mit-dem Anwalt-Droher" sind grundsätzlich ebenso nervende wie harmlose Kläffer...die Haltlosigkeit der eigenen Position ist diesen Figuren typischerweise völlig unklar.

"Anwalt-Drohern" pflege ich immer zu antworten: Bitte gehen Sie unbedingt zu einem Anwalt, danach können wir uns vernünftig unterhalten."

Coney
26.01.2009, 15:18
Egal, da will dich jemand über den Tisch ziehen und den Preis drücken.
Der wird keinen Anwalt einschalten, wart's ab.

Donluigi
26.01.2009, 15:20
Auch auf den Nachweis, daß die Uhr schon länger undicht sein muß, wär ich richtig gespannt. er soll dir mal Gutachten und Gutachteradresse zukommen lassen. Wird ja wohl ein vereidigter sein, da bin ich sicher :rofl:

Coney
26.01.2009, 15:21
Original von Mawal
"Bitte gehen Sie unbedingt zu einem Anwalt, danach können wir uns vernünftig unterhalten."

:gut: :gut: :gut:
Muss ich mir merken.

Ingo.L
26.01.2009, 15:22
Er wird keinenAnwalt einschalten ? :grb:

Dachte Frank auch :D

Obwohl es danach ja erst richtig lustig wurde :rofl:


EDIT NACHTRAG:

Komisch, das für angeblich nasse Uhren immer 400.- Euro verlangt werden :grb:

croupier
26.01.2009, 15:24
Und was soll ich ihm jetzt antworten?
Oder soll ich auf seine emails gar nicht mehr reagieren?
Man hat halt bei so einer "bescheidenen Situation" ein komisches Gefühl.
Er wartet halt auf eine Antwort von mir, da er Morgen schon einen Termin bei seinem Hausanwalt hätte.

d_s
26.01.2009, 15:26
Was ist denn mit Euch los?

Versetzt Euch mal in die Lage des Käufers. Ihr kauft eine Uhr und müßt feststellen, dass das gekaufte Exemplar nicht mehr Wasserdicht ist.
Wie würdet ihr reagieren?

Vor einem Kauf, sollte man jedoch auch solche Fragen klären.

400 Euro würde ich jetzt auch nicht überweisen, aber eine Rücknahme sollte schon drin sein.

So wie ich es verstanden habe, hat er sich ja auch zeitnah bei Dir gemeldet. Insofern dürfte ein Verschulden des Käufers relativ unwahrscheinlich sein.

Hattest Du die Uhr mal beim Duschen oder Schwimmen an?

Gruß,
Denis

Mawal
26.01.2009, 15:31
@Croupier
einfach nix machen, bawarten und Tee trinken...


@Denis
Es ist keineswegs sicher, dass die Uhr undicht ist, bzw. einen Wasserschaden hat. Der Käufer behauptet dies.

croupier
26.01.2009, 15:32
Ich hatte die Uhr zuletzt vor ca 6 Monaten am Arm.
Danach lag sie daheim und trocken.
Als ich sie dann verkaufen wollte hab ich sie zwei Händlern angeboten.
Die haben die Uhren mit Lupen begutachtet und keinen Mangel festgestellt.
Sonst hätte ja einer was gesagt.
Die Uhr hat Tragespuren (Zustand 3)
Glas hat keine Kratzer.
So ist die Uhr beschrieben
Ich will ja auch keinen "be*********"

Ingo.L
26.01.2009, 15:32
Original von d_s
So wie ich es verstanden habe, hat er sich ja auch zeitnah bei Dir gemeldet. Insofern dürfte ein Verschulden des Käufers relativ unwahrscheinlich sein.


Hast Du den Thread, den ich oben gelinkt hab gelesen ? ;)

Donluigi
26.01.2009, 15:32
Wie gesagt: der Gutachter soll doch mal seinen Befund präsentieren. danach kann man weitersehen.

Coney
26.01.2009, 15:34
Original von croupier
Als ich sie dann verkaufen wollte hab ich sie zwei Händlern angeboten.
Die haben die Uhren mit Lupen begutachtet und keinen Mangel festgestellt.

Das kannst du dem Anwalt (sollte sich je einer melden) ja mal sagen.

cardealer
26.01.2009, 15:35
Original von Ingo.L
Er wird keinenAnwalt einschalten ? :grb:

Dachte Frank auch :D

Obwohl es danach ja erst richtig lustig wurde :rofl:


EDIT NACHTRAG:

Komisch, das für angeblich nasse Uhren immer 400.- Euro verlangt werden :grb:

jepp Ingo und es wird gelogen das sich die Balken biegen.

400 Euro wird wohl gerne genommen.

eos
26.01.2009, 15:35
Darf ich als Käufer einer gebrauchten "Zustand 3" Uhr überhaupt erwarten, dass diese Wasserdicht ist, wenn es nirgendwo in der Artikelbeschreibung steht?

kaiserrob
26.01.2009, 15:37
Gutachten von einem Gutachter einfordern,ggf. anbieten auch für diese Kosten aufzukommen.Mal sehen was dann kommt. ;)

Donluigi
26.01.2009, 15:38
Undichtigkeit ist schon ein schwerer Mangel, insbesondere wenn schon Wasser in der Uhr ist. Aber die Notenskala ist weder normiert, noch bekommt man die Note vom Bundesuhrenamt ausgestellt :ka:

d_s
26.01.2009, 15:45
Original von kaiserrob
Gutachten von einem Gutachter einfordern,ggf. anbieten auch für diese Kosten aufzukommen.Mal sehen was dann kommt. ;)

Wäre es da nicht einfacher die Uhr sich zusenden zu lassen und selbst zu überprüfen.

Und mir ist schon klar, dass der TS keinen übers Ohr hauen wollte.

Aber aus diesem Grund lasse ich meine Uhren vor dem Verkauf auf Wasserdichtigkeit und au der Zeitwaage überprüfen. Dann kann kommen was will ;)

Maga
26.01.2009, 16:06
was aber, wenn der K die Krone aufgeschraubt, bzw. nicht verschraubt hat, bevor er baden gegangen ist ... ? Jetzt ist die Uhr innen nass ... oder soll CSI feststellen, von wem das Wasser kam .. :grb:

chris01
26.01.2009, 16:07
normalerweise sollte auch kein wasser eindringen, wenn die krone offen ist. außer vielleicht beim tauchen etc.

NicoH
26.01.2009, 16:11
Original von Donluigi
Undichtigkeit ist schon ein schwerer Mangel,

Aber für Mängel haftet der Verkäufer nur im Rahmen der Gewährleistung, die hier ja ausgeschlossen wurde.

Und die arglistige Täuschung ("Ich verkaufe die Uhr, obwohl ich weiß, dass sie gar nicht wasserdicht ist, hihi") wird man dem Verkäufer nicht nachweisen können.

d_s
26.01.2009, 16:14
Original von NicoH


Aber für Mängel haftet der Verkäufer nur im Rahmen der Gewährleistung, die hier ja ausgeschlossen wurde.

Und die arglistige Täuschung ("Ich verkaufe die Uhr, obwohl ich weiß, dass sie gar nicht wasserdicht ist, hihi") wird man dem Verkäufer nicht nachweisen können.

Wenn ich eure Kommentare lese, muss ich mich ernsthaft fragen, ob ich hier im SC noch eine Uhr kaufen möchte. :grb:

Meine Absicht war ledglich neutral an die Sache ran zu gehen und keinem der beiden Beteiligten etwa zu unterstellen.

mephisto_4711
26.01.2009, 16:15
ich denke das der TS vielleicht die uhr zuruecknehmen soll. das heisst nicht, das er wusste das was kaputt war. ich glaube er hat in gutem glauben verkauft.
aber wie wuerde es hier aus sehen wenn, sagen wir mal ein 'blauer stern' member, die geschichte genau anders herum posten wuerde.
"habe heute eine uhr bekommen und beim auspacken war das glas beschlagen". dann wuerde das 'geh zum anwalt' geschrei genau so starten.

Frank

Donluigi
26.01.2009, 16:37
Wenn ich eure Kommentare lese, muss ich mich ernsthaft fragen, ob ich hier im SC noch eine Uhr kaufen möchte.

In der Tat ist das eines der Risiken beim Privatkauf, die man halt mit entsprechenden Rabatten verrechnen muß. Aber in der Praxis passiert sowas so gut wie nie, man kann sich auch problemlos dagegen schützen, indem man die Uhr einfach persönlich abholt und evtl. beim Konzessionär überprüfen läßt.

croupier
26.01.2009, 16:49
Soll ich die Uhr zurücknehmen?
Bevor ich eine komplette Revision für 400.- Euro bezahl
nehm ich sie eher wieder zurück. Für die Uhr hat er ja nur 1100.- bezahlt.
Und einen Anwalt für 400.- Euro Streitwert?
Steht das im Verhältnis?
Oder soll ich mir die Uhr zurückschicken lassen und selbst eine Reperatur beim Uhrenmacher durchführen lassen?
Was ist sinnvoll?

Donluigi
26.01.2009, 16:53
Naja, bei so einem Verlauf ist immer die Frage, ob man die eigene Uhr wieder zurückbekommt.

NicoH
26.01.2009, 16:54
Schwierig zu sagen. Was hast Du denn für einen Eindruck vom Käufer? Will der sich nur streiten? Will er die Uhr wirklich?

Coney
26.01.2009, 16:55
Original von Donluigi
Naja, bei so einem Verlauf ist immer die Frage, ob man die eigene Uhr wieder zurückbekommt.

Und ob der Käufer nicht noch wirklich einen Wasserschaden verursacht, um die Geschichte glaubwürdiger zu machen.

buchfuchs1
26.01.2009, 16:55
Der will die 400 Euro zocken.

NicoH
26.01.2009, 16:56
Wenn er die 400 Euro zocken will, hast Du gute Karten.

Suerlänner
26.01.2009, 17:00
Warum zurüchmehmen.

1 ist die 20 Jahre alt
2 ist es eine Schmuckuhr
3 ist die Wasserdichtheit keine zugesicherte Eigenschaft, da sich alleine durch ein Stoß eine Wasserdichte Uhr in eine Wasserundichte Uhr verändern kann.

Von daher, lehne Dich zurück und warte ab, manche Dinge sollte man halt aussitzen.

croupier
26.01.2009, 17:03
Er hat mir gesagt das er die Uhr lieber zurückschicken möchte wegen der hohen Kosten und er ja eigentlich lieber doch eine Galbee haben möchte.
Ich denk schon das er ehrlich ist aber evtl etwas weniger zahlen möchte.
Er hatte mir anfangs 900.- geboten und ich sagte, das unter 1100.- die Uhr nicht verkauft wird.
Darauf hin sagte er zu, wenn ich den Versand bezahle.

kaiserrob
26.01.2009, 17:08
Aha!Böse Zungen könnten behaupten,der Käufer hätte nun seine "Wunschuhr" gefunden,benötigt aber noch einen kleinen Zuschuss... ;)
Wie gesagt,wenn er ein glaubhaftes Gutachten vorlegen kann,welches den Wasserschaden vor Versand bestätigt,zurücknehmen....

paddy
26.01.2009, 17:25
Eben, der Typ hat Kaufreue, das sieht doch ein Blinder:


Original von croupier
Er hat mir gesagt das er die Uhr lieber zurückschicken möchte wegen der hohen Kosten und er ja eigentlich lieber doch eine Galbee haben möchte....


Ähm, Herr croupier, diese beiden Beiträge hast du aber gelesen, oder?:


Original von NicoH
Darf ich das zusammenfassen?

Du hast eine funktionierende, trockene Uhr verpackt und verschickt, die Du vorher unter Ausschluss von Gewährleistungs- und Rückgaberechten verkauft hast. Deine Freundin saß beim Packen daneben und könnte insofern bezeugen, dass die Uhr in Ordnung war.

Die Uhr ist verschickt worden und angekommen.

Nun ist sie eventuell nicht mehr in Ordnung. Was passiert?

Der Käufer könnte nun Gewährleistungsansprüche haben. Hat er aber nicht, wenn Du sie ausgeschlossen hast.

Der Käufer könnte seine dem Kaufvertrag zu Grunde liegende Willenserklärung wegen arglistiger Täuschung anfechten. Dazu müsste er Dir nachweisen, dass Du ihn verarscht hast. Und das kann er nicht, wenn die Uhr vorher in Ordnung war.

Lass Dich nicht ärgern, schlaf weiter ruhig, und bitte halte uns auf dem Laufenden.


Original von Mawal... "Anwalt-Drohern" pflege ich immer zu antworten: Bitte gehen Sie unbedingt zu einem Anwalt, danach können wir uns vernünftig unterhalten."

Damit sind deine Fragen doch umfassend beantwortet...

croupier
26.01.2009, 17:35
Ja schon
Also soll ich abwarten.
...und warten was sein Anwalt schreibt...
Naja, ist halt ein komisches Gefühl, wenn man nichts unrechtes gemacht hat und sich dann mit sowas beschäftigen muss.

buchfuchs1
26.01.2009, 17:40
Mach dir keinen Kopf. Da kommt nix. Glaube ich.

Mawal
26.01.2009, 17:40
...wird schon

denk an Bob, den Baumeister bzw. Barack Obama:

Können wir das schaffen


Yes, we can!

NicoH
26.01.2009, 17:47
Schön zu hören, dass Dir noch nie so etwas passiert ist - spricht für Dich.

Schreib ihm "Lieber Käufer, ich habe mir die Sache noch einmal überlegt und mit meinem Anwalt Rücksprache gehalten. Er hat mir geraten, die Uhr nicht zurückzunehmen. Zum einen sind in den Bedingungen des Verkaufsangebots Gewährleistungs- und Rückgaberechte ausgeschlossen. Vor allem aber war die Uhr in Ordnung, als ich sie verpackt und verschickt habe; hierfür steht auch eine Zeugin zur Verfügung. Hier ist nicht ersichtlich, was an der Uhr defekt sein könnte. Gerne bin ich bereit, noch einmal auf Dich zuzukommen, wenn nachgewiesen würde, dass bereits beim Verkauf Wasser in der Uhr war. Da ich das aber hier ausschließen kann, sollte sich die Sache hiermit erledigt haben. Mit freundlichen Grüßen - croupier"

Und wenn Du ihn noch ärgern willst, schreibst Du noch "Ich bedanke mich für die zügige Bezahlung, es war mir eine Freude, mit Dir Geschäfte zu machen" drunter ;)

buchfuchs1
26.01.2009, 17:48
Jo, damit wäre Alles gesagt.

miboroco
26.01.2009, 21:29
Original von croupier
Ja schon
Also soll ich abwarten.
...und warten was sein Anwalt schreibt...
Naja, ist halt ein komisches Gefühl, wenn man nichts unrechtes gemacht hat und sich dann mit sowas beschäftigen muss.

So etwas beschäftigt mich nicht, wenn ich sicher bin das ich im Recht bin ;)

paddy
26.01.2009, 22:26
Und gelegentlich wärs nett wenn du uns noch deinen Vornamen sagst. ;)

croupier
27.01.2009, 02:51
Schon mal Danke für die vielen Ratschläge und Unterstützung
Mein Name ist Axel

GuidoG
20.02.2010, 23:12
Uuh, da kommt mir ja das Grausen. Bei mir spielt sich gerade etwas ähnliches ab. Ne Oysterdate über die Bucht verkauft. Läuft top. Käufer hatte sie bekommen und war augenscheinlich zufrieden. Nur nach dem ersten Tragen (jetzt bei dem kalten Wetter) zum Einkaufen waren dann Wassertropfen in der Uhr. Ich sollte dazu Stellung nehmen, da ich in der Anzeige geschrieben habe, dass die Uhr voll funktionsfähig sei (ist sie meiner Meinung nach auch, denn sie läuft ja top). Ich hatte den Deckel nur auf, um das Werk zu fotografieren. Vielleicht ist ja mein Glas Wasser da reingefallen das da neben stand ;-)
Also ich weiss nicht, was ich davon halten soll. Bei meinen anderen Precisions ist mir das bisher noch nicht aufgefallen und die sind genauso alt wie die verkaufte. Was meint ihr? Der Käufer kam aus dem Süddeutschen Raum.

Mawal
20.02.2010, 23:17
Original von GuidoG
... Der Käufer kam aus dem Süddeutschen Raum.


das sind bekanntermaßen die schlimmsten...das ist Hopfen und Malz verloren... :rofl:


ernsthaft: lies dir die Beiträge von Nico durch in diesem thread, da steht alles relevante drin...

Figaro
20.02.2010, 23:41
Original von croupier
Schon mal Danke für die vielen Ratschläge und Unterstützung
Mein Name ist Axel

Hallo Axel, was ist aus der Sache geworden. :grb:

python
20.02.2010, 23:55
Zitat:
Original von GuidoG
... Der Käufer kam aus dem Süddeutschen Raum.



Der ist bestimmt vom Norden zugezogen :jump:


Gruss
Roland