Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeiten trotz Krankschreibung, was passiert?
Hallo zusammen,
was ist, wenn ein MA krank geschrieben ist, am letzten Tag der Krankschreibung aber doch gesund ist und wieder arbeiten kommt.
Muss er zum Arzt zum "Gesundschreiben"?
Gibt es versicherungstechnische Probleme für den AG oder AN?
Danke!
Manuel
Bei mir in der Firma muss man sich "gesundschreiben" lassen.
Das gibt es aber wohl rechtlich nicht, was ich mitbekommen hab. Wenn der MA gesund ist, wäre ich ja dumm, wenn ich ihn heimschicken würde.
Kranke lassen wir hier nicht arbeiten, will mich ja nicht anstecken :D
Versicherungstechnisch habe ich gegoogelt, sollte es keine Probleme geben, kann das einer bestätigen??
Vor vielen Jahren hab ich's mal so gelernt, ob dem immer noch so ist, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen:
Es gilt die Einschätzung bzw. Entscheidung des Arbeitnehmers. Wenn der sich fit genug für den Job fühlt, kann und darf er sich für die Arbeitsaufnahme entscheiden. Es sei denn, es liegt eine Krankheit mit einem hohen Gefährdungspotential für die Personen in der Umgebung vor. Nachteile durch die Arbeitsaufnahme vor dem Ende der Arbeitsunfähigkeit, z. Bsp. versicherungstechnisch, entstehen dem Arbeitnehmer und auch dem Arbeitgeber keine.
Am letzten Tag der AU sollte man allerdings davon ausgehen können, daß die Leistungsfähigkeit wieder hergestellt ist und keine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt.
Im Zweifelsfall mal die zuständige Krankenkasse fragen, die sollten das wissen.
Tut mir leid, aber ich kann Leuten, die trotz Krankschreibung (und sei es auch am letzten Tag) zur Arbeit kommen nichts abgewinnen: sie verderben den anderen Kranken die Preise, denn der Chef könnte auf die Idee kommen, daß das fortan immer so laufen könnte ...
Original von hp2599
Tut mir leid, aber ich kann Leuten, die trotz Krankschreibung (und sei es auch am letzten Tag) zur Arbeit kommen nichts abgewinnen: sie verderben den anderen Kranken die Preise, denn der Chef könnte auf die Idee kommen, daß das fortan immer so laufen könnte ...
Krankgeschriebene aller Abteilungen vereinigt Euch. Im Kampf gegen die Willkür Einzelner, die mit eigenverantwortlichen Entscheidungen vor dem Chef zu Kreuze kriechen.
- Ironiemodus aus -
... in der Zwischenzeit such ich dann mal das ****-Smiley
Greenwich
29.01.2009, 18:54
Original von bass
Original von hp2599
Tut mir leid, aber ich kann Leuten, die trotz Krankschreibung (und sei es auch am letzten Tag) zur Arbeit kommen nichts abgewinnen: sie verderben den anderen Kranken die Preise, denn der Chef könnte auf die Idee kommen, daß das fortan immer so laufen könnte ...
Krankgeschriebene aller Abteilungen vereinigt Euch. Im Kampf gegen die Willkür Einzelner, die mit eigenverantwortlichen Entscheidungen vor dem Chef zu Kreuze kriechen.
- Ironiemodus aus -
... in der Zwischenzeit such ich dann mal das ****-Smiley
:gut: :gut: :gut: :gut: :gut: :gut: :gut: :gut: :gut:
Wer "krank" ist soll im Bett bleiben.
Wer arbeiten kann soll arbeiten.
Nur so am Rande für sowas bekommen die meisten Arbeitnehmer Ihr Geld
Gruß Greenwich
Auf jedenfall Gesund schreiben lassen, sonst ist man bei einem Arbeitsunfall nicht versichert, bzw. macht die Berufsgenossenschaft stress. ;)
Original von bass
Im Zweifelsfall mal die zuständige Krankenkasse fragen, die sollten das wissen.
:gut:
Original von bass
Original von hp2599
Tut mir leid, aber ich kann Leuten, die trotz Krankschreibung (und sei es auch am letzten Tag) zur Arbeit kommen nichts abgewinnen: sie verderben den anderen Kranken die Preise, denn der Chef könnte auf die Idee kommen, daß das fortan immer so laufen könnte ...
Krankgeschriebene aller Abteilungen vereinigt Euch. Im Kampf gegen die Willkür Einzelner, die mit eigenverantwortlichen Entscheidungen vor dem Chef zu Kreuze kriechen.
- Ironiemodus aus -
... in der Zwischenzeit such ich dann mal das ****-Smiley
Pulleralarm... 8o
zwei Babies auf gleich Niveau aber mit unterschiedlichen Positionen wie süss... :tongue:
@Manuel
solange die Krankenkasse nicht leistet, sehe ich wenig Probleme....wenn allerdings der AN einen ernsten Rückfall erleidet, könnte ich mir Schadensersatzansprüche des AN vorstellen...bin aber kein Jurist...
offiziell werden bei uns Krankgeschriebene zurück geschickt, inoffiziell freut man sich über jeden der da ist...
Original von rudi
Auf jedenfall Gesund schreiben lassen, sonst ist man bei einem Arbeitsunfall nicht versichert, bzw. macht die Berufsgenossenschaft stress. ;)
da bin ich mir nicht so sicher, Rudi...
Ich ruf mal bei der KK an, das interessiert mich.
Manuel
Original von Mawal
Original von bass
Original von hp2599
Tut mir leid, aber ich kann Leuten, die trotz Krankschreibung (und sei es auch am letzten Tag) zur Arbeit kommen nichts abgewinnen: sie verderben den anderen Kranken die Preise, denn der Chef könnte auf die Idee kommen, daß das fortan immer so laufen könnte ...
Krankgeschriebene aller Abteilungen vereinigt Euch. Im Kampf gegen die Willkür Einzelner, die mit eigenverantwortlichen Entscheidungen vor dem Chef zu Kreuze kriechen.
- Ironiemodus aus -
... in der Zwischenzeit such ich dann mal das ****-Smiley
Pulleralarm... 8o
zwei Babies auf gleich Niveau aber mit unterschiedlichen Positionen wie süss... :tongue:
@Manuel
solange die Krankenkasse nicht leistet, sehe ich wenig Probleme....wenn allerdings der AN einen ernsten Rückfall erleidet, könnte ich mir Schadensersatzansprüche des AN vorstellen...bin aber kein Jurist...
offiziell werden bei uns Krankgeschriebene zurück geschickt, inoffiziell freut man sich über jeden der da ist...
:D
Also wenn der AN freiwillig kommt, kann ich mir echt nicht vorstellen, wie da Schadenersatz geltend gemacht werden könnte.
Sie hatte ne Grippe, war ne ganze Woche krank geschrieben und will morgen eben wieder kommen. Da kam dann die Frage auf.
Wenn sie gesund ist, werde ich nen Teufel tun und sie heimschicken, schließlich hat das Wort Arbeitnehmer immer noch irgendwas mit Arbeit zu tun... :D
Danke
mephisto_4711
29.01.2009, 19:58
ist zwar nur aus dem net, aber so steht es bei....
http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/magazin/blickpunkt/09-05.htm
"Arbeitsrückkehr vor Ende der "Krankschreibung"?
Wenn ein Arbeitnehmer, der z.B. wegen Grippe bis zum 30.11. arbeitsunfähig erkrankt ist, am 20.11. hustend an seinem Arbeitsplatz erscheint und erklärt, er fühle sich fit und wolle wieder arbeiten, stellt sich die Frage: Darf der Arbeitgeber ihn arbeiten lassen? Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes stellt kein Beschäftigungsverbot dar. Sie bedeutet nur, dass der Betreffende berechtigt ist, während der attestierten Dauer der Arbeitsunfähigkeit die Arbeit einzustellen. Er kann also frei entscheiden, ob er trotz Erkrankung arbeiten will. Ist nicht eindeutig erkennbar, ob der Arbeitnehmer wieder arbeiten kann, ohne sich und andere zu gefährden, sollte der Arbeitgeber ihn auffordern, seinen Arzt aufzusuchen und sich die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bescheinigen zu lassen. "
Frank
und hier noch ein Zitat aus 123recht
§ 8 (2) SGB VII.
Sie sind versichert auf dem Weg zur Arbeit, ob Sie an Krücken laufen, mit der Bahn fahren oder dem Auto ist egal. Auch ob Sie krank geschrieben sind. Einzige Vorraussetzung, Sie müssen die Arbeit auch antreten!
Hier ein Zitat des unten genannten RA. Damit sollte die Sache wohl klar sein denke ich.
Antwort: Eine Krankschreibung durch einen Arzt bedeutet nicht, dass man als Arbeitnehmer tatsächlich den in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegebenen Zeitraum auch „krank“ verbringen muss. Wie Sie Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entnehmen können, steht dort, dass die Erkrankung/Arbeitsunfähigkeit „voraussichtlich“ bis zum Zeitpunkt X dauert. Der Arzt gibt also nur eine Prognoseentscheidung ab. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie vor dem von Ihrem Arzt angenommenen Zeitpunkt wieder arbeitsfähig sind, bestehen keine Bedenken, wenn Sie Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen.
Ob dieser Schritt richtig ist, hängt letztendlich von der Art der Erkrankung ab. Ein Arzt ist in der Regel besser geeignet, zu entscheiden, wann Sie wieder arbeitsfähig sind, als Sie selbst. Der Arzt berücksichtigt unter Umständen bei der Dauer der Krankschreibung, dass auch eine gewisse Phase der Erholung nach Abklingen der Krankheitssymptome notwendig ist, um einen Rückfall zu vermeiden. Von daher sollten Sie Rücksprache mit Ihrem Arzt halten. Wenn Ihr Arzt Ihnen bestätigt, dass Sie auch vor dem in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegebenen Zeitpunkt wieder die Arbeit aufnehmen können, bestehen auch aus medizinischen Gesichtspunkten hiergegen keine Bedenken. Arbeitsrechtlich und versicherungsrechtlich kann Ihnen kein Nachteil entstehen, wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie wieder arbeitsfähig sind und dementsprechend Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Lediglich in den Fällen, in denen Sie trotz Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit die Arbeit aufnehmen und dann eine Verschlimmerung eintritt bzw. wegen der Erkrankung ein weiterer Unfall eintritt, kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen. Hier wird man Ihnen dann sicherlich ein Mitverschulden zusprechen müssen. Diese Situation dürfte allerdings sicherlich der Ausnahmefall sein, da kaum ein Arbeitnehmer in einem arbeitsunfähigen Zustand seine Arbeit wieder aufnehmen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Axel Hoß
Rechtsanwalt
Hoß, Wick & Medla
Wilhelm-von-Capitaine-Str. 11
50858 Köln
Telefon: 0221-8206264
E-mail: kanzlei(at)rae-hoss.de
www.RAE-HOSS.de
Original von mephisto_4711
ist zwar nur aus dem net, aber so steht es bei....
http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/magazin/blickpunkt/09-05.htm
"Arbeitsrückkehr vor Ende der "Krankschreibung"?
Wenn ein Arbeitnehmer, der z.B. wegen Grippe bis zum 30.11. arbeitsunfähig erkrankt ist, am 20.11. hustend an seinem Arbeitsplatz erscheint und erklärt, er fühle sich fit und wolle wieder arbeiten, stellt sich die Frage: Darf der Arbeitgeber ihn arbeiten lassen? Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes stellt kein Beschäftigungsverbot dar. Sie bedeutet nur, dass der Betreffende berechtigt ist, während der attestierten Dauer der Arbeitsunfähigkeit die Arbeit einzustellen. Er kann also frei entscheiden, ob er trotz Erkrankung arbeiten will. Ist nicht eindeutig erkennbar, ob der Arbeitnehmer wieder arbeiten kann, ohne sich und andere zu gefährden, sollte der Arbeitgeber ihn auffordern, seinen Arzt aufzusuchen und sich die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bescheinigen zu lassen. "
Frank
so klingt es logisch und macht für mich auch sinn....
Das ist denke ich klar, für mich war auch mehr der versicherungstechnische Teil interessant, Florian.
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