karli
29.01.2009, 20:20
Es heist "Außerdem muss das Fahrzeug mindestens ein Jahr lang auf denjenigen zugelassen gewesen sein, auf den das neue Auto zugelassen wird"
Angenommen ich komme wieder in den Besitz meines vor 20 Jahren verkauften Autos (welches über ein Jahr auf mich zugelassen war damals) welches aber seit 10 Jahren Stillgelegt/Abgemeldet ist, aber nicht verschrottet.
Kriege ich dan dafür die Abwrackprämie ?
Wer hier im Forum hat schon Erfahrungen gemacht ?
Angenommen ich komme wieder in den Besitz meines vor 20 Jahren verkauften Autos (welches über ein Jahr auf mich zugelassen war damals) welches aber seit 10 Jahren Stillgelegt/Abgemeldet ist, aber nicht verschrottet.
Kriege ich dan dafür die Abwrackprämie ?
Wer hier im Forum hat schon Erfahrungen gemacht ?