Keks
05.02.2009, 14:21
hallo leute,
ich braeuchte mal einen rat von einem arbeitsrechtler.
das ganze ist ziemlich dringend.
ich versuche in der zwischenzeit einen termin bei einem anwalt zu bekommen. aber vielleicht koennt ihr mir ja einen schnellen tip geben.
es geht um eine kundenbeziehungen nach dem auscheiden aus einer firma.
konkret.......ist es verboten mit einem kunden geschaeftlichen kontakt zu haben, nachdem man aus einer firma ausgeschieden ist?
im arbeitsvertrag steht, dass man keinen kontakt nach der beendigung des arbeitsverhaeltnisses, mit dem kunden aufnehmen darf.
der kunde wird aber aktiv und spricht einen an.
gruesse
keks
ich braeuchte mal einen rat von einem arbeitsrechtler.
das ganze ist ziemlich dringend.
ich versuche in der zwischenzeit einen termin bei einem anwalt zu bekommen. aber vielleicht koennt ihr mir ja einen schnellen tip geben.
es geht um eine kundenbeziehungen nach dem auscheiden aus einer firma.
konkret.......ist es verboten mit einem kunden geschaeftlichen kontakt zu haben, nachdem man aus einer firma ausgeschieden ist?
im arbeitsvertrag steht, dass man keinen kontakt nach der beendigung des arbeitsverhaeltnisses, mit dem kunden aufnehmen darf.
der kunde wird aber aktiv und spricht einen an.
gruesse
keks