Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietrecht
Folgendes szenario:
Eine Wohnung wurde 1995 angemietet.
Im Jahr 2009 wird der Mietvertrag gekündigt.
Die Wohnung wird besenrein übergeben. Eine Renovierung seitens des Mieters wurde nicht vorgenommen, obwohl im Mietvertrag stand, dass die Wohnung in gleichem Zustand wie angemietet übergeben werden muss.
Dazu beruft sich der Mieter auf folgendes Urteil:
http://www.welt.de/wirtschaft/article1178768/Mieter_muessen_beim_Auszug_nicht_renovieren.html
Was tun bzw was ist nun richtig ?
:ka:
Chancen sind gut, dass der Mieter recht hat:
* wenn die Überwälzung der Schönheitsreperaturen nicht juristisch ganz sauber im Mietvertrag formuliert ist, ist sie unwirksam...und dann ist der Mieter jeglicher Verpflichtung entbunden, weil die gesetzliche Regelung in Kraft tritt und die lautet: De Vermieter ist für die Schönheitsreperaturen zuständig.
Konkret ist die Frage, ohne den genauen Text des Mietvertrages nicht zu beantworten.
Check den Mietvertrag: Wichtig ist die Fristenregelung für die Schönheitsreparaturen. Sind starre Fristen vorgesehen (z.B. "Spätestens alle fünf Jahre") muss er gar nichts machen.
Richtet sich die Renovierung nach dem Grad der Abnutzung, dann muss er ran. (Beispiel: "In der Regel alle drei Jahre")
Folgendes steht im Mietvertrag:
.....
Die Zeitfolge beträgt: bei Küche, Bad und Toilette - 3 Jahre
bei allen übrigen Räumen - 5 Jahre
...
Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben. Weist der Mieter jedoch nach, daß die letzten Schönheitsreparaturen innerhalb der o.g. Fristen -zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses- durchgeführt worden sind, und befindet sich die WOhnung in einem einer normalen Abnutzung entsprechenden Zustand, so muss er anteilig den Betrag an den Vermieter zahlen, der aufzuwenden wäre, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert würde; dasselbe gilt, wenn und soweit bei Vertragsbeendigung die obigen Fristen seit Beginn des Mietverhältnisses noch nicht vollendet sind. Als Preisgundlage gilt das Angebot einer anerkannten Firma. Der Mieter kann die Zahlungsverpflichtung dadaurch abwenden, dass er die Schönheitsreparaturen selbst durchführt.
...
Der Mieter ist im Recht, sorry.
Wurstwasser
20.02.2009, 17:26
Original von Coney
Der Mieter ist im Recht, sorry.
Dem schließ ich mich an. ;)
Gräm dich nicht, damit stehst du nicht alleine da.
Dieses Urteil hat Millionen Standard-Mietverträge über den Haufen geschmissen.
äh...Moment...ich bin mir da nicht so sicher...das ist m.E. eine zeimlich sauber formulierte quotale Fristenregelung...
da würde ich jetzt nicht so klein beigeben als Vermieter...
siehe auch:
BGH VIII ZR 230/03 vom 28.04.2004:
Eine Formularklausel zur "eingeschränkten Endrenovierung" ist wirksam.
Die Einschränkung müsse den Vertragsbeginn und die Zeitspanne zwischen zuletzt erledigter Renovierung und Vertragsbeendigung berücksichtigen. Der Mieter habe demnach die bei Auszug "unerledigten" Arbeiten vorzunehmen.
Je nach "Fristenplan" und Grad der Abnutzung könne der Mieter also verpflichtet sein, bei Auszug endzurenovieren oder aber entsprechend dem Grad seiner bisherigen Abnutzung = "quotal" Kosten für eine spätere Renovierung durch den Vermieter zu erstatten.
"Entscheidung des BGH, Urteil vom 5. April 2006 - VIII ZR 178/05- Abgeltungsklausel
In seiner Leitsatzentscheidung vom 05.04.2006 führt der BGH seine Rechtsprechung zur starren Fristenregelung weiter und bekräftigt, dass bei unwirksam vereinbarter starrer Fristenregelung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen auch eine Klausel über die quotenmäßige Abgeltung für angefangene Renovierungsintervalle unwirksam ist. Sind also die Fristen starr vereinbart und enthält der Mietvertrag in einer gesonderten Klausel mit der Verpflichtung, bei Auszug aus der Wohnung vor Fälligkeit der Schönheitsreparaturen eine anteile Beteiligung an den Renovierungskosten zu leisten, so muss der Mieter dieser Pflicht nicht nachkommen. Diese Entscheidung betraf eien Fall, in dem der Mieter nach vereinbarter Fälligkeit der ersten Schönheitsreparaturen ausgezogen ist."
Quelle: www.rechtsanwalt-friedrichshain.de (http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de/Urteile/Mietrecht/Miet005.html)
die starren Fristen...yep, du hast recht..
Original von Mawal
die starren Fristen...yep, du hast recht..
Die sind des Pudels Kern.
Bevor ich das ganze Ding abtippe - hier mal ein Foto der betreffenden Seite
http://i3.photobucket.com/albums/y96/-LUTZ-/P1010855.jpg
jagdriver
20.02.2009, 17:45
Original von Mawal
die starren Fristen...yep, du hast recht..
Yes...alles gesagt!
Gruß
Robby
Original von LUTZ
Bevor ich das ganze Ding abtippe - hier mal ein Foto der betreffenden Seite
http://i3.photobucket.com/albums/y96/-LUTZ-/P1010855.jpg
4 a), dritte Zeile: "mindestens aber in der nachstehenden Reihenfolge"
Autsch. Das war's.
Das also jetzt im Klartext: Der Mieter ist im Recht ?
Original von Wurstwasser
Original von Coney
Der Mieter ist im Recht, sorry.
Dem schließ ich mich an. ;)
Original von Kaerbu
Ist leider so.
Original von jagdriver
Original von Mawal
die starren Fristen...yep, du hast recht..
Yes...alles gesagt!
Gruß
Robby
Tjo, wer lesen kann ist im Vorteil. ;)
Thomas Crown
20.02.2009, 17:53
ja der mieter hat recht das ist leider das problem das die damaligen gesetzlich einwandfreien mietverträge heute nur noch einen "dreck" wert sind :(
tut mir leid für dich!
Naja - vielleicht ist ja einer anderer Meinung. Nicht immer hat die Mehrheit recht. ;-)
DANKE - Euch allen für Eure Einschätzungen !
Original von Thomas Crown
ja der mieter hat recht das ist leider das problem das die damaligen gesetzlich einwandfreien mietverträge heute nur noch einen "dreck" wert sind :(
tut mir leid für dich!
In manchen Gegenden herrscht so eine Wohnungsnot, dass die Mieter alles unterschreiben würden. Irgendwo muss einfach eine Grenze gezogen werden.
ich finde es ohnehin Mumpitz dem Vormieter bei seinem Auszug die Renovierug der Wohnung aufzubürden....
Dann übergeb ich lieber ne unrenovierte Wohnung, die sich der neue Mieter nachseinen Wünschen gestalten kann
Original von Insoman
Dann übergeb ich lieber ne unrenovierte Wohnung, die sich der neue Mieter nachseinen Wünschen gestalten kann
Der dann übrigens auch ein eigenes Interesse daran hat, die Wohnung ordentlich zu streichen.
ehemaliges mitglied 9711
20.02.2009, 18:16
Plus Du kannst davon ausgehen, dass der Nachmieter ein wesentlich höheres Interesse an sorgfältig ausgeführter Arbeit hat, als jemand, der auszieht.
EDIT merkt gerade an, dass ich zu spät war.
steven_79
20.02.2009, 18:25
Auch wenn"s mehr als ungerecht anmutet, aber leider muss ein Mieter bei lediglichen Vorliegen von starren Fristen nicht mal nach 30 Jahren nen Handschlag rühren. Hatte in den letzten Monaten wöchentlich mit Verfahren bzgl. Schönheitsreparaturen zu tun gehabt und aktuell sogar das gleiche in eigener Sache. Zum Glück enthält mein Vertrag aber gerade keine starre Frist, sondern konform zur höchstrichterlichen Rspr. die Verpflichtung je nach faktischer Abnutzung.
Original von Insoman
ich finde es ohnehin Mumpitz dem Vormieter bei seinem Auszug die Renovierug der Wohnung aufzubürden....
Dann übergeb ich lieber ne unrenovierte Wohnung, die sich der neue Mieter nachseinen Wünschen gestalten kann
Und ich finde nichts ungeschickter als ne unrenovierte Wohnung vermieten zu wollen. Was da häufig dabei rauskommt wenn der Mieter nach eigenem Gusto renoviert treibt einem die Tränen in die Augen ...
Und welcher Mieter zieht schon gerne in eine total abgewohnte Wohnung ein die er erst noch (fachmännisch) renovieren muss, geschweige denn kann sich kaum einer derselben vorstellen wie sowas dann renoviert aussieht.
Original von LUTZ
Naja - vielleicht ist ja einer anderer Meinung. Nicht immer hat die Mehrheit recht. ;-)...
Das hat nicht wirklich viel mit Meinung zu tun, das ist BGB und aktuelle Rechtsprechung.
Original von paddy
Das hat nicht wirklich viel mit Meinung zu tun, das ist BGB und aktuelle Rechtsprechung.
das ist der Punkt, das BGB sieht die Schönheitsreparaturen beim Vermieter, wer abweichend formuliert, muss das halt sauber tun.
Noch eine kurze Frage:
Wenn der Mieter die letzte Miete nicht gezahlt hat und wünscht, dass diese mit der hinterlegten Kaution verrechnet wird.
Ist das ok oder muss der Mieter die Miete komplett zahlen und erst dann wir die Rückzahlung der Kaution ausgelöst ?
jagdriver
20.02.2009, 21:14
Die Aufrechnung der Kaution mit der Miete ist nicht
zulässig!
Gruß
Robby
Jaja, wenn der Vermieter das eigenmächtig macht.
Aber wenn der MIETER das vom Vermieter fordert - dann auch nicht ? Sicher ?
Die Kaution dient dazu den Vermieter zu schützen, z.B. Nebenkostennachforderung, versteckte Mängel beim Auszug, etc.
Diese kann aus den o.g. Gründen vom Vermieter bis zu 6 Monate lang zurückgehalten werden.
Der Mieter kann eine Verrechnung mit der Miete NICHT fordern, da die Kaution zweckgebunden ist und nicht der Mietzahlung dient.
Das ist SICHER
jagdriver
20.02.2009, 21:25
Miete = Miete; Kaution = Kaution!
Der Mieter kann gar nichts fordern!
Ich zitiere unsere Mietverträge:
"Eine vorherige Aufrechnung durch den Mieter, insbesondere mit laufenden
Mietzahlungen, ist unzulässig."
Gruß
Robby
Original von jagdriver
....
Ich zitiere unsere Mietverträge:
....
Hast ja in der Sache recht, aber was in Mietverträgen steht ist sooooooowas von unwichtig. Wichtig ist was im Gesetz, bzw. in Urteilen steht ;)
EDIT sagt: Hier wurden 18.000 Mietverträge gekippt (http://www.mieterverein-stuttgart.de/aktuell/Schoenheit%20SWSG.html):D
jagdriver
20.02.2009, 21:35
Wenn das nur so eindeutig wäre Ingo! :rolleyes:
Gruß
Robby
Ist es eben nicht, da geb ich dir schon wieder recht.
Aber das Urteil mit den 18.000 Veträgen war mir halt geläufig, da mein Mietvertrag EXAKT die Formulierung enthält, die durch dieses Urteil gekippt wurde ;)
Aber Kaution gegen Miete geht gar nicht, da gibts genug eindeutige Urteile zu.
Die Frage ist: Was machst du, wenn er die letzte Miete (am besten die letzten drei) einfach einbehält? Eben.
Flying Spur
20.02.2009, 23:18
Original von Coney
Die Frage ist: Was machst du, wenn er die letzte Miete (am besten die letzten drei) einfach einbehält? Eben.
Zumindest theoretisch: mahnen, dann klagen ;)
ferryporsche356
21.02.2009, 00:26
Original von Insoman
ich finde es ohnehin Mumpitz dem Vormieter bei seinem Auszug die Renovierug der Wohnung aufzubürden....
Dann übergeb ich lieber ne unrenovierte Wohnung, die sich der neue Mieter nachseinen Wünschen gestalten kann
Mach ich schon lange so, seitdem keine Probleme mehr. Es will ja keiner in nem Dreckstall leben.
Original von Coney
Der dann übrigens auch ein eigenes Interesse daran hat, die Wohnung ordentlich zu streichen.
Geh mal nicht von dir aus. Ich habe schon Wohnungen kurz nach dem Einzug gesehen, ...
Ich übergebe meine Wohnungen auch unrenoviert, und der Mieter führt die Arbeiten aus, tapeziert, streicht Wände, Decken und verlegt Bodenbeläge.
Er muss drin leben, aber das Niveau oder das Geld der Leute sinkt von Jahr zu Jahr.
Daher kontrolliere ich die Wohnungen alle zwei Jahre, Begründungen gibt es immer, und weise die Mieter auf ihre Renovierungspflicht hin. Diese Verpflichtung bei entsprechendem Zustand der Wohnung gibt es nämlich noch, es dürfen nur keine starren Fristen im Mietvertrag enthalten sein. Ich nutze die Mietverträge von Haus und Grund.
So ein Vermieter käme mir genau richtig, der alle 2 Jahre vorbei kommt und mir vorschreiben möchte wie ich zu renovieren habe. :rolleyes:
Original von Vito
So ein Vermieter käme mir genau richtig, der alle 2 Jahre vorbei kommt und mir vorschreiben möchte wie ich zu renovieren habe. :rolleyes:
Nicht vorschreiben wie, sondern überhaupt renovieren, wenn es erforderlich ist.
Wenn ich Handwerker mit Reparaturen beauftrage und diese sich über den Zustand einer Wohnung negativ äußern, dann liegt etwas im Argen und man muss sich als Vermieter kümmern.
Leider gibt es genug schwarze Schafe unter den Mietern. Wohnung beziehen, nicht renovieren und nach 2 bis 3 Jahren wieder ausziehen, leider keine Seltenheit.
Wenn so eine Wohnung dann irgendwann total verwohnt ist, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen, um die Wohnung wieder in einen vermietbaren und vorzeigbaren Zustand zu bringen.
Das hat nichts mehr mit Vorschreiben zu tun lieber Vito, sondern es ist einfache Schadensbegrenzung. Betrachte auch mal die andere Seite.
Sub-Date
21.02.2009, 09:46
Original von Vito
So ein Vermieter käme mir genau richtig, der alle 2 Jahre vorbei kommt und mir vorschreiben möchte wie ich zu renovieren habe. :rolleyes:
Da gebe ich Dir Recht,
aber wie stehst Du zu Mietern, die eine sauber renovierte Wohnung übernehmen, und die nach 8 Jahren runtergeranzt, und da Kettenraucher, in hornhautumbra hinterlassen?
Sehr schön sind natürlich auch Mieter, die bei der Auszugsrenovierung über *jeden* Lichtschalter und *jede* Steckdose mit Farbe rumgeschmiert haben.
Meine persönliche Krönung war jedoch ein Pärchen, die das Villeroy & Boch Porzellan (im Bad), die Gira Lichtschalter und die Dornbracht Armaturen ausgebaut hatten und durch wunderbare Baumarktqualitäten ersetzt hatten, da sie in ein selbstgebautes Eigenheim umgezogen sind.
OK, wenn´s einen triftigen Grund gibt ist es i.O.
Aber einfach pauschal alle 2 Jahre vorbei huschen mit erhobenen Finger und sagen... Auf ihr kleinen Mieter, brav die Wände streichen ist irgendwie doofie. :D
Glaube mir, nach 2-3 Jahren haben sich bei einigen genug triftige Gründe angesammelt.
Ich schau mir Wohnungen spezieller Mieter nicht aus Langeweile an, dazu fehlt mir eigentlich die Zeit und die Lust.
Ein generelles Problem der Einstellung vieler.
Würde der Respekt am fremden Eigentum vorhanden sein, wäre das Leben so schön einfach.
Als Mieter möchte ich sicher auch nichts vorgeschrieben bekommen. Aber auch als Vermieter nicht für Schäden vom Mieter gerade stehen.
Hoch!
Es gibt ein neues Urteil (http://www.sueddeutsche.de/,ra20m1/immobilien/460/470011/text/): Hat der Mieter renoviert, obwohl die entsprechende Klausel unwirksam war, hat er Anspruch auf Erstattung der Kosten.
Original von Coney...Es gibt ein neues Urteil (http://www.sueddeutsche.de/,ra20m1/immobilien/460/470011/text/): Hat der Mieter renoviert, obwohl die entsprechende Klausel unwirksam war, hat er Anspruch auf Erstattung der Kosten.
Das wird ja immer lächerlicher ....
Ich weiß schon, warum ich Mieter und nicht Vermieter bin... ;)
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