heintzi
26.02.2009, 12:13
Hallo zusammen,
keine Ahnung, ob das in Arbeitsrecht fällt oder in eine andere Sparte ...
Wenn eine Gehaltszahlung nicht "alleinig" angewiesen wird, sondern inklusive eine anderen Zahlung (Reisekosten, Spesen, ...) - muss dann nicht zumindest das Gehalt im Überweisungstext ausgewiesen werden?
Hintergrund: Ich kriege seit diesem Monat "Lohn/Gehalt" inklusive Reisekostenrückerstattung überwiesen. Davon steht aber nichts auf dem Kontoauszug. "Lohn/Gehalt" ist also laut Überweisung einfach mehr geworden, aber das ist doch so nicht korrekt?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das OK ist. Aber das ist nur ein Bauchgefühl.
Sind hier Auskenner unterwegs, die mir Gerichtsurteile um die Ohren hauen können?
Danke!
keine Ahnung, ob das in Arbeitsrecht fällt oder in eine andere Sparte ...
Wenn eine Gehaltszahlung nicht "alleinig" angewiesen wird, sondern inklusive eine anderen Zahlung (Reisekosten, Spesen, ...) - muss dann nicht zumindest das Gehalt im Überweisungstext ausgewiesen werden?
Hintergrund: Ich kriege seit diesem Monat "Lohn/Gehalt" inklusive Reisekostenrückerstattung überwiesen. Davon steht aber nichts auf dem Kontoauszug. "Lohn/Gehalt" ist also laut Überweisung einfach mehr geworden, aber das ist doch so nicht korrekt?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das OK ist. Aber das ist nur ein Bauchgefühl.
Sind hier Auskenner unterwegs, die mir Gerichtsurteile um die Ohren hauen können?
Danke!