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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Uhrenhersteller "Rolex" unterliegt im Streit um Markenrechtsverstöße gegen ebay



rizzi
26.02.2009, 16:55
Hallo Uhrenfreunde,
hier neue Infos zur Problematik Rolex und ebay:
http://www.heise.de/newsticker/Urteil-eBay-muss-nicht-jedes-einzelne-Angebot-pruefen--/meldung/133604
Ich hoffe, es interessiert.
Grüße

hadi
26.02.2009, 17:16
und ob das interessiert, vielen Dank :gut:

Smartass
27.02.2009, 01:38
Hatten wir das (http://www.n-tv.de/1110769.html) schon? :grb:

Udo
27.02.2009, 09:31
... hier auch rauslese ist: wenn EBAY vom Markenhersteller auf klare Rechtsverletzung hingewiesen wird, muss EBAY handeln. Das ist doch schon mal was. Jedes Angebot zu prüfen, ist natürlich ein Unding. Interessieren würde mich auch, wie diese Filter arbeiten.

myst666
28.02.2009, 06:39
Rolex verliert vor Gericht gegen eBay (http://www.onlinekosten.de/news/artikel/33370/0/Rolex-verliert-vor-Gericht-gegen-eBay)


für den nächsten ebaykauf :)

TR-DK
28.02.2009, 07:30
Uhrenhersteller "Rolex" unterliegt im Streit um Markenrechtsverstöße gegen ebay

Gleichartige Markenrechtsverletzungen nicht nachgewiesen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ebay nicht als Störerin für beanstandete Markenrechtsverletzungen hafte, weil es nach erfolgter Anzeige von Verstößen durch die Rolex S. A. nicht mehr zu gleichartigen Markenverletzungen gekommen sei.

Der Bundesgerichtshof hatte in dieser Sache am 19. April 2007 (vgl. BGH, Urteil v. 19.04.2007 - I ZR 35/04 -) entschieden, dass die Firma ebay-GmbH als Störerin in Betracht komme, wenn Verkäufer auf der Internetplattform Markenrechtsverstöße begehen. Die Prüfungspflichten für den Internetanbieter dürften aber nicht so überspannt werden, dass das gesamte Geschäftsmodell in Frage gestellt werde. Der Bundesgerichtshof hatte die Sache an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

Rolex weist gleichartige Markenrechtsverletzungen nicht nach
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat daraufhin die Berufung der Firma Rolex S. A. am 24. Februar 2009 zurückgewiesen und im konkreten Fall einen Unterlassungsanspruch gegen die Firma ebay-GmbH verneint. Die Firma Rolex S. A. habe nicht ausreichend dargelegt, dass es nach entsprechenden Hinweisen des Markeninhabers noch zu gleichartigen Markenrechtsverletzungen gekommen sei, die die ebay-GmbH hätte verhindern müssen. Die ebay-GmbH sperre inzwischen mit Hilfe eines Filterprogramms Angebote, die Markennamen offensichtlich unzulässig verwendeten. Es sei dem Internetanbieter nicht zumutbar, jedes Angebot vor der Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung zu untersuchen, weil eine solche Pflicht das gesamte Geschäftsmodell in Frage stelle.

http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7516.htm

Mawal
28.02.2009, 08:41
LOL...das vierte Mal....


erst lesen, dann posten...das gilt doch gerade für uns, Torben, also die etwas ältere Generation...