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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Seit wann gibt es Fahrverbot bei roter Ampel



Sub-Date
02.03.2009, 21:26
Hallo allwissendes Forum.

Für einen qualifizierten Rotlichtverstoss, also das Überfahren einer
länger als 1 Sekunde roten Ampel gibt es ja einen Monat Fahrverbot.

Seit wann gibt es denn diese Regelung?
Weiss das noch jemand?

Ich hab das halbe Netz danach abgesucht, finde aber die Antwort nicht.

Danke für Hinweise

Fox77
02.03.2009, 21:54
Wann war denn dein Verstoß?

Suerlänner
02.03.2009, 22:04
War schon 1994 so, hatte mich erwischt, 4 Wochen Fahrverbot.

kurvenfeger
02.03.2009, 22:05
Ist mir auch mal im nächtlichen Tran passiert, einfach einem hinterhergerollt und "blitz" - wars passiert.

Bei einer freundlichen telefonische Auskunft sagte man mir, dass das geräteabhängig sei. Bei dem alten Ksten in Starnberg wurden von den 1,2 Sekunden 0,4 Sek Kulanz abgezogen und mit 0,8 war ich unterhalb der Fahrverbotsschwelle.

Die 1,0 Sek scheinen also zu stimmen, allerdings scheint der Kulanzanteil zu variieren - vielleicht hast Du ja Glück, ich drück Dir die Daumen :gut:

flost389
02.03.2009, 22:07
das heisst bei unter 1er sekunde rot darf man noch fahren?

paddy
02.03.2009, 22:10
Ne, bei Rot durfte man noch nie fahren. ;)

Peter frag mal hier www.radarforum.de , da weiß das bestimmt jemand genau.

Flying Spur
02.03.2009, 22:12
Original von flost389
das heisst bei unter 1er sekunde rot darf man noch fahren?

Nein; nur der Bußgeldtatbestand ist ein anderer.

Sub-Date
02.03.2009, 22:13
Nein Nein, mich hat es nicht erwischt.
Aber ich hatte eine Diskussion mit meiner Tochter, und ich meine mich zu erinnern dass dieses Fahrverbot irgendwann eingeführt wurde.

Meine Tochter meint das hätte es schon immer gegeben.

Falls sie Recht hat, muss ich erst mal Abbitte leisten ;-)

paddy
02.03.2009, 22:14
Tjo, ich hab auch schon Wetten gegen meinen Vater gewonnen. :D

PCS
02.03.2009, 22:17
Naja, IMMER gab's das sicher ned. Also irgendwann wurd's eingeführt.
Doch gewonnen. ;)

Kiki Lamour
02.03.2009, 22:18
:rofl:

Hannes
02.03.2009, 22:27
Original von flost389
das heisst bei unter 1er sekunde rot darf man noch fahren?
Bei diese Frage gehe ich mal davon aus, dass Du keinen Führerschein hast ;)

PCS
02.03.2009, 22:32
Naja, in Österreich ticken die Uhren, äh Ampeln, ein wenig anders. :D

Sub-Date
02.03.2009, 22:43
Das Problem ist, dass ich behauptet habe dass es das vor 19 Jahren garantiert noch nicht gab....

Edmundo
02.03.2009, 23:46
Original von Hannes

Original von flost389
das heisst bei unter 1er sekunde rot darf man noch fahren?
Bei diese Frage gehe ich mal davon aus, dass Du keinen Führerschein hast ;)

... mehr hast :D

ehemaliges mitglied
03.03.2009, 06:19
zumindest nicht haben solltest :D


Fahrverbot ... 80er jahre :grb:

Suerlänner
03.03.2009, 07:16
Original von BAMBAM
zumindest nicht haben solltest :D


Fahrverbot ... 80er jahre :grb:

Ganz deutlich 2009 weniger 19 ergibt 1990 nicht 1980 :twisted:

Donluigi
03.03.2009, 09:14
Dann wirds knapp. 1991 hab ich deswegen meinen Lappen gelassen.

Sub-Date
03.03.2009, 11:05
OK, das war dann, ich vermute das kostet mich ein Abendessen....


aber sie ist noch jung, da komme ich wahrscheinlich mit Fastfood preiswer weg ;-)

Newbie01
03.03.2009, 11:38
Mal ne ganz andere Frage (will keinen Extra-Thrad aufmachen):

Ich stand letztens an der Kreuzung Wilhelm-/Herzogstraße an einer roten Ampel, die minutenlang nicht grün werden wollte. Also es waren gefühlte 10 Minuten, aber eindeutig zu lange für einen normalen (was ist auf Münchens Straßen schon normal?) Rot-Grün-Zyklus.

Ich bin dann ausgestiegen und habe das Fußgänger-Signal aktiviert. Ein Hintermann mit leichtem ausländischem Akzent meinte, dass man bei so einem Fall vorsichtig über rot fahren dürfte. Ich habe ihm gesagt, dass der Schuss gewaltig nach hinten losgehen könnte.

Was da jemand mehr?

Dr.Nick
03.03.2009, 11:55
ab einer bestimmten Zeit (weiss aber nicht welche) darf man, wenn man davon ausgehen kann, dass die Ampel einen Defekt hat vorsichtig über rot fahren. Natürlich langsam und in alle Richtungen schauend

PCS
03.03.2009, 12:07
Original von Dr.Nick
ab einer bestimmten Zeit (weiss aber nicht welche) darf man, wenn man davon ausgehen kann, dass die Ampel einen Defekt hat vorsichtig über rot fahren. Natürlich langsam und in alle Richtungen schauend

so isses. meine 3 oder 5 minuten.

Newbie01
03.03.2009, 12:45
Danke Männer, sorry für den Vertipper...statt "was" sollte es natürlich "weiß" da jemand...heißen

@PCS: Ich kann mich dann auf Dich berufen und das im persönlichen Gespräch klären? ;-)

romex
03.03.2009, 15:20
mit den 19 jahren hast du wette warscheinlich ganz knapp verloren.
soweit ich das richtig verstanden habe wurden die regelfahrverbote laut
§2 BKatV am 01.01.1990 eingeführt.

1 (http://www.rewi.euv-frankfurt-o.de/de/lehrstuhl/sr/krimirecht/Lehrstuhlinhaber/Publikationen/Aufsaetze/Fahrverbot_und_Ordnungswidrigkeitenrecht.pdf)

2 (http://books.google.com/books?id=-y5tvlSlT-EC&pg=PA100&lpg=PA100&dq=%C2%A72+bkatv+1990&source=bl&ots=tm64v6nRCE&sig=-75JUFFgIDAfG7DFeAKHQLHPBog&hl=de&ei=cDqtSdCzCdXN-QaqktDYBg&sa=X&oi=book_result&resnum=6&ct=result)

uhrenmaho
03.03.2009, 15:51
Nur zur Kenntnisnahme:

Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt

(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte
mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil

vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 70,- EUR; 3 Punkte
den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte

den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
behindert 60,- EUR; 3 Punkte
gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte

LG Manfred