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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist ein Steuerberater hier?



steven_79
10.03.2009, 07:25
Wie kann man die Rate für die degressive Abschreibung bei Immobilien ermitteln? Es geht um eine Wohnung, Bj.1980, die ich im Frühjahr 2007 erworben hatte. Sie ist seit Juni 2008 vermietet.

Treo
10.03.2009, 10:18
gar nicht. Ist nur noch linear mit 2% (im Privatvermögen) möglich.

Zumindest nach deinen Angaben.

steven_79
10.03.2009, 10:31
Und wie rechnet man das linear? Nach dem Kaufpreis oder nach dem Verkehrswert?

Vanessa
10.03.2009, 10:31
Ich kenn auch nur linear...

Edit: Abschreibungen gehen nach dem KP- wie kommst Du denn auf das Brett Verkehrswert? Erbschaft?

ferryporsche356
10.03.2009, 10:37
Nur Kaufpreis, nix Verkehrswert.

Und zwar:
Kaufpreis + Notarkosten + Grunderwerbssteuer - Wert des Grundstückes (das sagt Dir Dein FA)

Davon 2% p.a.

Mawal
10.03.2009, 10:42
Original von ferryporsche356
Nur Kaufpreis, nix Verkehrswert.

Und zwar:
Kaufpreis + Notarkosten + Grunderwerbssteuer - Wert des Grundstückes (das sagt Dir Dein FA)

Davon 2% p.a.

genau!

* abgeschrieben werden kann nur der Gebäudewert.

* Maßgeblich für die Feststellung des Gebäudewerts sind die Anschaffung- bzw. Herstellkosten...

* solange du nicht nach IFRS bilanzierst, wird der Buchwert nur in Ausnahmefällen dem Verkehrswert entsprechen. Abgeschrieben wird immer auf den Buchwert. Ermittlung s.o.

Tonke
10.03.2009, 10:59
Also bei der geometrisch-degressiven ist die Rate:

Rate=Nennwert*i*(1-i)^(k-1) ; für das k-te Jahr

i: Abschreibungsprozentsatz

Und der Prozentsatz wäre:

i=1 - n-te Wurzel aus(Kn/K0)

Kn: Restwert
Ko: Nennwert

ferryporsche356
10.03.2009, 11:09
Original von Tonke
Also bei der geometrisch-degressiven ist die Rate:

Rate=Nennwert*i*(1-i)^(k-1) ; für das k-te Jahr

i: Abschreibungsprozentsatz

Und der Prozentsatz wäre:

i=1 - n-te Wurzel aus(Kn/K0)

Kn: Restwert
Ko: Nennwert

Sorry, das blick ich grad nicht.

Aber es ist in der Realität einfacher.
Ein Beispiel:
Kaufpreis: 200
+ Steuer: 6
+ Notarkosten: 2
- Grundstückswert: 50

Abzuschreiben sind: 158.
Davon 2% = 3,16 p.a.

Fertig!

leonifelix
10.03.2009, 11:10
Oder so

http://www.fa-rastatt.de/servlet/PB/show/1160197/Formular_Einkommensteuer_S2-61.pdf

Treo
10.03.2009, 11:24
Original von ferryporsche356

Original von Tonke
Also bei der geometrisch-degressiven ist die Rate:

Rate=Nennwert*i*(1-i)^(k-1) ; für das k-te Jahr

i: Abschreibungsprozentsatz

Und der Prozentsatz wäre:

i=1 - n-te Wurzel aus(Kn/K0)

Kn: Restwert
Ko: Nennwert

Sorry, das blick ich grad nicht.

Aber es ist in der Realität einfacher.
Ein Beispiel:
Kaufpreis: 200
+ Steuer: 6
+ Notarkosten: 2
- Grundstückswert: 50

Abzuschreiben sind: 158.
Davon 2% = 3,16 p.a.

Fertig!

Stimmt leider nicht ganz, da anteilige Erwerbsnebenkosten in deinem Beispiel ja auch das Grundstück an sich betreffen.

Am einfachsten ist es den Bodenrichtwert dazu zu rate zu ziehen.

Diesen in Relation mit dem Nettokaufpreis = x%

Diesen %-Wert dann vom Bruttokaufpreis abziehen = AfA-BMG x2% (ggf. Anteilig falls nicht das ganze KJ)

Dies ist i.d.R. die sauberste Alternative, sofern der Kaufpreis realitätsnah ist. Ansonsten müsste man Baukosten zu Grunde legen und diese mit dem Bodenrichtwert vergleichen um einen Grundstücksanteil zu definieren.

Klar soweit? ;-)

steven_79
10.03.2009, 11:32
Danke an alle :verneig:!

steven_79
10.03.2009, 11:52
Fällt mir gerade noch ein: kann die gezahlte Maklercourtage auch zu den Kosten addiert werden oder nur Grundsteuer und Notarkosten?

Treo
10.03.2009, 12:31
gehört zu den AK (leider)

sowie Gerichtskosten etv. Jedoch sind die Kosten für Kredite direkt als Aufwand abziehbar (Grundschuld)

Zwillingspapa
10.03.2009, 13:06
Hallo,

das mit dem Bodenrichtwert ist nicht ganz zutreffend. Es wird in der Praxis häufiger so gemacht, es handelt sich um das s. g. Restwertverfahren, ist aber eigentlich nicht richtig. Der Bodenrichtwert ist in das Verhältnis zum Verkehrswert des Grdst. zu setzen. Bei sehr großen Grdst. kann die Aufteilung in Vorder / Hinterland eine Rolle spielen. Bei Erwerb unter nahen Angehörigen ggfs. auch Teilentgeltlichkeit.
Bsp. zur Aufteilung:
Bodenrichtwert 45
Verkehrswert 200
Bodenrichtwert = 22,5% des Verkehrswertes
KP 100
zzgl. Anschaffungsnebenkosten (Makler, Notar, Besichtigungsfahrten etc.) 10
Summe 110
abzgl. Grubo 22,5%= 22,5+ 2,25= 24,75
Rest= BMG Gebäude
Diese erhöht sich ggfs. um nachtr. HK / anschaffungsnahe Aufwendungen. Details sind zu komliziert. Hierzu gibt es ain ausführliches BMF-Schreiben. Einfach mal googeln.

Im übrigen wird das Finanzamt Deine Werte schon überprüfen.
Stefan

Treo
10.03.2009, 13:37
Nun ja, etwas anderes habe ich auch nicht geschrieben. Aber anhand deines Beispiels wird natürlich deutlicher was gemeint ist.