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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : bescheuerte inkassomahnung: reagieren?



maut
19.03.2009, 19:32
habe gestern eine mahnung einer inkassofirma bekommen. bis ich herausgefunden hatte von wem die ursprüngliche forderung stammt vergingen fast fünf minuten... in minischrift auf der rückseite steht dann: rechnung vom 21.06.2004, deutsche telekom ag.

weder der zeitpunkt noch das genannte buchungskonto sagt mir etwas. und das schönste ist dass es um eine call by call verbindung mit einer ventelo gmbh im wert von 1,18 zzgl. 0,25 zinsen gehen soll. 8o

die forderung der inkassoheinis beträgt nun allerdings 25,43

was kommen die jetzt mit so einem mist, während ich vorher nie von einer ventelo gmbh gehört habe? mir geht´s um´s prinzip, deshalb nervt mich so kleinkram!

im netz kann ich mich noch einloggen, da sieht´s dann so aus:

http://i44.tinypic.com/14v7h1h.png



hat hier einer mal ähnliche post bekommen? muß ich jetzt an die telekom schreiben oder wie? ärgerlich.

:rolleyes:

Ingo.L
19.03.2009, 19:38
Abzocke, googel mal nach ventelo gmbh.

uralte Rechnungen mit Pillepallebeträgen über ein Inkassobüro einzutreiben, scheint deren Geschäftsmodell zu sein.

Meine Meinung: Intelligent ausssitzen und bei einem gerichtlichen Mahnbescheid Anwalt einschalten

Ingo.L
19.03.2009, 19:44
Schick den Mist zu Sat1, Akte09. Die sind zur zeit ganz scharf auf solchen Müll und reagieren schneller und besser als der Staatsdienst :D

Vor allem laufen da in kurzer Zeit viele Beschwerden zentral auf, dann kann der Staatsanwalt besser reagieren

Ingo.L
19.03.2009, 19:51
Die scheinen sehr umtriebig zu sein Und das schon seit langem.

Wundert mich, das sowas so lange Zeit am laufen bleibt.

http://www.klamm.de/forum/archive/index.php/t-222401.html

maut
19.03.2009, 19:53
hab auch mal gegoogelt und u.a. diese seite gefunden:

http://www.antispam.de/wiki/Antwortbrief_gegen_ungerechtfertigte_Inkassoforder ung


die haben in den letzten tagen unzählige solcher briefe mit inzwischen verjährten forderungen verschickt... ;)

ich werde mich also totstellen, das ganze ist nicht haltbar.

Ingo.L
19.03.2009, 19:57
Original von maut
....
ich werde mich also totstellen
....

Das ist das Beste, sobald du reagierst, sehen sie das die Adresse stimmt und am anderen Ende jemand ist.

Aber den Beweis hast du ja leider schon angetreten, als du auf deren Website warst. ;)

maut
19.03.2009, 20:03
stimmt, das war vermutlich doof. :D

aber was soll´s, ich habe nie eine rechnung bzw. mahnung bekommen... wozu auch, der betrag wurde eh über die telekom abgewickelt, und zwar schon 2004. :rolleyes:

uhrenmaho
19.03.2009, 20:26
Niels, so wie Ingo schreibt:

Warten bis Mahnbescheid kommt, Einspruch einlegen und ggf. Gerichtsverhandlung abwarten. Aber soweit werden die es nicht kommen lassen.

LG Manfred

trolldich
19.03.2009, 20:27
Hi,

ich hatte mal was ähnliches und da war es berechtigt. Hintergrund ist folgender:
Wenn du eine der diversen Sparvorwahlen, wie z. B. 01029 etc. benutzt so wird der Betrag mit der nächsten Telekomrechnung in Rechnung gestellt. Läßt du es jetzt zu einer Mahnung kommen so zieht die Telekom im Mahnbetrag nicht die Kosten der Sparvorwahl ein. Der Einzug der Kosten der Sparvorwahl wird von einem anderen Unternehmen übernommen. Da kann es dann, wenn du deren Mahnungen etc. ignorierst, zu diesem Betrag kommen.

Also muss nicht unbedingt Abzocke sein - könnte aber. Überprüfe mal die Rechnungen der letzten Monate ob der Anbieter da irgendwo auftaucht.

ehemaliges mitglied
20.03.2009, 08:41
Quatsch, eine blosse Zahlungsforderung kommt noch nicht in die Schufa..... da gehts erst los, wenn ein Mahnbescheid ergangen ist. Die 8 € kann der TS also sparen.

Am besten gar nicht reagieren, einen Mahnbescheid werden die vermutlich wegen der Kosten, der zwischenzeitlichen Verjährung und der Möglichkeit, sich eine Betrugsanzeige zu fangen, nicht riskieren.

siebensieben
20.03.2009, 08:51
Jetzt aber mal zum Verständnis: Ist die Summe denn tatsächlich offen? Oder lässt sich das nicht mehr klären (keine alten Rechnungen mehr)? Selbst wenn sie offenstünde - ist sie verjährt? Wenn ja, kann man sich doch in Ruhe zurücklehnen, oder? Und noch was: Prüft eigentlich die Schufa die Einträge, oder kann da jeder kommen und sagen, da stimmt was nicht, trag den mal ein? Und man bekommt als Betroffener keine Mitteilung, darf sich aber für acht Euro erkundigen? Das fände ich schon recht seltsam, so nach meinem Rechtsempfinden. Aber was zählt das schon?! 8o

blarch
20.03.2009, 15:04
Original von Ticktacktom
Quatsch, eine blosse Zahlungsforderung kommt noch nicht in die Schufa..... da gehts erst los, wenn ein Mahnbescheid ergangen ist (...)
:rofl:

Da könnte ich Dir so manche Geschichte erzählen was so alles bei der Schufa eingetragen wird.

dibi
20.03.2009, 16:16
Original von blarch

Original von Ticktacktom
Quatsch, eine blosse Zahlungsforderung kommt noch nicht in die Schufa..... da gehts erst los, wenn ein Mahnbescheid ergangen ist (...)
:rofl:

Da könnte ich Dir so manche Geschichte erzählen was so alles bei der Schufa eingetragen wird.

Erzähl mal.

Ticktacktom hat das eigentlich exakt so beschrieben wie es auch tatsächlich ist.

paddy
20.03.2009, 18:31
Dem Statement von Tom ist nichts hinzuzufügen.

Ansonsten ist hier wie gewohnt ne Menge Halbwissen unterwegs.

Die Schufa war vor Jahren mal ne verlässliche Quelle, da ist schon längst nicht mehr alles gemeldet ...

avernas
20.03.2009, 19:24
Kann man überhaupt einen Mahnbescheid über so eine Summe erwirken? Ich meine, da gibt es eine Mindesthöhe.

Schufa dürfte nicht das Problem sein,kann mir nicht vorstellen das der Laden der Schufa angeschlossen ist :rolleyes:

honi
21.03.2009, 17:52
Zahlt der Kunde eine Rechnung(Telekom+call by call) nicht, wird ihn sein Vertragspartner in der Regel mahnen. Das ist grundsätzlich auch bei Telefonrechnungen nicht anders. Im Fall der eingedruckten "Call-by-Call" – Rechnung auf der Telekom-Rechnung ist das jedoch manchmal etwas anders: Normalerweise mahnt nämlich die Telekom nur ihren Rechnungsbetrag. Und nicht den der "Call-by-Call" – Betreiber. Denn rechtlich ist sie nur zur Rechnungsstellung verpflichtet. Die Forderung dann auch eintreiben muss sie aber nicht.

Wer "Call-by-Call" telefoniert, hat es vielleicht schon einmal bemerkt: Mahnungsbeträge der Telekom sind darum oft etwas geringer, als der ursprüngliche Gesamtbetrag der ursprünglichen Rechnung(en): Es fehlt der Anteil der "Call-by-Call" Gesellschaften.


Nach Einspruch oder Zahlungsverzug werden plötzlich aus der Telekomrechnung 2 Rechnungen !!!