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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Würdet Ihr den Wagen mit ins Geschäft übernehmen...?



Subdate300
20.03.2009, 09:40
Hallo Leute!

Ich bin am grübeln wie ich zukünftig mein Auto "laufen lasse".
Wie Ihr wisst habe ich mich selbstständig gemacht...

Jetzt grüble ich wie ich das Auto handhaben soll.

Fahrtenbuch führen und jeden geschäftlichen km mit 30 Cent abrechnen oder die 1%-Regel anwenden.
Die 1% vom Brutto-Listenpreis, ist das mit Sonderausstatung oder der normale Listenpreis ohne Sonderausstatttung? ... denn die Neuwagen-Rechnung incl. SA´s habe ich ja nicht vorliegen...

Die % Regel hat halt den Vorteil, dass ich bei allen Rechnungen die Vorsteuer rausziehen kann und bei einer Neuanschaffung ebenso... Und dass ich kein lästiges Fahrtenbuch führen müsste...

Was würdet Ihr tun? Was sagen Eure Erfahrungen?

Danke für Eure Antworten! :dr:

Donluigi
20.03.2009, 09:43
Die Frage ist generell nicht zu beantworten und hängt u.a. vom Neupreis deines Autos ab. Fahrtenbuch ist halt lästig :ka:

PCS
20.03.2009, 09:47
Genau so wie Tobias sagt.

Und der Brutto Listenpreis bezieht sich auch auf die Sonderausstattung,
soweit ich weiß.

steboe
20.03.2009, 09:49
Yep, Sondederausstattung und Extras werden hinzugerechnet...und falls Du die Daten hierzu nicht hast :grb:...das Viehamt hat sie =(
;)

Waschi.1
20.03.2009, 09:52
Es gilt der Bruttopreis incl Sonderausstattung. Und wenn du es nicht nachweisen kannst das du den Wagen evtl. günstiger bekommen hast nehmen die den Listenpreis vom Verkaufstag.

AndreasL
20.03.2009, 09:53
Listenpreis inkl. Sonderausstattung ist die Regel.

Vermutlich ist aber die 1% Regel nicht so leicht zu übertragen. So muss wohl geschäftlicher Anteil größer 50%. Frag am besten Steuerberater.

Kalle
20.03.2009, 10:02
Lohnt in den seltensten Fällen...ich mache es beim nächsten nicht mehr...zahle an den Staat momentan ca 1.100 EUR für meinen A6...

Vanessa
20.03.2009, 10:04
Original von Kalle
Lohnt in den seltensten Fällen...ich mache es beim nächsten nicht mehr...zahle an den Staat momentan ca 1.100 EUR für meinen A6...

Kann ich ned ganz glauben: Bei 1% und ZAHLEN wäre das bei 40% Steuersatz ein Anschaffungswert von 183000,00 Euro.......

Du meinst wohl, Du versteuerst 1100,00 Euro als geldwerten Vorteil, oder?

karlhesselbach
20.03.2009, 10:18
Nicht so faul,
ich führe seit fast 20 Jahren Fahrtenbuch.

Na und?
Immer schön eintragen, und alles ist nachzuvollziehen.

AndreasL
20.03.2009, 10:21
Es wohnt ja auch nicht jeder im Büro :D

1% plus 0,03% pro Entfernungskilometer. Bei 40 km also 2,2% zu versteuern.

Sub-Date
20.03.2009, 11:12
Schnellkursus

1. Es zählt der Listenneupreis iklusive aller Extras und MwSt!

2. Bei der Pauschalversteuerung wird 1% dieses Wertes + 0,03%* Entfernungskilometer zum Arbeitsplatz als geldwerter Vorteil versteuert.

3. Man kann das mit einem perfekten fehlerfreien Fahrtenbuch umgehen, dabei muss zu jeder einzelnen betrieblichen Fahrt Startort, Startkilometer, Startzeit, Zielort, Zielzeit, Zielkilometer, Grund der Fahrt und Fahrtroute handschriftlich in spezielle gebundene Fahrtenbücher vermerkt werden.
Excellisten zählen nicht.

4. Als Selbstständiger muss man nachweisen dass man einen Dienstwagen benötigt, man muss zumindestens für 3 Monate ein Fahrtenbuch führen mit dem man belegen kann dass mehr als 50% aller Fahrten dienstlich sind.

Bei uns im Unternehmen sind von der zuständigen Fiananzsachbearbeiterin *alle* Fahrtenbücher verworfen worden und trotz Rechts- und Steuerberaterbesistand mussten alle nachzahlen.

Mich hat der Spass unter anderem 10 Stunden Zeit mit den Steuerberatern und 4000 Euro ans Finanzamt gekostet.

Donluigi
20.03.2009, 11:14
Kann ich ned ganz glauben: Bei 1% und ZAHLEN wäre das bei 40% Steuersatz ein Anschaffungswert von 183000,00 Euro.......

Na, allein die LV-Sitze kosten ein Vermögen :D

MacLeon
20.03.2009, 11:27
Ein Fahrtenbuch rentiert sich, wenn man fast ausschließlich geschäftlich unterwegs ist. Die Behörden schauen sehr genau nach, was die Plausibilität anbelangt, z.B. wohin man gefahren sein will und wann wo wieviel getankt wurde.

Dabei ist zu beachten, dass die Fahrten zum Arbeitsplatz KEINE betrieblichen Fahrten sind und die Kosten für den Unterhalt bei der Fahrtenbuchvariante nur anteilig geltend gemacht werden können.

Außerdem muss man beachten, dass der Verkaufserlös zu versteuernder Gewinn darstellt.

Sub-Date
20.03.2009, 11:27
Original von Kalle
Lohnt in den seltensten Fällen...ich mache es beim nächsten nicht mehr...zahle an den Staat momentan ca 1.100 EUR für meinen A6...

Ich zitiere Dich mal:

"Meinen A6 wollte ich im Januar bei BMW in Zahlung geben...87k € waren Neupreis...39.000 km und 9 Monate später sollten es 38k € sein... "


Bei 5.400 Euro Wertverlust pro Monat spielen 1.100 Euro Steuern doch überhaupt keine Rolle mehr. ;)

rororollthex
20.03.2009, 11:36
Und ausserdem die Gewährleistung die Du einem Verbraucher geben musst, wenn Du an einen solchen verkaufst, da Du jedenfalls als Unternehmer verkaufst.

Subdate300
20.03.2009, 12:41
Was kann ich bisher rauslesen...

Einfacher ist es auf alle Fälle ohne Fahrtenbuch, da man bei der %-Regel nichts nachweisen muss, deswegen Pauschalbesteuerung.

Der Wagen hat ca. 60K Neuwert incl. SA´s und Märchensteuer.

Das heißt ich müsste monatlich 600€ zusätzlich als Einkommen versteuern, bei 40% Steuersatz, also 240€ Einkommensteuer pro Monat berappen. Mal die km zum Arbeitsplatz nicht beachtet.

Im Gegensatz kann ich aber alle laufenden Kosten über die Firma abrechnen und den Wagen zusätzlich noch abschreiben. Das heißt, die Kosten des Wagens reduzieren meinen zu versteuernden Gewinn... Mal grob gesagt bei einer 50/50 Nutzung rechnet es sich. :grb:

Selbstverständlich werde ich dies mit meinem Steuerberater klären... wollte nur Eure Erfahrungen wissen.
Danke!

Kalle
20.03.2009, 12:49
Original von Vanessa

Original von Kalle
Lohnt in den seltensten Fällen...ich mache es beim nächsten nicht mehr...zahle an den Staat momentan ca 1.100 EUR für meinen A6...

Kann ich ned ganz glauben: Bei 1% und ZAHLEN wäre das bei 40% Steuersatz ein Anschaffungswert von 183000,00 Euro.......

Du meinst wohl, Du versteuerst 1100,00 Euro als geldwerten Vorteil, oder?

leider habe ich noch einen Fahrtweg von 50 km einfach jeden Tag...der kommt ja auch noch dazu...glaube mit 0,03% des BLP

Kalle
20.03.2009, 12:50
Original von Sub-Date

Original von Kalle
Lohnt in den seltensten Fällen...ich mache es beim nächsten nicht mehr...zahle an den Staat momentan ca 1.100 EUR für meinen A6...

Ich zitiere Dich mal:

"Meinen A6 wollte ich im Januar bei BMW in Zahlung geben...87k € waren Neupreis...39.000 km und 9 Monate später sollten es 38k € sein... "


Bei 5.400 Euro Wertverlust pro Monat spielen 1.100 Euro Steuern doch überhaupt keine Rolle mehr. ;)

Ich habe den "Verlust" auch nicht realisiert ;) Deswegen steht ja der Buchwert...

Agent0815
20.03.2009, 17:11
§ 6 I Nr. 4 Sätze 2 - 4 EStG

"Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen. Bei der Ermittlung der Nutzung im Sinne des Satzes 2 gelten die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und die Familienheimfahrten als betriebliche Nutzung. Die private Nutzung kann abweichend von Satz 2 mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden." (Zitat Ende)

Ist doch alles klar - oder ?

Dies ist die Regelung bei der Einkommensteuer. Mangels einer entsprechenden Regelung im Umsatzsteuergesetz wird für die Bewertung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage oft - aber halt fälschlicherweise auf die einkommensteuerlichen Werte abgestellt.


Noch eins: Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind nun wieder, wie früher betriebliche Fahrten. Diese unterliegen lediglich einer Abzugsbeschränkung. Hier dürfen nur 0,30 € (seit gestern wohl endlich auch rechtssicher rückwirkend) in Ansatz gebracht werden. Höhere Kosten sind nichtabzugsfähige Betriebsausgaben. Hier geht es um die Gleichbehandlung von Gewerbetreibenden, Selbständig tätigen und Arbeitnehmern. Der Diffbetrag zwischen den 0,03% x LP x Entfernungskm und dem bekannten Werbungskostensatz ist eine nichtabzugsfähige Betriebsausgabe. Auch dies ist umsatzsteuerlich zu würdigen.

Beim Arbeitnehmer, der ein Fahrzeug vom AG gestellt bekommt, muss dieser auch nur diesen Differenzbetrag seinem persönlichen Steuersatz unterwerfen. Die 0,30 € können vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden.


So jetzt reichts, über dieses blöde Thema könnte man noch weitere Seiten füllen.

Ach nein eins muß noch sein: Ein Wirtschaftgut, dass zu mehr als 50% eigenbetrieblich genutzt wird, ist immer notwendiges Betriebsvermögen. Bei WG´tern die zu mehr als 10%-50% eigenbetrieblich genutzt werden, besteht eine Wahlrecht ob Betriebs- oder Privatvermögen. Hier ist seit 2005 die Zuordnung zum PV immer dann die bessere Lösung, wenn beim Verkauf des Fahrzeuges später ein Buchgewinn entsteht, sprich Verkaufspreis ist höher als theoretischer Buchwert. Dieser ist dann z.Zt noch steuerfrei.



Grüße


Bernd

ehemaliges mitglied
20.03.2009, 18:32
Und nicht vergessen. Wenn Ihr mehrere Fahtrzeuge zu mehr als 50% betrieblich nutzt und kein Fahrtenbuch führt ist j e d e s mit 1% zu versteuern. Ein Gericht in Münster hat die die Anweisung des Finanzministers nachdem n u r das teuerste Fahrzeug mit 1% zu versteuern ist 2008 gekippt.

Hatte gerade Steuerprüfung, haben nichts gefunden aber das war das Thema!

ferryporsche356
20.03.2009, 19:01
Um ein Fahrtenbuch so zu führen dass es auch die nächste BP übersteht muss man schon fast Beamter oder Frührentner mit viiiiiiiiel Zeit sein.

Also nix für mich. ;)

Ich zahl brav meine 1% und gut ist.

karlhesselbach
20.03.2009, 19:18
Ich hatte voriges Jahr eine Lohnsteuerprüfung, bei der unter anderem auch die Fahrtenbücher geprüft wurden.

Nachdem ich den besitz eines privatren Fahrzeuges nachweisen konnte,
wurde das Fahrtenbuch anerkannt.

Ich habe die letzten 6 Jahre einen ML jeden Tag 10 km für eine
Fahrt zur Bank benutzt.

War alles kein problem.

ehemaliges mitglied
20.03.2009, 19:26
Original von karlhesselbach
Ich hatte voriges Jahr eine Lohnsteuerprüfung, bei der unter anderem auch die Fahrtenbücher geprüft wurden.

Nachdem ich den besitz eines privatren Fahrzeuges nachweisen konnte,
wurde das Fahrtenbuch anerkannt.

Ich habe die letzten 6 Jahre einen ML jeden Tag 10 km für eine
Fahrt zur Bank benutzt.

War alles kein problem.

Kann ich bestätigen! Als ich Dich beim Schoppepetzer letztes Jahr in F getroffen habe warst Du nicht mit dem ML da.

Braver Direktor! :gut:

DaytonFan
20.03.2009, 19:28
ich nütze meinen pkw zu 90 % geschäftlich, da war mir die 1 % klausel einfach zu heftig. bin jetzt umgestiegen auf fahrtenbuch führen. finanzamt möchte aber jeden kilometer nachgewiesen und das nicht bloß 3 oder 6 monate. ich habe mir deshalb ein elektronisches fahrtenbuch ins auto einbauen lassen.

http://travelcontrol.de/

top geschichte :gut:. ich brauche bei privaten fahrten nur einen kleinen knopf drücken den rest macht das gerät. nur zu empfehlen und keinen ärger mehr mit dem finanzamt :jump:

Subdate300
21.03.2009, 08:20
Und beim führen eines Fahrtenbuches kann man dann nur den prozentual geschäftlichen Anteil absetzen... :grb:
Wie ist das mit der Vorsteuer beim Kauf? Der Vorsteuer im laufenden Betrieb des Wagens?

Werde am Montag zu meiner Tante am Finanzamt marschieren, die ist saunett und kenn sich aus... aber vorher würde ich nur gerne ein paar Infos haben, deshalb frage ich so doof :rolleyes: :dr:

Danke. :dr:

CDPoldi
21.03.2009, 11:56
Original von Sub-Date

"Meinen A6 wollte ich im Januar bei BMW in Zahlung geben...87k € waren Neupreis...39.000 km und 9 Monate später sollten es 38k € sein... "


Bei 5.400 Euro Wertverlust pro Monat spielen 1.100 Euro Steuern doch überhaupt keine Rolle mehr. ;)

Kein Rabatt bekommen bei Audi? ;)

Agent0815
23.03.2009, 09:24
Original von Subdate300
Und beim führen eines Fahrtenbuches kann man dann nur den prozentual geschäftlichen Anteil absetzen... :grb:
Wie ist das mit der Vorsteuer beim Kauf? Der Vorsteuer im laufenden Betrieb des Wagens?

Werde am Montag zu meiner Tante am Finanzamt marschieren, die ist saunett und kenn sich aus... aber vorher würde ich nur gerne ein paar Infos haben, deshalb frage ich so doof :rolleyes: :dr:

Danke. :dr:

Verstehe ich das jetzt richtig: Du willst einen Tipp zur bestmöglichen Lösung bei der Versteuerung der Privatnutzung des Firmen PKW´s von Deiner Sachbearbeiterin im Finanzamt.
:rofl: :rofl: :rofl:

Aber geh mal hin und schreib dann was die Dame meinte - ich schreib Dir dann was daran alles falsch ist - versprochen !


Gruß


Bernd

Agent0815
23.03.2009, 09:35
Original von Toppits
Und nicht vergessen. Wenn Ihr mehrere Fahtrzeuge zu mehr als 50% betrieblich nutzt und kein Fahrtenbuch führt ist j e d e s mit 1% zu versteuern. Ein Gericht in Münster hat die die Anweisung des Finanzministers nachdem n u r das teuerste Fahrzeug mit 1% zu versteuern ist 2008 gekippt.

Hatte gerade Steuerprüfung, haben nichts gefunden aber das war das Thema!

Und das hat Dein Steuerberater so geschluckt ? Oder wurdest Du nicht beraten ?

Na denn :dr:


Mit dem Urteil kommen die LSt-Außenprüfer z.Zt. fast immer. Es handelt sich bis dato jedoch nur um die nicht höchstrichterlich bestätigte Rechtsauffassung eines Finanzgerichtes. Ein Anruf und das Thema war bis dato immer erledigt.


Gruß


Bernd

Subdate300
23.03.2009, 11:53
Original von Agent0815

Original von Subdate300
Und beim führen eines Fahrtenbuches kann man dann nur den prozentual geschäftlichen Anteil absetzen... :grb:
Wie ist das mit der Vorsteuer beim Kauf? Der Vorsteuer im laufenden Betrieb des Wagens?

Werde am Montag zu meiner Tante am Finanzamt marschieren, die ist saunett und kenn sich aus... aber vorher würde ich nur gerne ein paar Infos haben, deshalb frage ich so doof :rolleyes::dr:

Danke. :dr:

Verstehe ich das jetzt richtig: Du willst einen Tipp zur bestmöglichen Lösung bei der Versteuerung der Privatnutzung des Firmen PKW´s von Deiner Sachbearbeiterin im Finanzamt.
:rofl: :rofl: :rofl:

Aber geh mal hin und schreib dann was die Dame meinte - ich schreib Dir dann was daran alles falsch ist - versprochen !


Gruß


Bernd


Nein keine Tipps :rofl: Ist mir auch klar, deswegen gibts ja Steuerberater. Aber ich wollte wissen, welche Auflagen etc. Denn sie bearbeitet die Sachen und wenn sie sagt ja, ist ja und wenn nein... Aber leider hatte ich kein Glück, denn sie darf keine Auskunft geben... blabla.

Hab schon einen Termin mit meinem Steuerberater...

Ich will die % Regel haben... das ist das Unkomplizierteste. Vielleich ein wenig teurer als mit Fahretenbuch, dafür habe ich keinen bürokratischen Aufwand eines zu führen. Das ist mir das Geld schon wert.

Danke an Euch für Eure Berichte!

CHT
23.03.2009, 12:01
Das Thema mit der Lohnsteuerprüfung hab ich ganz einfach umgangen:

Rechne die 1% + 0,03% wie oben beschrieben ab und zahle brav meine Steuer und die Prüfung im Unternehmen hat keine Beanstandung.

Allerdings, in meiner privaten Einkommensteuer lege ich mein Fahrtenbuch bei, fein "säuberlich geschmiert" zum Nachweis der gefahrenen Kilometer aufgeteilt in geschäftlich, Wohnung-Arbeit und privat. Dazu gibt es dann als Anlage eine Vollkostenrechnung (gibt es als Ausdruck vom Steuerberater)

Das klappt bei mir seit Jahren erfolgreich und die Erstattung würde locker für ne neue Krone reichen.

Kalle
23.03.2009, 12:54
Original von CDPoldi

Original von Sub-Date

"Meinen A6 wollte ich im Januar bei BMW in Zahlung geben...87k € waren Neupreis...39.000 km und 9 Monate später sollten es 38k € sein... "


Bei 5.400 Euro Wertverlust pro Monat spielen 1.100 Euro Steuern doch überhaupt keine Rolle mehr. ;)

Kein Rabatt bekommen bei Audi? ;)

Was veranlasst Dich zu der Annahme ? :grb:

Agent0815
24.03.2009, 08:22
Original von CHT
Das Thema mit der Lohnsteuerprüfung hab ich ganz einfach umgangen:

Rechne die 1% + 0,03% wie oben beschrieben ab und zahle brav meine Steuer und die Prüfung im Unternehmen hat keine Beanstandung.

Allerdings, in meiner privaten Einkommensteuer lege ich mein Fahrtenbuch bei, fein "säuberlich geschmiert" zum Nachweis der gefahrenen Kilometer aufgeteilt in geschäftlich, Wohnung-Arbeit und privat. Dazu gibt es dann als Anlage eine Vollkostenrechnung (gibt es als Ausdruck vom Steuerberater)

Das klappt bei mir seit Jahren erfolgreich und die Erstattung würde locker für ne neue Krone reichen.

Das funktioniert - ist aber nicht immer eine sinnvolle Lösung. Sollte jemand sozialversicherungspflichtig sein und nicht über der Beitragsbemssungsgrenze verdienen, geht der Sozialversicherungsanteil auf die PKW-Nutzung flöten, denn den bekommt man am Jahresende nicht zurückerstattet.

Das eigentliche Problem ist jedoch nur verschoben. Wenn man Pech hat, sitzt auf dem ESt-Bezirk ein Sachbearbeiter, der u.U. noch genauer hinschaut als mancher LSt-Pürfer.


Grüße


Bernd