Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Feuchteschaden - Wie sind meine Möglichkeiten?
harlelujah
05.04.2009, 17:26
Ich möchte jetzt keine ausführliche Rechtsinformation - da geh ich dann eh zum Anwalt. Nur eine kurze Info.
Situation:
Habe ein Büro im EG eines Rückgebäudes vermietet. Das Bauwerk stammt aus dem vorletzten Jahrhundert. Mein Mieter beklagte im Januar 2008 eine Pilzbildung im Büro. Ursache ist eine feuchte Kellerwand in der das Wasser jetzt ins EG hochsteigt. Details erspare ich mir.
Zur schnellen Abwehr habe ich dann eine Trockenbauwand vorsetzen lassen, die Hausverwaltung und die Miteigentümer informiert. Hab auch schnell die Info bekommen, dass Alles was innerhalb des Büros ist, Sache des jeweiligen Eigentümers ist. Hatte bis dahin auch kein Problem damit.
Mittlerweile hat sich der Schimmel auf eine andere Wand ausgebreitet und eine erneuerliche Trockenbauwand ist nötig.
Passiert ist in diesem Jahr seitens Miteigentümer gar nichts außer leere Worte. Man will das Problem nur aussitzen, da Kosten in Höhe von ca. 15.000 Euro anfallen, die Kellerwand trocken zu legen und eine Horizontalsperre einzubauen.
Hab ich JETZT die Möglichkeit aufgrund "unterlassenen Handelns" die Eigentümer Gemeinschaft zu zwingen, die mir jetzt entstehenden Kosten zu übernehmen? Kosten wären z.B. Mitminderung des Mieters bzw. Kosten der Vorsatzwand.
Vielen Dank für die Hilfe
Gruß
Peter
Eine Trockenbauwand ist die schlechteste Lösung; dahinter "gammelt" es wie wild weiter.
Sicherlich kannst Du die Eigentümergemeinschaft für Folgeschäden haftbar machen, ggf. auch den Hausverwalter.
Voraussetzung ist allerdings, dass Du den Nachweis erbringen kannst, dass der Schaden den Eigentümern bekannt war und diese ihn nicht abstellen wollten (Protokoll der Eigentümerversammlung) bzw. dem Hausverwalter eine Unterlassung nachgewiesen werden kann.
Nicht generell sind Schäden innerhalb des Sondereigentums Sache des jeweiligen Eigentümers.
Lass vom Hausverwalter aufgrund der Dringlichkeit eine außerordentliche Versammlung einberufen, verlange das Hinzuziehen eines Sachverständigen und nimm Dir ggf. einen Anwalt.
fiumagyar
05.04.2009, 20:04
aus eigener Erfahrung
nimm zu erst den Anwalt
gruß
Ulrich
Original von harlelujah...
Zur schnellen Abwehr habe ich dann eine Trockenbauwand vorsetzen lassen, die Hausverwaltung und die Miteigentümer informiert. Hab auch schnell die Info bekommen, dass Alles was innerhalb des Büros ist, Sache des jeweiligen Eigentümers ist. Hatte bis dahin auch kein Problem damit...
Eine Trockenbauwand vorzusetzen war genauso ein Blödsinn wie die Pauschalaussage der Hausverwaltung/Miteigentümer, dass alles was im Inneren des Büros ist, Sache des jeweiligen Eigentümers ist.
Ansonsten hat Ulrich schon alles gesagt: Geh zu einem Anwalt, am Besten einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
sorry, Du solltest das Problem beseitigen und nicht verbauen ... den ohne "Trockenlegung" kannst Du Dein ganzes Geld in Trockenwände stecken ...
Wenn die Ursache vom Gebäude her rührt, ist die gesamte WEG verantwortlich; wenn es in der Wohnung ist (Sondereigentum) ist es Dein Ding. Deshalb sollte schnellstens abgeklärt werden, woher das Wasser kommt.
Z.B. Leckageortung ...
Lies Dich einfach mal in meine Homepage ein; da findest Du bestimmt was dazu ... ansonsten PN
Original von Maga
... Deshalb sollte schnellstens abgeklärt werden, woher das Wasser kommt.
Z.B. Leckageortung ...
Er schreibt doch, dass es von der feuchten Kellerwand hochsteigt.
Original von Kaerbu
Original von Maga
... Deshalb sollte schnellstens abgeklärt werden, woher das Wasser kommt.
Z.B. Leckageortung ...
Er schreibt doch, dass es von der feuchten Kellerwand hochsteigt.
Ich kenne die Situation zwar nicht, aber in 99% aller Fälle kann man (vor allem als Laie) auf den ersten Blick nicht sagen woher das Wasser kommt.
Und wer kam auf die glorreiche Idee eine Vorsatzwand zu erstellen 8o das ist wirklich die schlimmste von allen Möglichkeiten nach dem Motto "aus den Augen aus den Sinn"
Ich würde schnellstens einen Spezialisten für Wasserschäden UND einen Rechtsanwalt hinzuziehen!
Sorry, aber in einer Eigentümergemeinschaft ist der Anwalt meines Erachtens nach das letzte Mittel. Mit der Gemeinschaft hat man sich noch lange nach dem Fall zu arrangieren. Hier ist ganz klar die Hausverwaltung in der Pflicht. Erst wenn die "patzt" und eine einberufene, ich nenne es mal "Dringlichkeitssitzung" mit Beschlüssen, nichts bringt, würde ich den Anwalt aufsuchen.
Ich würds da mit Dieter Nuhr halten...
Wenn ich mich vom Fachmann beraten lasse, weiß ich wie ich vorzugehen habe. Niemand hat gesagt, dass die Eigentümergemeinschaft respektive Hausverwaltung gleich vom Anwalt angeschreiben werden soll.
Original von paddy
Wenn ich mich vom Fachmann beraten lasse, weiß ich wie ich vorzugehen habe. Niemand hat gesagt, dass die Eigentümergemeinschaft respektive Hausverwaltung gleich vom Anwalt angeschreiben werden soll.
Eben, dann weiss man ganz genau woran man ist und muss keine Mutmassungen anstellen.
Original von blarch
Original von paddy
Wenn ich mich vom Fachmann beraten lasse, weiß ich wie ich vorzugehen habe. Niemand hat gesagt, dass die Eigentümergemeinschaft respektive Hausverwaltung gleich vom Anwalt angeschreiben werden soll.
Eben, dann weiss man ganz genau woran man ist und muss keine Mutmassungen anstellen.
allerdings fehlen uns dann im OT Bereich die lustigen threads... ;)
Original von paddy
... Niemand hat gesagt, dass die Eigentümergemeinschaft respektive Hausverwaltung gleich vom Anwalt angeschreiben werden soll.
Dann hab' ich was mit den Augen. ;)
Original von blarch
... Ich würde schnellstens einen Spezialisten für Wasserschäden UND einen Rechtsanwalt hinzuziehen!
Schadensmeldung in 1/08!
Da hätte ich an Deiner Stelle schon einen Gutachter geholt und den Schaden behoben!
Zahlt der Mieter noch Miete? Falls ja, Glück gehabt.
Das mit der Wand ist wirklich totaler Humbug.
Wand trocken legen, Check der Teilungserklärung und außerordentliche ET-Versammlung wg. Kostensplit..
Parallel RA-Check.
king julian
06.04.2009, 11:04
Hallo,
es ist m.E. so, dass festgestellt werden muss, warum die Wand feucht ist, d.h. Feststellung der Ursache.
Wenn diese Ursache dann nicht auf ein Verhalten des Mieters zurückzuführen ist, hat weder der Mieter, noch der EINZEL-Eigentümer damit etwas zu tun.
Es könnte sich um aufsteigende Feuchtigkeit handeln, die von einer defekten/verstopften Drainiage kommt? Es könnte eine Wasser- oder Abwasserleitung in Frage kommen und noch einiges mehr.
Tragende Außenwände beispielsweise sind i.d.R. im Gemeinschaftseigentum. Sollte es wegen einer defekten Drainage feucht werden an der Außenwand, ist die Gemeinschaft zuständig. Davon bist Du zwar ein Teil, aber eben alle anderen auch.
Da sollte man nicht spekulieren, sondern einen Fachmann ranlassen.
Dann kommt doch auch vielleicht noch eine Gebäudeversicherung ins Spiel. Wie sieht es denn damit aus in der WEG? Und schließlich haftet evtl. die Eigentümergemeinschaft insgesamt aus den hoffentlich vorhandenen Instandhaltungsrücklagen.
Grob gesagt: Wenn durch Gemeinschaftseigentum Sondereigentum beschädigt wird, haftet die Gemeinschaft.
Wichtig: Alles mit Datum und Fotos protokollieren und verschriftlichen. Den Verwalter einschalten, dass er einen Auftrag zur Schadensfeststellung erteilt. Dazu eine angemessene Frist von ca. 14 Tagen setzen und gleichzeitig ankündigen, dass nach erfolglosem Ablauf der Frist von Dir im Wege der Ersatzvornahme zur Abwehr von weiteren Schäden und Folgeschäden am Sonder- und Gemeinschaftseigentum ein anderer Betrieb beauftragt wird.
Das klingt vielleicht etwas hart, ist aber an dieser Stelle schon erforderlich, wenn sich trotz Deiner Bemühungen bisher nichts getan hat. Ein Anwalt ist hier sicher auch der richtige Partner, um die Sache regeln zu lassen.
Man könnte es sogar noch weiter auslegen. Wenn Du wegen der Untätigkeit nicht weiter kommst und einen Anwalt einschaltest, kannst Du das evtl. auch als Schdenersatz gegen die Gemeinschaft geltend machen. Aber das ist sicher noch nicht nötig.
Habt Ihr da einen WEG-Beirat? Dann muss der auch aktiv werden und den Verwalter in Gang setzen.
Es kommt sicher darauf an, wie Eure WEG gestrickt ist von den Leuten her. Solche Dinge lassen sich auch fair und professionell regeln. Bei anderen gibt es da schon richtig Zoff.
Dennoch ist der Anwalt m.E. erst an 2. oder 3. Stelle zu Rate zu ziehen. Erst muss mal klar sein, woher die Feuchtigkeit kommt. Denn DAS wird Dir der Anwalt nicht sagen können. Wenn aber die WEG/Verwalter untätig bleiben, dann nach Ablauf der First den Anwalt einschalten.
Viel Erfolg und alles Gute.
Original von harlelujah
... Ursache ist eine feuchte Kellerwand in der das Wasser jetzt ins EG hochsteigt. Details erspare ich mir.
...
Gruß
Peter
Die Ursache scheint doch genau festzustehen.
king julian
06.04.2009, 11:25
Original von Kaerbu
Original von harlelujah
... Ursache ist eine feuchte Kellerwand in der das Wasser jetzt ins EG hochsteigt. Details erspare ich mir.
...
Gruß
Peter
Die Ursache scheint doch genau festzustehen.
Aber warum ist die Wand feucht geworden? Welcher ursächliche Schaden liegt vor? DAS ist die Frage, die es zu klären gilt. Die feuchte Wand ist die Folge, nicht die Ursache. Für den Schimmel ist sie die Ursache. Sowas ist eine Kausalkette, zu deren Anfang man gelangen muss.
Original von Kaerbu
Original von paddy
... Niemand hat gesagt, dass die Eigentümergemeinschaft respektive Hausverwaltung gleich vom Anwalt angeschreiben werden soll.
Dann hab' ich was mit den Augen. ;)
Original von blarch
... Ich würde schnellstens einen Spezialisten für Wasserschäden UND einen Rechtsanwalt hinzuziehen!
Ja, Du hast was mit den Augen ;)
Ich habe zwar gesagt, dass ich unbedingt einen Anwalt wegen der Kostenaufteilung hinzuziehen soll, ich habe aber nicht gesagt, dass er gleich die Eigentümergemeinschaft verklagen soll ;) Eine Anfrage beim Rechtanwalt um Rechtssicherheit zu erlangen ist in jedem Fall ratsam. Und nichts gegen das Forum ... aber in solchen Sachen sollte man einen Experten hinzuziehen, sowohl beim Feutigkeitsschaden sowie bei der Rechtsauskunft.
Und so wie ich das ebenfalls verstanden habe, steht die Ursache noch nicht fest. Wir hatten schon einen Wasserschaden wo Wasser 6m von der Leckstelle zum Vorschein gekommen ist, oder man erst angenommen hat, dass die Kellerwand undicht ist, in Wirklichkeit aber ein Rohr ein Haarriss hatte.
Danke Wolfgang, das habe ich dem TS auch geschrieben ...
Da ich seit vielen Jahren in diesem Bereich arbeite, weiß ich, wie Du, was Sache ist ...
Hier helfen keine Mutmaßungen und "Aus-dem-Auge-aus dem-Sinn"-Wände ... ;)
harlelujah
06.04.2009, 13:25
Sorry, will keine Verwirrung stiften. Einm paar weitere Erklärungen:
1. Bin selbst Bau.Ing. Kenne also die technische Seite. Hier genauer: Das Haus ist 150 jahre alt. Keller ist mit Klinker gemauert. Keinerlei Außenschutz auf dieser Seite des Hauses. Im Gegenteil viel schlimmer: Eine nasse Wiese. "Keller"-Klinker sind mit Wasser vollgesogen und Wasser steigt auf. Ursache ist bekannt.
2. Habe das gemeldet und wie viele jetzt richtig bemerkt haben, eigentlich das Falsche getan, aber absichtlich: Trockenbauwand. Es sollte aber nur als Provisorium dienen und den Mieter ruhig stellen (der sich sehr kooperativ verhält.) Die Wand war erheblich billiger als 2-3 Monate Mietkürzung.
3. Dass jetzt über ein Jahr vergangen ist, liegt einerseits an mir, da ich nicht die Zeit hatte mich intensiv zu kümmern und denen in den A... zu treten. Zum andern - und das kommt erschwerend hinzu - habe ich es mit Schwachnasen in der Hausverwaltung zu tun.
Ich habe nur überlegt, den ganzen Sch.... jetzt den Anwalt zu übergeben, damit ich mich nicht drum kümmern muss. Hab eigentlich nach wie vor keine Zeit dafür.
Übrigens: vorab noch zur Info bin zwar Bau.Ing. habe aber nur reine Studienkenntnisse, da ich schon während des Studiums eine Projektmanagement Firma aufgebaut habe und somit mit der materie nicht in Berührung komme.
Wie gesagt: technisch keine Frage, rechtlich hatte ich keine Ahnung
Gruß
Peter
...
nur kurz aus dem Nähkästchen... ;)
über 100Jahre altes Haus ... feuchter, gemauerter Keller ohne außenliegende Abdichtung und keine Bodenplatte im KG, sondern nur gewachsener Boden ...
Jedem war natürlich klar, warum der Keller feucht ist ... wie hier ...!!!
Ursache nach genauerer Untersuchung:
Eine Sammelltg. (Abwassser- (Schmutz-) & Regenwasser) aus Steinzeug ist direkt vor der Hauswand im Erdreich in einer Tiefe von ca. 1,5m unter GOK gebrochen; außerdem gab es noch zwei Muffenversätze ...
ups. .... nun klar, dass man OHNE Ahnung der Sachlage / Ursache nur mutmaßend kann; und das bringt Peter hier wirklich nicht weiter ...
Over und Ende !!
@Markus
Genau so sieht es aus ... ich frage mich auch immer warum man bei einem 150 Jahre altem Haus automatisch von schlecht abgedichtete Kellerwände ausgeht, auch wenn das objektiv so ist, aber wieso ist dieses Problem in den letzten 149 Jahren nicht aufgetreten? ;)
harlelujah
06.04.2009, 14:42
In den letzten 149 Jahren z.B.:
- Änderung der Umgebung z.B. mit Neubauten
- 2 Weltkriege
- Versiegelung der Oberflächen UND
- Leugnen eines auftretenden Problems aufgrund evtl. Kosten :ka:
Übrigens liegt das Gebäude in der Münchner Innenstadt
Auf jeden Fall vielen Dank für die Anmerkungen. Das Forum ist ein Quell zur Informationsbeschaffung :gut:
Gruß
Peter
@Peter
So genau war das mit den 149 Jahren auch nicht gemeint ;) und ich hoffe Du weisst wie ich es gemeint habe.
harlelujah
06.04.2009, 19:48
Original von blarch
@Peter
So genau war das mit den 149 Jahren auch nicht gemeint ;) und ich hoffe Du weisst wie ich es gemeint habe.
Hab´s schon verstanden :D
Bin ja auch ein wenig selber schuld, da ich ja nicht von Anfang an mit dem Hammer draufgehauen habe
Peter
da aber für WEGs Gebäudevers. incl. Leitungswasser ges. vorgeschrieben sind, würde ich mal nen Wasserschaden bei der Vers. melden und nach nem Leckorter fragen. Dieser sollte normalerweise bewilligt werden. Dieser sollte das Gerät und die Erfahrung haben, die Ursache stark eingrenzen zu können; d.h. Leitungs-/Rohrdefekte auszuschließen ...
wäre meiner M. n. der erste Schritt; aber richtig ist auch, dass für diese Aufgaben ne HV verantwortlich ist, die monatl. auch ihr Geld dafür bekommt.
Powered by vBulletin® Version 4.2.5 Copyright ©2024 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.