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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : klitzekleine Frage an die Arbeitsrechtler



Doktor Krone
06.04.2009, 18:46
Guten Abend, Foristi!

Ein Angestellter, der per Vertrag 2,5 Stunden wöchentlich ("bevorzugt montags, Ausnahmen bedürfen der Absprache") bei mir ableistet. Nun kommt der Ostermontag: meiner Meinung nach nicht geschenkt, die 2,5 Stunden sollten an einem anderen Tag abgeleistet werden. Falls ich prinzipiell im Recht bin, gibt es eine Quelle, auf die ich mich berufen kann (GBG-§)? :grb:

Herzlichen Dank und einen schönen Abend Euch allen! :gut:

Ingo.L
06.04.2009, 18:51
1. Du bist ein Geizhals ;) :D

2. Bezahl den Mitarbeiter

http://www.streikbeginn.de/geringfuegig.htm#Entlohnung an Feiertagen

biffbiffsen
06.04.2009, 18:53
musst bezahlen. stimmt schon!

dibi
06.04.2009, 18:55
Bezahlt wird was geleistet wird, so halte ich es bei Minderbeschäftigten. Urlaub u.ä. gibt es nicht.

Rechtliche Quellen kann ich nicht nennen, nur das Faustrecht. :D

JakeSteed
06.04.2009, 18:56
Das ist ja schon fast Ebenezer Scrooge Style :D Bezahl' den Mann :gut:

Ingo.L
06.04.2009, 18:57
Original von dibi
Bezahlt wird was geleistet wird, so halte ich es bei Minderbeschäftigten. Urlaub u.ä. gibt es nicht.

Rechtliche Quellen kann ich nicht nennen, nur das Faustrecht. :D

Du bist der kik Besitzer ? 8o :D

http://www.wa-online.de/boenenstart/00_20090319070821_Kik_Urteil_ein_quotTrauerspielqu ot_Gewerkschaf.html

Microstella
06.04.2009, 18:58
Ich bin kein Jurist,
deshalb ein laienhafter Rat:
Wenn Du darauf bestehst, daß Dein Angestellter die 2,5h an einem anderen Tag leistet, ist er sauer.
Umgekehrt bist Du sauer, wenn der Angestellte auf seinem freien Monat besteht.
Wie wäre folgender Kompromiß:
2,5h enspricht 30 Min./Tag (Mon bis Frei), d.h. Dein Angetellter bekommt 30 Min. "frei" und muß in der Woche noch 120 Min. arbeiten?

Gruß
Reimund

JakeSteed
06.04.2009, 19:01
Mal keinen Laienrat hier bitte und kein Faustrecht.
Du musst zahlen. Wenn er laut Arbeitsvertrag nur Montags kommt und an einem Montag Feiertag ist, hast Du halt diesmal Pech gehabt.

Vanessa
06.04.2009, 19:01
Original von dibi
Bezahlt wird was geleistet wird, so halte ich es bei Minderbeschäftigten. Urlaub u.ä. gibt es nicht.

Rechtliche Quellen kann ich nicht nennen, nur das Faustrecht. :D

Ich sehe das auch so.

karlhesselbach
06.04.2009, 19:02
Original von dibi
Bezahlt wird was geleistet wird, so halte ich es bei Minderbeschäftigten. Urlaub u.ä. gibt es nicht.

Rechtliche Quellen kann ich nicht nennen, nur das Faustrecht. :D

Ganz genau so ist es.

Übrigens: Ich habe wegen solchem Gehampel gerade eine Firma geplättet.

Geld für keine Arbeit gibt es in China auch nicht, warum dann bei uns? ;)

Ingo.L
06.04.2009, 19:03
Verärger ihn nicht. Wenn er sich schlau macht, wird er erfahren, das er Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat und ihm Urlaub zusteht.

Ich gehe mal davon aus, das Du ihn noch nicht darauf hingewiesen hast, oder ? :bgdev:

JakeSteed
06.04.2009, 19:04
Wenn ein Honorarvertrag abgeschlossen wurde oder explizit im Vertrag steht, dass im Falle eines Feiertages die 2,5h anderweitig reinzuarbeiten sind, mag das ja sein.

Aber nicht, wenn drinsteht "Regelmäßige Arbeitszeit Montag 2,5h" Geringfügige Beschäftigung hin- oder her.

karlhesselbach
06.04.2009, 19:05
Ah, gerade werden alle meine Gründe aufgezählt, warum
ich aufgegeben habe.

biffbiffsen
06.04.2009, 19:13
entweder er ist angestellter oder subunternehmer!

und einem angestellten stehen feiertage als feiertage zu.

Mawal
06.04.2009, 19:32
in diesem thread geht es jetzt um wieviel?

25-30€?


...nicht täglich sondern im Jahr?


...das sind natürlich Beträge, wo man gnadenlos kämpfen sollte...

Moehf
06.04.2009, 19:42
es gab schon Threads um Rolex Kulis :D

Wenn geringfügig auf stundenbasis beschäftigt, dann bekommt er nix, bei der Klausel oben mit Absprache dürfte er aber wohl Anrecht auf sein Gehalt haben.

Hypophyse
06.04.2009, 21:00
Für's Archiv: die rechtliche Lage in Österreich


Original von Doktor Krone
Ein Angestellter, der per Vertrag 2,5 Stunden wöchentlich ("bevorzugt montags, Ausnahmen bedürfen der Absprache") bei mir ableistet.

Feiertag am Montag: dein Pech
Feiertag an anderem Wochentag: sein Pech

Die willkürliche Verschiebung basierend auf der Sonderregelung ist über
einen längeren Zeitraum hinweg nicht statthaft. Schäbig ohnedies. :D ;)

karlhesselbach
06.04.2009, 21:23
Ihr seid alle so gut :gut: :motz: :rofl:

JakeSteed
06.04.2009, 21:39
Original von karlhesselbach
Ihr seid alle so gut :gut: :motz: :rofl:

Es ging hier ja auch um eine rechtliche Würdigung der Sachlage - nicht um eine moralische :D



Wäre die Frage "Was haltet Ihr eigentlich davon, dass so ne faule Schwuppe, die eh nur 2,5h pro Woche "arbeitet" jetzt auch noch nen Feiertag bezahlt bekommen soll" wären die Antworten sicherlich anders ausgefallen.

IPAQ1
06.04.2009, 21:43
wenn er dir was wert ist durch seine leistung
bezahl ihn

Mitarbeitermotivation

sonnst schreib ihm einen neuen vertrag

passe diesen an die feiertage an , nimm aber keinen donnerstag sonst muste noch mehr bluten *ggg

Doktor Krone
06.04.2009, 22:17
Herzlichen Dank für die mehr oder minder aufschlußreichen Antworten ... ;)
@Ulrich: es geht um mehr ... Und: ich bin kein Geizhals sondern habe einen Mitarbeiter am Hals, der mich viel Geld kostet und nicht einen Bruchteil davon einbringt - die näheren Umstände bleiben meine Sache. Da ich diesen Vertrag selbst aufgesetzt habe, sehe ich es inzwischen so: wenn am Montag Feiertag ist, habe ich Pech - wenn an einem anderen, hat er Pech. Trotzdem bin ich (aufgrund der Umstände, ich bin tatsächlich der ver ... rschte) mehr als sauer. Nun denn, ein Magengeschwür ist es mir auch nicht wert ...
Schönen Abend und besten Dank für die rege Beteiligung! :gut:

Mawal
06.04.2009, 22:19
das klingt dann so, als ob es Zeit wäre generell über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nachzudenken...

rainhard
06.04.2009, 22:19
Hi,
ich bin zwar kein Jurist, habe aber BWL mit Schwerpunkt Personal und Organisation studiert und war jahrelang Personalleiter.

Wenn der Montag als fester Arbeitstag derfiniert ist und auf einen Feiertag fällt, ist er ohne Arbeitsleistung zu bezahlen, wie bei einer Vollzeitkraft.
Wenn die Teilzeitbeschäftigung während der Woche immer wieder frei vereinbart wird, je nach Gusto, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf anteilmäßie bezahlte Freizeit. Hier: 1/5 der Wochenarbeitszeit.

Der guten Ordnung halber: ohne Obligo, da ich keinen juristischen Rat als Nichtjurist erteilen darf.

Trotzdem: Frohe Ostern,
rainhard

Doktor Krone
06.04.2009, 22:20
@ Ulrich: yep, leider nur schwierig =( vielleicht sollte ich mein Speedlock offen tragen ... ;)