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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : eBay-Problem



JoePass
06.04.2009, 20:36
Allwissendes Forum,

ich bitte um Meinungen zu folgendem Problem:

ich habe bei eBay ein Elektrogerät verkauft (270,00 EUR); der Käufer hat prompt und korrekt bezahlt, ich habe das Teil in einen riesigen Karton verpackt, wirklich maximal ausgestopft und als HERMES-Paket verschickt. Heute bestätigt der Käufer den Erhalt des Pakets und gibt an, das Gerät habe einen Transportschaden, die Frontblende sei eingedrückt und ein Bedienknopf sei zerbrochen. Er will mir das Gerät zurückschicken, ich solle schonmal die Kohle rücküberweisen.

Wie sieht denn jetzt die Rechtslage aus: - ich kann nicht beweisen, dass ich das Gerät intakt verschickt habe und sehr gut verpackt hatte
- der Käufer kann nicht beweisen, dass das Gerät nicht beim Auspacken hingefallen ist und dabei beschädigt wurde.

Ich habe die Rückabwicklung erstmal abgelehnt und dem Käufer den Original Einlieferungsbeleg von HERMES geschickt, damit er vielleicht gegenüber HERMES den Schaden geltend machen kann .... wobei ich nicht glaube, dass er dort Erfolg haben wird.

Wie seht Ihr die Sache?

PS. habe c.a. 600 positive Bewertungen in der Bucht, keine negativen und versuche wirklich mich korrekt zu verhalten.

ehemaliges mitglied
06.04.2009, 20:38
War das Paket denn versichert?

Maga
06.04.2009, 20:42
§ 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.


Such Dir einfach das Richtige davon aus ... ;)

JoePass
06.04.2009, 20:48
Original von redsubmariner
War das Paket denn versichert?

Klaro, Hermespakete sind versichert. Nur muss man als Empfänger wohl beim Paketboten gleich eine beschädigte Verpackung reklamieren. .... die Verpackung war offensichtlich äusserlich nicht beschädigt, eine sofortige Reklamation hat jedenfalls nicht stattgefunden.

PCS
06.04.2009, 20:51
Original von JoePass
Ich habe (...) dem Käufer den Original Einlieferungsbeleg von HERMES geschickt, damit er vielleicht gegenüber HERMES den Schaden geltend machen kann.

Ich meine, das kannst nur Du geltend machen. Generell, wenn er das Ding ohne
Vorbehalt angenommen hat wird da aber nicht wirklich was bei rum kommen.

JoePass
06.04.2009, 20:52
Original von Maga
§ 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.


Danke Maga, sehr interessant; jetzt verrate mir bitte noch wie bei einem eBay-Handel der Erfüllungsort definiert ist.

Gruss Tilli

Maga
06.04.2009, 20:56
Erfüllungsort = DEINE angemeldete Wohnadresse bei Privatverkauf

chris01
06.04.2009, 21:02
Originally posted by PCS

Ich meine, das kannst nur Du geltend machen. Generell, wenn er das Ding ohne
Vorbehalt angenommen hat wird da aber nicht wirklich was bei rum kommen.


das ist jetzt interessant.
kann ich mit vorbehalt annehmen, wenn ein direkter grund besteht (z.b. verpackungsdefekte) oder auch grundsätzlich. genügt im unterschriftenfeld ein vermerk und hat das irgedwelche relevanz?

Maga
06.04.2009, 21:06
sorry,

ist die Versicherung, die der Paketversender bezahlt, nicht nur bei VERLUST ...?

Braucht man nicht zusätzlich ne Transportversicherung, um evtl. Defekte bezahlt zu bekommen, die durch den Transport entstehen, vorausgesetzt, die zu versendende Ware wurde ordnungsgemäß, am Besten in der Originalverpackung versendet ... :grb:

caRRoxwatch
06.04.2009, 21:10
hab auch mal einen transportschaden bei einem versand mit HERMES gehabt...................
der käufer hat mir dann die beschädigte ware und die verpackung mit polsterung fotografiert.
habe die fotos mit EBAY-ausdruck der auktion dann an HERMES gesendet.
dann promt den artikel plus versandkosten erstattet bekommen.
war eigentlich sehr geschmeidig abgelaufen.

die erstattung der beschädigten ware mußt du abklären,da du ja auch den transportvertrag mit HERMES abgeschlossen hast.

viel glück dabei.........................

Mawal
06.04.2009, 22:25
Original von caRRoxwatch
hab auch mal einen transportschaden bei einem versand mit HERMES gehabt...................
der käufer hat mir dann die beschädigte ware und die verpackung mit polsterung fotografiert.
habe die fotos mit EBAY-ausdruck der auktion dann an HERMES gesendet.
dann promt den artikel plus versandkosten erstattet bekommen.
war eigentlich sehr geschmeidig abgelaufen.

die erstattung der beschädigten ware mußt du abklären,da du ja auch den transportvertrag mit HERMES abgeschlossen hast.

viel glück dabei.........................



genau so... :gut:


warum gleich den Larry machen, und nicht erstmal die Dinge mit Hermes abklären...


...wenn du versicherten Versand zugesagt hast, dann bist du auch für das Betreiben der Schadensregulierung verantwortlich...

Flying Spur
06.04.2009, 22:26
Original von PCS

Original von JoePass
Ich habe (...) dem Käufer den Original Einlieferungsbeleg von HERMES geschickt, damit er vielleicht gegenüber HERMES den Schaden geltend machen kann.

Ich meine, das kannst nur Du geltend machen. Generell, wenn er das Ding ohne
Vorbehalt angenommen hat wird da aber nicht wirklich was bei rum kommen.

Ja, grundsätzlich richtig: Es gibt da das Institut der so genannten "Drittschadensliquidation": Der Verkäufer hat gegen den Frachtunternehmer einen Anspruch, aber er hat keinen Schaden. Den Schaden hat aber der Käufer, er hat aber keinen Anspruch... Daher wird mittels o.g. Institut der Schaden zum Anspruch "gezogen", d.h. der Verkäufer kann den Schaden ggü. dem Frachtunternehmer geltend machen.

Natürlich kann der Käufer seinen Anspruch auch dem Käufer abtreten, so dass der Käufer direkt an den Frachtunternehmer herantreten kann.

Da in Deinem Fall die Transportgefahr auf den Käufer übergegangen ist, er im Falle eines Falles die für ihn günstigen Tatsachen beweisen muss, bist Du momentan auf der sicheren Seite...