madmax1982
16.04.2009, 22:05
Hallo allerseits,
ich hätte eine Frage an die Verkehrsrechtsexperten/ -Anwälte. Eine Bekannte war in einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit verwickelt. Sie wollte direkt nach einem Ortsausgang (Landstraße, aufgehobene Geschwindigkeitsbegrenzung) ein vor ihr fahrendes langsameres Fahrzeug überholen. Hinter ihr befand sich ein Motorradfahrer. An besagtem Ortsausgang kann nicht sofort überholt werden, da zunächst eine unübersichtliche S- Kurve durchfahren werden muss. Als sie zum Überholen angesetzt hat - nach ihrer Aussage hat sie sich vorher durch Blick in Rückspiegel, Seitenspiegel, Schulterblick nach hinten abgesichert und anschließend Blinker gesetzt und ausgeschert - wollte scheinbar auch der hinter ihr fahrende Motorradfahrer überholen. Er hat die Kontrolle über das Motorrad verloren und ist gestürzt. Es kam nicht zu einem Zusammenstoß, aber das Motorrad wurde stark beschädigt und der Motorradfahrer hat sich leichte Verletzungen zugezogen. Nach Aussage des Motorradfahrers hat Sie nicht geblinkt, was Sie natürlich bestreitet, nach ihrer Aussage hat er nicht geblinkt oder auf andere Art angedeutet, dass er überholen möchte. Zeugen gibt es nicht, also steht Aussage gegen Aussage.
Die Polizei will sie nun als Beschuldigte wegen fahrlässiger Körperverletzung vernehmen.
Nun stellt sich natürlich die Frage, was da auf sie zukommt. Ich habe ihr geraten, sofort einen Anwalt einzuschalten. Es wäre natürlich interessant zu Erfahren, was die Anwälte und Verkehrrechtsexperten (die Richtigen, nicht Diejenigen, die meinen zu wissen... :D) zu sagen haben, bzw. eventuell ein paar Tipps geben könnten oder Dinge, auf die man achten sollte.
Schon mal vielen Dank für eure Unterstützung! :verneig:
ich hätte eine Frage an die Verkehrsrechtsexperten/ -Anwälte. Eine Bekannte war in einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit verwickelt. Sie wollte direkt nach einem Ortsausgang (Landstraße, aufgehobene Geschwindigkeitsbegrenzung) ein vor ihr fahrendes langsameres Fahrzeug überholen. Hinter ihr befand sich ein Motorradfahrer. An besagtem Ortsausgang kann nicht sofort überholt werden, da zunächst eine unübersichtliche S- Kurve durchfahren werden muss. Als sie zum Überholen angesetzt hat - nach ihrer Aussage hat sie sich vorher durch Blick in Rückspiegel, Seitenspiegel, Schulterblick nach hinten abgesichert und anschließend Blinker gesetzt und ausgeschert - wollte scheinbar auch der hinter ihr fahrende Motorradfahrer überholen. Er hat die Kontrolle über das Motorrad verloren und ist gestürzt. Es kam nicht zu einem Zusammenstoß, aber das Motorrad wurde stark beschädigt und der Motorradfahrer hat sich leichte Verletzungen zugezogen. Nach Aussage des Motorradfahrers hat Sie nicht geblinkt, was Sie natürlich bestreitet, nach ihrer Aussage hat er nicht geblinkt oder auf andere Art angedeutet, dass er überholen möchte. Zeugen gibt es nicht, also steht Aussage gegen Aussage.
Die Polizei will sie nun als Beschuldigte wegen fahrlässiger Körperverletzung vernehmen.
Nun stellt sich natürlich die Frage, was da auf sie zukommt. Ich habe ihr geraten, sofort einen Anwalt einzuschalten. Es wäre natürlich interessant zu Erfahren, was die Anwälte und Verkehrrechtsexperten (die Richtigen, nicht Diejenigen, die meinen zu wissen... :D) zu sagen haben, bzw. eventuell ein paar Tipps geben könnten oder Dinge, auf die man achten sollte.
Schon mal vielen Dank für eure Unterstützung! :verneig: