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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Help, Widerrufserklärung bei Onlinekauf



rudi
21.04.2009, 14:25
Hi,

heute kam das tolle Etagenbett, leider hat es einen Materialfehler, und man kann es nicht richtig zusammenbauen, habe gerade reklamiert, möchte das Bett gerne zurückschicken, und vom Umtauschrecht gebrauch machen, Neulieferung dauert 2-3 Wochen, also kauf ich morgen bei Segmüller ein Bett.
Die nette Dame erklärte mir aber, das man das Bett nicht umtauschen könnte, weil es auf Bestellung (Sonderanfertigung, so ein Quatsch) :D direkt vom Hersteller geschickt wurde, und der zweimal nachbessern dürfte 8o

Also die Betten gibt es überall, ob Ebay, oder beim Babyfachmarkt, also nix mit Sonderanfertigung, das Bett ist von der Stange, und der Fachmarkt bezieht es direkt vom Hersteller, ich habe aber ein Vertragsverhältnis mit dem Fachmarkt. oder seht ihr das anders??

Wie ist das Rechtlich, kann ich zurückschicken, oder greift das bei Möbeln nicht.

Danke

ibi
21.04.2009, 14:28
klar greift das!
schick nen fax oder ne mail hin, dass du vom fernabsatzgesetz gebrauch machen wills!
das bett wird durch die spedition abgeholt und das geld deinem konto gutgeschrieben!

Mawal
21.04.2009, 14:37
fernabsatzgesetz gibt es eit 2002 nicht mehr... :op:

rudi
21.04.2009, 14:39
Hier die Bedingungen:

Reklamtionsabwicklung


macht Ihnen die Rücksendung einfach!

Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache]. Der Widerruf ist zu richten


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt].

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.

Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro übersteigt, lassen wir die Ware abholen (auf unsere Kosten). Beachten Sie bitte, dass unfrei gesendete Pakete nicht angenommen werden!



Selbstverständlich steht es unseren Kunden frei, unpassende oder durch den Transport beschädigte Ware, zurück zu senden.

Hierfür benutzen Sie den der Lieferung beigefügten Rücksendeschein.
Sollte Ihnen die Ware nicht gefallen, aber fehlerfrei geliefert worden sein, können Sie uns die Lieferung ab einem Warenwert von 40,00 € unfrei mit der Deutschen Post zurück.

Sie erhalten innerhalb der 14-tägigen Rückgabefrist den Warenwert vollständig zurück erstattet!

ibi
21.04.2009, 14:39
Original von Mawal
fernabsatzgesetz gibt es eit 2002 nicht mehr... :op:

wat 8o
wie heißt dit dann?

Mawal
21.04.2009, 14:41
BGB

Vito
21.04.2009, 14:43
Original von ibi

Original von Mawal
fernabsatzgesetz gibt es eit 2002 nicht mehr... :op:

wat 8o
wie heißt dit dann?

Es wurde im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung zum 1. Januar 2002 in das BGB integriert.







Ach kann ich gut googeln :supercool: :D

Mawal
21.04.2009, 14:45
inhaltlich bin ich bei ibi, natürlich kannst du das Teil zurückgeben...

rudi
21.04.2009, 14:50
Jungs, kann ichs jetzt zurückschicken oder nicht?????????????????

Mawal
21.04.2009, 14:52
ja!

rudi
21.04.2009, 15:22
Original von Mawal
ja!

Danke :gut:

eos
21.04.2009, 16:54
Zurückschicken ja, aber weil Du den Vertrag widerrufst, nicht, weil Du Mängel reklamierst. So sehe ich das zumindest.
Wenn Du Mängel reklamierst, hat der Verkäufer das Recht nachzubessern.

rororollthex
21.04.2009, 17:03
Dann siehst Du es leider falsch :D

eos
21.04.2009, 17:22
Original von rororollthex
Dann siehst Du es leider falsch :D

Warum?

rororollthex
21.04.2009, 17:41
Sorry, hatte Deinen Beitrag genau falsch herum gelesen :oops: ; Du siehst es richtig :gut:

Vito
21.04.2009, 18:17
Und Rudi... alles klar? :grb: Oder Bahnhof? :ka:

rudi
21.04.2009, 19:28
Original von Vito
Und Rudi... alles klar? :grb: Oder Bahnhof? :ka:

paletti :D