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Gertschi
30.04.2009, 14:19
Hallo allwissendes Forum,

als Angesteller hat mir mein Dienstgeber ein Auto (Firmenwagen) zur Verfügung gestellt. Ich darf das Auto privat uneingeschränkt Nutzen. (Fahrten ins Ausland/Inland, Urlaubsfahrten...). Da das Auto einen Sachbezug darstellt, wird das ganze natuerlich auch versteuert. Ich habe die Privatnutzung auch in meinem Dienstvertrag stehen.

Ich habe den Wagen nun schon seit ueber einen Jahr und es gab nie (auch nur ansatzweise) irgendwleche Probleme.

Gestern wies mich ein guter Feund darauf hin, dass ich bei einer Polizeikontrolle (auch im Ausland) auf Aufforderung beweisen muss, dass ich dieses Auto benutzen DARF. (Zulassungsschein und Führerschein reichen nicht aus.) Stimmt das?

Mit anderen Worten: Muss ich nun eine Kopie von meinem Dienstvertrag bzw. eine zusaetzliche "Erlaubnis" mitfuehren?

Habt Ihr da Erfahrung gemacht?

Achja: Als Basis dient das oesterreichische Recht.

Danke und schoenes laaaaaaanges Wochenende,
Gertschi

neo507
30.04.2009, 14:22
hallo,

also in deutschland ist mir sowas nicht bekannt.

gruß

jürgen

botti800
30.04.2009, 14:28
ich hab einen dienstwagen mit voller nutzung.... noch nie was davon gehört gertschi :ka:

weyli
30.04.2009, 14:36
Hatte auch so

Wäre mir auch neu, bin nie danach gefragt worden !

Auch bei Polizeikontrolle in Italien nicht ! Da ist nur die grüne Karte wichtig, daß das Auto versichert ist !

Außerdem wenn Du es nicht nutzen dürftest, wäre es sicher bald als gestohlen gemeldet......


Ach ja nicht wieder den Freunden leihen :D

famoso_lars
30.04.2009, 15:11
Da kann schon was dran sein,

also bei uns (großer Autohersteller) läuft das so:

zu jedem Dienstwagen gibt es mit dem Fahrzeugschein eine kleine standardisierte Vollmacht, dass man das Ding nutzen darf. Ist sicher nicht nur Spass, deshalb denke ich, da was dran, dass man das beweisen können muss.

jk737
30.04.2009, 15:20
hallo gertschi :dr: ewig nimma gesehen... muss ans w&co denken :D

den zettel brauchst du, für italien eine italienische version... gibts beim oemtc 08/15 formulare dazu...

wennst mir ein email bzw deine aktuelle emailadresse per PN schickst, schick ichs dir auch gerne...

Tangomat
30.04.2009, 17:25
Hallo,

für Polen habe ich auch schoin sowas gehört.
Es gibt da auch Formulare im I-Net.
Es kostet angeblich auch Strafe und du mußt nachweisen können
das du das Fahrzeug führen darfst.

Gruß
Torsten

paddy
30.04.2009, 18:12
Ich kanns nur auf deutscher Basis sagen:


Original von Gertschi... habt Ihr da Erfahrung gemacht? ....

Ja, in der bekanntermassen strengen Schweiz Null Problem.

AndreasL
30.04.2009, 18:13
Gibt es oder gab es zumindest auch in Deutschland. Unterschriebener Zettel des Arbeitgebers im Handschuhfach sollte aber vollkommen genügen. Habe aber noch nicht gehört, dass er irgendwo nachgefragt wurde.

Edit: Habe ein Formular als PDF hier und kann es Dir gerne schicken per eMail.

SoccaRoo13
30.04.2009, 20:05
8o 8o 8ofahre seit 15 jahren firmenfahrzeuge und habe davon werder was gehört, noch bin ich im ausland (NL, B, CH, A, Lux) danach gefragt worden. :grb: :grb: :grb:

IPAQ1
30.04.2009, 21:27
fahre auch mit dem firmenwagen ins ausland auch schon öfters angehalten worden


nie ein problem bisher und auch keine frage ob das fahrzeug von mir geführt werden darf.

rainhard
30.04.2009, 22:08
Original von Gertschi
Hallo allwissendes Forum,

als Angesteller hat mir mein Dienstgeber ein Auto (Firmenwagen) zur Verfügung gestellt. Ich darf das Auto privat uneingeschränkt Nutzen. (Fahrten ins Ausland/Inland, Urlaubsfahrten...). Da das Auto einen Sachbezug darstellt, wird das ganze natuerlich auch versteuert. Ich habe die Privatnutzung auch in meinem Dienstvertrag stehen.

Ich habe den Wagen nun schon seit ueber einen Jahr und es gab nie (auch nur ansatzweise) irgendwleche Probleme.

Gestern wies mich ein guter Feund darauf hin, dass ich bei einer Polizeikontrolle (auch im Ausland) auf Aufforderung beweisen muss, dass ich dieses Auto benutzen DARF. (Zulassungsschein und Führerschein reichen nicht aus.) Stimmt das?

Mit anderen Worten: Muss ich nun eine Kopie von meinem Dienstvertrag bzw. eine zusaetzliche "Erlaubnis" mitfuehren?

Habt Ihr da Erfahrung gemacht?

Achja: Als Basis dient das oesterreichische Recht.

Danke und schoenes laaaaaaanges Wochenende,
Gertschi

Ich bin mehr als zwanzig Jahre Firmenwagen gefahren und hatte bei Kontrollen auch im Ausland nie Probleme. Warum auch? Jeder darf ein Auto fahren, wenn er den Fahrzeugschein mitführt, auch wenn das Auto nicht auf ihn zugelassen ist. Außerdem ist in der Regel klar, daß das Auto auf ein Unternehmen zugelassen ist. Ganz auf Sicherheit bedachte können ja noch den Firmenausweis mit sich führen. Ich glaube, ein theoretisches Problem, kein praktisches....

Gertschi
03.05.2009, 20:55
Hallo Jungs!

Vielen Dank für Eure Antworten und Eure Unterstützung. Ich schicke morgen meine E-Mail adresse raus (für die Forumlare).

Keine Angst - der Firmenwágen geht eh nicht schnell - somit kann ich die Karre ruhig herborgen ;) Ausserdem habe ich sogar eine Ausnahmegenehmigung, dass ich auf bestimmten Strecken 180 km/h fahren darf (kein Scherz!)

Danke,
Gertschi

THX_Ultra
03.05.2009, 21:12
Ah du testest die Section Control??

Darfst dir aber keinen Smart als Firmenwagen nehmen :D:D

Gertschi
03.05.2009, 21:15
Nein, nicht die Section-Control. Die Teststrecke von Magna ;)

harlelujah
03.05.2009, 21:16
In Deutschland ist es doch so: hast du den Fahrzeugschein in der Hand, darfst du auch das Kfz fahren

Gruß
Peter

weyli
04.05.2009, 13:32
@Gertschi
Bist Du in Graz mit dem KTM X-Bow gefahren der am WE in der Zeitung war :D ?