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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zollbestimmungen bei Urlaubsreise...



ehemaliges mitglied 15890
12.05.2009, 10:34
Liebe Freunde,

bevor ihr jetzt denkt...nicht schon wieder ein Zoll Thema oder...hör mir bloß auf mit Zoll usw...kann ich zu meiner Entschuldigung sagen, dass ich versucht habe, über die Suche ein entsprechendes Thema mit diesem speziellen Problem zu finden...dazu kommt, dass ich keine Frage habe, sondern Infos für Euch :op: ...in der Hoffnung, dass diese nicht doch schon hier existieren und ich nicht richtig :grb: gesucht haben sollte ;)

Aber was solls...hier nun zuerst kurz der Hintergrund:

Ein Bekannter machte eine zweiwöchige USA Reise...als er wieder zurückkam und "natürlich" seine Submariner am Arm hatte, die mit ihm zusammen auch schon Deutschland verlassen hatte, und durch den grünen Ausgang am Flughafen Zoll gehen wollte, wurde er angehalten...

Ein netter Zollbeamter fragte ihn, was er denn für eine schöne Uhr am Arm hätte und, ob er diese in den USA gekauft hätte.

Mein Bekannter entgegnete natürlich, dass diese Uhr schon seit knapp 2 Jahren sein Eigentum wäre und er sie in Deutschland gekauft hätte...daraufhin forderte der Zollbeamte ihn auf, dass er einen Kaufnachweis sicher JETZT VOR ORT UND SOFORT vorzeigen könne.

Das konnte er leider nicht...da er aber in der Nähe von Ffm. wohnte...konnte seine Frau die Orischinal-Rechnung holen und vorzeigen...und so durfte er dann nach ca. 3 Stunden wieder einreisen...

Ich habe diese Geschichte mal zum Anlass genommen und beim Zoll nachgefragt, was denn zu beachten sei, wenn man mit einer Uhr bspw. in ein Nicht-EU Land ausreisen würde (im Urlaub bspw.) und dann bei der Einreise vom Zoll kontrolliert würde...

Ich habe folgende zwei Antworten erhalten (und hoffe, dass ich diese, da anonymisiert, hier auch zeigen darf): ...

Sehr geehrter Herr XXX, grundsätzlich müssen bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waren keine besonderen zollrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Diese Waren sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei, wenn sie im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden. Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich bei der Wiedereinreise zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329 erhältlich bei jeder Zollstelle) zu verwenden, das vor
der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine
Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch
Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Eine zollrechtliche Verpflichtung zur Anzeige der Ausfuhr im Reiseverkehr/Ausstellung des INF 3 besteht nicht. Der Nachweis der Rückwareneigenschaft kann bei der späteren Wiedereinreise auch durch andere Unterlagen (z.B. deutsche Kaufrechnung) geführt werden, sofern ein Zusammenhang Uhr /Rechnung ersichtlich ist.

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden


----------------------------------


Sehr geehrter Herr XXX, vorerst bitte ich zu entschuldigen, dass sich die Beantwortung Ihrer Anfrage etwas verzögert hat. Auf Grund des hohen Anfrageaufkommens war eine zeitnahere Bearbeitung leider nicht möglich. Waren, welche aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt und innerhalb von 3 Jahren nach der Ausfuhr eingeführt werden, sind als sogenannte Rückwaren einfuhrabgabenfrei. Nehmen Sie also die Uhr mit in Ihren Urlaub, so können Sie dieses Gerät auf Ihrer Rückreise einfuhrabgabenfrei wieder in die EG mitbringen. Bei Zweifeln, ob Sie einen auf Ihrer Rückreise mitgebrachten Gegenstand tatsächlich schon bei Ihrer Ausreise dabei hatten, kann der Zollbeamte einen Nachweis verlangen. Darum sollten Sie vor allem bei Gegenständen mit hohem Wert diesen Nachweis erbringen können. Bei teuren Gegenständen sollten Sie sich deshalb vor der Ausreise beim Zoll einen "Nämlichkeitsnachweis" ausstellen lassen. Mit diesem Nachweis können Sie bei Ihrer Rückreise belegen, dass Sie dieses (das nämliche) Gerät bereits in Ihren Urlaub mitgenommen haben und nicht erst während Ihres Urlaubs im Ausland gekauft haben. Alternativ können Sie bei Ihrer Rückreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend genau bezeichnet ist. Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen die Zollbehörde einen Nämlichkeitsnachweis ("Auskunftsblatt INF 3") nur vor Ihrer Ausreise ausstellen kann. Dazu müssen Sie auch die entsprechenden Gegenstände bei den Zollbehörden vorführen. Bei Flugreisen müssen Sie sich also um den Nämlichkeitsnachweis kümmern, bevor Sie Ihr Gepäck aufgeben. Nach der Gepäckaufgabe kann Ihnen kein Nämlichkeitsnachweis mehr ausgestellt werden.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden

...hoffe, dass diese Info vielleicht dem ein oder anderen weiterhilft :gut:

ulfale
12.05.2009, 11:02
Danke für die Info! :gut:

Aber warum hast Du 2 Schreiben bekommen?? :grb:

ehemaliges mitglied 15890
12.05.2009, 11:23
...das wüsste ich auch gerne... :grb:

ulfale
12.05.2009, 12:16
Bin ja selbst Beamter, mutmaße also, dass jemand nicht schlafen konnte :D

yeti
12.05.2009, 12:38
"....beim Zoll einen "Nämlichkeitsnachweis" ausstellen lassen.Mit diesem Nachweis können Sie bei Ihrer Rückreise belegen, dass Sie dieses (das nämliche) Gerät bereits in Ihren Urlaub mitgenommen haben und nicht erst während Ihres Urlaubs im Ausland gekauft haben."

Was für ein Geschreibe. 8o Nämlichkeitsnachweis klingt irgendwie nach Dämlichkeitsnachweis. :D :D

Trotzdem Danke für die Infos, auch wenn ich mich nicht recht damit anfreunden kann.

Reverend_O
12.05.2009, 14:33
Ich find den Begriff auch eher irreführend, aber was solls.

Wobei es in dem speziellen Fall (wenns also nur um die Uhr geht), einfacher ist, ne Rechnungskopie mitzunehmen, als den INF3 (beides ja nur ein Blatt Papier).

Anders siehts aus, wenn man seine komplette Fotoausrüstung in der LV Keep-all mitnimmt :D, dazu noch neuwertige iPods usw. Da lohnt sich vor der USA Reise der Gang zum Zoll.

Flo74
12.05.2009, 14:41
was ist, wenn du wat schönes gebrauchtes hier im SC ohne papers erwirbst, ggf. sogar noch einen nicht-LC-100 artikel und machst in timbuktu urlaub.

hilft dann eine edesstattliche erklärung eines zeugen, wie es zu dem erwerb im abreiseland kam, dass die einen damit auch wieder reinlassen :grb:

ehemaliges mitglied 15890
12.05.2009, 14:50
...ich vermute, dass nicht...

Soweit ich es verstanden habe, ist der den Zoll interessierende Punkt, ob schon einmal für den Gegenstand, also die Uhr in dem Fall, in Deutschland Steuern entrichtet wurden, oder nicht.

Wenn man also eine Uhr, auch mit LC ungleich 100, in Deutschland gekauft hat und MWSt. gezahlt hat, dann hast Du kein Problem.

Solltest Du keine Rechnung haben, auch nicht die des Vorkäufers (in der ja die MWSt. ausgewiesen sein dürfte), angenommen Du kaufst eine Uhr privat und ohne schriftlichen Kaufvertrag zwischen den privaten Vertragsparteien, dann hast Du keinen Nachweis über entrichtete Steuern...dann gibt es aus meiner Sicht Probleme!

Reverend_O
12.05.2009, 14:57
Original von Flo74
was ist, wenn du wat schönes gebrauchtes hier im SC ohne papers erwirbst, ggf. sogar noch einen nicht-LC-100 artikel und machst in timbuktu urlaub.

hilft dann eine edesstattliche erklärung eines zeugen, wie es zu dem erwerb im abreiseland kam, dass die einen damit auch wieder reinlassen :grb:

Dafür gibts eben diese ominöse Nämlichkeitssicherung. D.h., die Ware (in dem Fall die Uhr) wird anhand eindeutiger Kennzeichen als "in der Gemeinschaft befindliche" Ware identifiziert und diese werden vom Zoll bestätigt. Üblicherweise bzw. idealerweise z.B. über eine Serien-Nummer.

In deinem Fall gehst Du also mit deiner Uhr zum Zoll, führst sie vor, und kassierst neben neidvollen Blicken auch ein Papier, das Du im Zweifel bei der Wiedereinreise vorzeigen kannst.

Kostet (außer Zeit) nicht mal was...

P.S. Sollte die Nummer natürlich ausgefeilt sein, wirds schwieriger - aber so ne Uhr würde hier ja eh keiner kaufen/besitzen wollen :D :D :D

StefanS
12.05.2009, 15:04
Also Kinder ich sage es doch immer wieder!!!!

Nur eine Uhr in Deutschland kaufen mit einer dazugehörigen Rechnung :op:

Alle meine LV Artikel, Uhr, Schmuck, etc. habe ich in Deutschland gekauft und habe auch eine dazugehörige Rechnung.

Ich werde aber den Teufel tun, die ganzen Rechnungskopien bei einem Urlaub in Kopie mitzuführen.

Ich kann ja sofort nachweisen, dass alle diese mitgeführten Artikel und Wertgegenstände von mir in Deutschland mit Rechnung gekauft wurden.

Soll mich doch der Zollbeamte nachhause fahren und dort kann ich Ihm dann alle Rechnungen zeigen und ich spare mir das Taxi vom Fughafen nachhause :supercool:

Aber wenn ich einen Wertgegenstand in meinem besitz habe, der vielleicht nicht ordnungsgemäß eingeführt wurde, muss ich doch bei jeder Einreise aus einem Nicht U Staat beim Durchgang beim Zoll damit rechnen, dass ich kontrolliert werde...dann muss man halt so einen Scheiss nicht kaufen oder einfach zuhause lassen :ka:

biffbiffsen
12.05.2009, 15:07
hab jetzt einfach mal bei unserm zollamt angerufen..

der nette Mann hat sich erst mal gewundert, weshalb man für ne Uhr sowas bräuchte. das wäre, das erste mal, dass das Zollamt Heilbronn für ne Uhr eine Nämlichkeitsbescheinigung ausstellt...

für die ausführliche nämlichkeitsbescheinigung, einfach mit der uhr vorbeikommen, seriennummer muss erkenntlich sein.

ein vereinfachtes formular kann nur von den zollgrenzbeamten ausgestellt werden. aber auch hier gilt: uhr, mit ersichtlicher seriennummer (eindeutige merkmale) und dann gibts das formular.

vegasicilia
12.05.2009, 15:08
jetzt stellt sich aber noch ne Frage:

Muss ich um diesen Nämlichkeitsnachweis bei Ausreise zu erhalten nur den Gegenstand (also die Uhr) dem Zoll vorführen oder muss ich bei Vorführung beim Zoll auch noch dokumentieren, dass ich den Gegenstand in D oder der EU erworben und somit alle Steuern bereits entrichtet habe (also auch dort eine Kaufrechnung vorlegen)?

Reverend_O
12.05.2009, 15:23
Original von biffbiffsen
hab jetzt einfach mal bei unserm zollamt angerufen..

der nette Mann hat sich erst mal gewundert, weshalb man für ne Uhr sowas bräuchte. das wäre, das erste mal, dass das Zollamt Heilbronn für ne Uhr eine Nämlichkeitsbescheinigung ausstellt...

für die ausführliche nämlichkeitsbescheinigung, einfach mit der uhr vorbeikommen, seriennummer muss erkenntlich sein.

ein vereinfachtes formular kann nur von den zollgrenzbeamten ausgestellt werden. aber auch hier gilt: uhr, mit ersichtlicher seriennummer (eindeutige merkmale) und dann gibts das formular.


Original von vegasicilia

jetzt stellt sich aber noch ne Frage:

Muss ich um diesen Nämlichkeitsnachweis bei Ausreise zu erhalten nur den Gegenstand (also die Uhr) dem Zoll vorführen oder muss ich bei Vorführung beim Zoll auch noch dokumentieren, dass ich den Gegenstand in D oder der EU erworben und somit alle Steuern bereits entrichtet habe (also auch dort eine Kaufrechnung vorlegen)?


Die ausführliche Nämlichkeitsbescheinung würd ich nicht machen, das ist wirklich aufwendig, dafür gibts eben beim Ausreisezollamt am Flughafen das INF3.

Was die zweite Frage angeht, so gibts da unterschiedliche Erfahrungen: Laut Michi (und da geb ich ihm Recht) muss der Zollbeamte annehmen, dass es sich bei Vorführung innerhalb der EU auch um ordnungsgemäß erworbene Ware handelt; bzw. darf er wohl nur bei dringendem Verdacht (z.B. bei nem Laptop mit US-Tastatur) die Ausstellung verweigern.

Ich hab aber schon einmal erlebt, dass mir der Zoll das für meine Kameraausrüstung verweigert hat, mit der Begründung, dass ich ja die Rechnungen (und damit den Nachweis) nicht dabei hätte. Mein Einwand, dass ich ja, wenn ich die Rechnungen eh dabei hätte, auf den INF3 verzichten könnte, hat ihn leider auch nicht beeindruckt. Bin dann eben unverrichteter Dinge wieder abgezogen. Weitere Kommentare zum Thema Zoll (auch im Hinblick auf Percys Hinweis letzte Woche) nur per PN.

biffbiffsen
12.05.2009, 15:32
Original von vegasicilia
jetzt stellt sich aber noch ne Frage:

Muss ich um diesen Nämlichkeitsnachweis bei Ausreise zu erhalten nur den Gegenstand (also die Uhr) dem Zoll vorführen oder muss ich bei Vorführung beim Zoll auch noch dokumentieren, dass ich den Gegenstand in D oder der EU erworben und somit alle Steuern bereits entrichtet habe (also auch dort eine Kaufrechnung vorlegen)?

genau dies habe ich gefragt!

laut zollamt muss die uhr eindeutige merkmale haben, also zB seriennummer. weitere unterlagen sind nicht nötig.

ich probiers einfach mal aus...

jk737
12.05.2009, 15:35
Lasst doch mal die Kirche im Dorf. Ich denke, das ist alles richtig und mit der "Nämlichkeitsdings" hat man eine Gürtel/Hosenträger sichere Lösung. Aber ich bin schon viel geflogen und hatte noch nie Probleme.

Bei einer Uhr, etc, hebt man die Rechnung auf. Aber wenn man das weiterspinnt und die Reisetasche, die Digicam, die Keepal, die Handtasche der Freundin vorher anmeldet, wird sich auch der Zoll nicht freuen. Ich hebe doch nicht jede Rechnung von privaten Käufen auf...

Vielleicht bin ich ja leichtsinnig, aber ich denke mal, die Zöllner haben die Erfahrung, dass sie einen "normalen" Reisenden, der nicht 5 Fotosets und 3 Uhren mit hat, auch nicht quälen werden...

just my 2 cents...

biffbiffsen
12.05.2009, 15:38
da hast du wohl sicher recht.

ich bin wirklich viel unerwegs und noch nie! wurde ich jemals auf eine uhr angesprochen.

Reverend_O
12.05.2009, 15:44
Original von jk737
Lasst doch mal die Kirche im Dorf. Ich denke, das ist alles richtig und mit der "Nämlichkeitsdings" hat man eine Gürtel/Hosenträger sichere Lösung. Aber ich bin schon viel geflogen und hatte noch nie Probleme.

Bei einer Uhr, etc, hebt man die Rechnung auf. Aber wenn man das weiterspinnt und die Reisetasche, die Digicam, die Keepal, die Handtasche der Freundin vorher anmeldet, wird sich auch der Zoll nicht freuen. Ich hebe doch nicht jede Rechnung von privaten Käufen auf...

Vielleicht bin ich ja leichtsinnig, aber ich denke mal, die Zöllner haben die Erfahrung, dass sie einen "normalen" Reisenden, der nicht 5 Fotosets und 3 Uhren mit hat, auch nicht quälen werden...

just my 2 cents...

Du hast völlig Recht, in 99% der Fälle ist das alles kein Problem. Auslöser der ganzen Diskussion war ja die konkrete Geschichte des TS.

Wer also ne fail-and-safe Lösung braucht, weiß jetzt, was zu tun ist, die meisten werden sich davon eher unbeeindruckt zeigen.

Aber ich kenn auch Leute, die vor nem Wochenendtrip den Kühlschrank leeren und die Hauptsicherung rausziehen...

ibi
12.05.2009, 15:45
wie jetzt, mit der uhr am flughafen zum zoll, band abmontieren, seriennr auf nämlichkeitsbescheinung notieren und mitführen?

warum so kompliziert, ich lege mein arm um die zöllnerin und laß mich photografieren!
bei der einreise habe ich dann das photo als beweis, dass ich bei der ausreise die uhr schon hatte :gut:
its ssooo easyyy :D

GG2801
12.05.2009, 15:46
:rofl:

Reverend_O
12.05.2009, 15:49
Original von ibi
wie jetzt, mit der uhr am flughafen zum zoll, band abmontieren, seriennr auf nämlichkeitsbescheinung notieren und mitführen?

warum so kompliziert, ich lege mein arm um die zöllnerin und laß mich photografieren!
bei der einreise habe ich dann das photo als beweis, dass ich bei der ausreise die uhr schon hatte :gut:
its ssooo easyyy :D

:rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:

Ich glaub, ab sofort verlass ich die EU nur noch über Schweden oder Italien... :D :D :D

paddy
12.05.2009, 15:52
Klingt auch am stressfreisten. :D

semmi
12.05.2009, 15:52
Ich bleib in Zukunft nur noch in Bayern, nicht das mich die Zollis noch filzen wenn ich ins Ausland z.B Hessen, Hamburg oder sonstwohin reise :D

sterol
12.05.2009, 15:53
Ich bin auch ab und an in nicht-eu-länder unterwegs. auch bei
mir haben sie nach solchen dingen noch nie gefragt. ABER: sag'
niemals nie. im moment ist der zoll sehr intensiv unterwegs.
schlechtes gewissen müssen wohl die wenigsten haben aber
der aufwand mit nämlichkeitssicherung etc. ist einfach zu gross.
zur hauptreiesezeit auf einem vollen flughafen kann man es eh
vergessen.

jk737
12.05.2009, 15:54
Original von ibi
wie jetzt, mit der uhr am flughafen zum zoll, band abmontieren, seriennr auf nämlichkeitsbescheinung notieren und mitführen?

warum so kompliziert, ich lege mein arm um die zöllnerin und laß mich photografieren!
bei der einreise habe ich dann das photo als beweis, dass ich bei der ausreise die uhr schon hatte :gut:
its ssooo easyyy :D

stimmt. daran hab ich nicht gedacht. aber n'foto, dass man die muttermale sieht :D

biffbiffsen
12.05.2009, 15:59
kömmer das mal kurz weiterspinnen:

nehmen wir mal an: ich hätte ne uhr mit LC010. Nun tritt die Schweiz vielleicht nächstes Jahr der Eu bei. Nur theoretisch!!

Ist dann die Steuerschuld erloschen?

sterol
12.05.2009, 16:02
Original von biffbiffsen
kömmer das mal kurz weiterspinnen:

nehmen wir mal an: ich hätte ne uhr mit LC010. Nun tritt die Schweiz vielleicht nächstes Jahr der Eu bei. Nur theoretisch!!

Ist dann die Steuerschuld erloschen?

genau daran habe ich eben auch gedacht. ich gehe aber mal davon aus,
dass bei dem nachweis von kaufdatum ausgeht.

ehemaliges mitglied 15890
12.05.2009, 16:04
Original von StefanS
Also Kinder ich sage es doch immer wieder!!!!

Nur eine Uhr in Deutschland kaufen mit einer dazugehörigen Rechnung :op:

Alle meine LV Artikel, Uhr, Schmuck, etc. habe ich in Deutschland gekauft und habe auch eine dazugehörige Rechnung.

Ich werde aber den Teufel tun, die ganzen Rechnungskopien bei einem Urlaub in Kopie mitzuführen.

Ich kann ja sofort nachweisen, dass alle diese mitgeführten Artikel und Wertgegenstände von mir in Deutschland mit Rechnung gekauft wurden.

Soll mich doch der Zollbeamte nachhause fahren und dort kann ich Ihm dann alle Rechnungen zeigen und ich spare mir das Taxi vom Fughafen nachhause :supercool:

Aber wenn ich einen Wertgegenstand in meinem besitz habe, der vielleicht nicht ordnungsgemäß eingeführt wurde, muss ich doch bei jeder Einreise aus einem Nicht U Staat beim Durchgang beim Zoll damit rechnen, dass ich kontrolliert werde...dann muss man halt so einen Scheiss nicht kaufen oder einfach zuhause lassen :ka:

...also meinem Bekannten wurde angeboten, dass er die Uhr am Flughafen lassen könne und sie dann später wieder abholen kann (damit auch die Zollbeamten mal ne richtige Uhr tragen können :D)...nach Hause fahren die Dich leider nicht :ka:

...laut Zoll ist der, der einen Gegenstand einführen will, also wieder einreisen will (nicht was ihr denkt :supercool: ) in der Beweispflicht.

Aber ich hoffe, dass mir solch eine Kontrolle niemals blüht...sehe mich schon das Band abmontieren... :D

Flo74
12.05.2009, 16:10
Original von Reverend_O

Original von Flo74
was ist, wenn du wat schönes gebrauchtes hier im SC ohne papers erwirbst, ggf. sogar noch einen nicht-LC-100 artikel und machst in timbuktu urlaub.

hilft dann eine edesstattliche erklärung eines zeugen, wie es zu dem erwerb im abreiseland kam, dass die einen damit auch wieder reinlassen :grb:

Dafür gibts eben diese ominöse Nämlichkeitssicherung. D.h., die Ware (in dem Fall die Uhr) wird anhand eindeutiger Kennzeichen als "in der Gemeinschaft befindliche" Ware identifiziert und diese werden vom Zoll bestätigt. Üblicherweise bzw. idealerweise z.B. über eine Serien-Nummer.

In deinem Fall gehst Du also mit deiner Uhr zum Zoll, führst sie vor, und kassierst neben neidvollen Blicken auch ein Papier, das Du im Zweifel bei der Wiedereinreise vorzeigen kannst.

Kostet (außer Zeit) nicht mal was...

P.S. Sollte die Nummer natürlich ausgefeilt sein, wirds schwieriger - aber so ne Uhr würde hier ja eh keiner kaufen/besitzen wollen :D :D :D
alles klar. danke!


Original von ibi
wie jetzt, mit der uhr am flughafen zum zoll, band abmontieren, seriennr auf nämlichkeitsbescheinung notieren und mitführen?

warum so kompliziert, ich lege mein arm um die zöllnerin und laß mich photografieren!
bei der einreise habe ich dann das photo als beweis, dass ich bei der ausreise die uhr schon hatte :gut:
its ssooo easyyy :D

herrlich :verneig: :D

ehemaliges mitglied
12.05.2009, 16:11
Hallo zusammen,

habe den Thread jetzt mal quer gelesen, bin jedoch nicht wirklich schaluer als zuvor: Fliege(n) nächsten Monat nach "Malle" ... muss ich mir dann auch so ein Nämlichkeitsdings besorgen, oder ist dies aufgrund EU nicht nötig?

Ach ja, habe eine 14060M, LC 100, mit Zertifikat ohne Namenseintrag.

Reverend_O
12.05.2009, 16:22
Nö, das Ding brauchst Du (und bekommst Du auch) nicht.

Mallorca gehört zu Spanien, Du verlässt das "Gebiet der Gemeinschaft" also gar nicht...

Eine Anmerkung zur Verwirrung: Theoretisch [!!!!] könnte dich der auf dem Flughafen rumlaufende Zöllner durchaus fragen, wo Du denn die schöne Uhr her hast, und Du bist tatsächlich in der Nachweispflicht, dass Du die Uhr "ordnungsgemäß" erworben hast.
In deinem Fall sicher auszuschließen: Du kommst aus der EU (bzw. hast sie gar nicht verlassen), hast eine LC 100 Uhr, und der Zöllner müsste schon einen extrem üblen Tag haben, überhaupt auf die Idee zu kommen, das kontrollieren zu müssen, ohne jeglichen Anhaltspunkt.

Ach ja: Schönen Urlaub (ist das das Geburtstagsgeschenk für Laubine?) ;)

Waschi.1
12.05.2009, 16:25
Und das Stegwerkzeug nicht vergessen :op: auch wenn man auf die Gefahr hinausläuft es als Waffe abgenommen wird wenn es im Handgepäck ist. :D
Wer soll denn das Band abmachen wenn ich das nicht kann :grb: Der Zoll Beamte 8o Wer haftet bei Beschädigung für den Schaden :grb:

ehemaliges mitglied
12.05.2009, 16:27
Besten Dank für die Erläuterung, Oliver, jetzt hab' ich es auch verstanden.

[Off Topic]

Nö, ist der lang geplante Finca-Urlaub (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=85395&sid=&hilight=finca) ... und zudem die erste Urlaubsreise (mit Flug) für Laubine jun.! Zündende Idee für ein Geburtstagsgeschenk habe ich (noch) nicht. Meine bessere Hälfte hat nix für Rolex, Louis Vuitton, Belstaff & Co. übrig; d. h., ich muss außerhalb des Forums fündig werden. By the way: Gibt es ein Leben da draußen? :D ;)

[/Off Topic]

Mostwanted
12.05.2009, 16:44
Endlich mal ein Zollthread :jump:


:gut:

fugazi
12.05.2009, 16:53
Also ich habe eine Kopie von der Rechnung und vom Zerti auf meiner Website abgelegt. Die vom Zoll werden ja wohl einen Rechener haben! :]

GG2801
12.05.2009, 16:55
Original von Mostwanted
Endlich mal ein Zollthread :jump:


:gut:

Ja, sehr sehr geil ! :gut:

acid303
12.05.2009, 17:36
die idee mit der website ist gut! werde meine uhr aber trotzdem nicht mit ins ausland nehmen, aber zur not kann man sich kopien die den rechtmässigen eigentum (inkl. korrekter mwst) bestätigen, ja sicher auch im email-postfach ablegen. muss einen der zöllner halt kurz an den rechner lassen das er sich die dokumente anschauen kann :ka:

Moehf
12.05.2009, 17:49
oder der Zollgutmensch soll die Hausrat anrufen und nachfragen was versichert ist. 1 Anruf hat man als Verurteilter ja frei :D
Die Idee mit dem Email ist aber gut. Der Teufel ist ein Eichhörnchen, werde das mal hinterlegen, dann kann ich gleich bei Einreise fragen, ob er sehen will, dass ich alles schön in D gekauft hab...

guido711
12.05.2009, 18:06
Hallo Darren!
Kann auch nur bestätigen, für Mallorca brauchst Du de Facto nichts beachten.
Ich war selber gerade erst da, mit Deiner Ex - (Uhr) natürlich. Trage sie super gerne und fast ohne Unterbrechung. Viel Spaß Euch jedenfalls und gute Erholung auf der Insel.

Guido.

Mostwanted
12.05.2009, 18:13
Original von acid303
....werde meine uhr aber trotzdem nicht mit ins ausland nehmen...


Wäre auch nicht im Sinne des Herstellers, der LC berechtigt nur zum tragen im jeweiligen Hoheitsgebiet. Rolex vergibt Nutzungslizenzen die -leider leider - nicht weltweit gültig sind :op:





Acid, bis ein netter Kerl, aber in der Sache spinnst Du eindeutig :D :dr:

löwenzahn
12.05.2009, 18:23
Laßt halt Eure Hemdsärmel unten, wenn ihr am Zollbeamten vorbeimarschiert. Was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß und spart euch jede Menge Zeit und Ärger.

Meine Frau wurde mal in Paris CDG vom Zoll angehalten. Die schöne Halskette über dem Rollkragenpullover getragen, hatte es der französischen Zöllnerin angetan. Hatte uns eine dreiviertel Stunde und fast den Anschlußflug gekostet.

Seit diesem Erlebnis: Halskette unter den Pullover, Hemdsärmel runter. Kein Ärger mehr.

Liebe Grüße

Michael

jk737
12.05.2009, 18:26
Original von acid303
... werde meine uhr aber trotzdem nicht mit ins ausland nehmen...

warum? :grb:

hadi
12.05.2009, 21:16
Hatte vor einigen Wochen auch ein lustiges Erlebnis: Einreise aus Dubai am Flughafen München - Zollkontrolle, ich dachte mir: also doch kein Fehler die Rechnungen unserer Uhren dabei zu haben - aber der interessierte sich gar nicht für unsere Uhren, sondern für mein Kamera 8o.
Für die hatte ich natürlich nix mit, konnte dem Herren aber anscheinend glaubhaft erklären, dass die schon über 1 Jahr alt ist...

mazelmarcel
12.05.2009, 21:47
Hallo Uhrenfreunde

Ich kann die "zicken" mit dem Zoll nur bestätigen .

Flugreise im März nach USA nach der Rückkehr in Düsseldorf von einem Beamten angesprochen : Ist die Uhr echt ? Nö habe meine LV vom Strandkonzi ( hatte ich mir nur gedacht ) . Ja klar und bevor Sie Fragen , wurde in D gekauft .

Dann zeigen Sie mir doch bitte den Beleg / Zerti oder ....

Klar habe ich ja auch immer dabei . Adresse wurde notiert , musste den "Beweis" dann in den nächsten 10 Tagen pers. vorlegen .

Damit war die Sache dann erledigt !

Künftig hole ich mir vor Abreise das beschriebene Formular und lasse meine Lacoste-Treter auch eintragen . Sonst muss ich für die auch noch einen Nachweis erbringen :D

Terminator
12.05.2009, 21:55
Irgendwie bekommt der Begriff "Arbeitsbeschaffungsmassnahme" eine neue Bedeutung !!! :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

In Verbindung mit "Drangsalieren, schikanieren, etc." eine tolle Mischung !!

Willkommen bei Erich !! :rolleyes:

Gruss :D

Terminator

.......p.s.: LC 100 rules !! :gut:

Big Ben
12.05.2009, 22:00
Hast leider nicht Unrecht.

Bin gerade am abheften meines Urlaubsrechnungsleitzordners :rolleyes:

Alex

DeeperBlue
12.05.2009, 22:12
@Termi: Wie immer mitten ins Schwarze :gut:

Wenn man sich in Foto - Foren umsieht, kann man zu diesem Thema ebenfalls interessante Threads finden.
Offensichtlich ist der Zoll in der Lage, mittels Seriennummern das Ursprungsland des Equipments festzustellen ...
George Orwell wäre begeistert =(

acid303
12.05.2009, 22:14
hehe, also um mal präziser zu werden, ich will hier ja net jehova schreien auf das mich alle steinigen: aber es gibt auch ein leben ohne rolex an dem arm! ehrlich! :D

ich habs einem member ja schon per pn geschrieben, aber es gibt anlässe zu denen trage ich prinzipiell keine rolex - und das ist u.a. meist im ausland weil damit urlaub verbunden ist. und im urlaub wird gerne mal über die stränge geschlagen, darum wärs schade wenn ich dabei wegen so nem blödsinn meine uhr dabei kaputtmachen ("hardcore rlx user" kennen sicher den thread mit dem kollegen aus malle und seiner kaputten rolex als er die treppe runtergefallen ist - ok kann natürlich auch daheim passieren) oder noch schlimmer - verlieren würde.

ich habe halt keinerlei probleme auch mal keine rolex am arm zu tragen sondern einfach "nur" ne modische 150 euro zwiebel. bei mir machts halt die abwechslung aus, ich wechsle gern meine uhren durch. wenn ich abends in ne bar gehe hab ich meist auch keine rolex an. gibt immer idioten die dir auf die uhr schielen und nacher auf der strasse dafür den knüppel übern kopp hauen und dir die uhr abziehen. ist nem kumpel in berlin mal mit seiner brätling passiert, die welt ist halt schlecht :ka:

bei mir spielt auch noch ein anderer faktor eine rolle, ich habe einen wohnsitz in der eu und einen ausserhalb. uhren habe ich von beiden wohnsitzen. was soll ich dem zöllner in der eu sagen wenn er mich mit ner uhr vom wohnsitz ausserhalb der eu "erwischt" beim pendeln (oder andersrum)? ich weiss ja selber nicht wie das gehandhabt wird in diesem fall, also lass ich mich nicht auf unnötigen stress dabei ein. falls ich mal nur noch einen der beiden wohnsitze habe, führe ich die uhren von ausserhalb natürlich brav ein, was aber aufgrund einer aufenthaltsdauer von über 6 monaten am anderen wohnort mit keinen kosten (zoll + einfuhrumsatzsteuer) verbunden sein sollte, das sollte dann nur ne papierformalität sein

paddy
12.05.2009, 22:33
Ich hätte gar keinen Bock mir darüber Gedanken zu machen.

Terminator
12.05.2009, 22:43
...und ich sicherlich auch nicht !! :rolleyes: :rolleyes:...zumal ich nie ne Überseezwiebel, oder ne schwarz eingeführte CH Zwiebel tragen würde !

.....aber der Heckmeck mit Zerti raussuchen, nochmal zum Flughafen etc., könnte zu einem Wutausbruch führen............die Magenschmerzen und Bluthochdruckstörungen, mal aussen vor gelassen.... =(

Gruss :D

Terminator

karli
12.05.2009, 23:32
man muß sich abfinden das es so viele vorschriften gibt das man erst gar nicht anfängt drüber nachzudenken, sind nur statistische risiken einer freien lebensführung, zu denen allerdings auch der totale absturtz gehören kann.

ehemaliges mitglied
12.05.2009, 23:39
als wir von hamburg nach zürich geflogen sind hab ich die zöllner am flughafen auf meine daytona angesprochen, also ob ich probleme bei der wieder-einreise haben könnte..... bla bla bla

.....im zweifel hilft eine kopie des zertifikats;)

famoso_lars
13.05.2009, 06:55
also ich kann verstehen, wenn die jungs nach dem Zerti bei neueren Uhren fragen, aber Kaufrechnung? Ich könnte nur ein EU-Zerti vorlegen, mehr hab ich nicht....Uhr auf Börse gegen Bares gekauft...

Ist damit im Zweifelsfall nachgewiesen, dass die Uhr korrekt versteuert wurde?

Peter65
13.05.2009, 07:20
Original von Terminator
...und ich sicherlich auch nicht !! :rolleyes: :rolleyes:...zumal ich nie ne Überseezwiebel, oder ne schwarz eingeführte CH Zwiebel tragen würde !

.....aber der Heckmeck mit Zerti raussuchen, nochmal zum Flughafen etc., könnte zu einem Wutausbruch führen............die Magenschmerzen und Bluthochdruckstörungen, mal aussen vor gelassen.... =(

Gruss :D

Terminator

Ich denke ein Fax oder Scan via E-Mail wird reichen

PCS
13.05.2009, 07:28
Original von famoso_lars
Ist damit im Zweifelsfall nachgewiesen, dass die Uhr korrekt versteuert wurde?

Nein!! Ein Zerti nutzt im Zweifel und wenn es drauf ankommt NICHTS!!
Nur eine Rechnung, dass Du die Uhr in der EU gekauft hast. Und da ist es
dann vollkommen irrelevant, ob LC100, LC888 oder was auch immer.

Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass es reicht, das Bild der Kaufrechnung
auf dem Server liegen zu haben. Stichwort EBV. Da wäre alles möglich.

Bei meiner Karibikreise war ich 3 Stunden vor Abflug am Frankfurter Flughafen,
um für Uhr und Kameraequipment mir dieses Formular ausfüllen zu lassen.
Es war schlichtweg nicht möglich. Ich hätte aus meinem Terminal wieder
raus, in's andere Terminal, dort wieder durch die Sicherheitskontrollen, dann
dort zum Zoll gemusst, anschließend wieder zurück zu mienem Terminal,
dort schon wieder durch die Sicherheitskontrollen (USA Flug) und bis dahin
wäre der Flieger definitiv weg gewesen.

Habe hier für Kameraausrüstung und Uhren die Rechnungen liegen bzw. nehme
nur Uhren mit, Vintage wie aktuell, für die ich noch die Rechnungen habe
und falls ich bei der Einreise drauf angesprochen werde, fahre ich halt heim
und hole die Dinger. Mehr Stress ist's mir einfach nimmer wert.

Edmundo
13.05.2009, 07:34
Kann man so was nicht vorher beim Zoll regeln? Einmal vorlegen sollte doch reichen. Dann ist die Seriennummer beim Zoll hinterlegt.

Ghet so was? Vielleicht beim Zollamt in jeder großen Stadt und nicht am Flughafen?

PCS
13.05.2009, 07:42
Ich meinte damals hier gelesen zu haben, dass das mit dem INF3 Formular
nur unmittelbar vor Abreise am Flughafen ginge. Ansonsten brauchst diese
Nämlichkeitsbescheinigung.

Edmundo
13.05.2009, 07:47
Was für ein Dingen?

PCS
13.05.2009, 07:53
Thread von Anfang lesen, Elmar. Da steht alles drin. :op: ;););)

Reverend_O
13.05.2009, 08:26
Original von PCS
Ich meinte damals hier gelesen zu haben, dass das mit dem INF3 Formular
nur unmittelbar vor Abreise am Flughafen ginge. Ansonsten brauchst diese
Nämlichkeitsbescheinigung.

Theoretisch gibts das bei jeder Zollstelle (http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/ausreise/index.html), aber bei mir in Weilheim haben sie das letzte Mal geguckt wie ein Auto, als ich danach gefragt hab. Am Flughafen sind sie darauf eingerichtet.

Ein unverbindlicher Tipp (der zumindest manchmal funktioniert ;)): Z.B. bei der Kameraausrüstung eine Liste vorbereiten mit Bezeichnung und Serien-Nummer, das dem Zöllner vorlegen, der heftets an das INF3, Stempel drauf und gut ists...

Kai_Krone
13.05.2009, 11:42
Mag alles so sein, ich reise andauernd ein und aus mit Uhr am Arm und bisher hat noch nichteinmal jemand auf meinen Arm geschaut.
Denke es kommt auf den Zollbeamten an der dort steht.

biffbiffsen
13.05.2009, 11:46
Original von PCS
Ich meinte damals hier gelesen zu haben, dass das mit dem INF3 Formular
nur unmittelbar vor Abreise am Flughafen ginge. Ansonsten brauchst diese
Nämlichkeitsbescheinigung.

yepp, genau diese info habe ich auch vom zollamt bekommen!

frank363
13.05.2009, 12:22
Die Schweiz wurde ja jetzt schon zitiert, aber wirklich mal jemand von den Schweizer Freunden bei der Heimreise blöde Fragen vom hiesigen Zoll bekommen ??

Bei uns ist die MWST sowieso niedrig und ich schätze eher, die schauen mehr nach Plagiaten. Ich hab meine Zwiebel ganz neu, bin aber viel unterwegs und wüsste nicht ob ich die Rechnung oder eine Kopie mitschleifen sollte.

Frank

Muigaulwurf
13.05.2009, 13:58
Evtl reicht es ja schon, ein NATO-Band an die Uhr zu machen. Dann schaut eh keiner mehr drauf ;)

fugazi
13.05.2009, 15:12
Original von PCS

Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass es reicht, das Bild der Kaufrechnung
auf dem Server liegen zu haben. Stichwort EBV. Da wäre alles möglich.


:grb: google google google...

Epstein-Barr-Virus
EBV Erdölbevorratungsverband
Eisenbahn Bauverein Wuppertal e.G.
EBV und Pfeiffer'sches Drüsenfieber
EBV-Infizierten Zellen

:grb:

Reverend_O
13.05.2009, 15:19
Gib mal Elektronische Bildverarbeitung ein... ;)

acid303
13.05.2009, 17:34
also wenn ein zollbeamter bei so nem dokument, welches digital auf nem server oder nem postfach liegt, unterstellen will, das da mit software gemauschelt wurde - dann kann er es auch bei der kopie die man mitführt! könnte das ding ja auch fälschen und ausdrucken, wo wäre da der unterschied? glaubt man dem gedruckten mehr? :ka:

tat2art
14.05.2009, 08:51
Es kommt im Zweifelsfall einfach darauf an, dass man dem Zollbeamten glaubhaft macht, dass die Uhr echt ist und in EU gekauft wurde.
Das heisst, der Kumpel in Uniform muss aus deinen Bambi-Augen lesen können, dass du ihn nicht anflunkerst.
Freundlich sein, lächeln, genau erzählen, wann, wie und wo man die Uhr gekauft hat, dann sind die meistens zufrieden. Und wenn man dann noch sagen kann:
"Schauens, ich hab sogar die Rechnung aufm Lappi gespeichert. Soll ich schnell hochfahren?"
Dann sagen die sicher zu 99%:
"Lassens gut sein, das passt schon."
Ich bin seit 7 Jahren Profifotograf und reise ca 20-30mal pro Jahr nach D ein, immer mit ner Menge Fotoequipment und Laptop. Wenn ich mal kontrolliert werde (IMMER in MUC, NIE in FRA), dann erkläre ich ihnen, dass ich ja blöd wäre, mein Equipment im Ausland zu kaufen, wenn ich hier die Mehrwertsteuer eh ausweisen kann, dann glauben die mir auch. Hab keine Lust nen Leitz-Ordner mit allen Rechnungen mitzuführen, zumal ich selten genau weiss, welche meiner recht zahlreichen Knipsen und Objektive ich gerade einstecken habe.
Für die Rolex hab ich allerdings ne Rechnungskopie (LC 100) dabei, vor allem wegen der Echtheit. Sehe nicht wirklich wie ein "typischer" Kronenträger aus.

paddy
31.05.2009, 14:04
Original von tat2art... Sehe nicht wirklich wie ein "typischer" Kronenträger aus.

Wie sieht denn ein (nicht)typischer Kronenträger aus?

madmax1982
31.05.2009, 14:10
Original von paddy

Original von tat2art... Sehe nicht wirklich wie ein "typischer" Kronenträger aus.

Wie sieht denn ein (nicht)typischer Kronenträger aus?

:D

Ich denke da jetzt an ein bestimmtes Foto, das vor einiger Zeit durch die Presse ging, und dadurch berühmt wurde, weil die Stahl Sub vom Arm des Trägers wegretuschiert wurde. :rofl: :rofl: :rofl:

forsyth11
31.05.2009, 14:31
Für die jenigen, die gerne vorbereitet Reisen.


INF3-Formular (http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/a0_vordruckgesamtliste/0328_nachweis_rueckwareneigenschaft.pdf)

So long... ;)

hanibal49
01.06.2009, 14:55
Jetzt habe ich vergessen, was ich schreiben wollte

Gruss, Alex

Mr. Ed
01.06.2009, 22:10
Mann o Mann! Zweimal der gleiche Inhalt mit unterschiedlichem Text. Das legt die Vermutung nahe, dass hier nicht mit Standardtexten gearbeitet wird und tatsächlich jemand manuell den Text tippt.
Naja, wenn man keinen Kostendruck hat und der Steuerzahler jede Ineffizienz zahlt, dann kann man das so machen... Danke Zoll, dann weiß ich wo meine Steuern verwendet werden...

famoso_lars
04.06.2009, 21:44
Original von PCS

Original von famoso_lars
Ist damit im Zweifelsfall nachgewiesen, dass die Uhr korrekt versteuert wurde?

Nein!! Ein Zerti nutzt im Zweifel und wenn es drauf ankommt NICHTS!!
Nur eine Rechnung, dass Du die Uhr in der EU gekauft hast. Und da ist es
dann vollkommen irrelevant, ob LC100, LC888 oder was auch immer.



hmmm rein rechtlich magst Du recht haben, aber wie die Bsp. aus diesem Threat zeigen,
wurde bisher anscheinend immer alternativ nahc dem Zerti gefragt.

Wieso sollte der Zoll bei EU-LC auf den theoretischen Fall kommen, dass die UHr nicht korrekt verzollt oder versteuert wurde? das ist doch in der Summe der Fälle nur der 0,000xxxx %ige Fall?

Ich denke, mit nem EU-Zerti kann man bedenkenlos in die EU einreisen...
Weitere Meinungen?

PCS
04.06.2009, 21:56
Original von famoso_lars
Wieso sollte der Zoll bei EU-LC auf den theoretischen Fall kommen, dass die UHr nicht korrekt verzollt oder versteuert wurde? das ist doch in der Summe der Fälle nur der 0,000xxxx %ige Fall?


Ich fürchte, das ist weit häufiger der Fall als uns allen lieb sein kann. =(

Master GMT
04.06.2009, 22:04
für privaten nutzen freier verkehr innerhalb der eu
für gewerblichen nutzen fallen kosten an

famoso_lars
04.06.2009, 22:45
Original von PCS

Original von famoso_lars
Wieso sollte der Zoll bei EU-LC auf den theoretischen Fall kommen, dass die UHr nicht korrekt verzollt oder versteuert wurde? das ist doch in der Summe der Fälle nur der 0,000xxxx %ige Fall?


Ich fürchte, das ist weit häufiger der Fall als uns allen lieb sein kann. =(

tja, soweit die Theorie,... Sicherheit gibts nie

Reverend_O
05.06.2009, 09:44
Richtig. Es lässt sich sicherlich ein Fall konstruieren, bei dem dir das EU-LC nix bringt (z.B., wenn ein Scheich die Uhr bei seinem Deutschland-Trip gekauft, und sie dann in Dubai über einen Händler wieder verkauft).
Aber da gilt: Jeder Jeck (=Zöllner) ist anders... :D :D :D

famoso_lars
16.06.2009, 16:13
kurzer Nachtrag:

ich war die letzten 10 Tage in Dubai. Bei Abflug war ich am Münchener Flughafen artig zum Zoll gelaufen und hatte um INF3 für meine GMT2C ersucht.

Reaktion nach überraschten Gemurmel der beiden Beamten:

"Sowas stellen wir hier schon lange nicht mehr aus. Wenn Sie ein Zertifikat aus der EU dabei haben, ist das bei Einreise vollkommen ausreichend."

Entweder wissen dies nicht besser (mir ist klar, dass lt. Zoll-homepage das Formular in jedem Büro zu erhalten sein soll) oder es handelt sich tatsächlich um ein rein theoretisches Konstriuk, demzufolge man trotz EU-Zerti im wahren Leben eine zusätzliche Rechnung vorlegen muss. Nicht falsch verstehen, mir ist klar, dass das Zerti keine 100%ige Verzollung und Versteuerung nachweist.

Aber neben den ganzen Fällen, bei denen jemand erwischt wurde, weil er hinterzogen hat, hab ich noch nie gelesen, dass seitens Zoll nach Vorlage Zerti tatsächlich die Rechnung verlangt wurde, die dann nicht vorlag.

Oder kennt jemand einen solchen Fall?

Reverend_O
16.06.2009, 16:51
Danke für deinen Bericht, ich denke, dass in 99 % der Fälle tatsächlich die Zöllner so verhalten werden.

"Wo haben Sie denn die Uhr her?"
"Vor drei Monaten bei XXX in München gekauft."
"Können Sie das belegen?"
"Ich hab hier das Zertifikat mit LC100, also für Deutschland."
"Ahja, danke, Sie können weiter gehen".

Grundsätzlich geht es ja darum, dem Zöllner glaubhaft zu machen, dass die Uhr ordnungsgemäß verzollt bzw. schon mal ordnungsgemäß ins Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurde. Im Gegensatz zu den meisten anderen Straftatsbeständen liegt aber die Beweislast eben bei dir, Du hast also kaum eine Handhabe, wenn der Zöllner es drauf ankommen lassen will.

Denn theoretisch reicht der Nachweis, dass die Uhr mal für den deutschen/europäischen Markt produziert und dort verkauft wurde nicht aus, um zu beweisen, dass die Uhr sich auch ordnungsgemäß in der EU befindet. Wobei auch mir kein Fall dieses theoretischen Konstrukts bekannt ist.

Ich würd es mal so sehen:
Vor nem langen Wochenende auf Sylt/in New York/usw. gibts manche, die fahren ohne sich groß Gedanken zu machen einfach los, die meisten werden zu Hause alle Lichter und ausmachen und den Herd kontrollieren, die akribischen leeren den Kühlschrank und kontrollieren, ob alle Geräte vom Netz genommen sind - und 1% macht all das und dreht auch noch die Hauptsicherung raus.

Ähnlich ists mit dem Zoll: Man kanns einfach auf sich zukommen lassen, braucht sich aber nicht wundern, wenns dann lästige Fragen gibt, man kann Zerti o.ä. mitnehmen (oder z.B als Dokument im privaten Webspace platzieren) oder aber alle Papiere mitschleppen für den Fall, dass der Zöllner es ganz genau wissen will.