Reverend_O
14.05.2009, 15:49
Hallo zusammen,
ich sitz hier grad über dem Thema Flucht-und Rettungswege (deren Pläne ja nach § 55 Arbeitsstättenverordnung vom Arbeitgeber anzugeben sind) und komm nicht weiter:
Folgender Sachverhalt:
In einem neu angemieteten Teil des Gesamtobjekts (EG) wurde vor einiger Zeit ein Bereich durch eine durchgehende Wand geteilt und somit der Zugang in das Treppenhaus "verbaut". Der momentan einzige Fluchtweg (Fenster gelten nach meinen Infos nur als 2. Rettungsweg) führt durch eine nach innen zu öffnende Brandschutztür (T30) - hier endete auch nach den alten Plänen der Brandabschnitt. Frage: Ist das so zulässig, oder muss die Tür entfernt werden? Als Zusatzinformation: Die Gesamtlänge des beschriebenen Bereichs beträgt ca. 30 m - von der Brandschutztür sind es dann noch ca. 10 m in das Treppenhaus.
Wär schön, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, ich komm mit googlen nicht weiter...
Danke schon mal!
ich sitz hier grad über dem Thema Flucht-und Rettungswege (deren Pläne ja nach § 55 Arbeitsstättenverordnung vom Arbeitgeber anzugeben sind) und komm nicht weiter:
Folgender Sachverhalt:
In einem neu angemieteten Teil des Gesamtobjekts (EG) wurde vor einiger Zeit ein Bereich durch eine durchgehende Wand geteilt und somit der Zugang in das Treppenhaus "verbaut". Der momentan einzige Fluchtweg (Fenster gelten nach meinen Infos nur als 2. Rettungsweg) führt durch eine nach innen zu öffnende Brandschutztür (T30) - hier endete auch nach den alten Plänen der Brandabschnitt. Frage: Ist das so zulässig, oder muss die Tür entfernt werden? Als Zusatzinformation: Die Gesamtlänge des beschriebenen Bereichs beträgt ca. 30 m - von der Brandschutztür sind es dann noch ca. 10 m in das Treppenhaus.
Wär schön, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, ich komm mit googlen nicht weiter...
Danke schon mal!