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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : welche Angaben muss ich beim Mietvertrag machen?



preppyking
26.05.2009, 21:23
wer weiss das?

Coney
26.05.2009, 21:30
Man muss nicht einmal einen Mietvertrag machen.
Beschreibe doch bitte mal deine Situation etwas präziser - bist du Mieter oder Vermieter? Um welchen Punkt geht es konkret?
Dann wird dir hier sicher geholfen.

preppyking
26.05.2009, 21:49
Original von Coney
Man muss nicht einmal einen Mietvertrag machen.
Beschreibe doch bitte mal deine Situation etwas präziser - bist du Mieter oder Vermieter? Um welchen Punkt geht es konkret?
Dann wird dir hier sicher geholfen.

ok, bin Mieter: Makler will wissen: Schufa, Verbindlichkietn gegenüber Dritten, Höhe des Einkommens, Arbeitgeber, aktueller Vermieter, welches Arbeitsverhältnis usw...

kurvenfeger
26.05.2009, 21:53
Du musst davon sicher gar nix angeben, aber: er muss dich ja auch nicht nehmen...

Sprich: wenn es der Mietmarkt oder das Angebot es hergeben, können die erstaunlich viel verlangen...

jagdriver
27.05.2009, 09:25
Das sind die üblichen Angaben die ein Makler sehen will und
ggf. auch den Vermieter übergibt.

Gruß
Robby

blarch
27.05.2009, 10:06
Wie schon gesagt MUSS man gar keine Angaben machen.

Ob man dann die Wohnung trotzdem bekommt ist allerdings eine andere Frage.

Insoman
27.05.2009, 10:41
ein durchaus berechtigtes Anliegen eines Vermieters um herauszufinden, mit was für einem Vertragspartner er sich einlässt.

Hab ich vollstes Verständnis für

siebensieben
27.05.2009, 10:50
Grundsätzlich hat man kein Anrecht, eine bestimmte Wohnung mieten zu müssen oder dürfen. Insofern bestimmt letztlich der Vermieter das Vorgehen. Wenn Du ihm die Angaben nicht gibst, gibt er Dir die Wohnung nicht. Ganz einfach.

Interessant finde ich bei solchen Konstruktionen immer, dass ein Geschäftsverhältnis oft von beiden Seiten mit maximalem Misstrauen beginnt. Für mich wäre das, ebenfalls von beiden Seiten aus, kein guter Start.

X-E-L-O-R
27.05.2009, 11:50
Original von siebensieben
Grundsätzlich hat man kein Anrecht, eine bestimmte Wohnung mieten zu müssen oder dürfen. Insofern bestimmt letztlich der Vermieter das Vorgehen. Wenn Du ihm die Angaben nicht gibst, gibt er Dir die Wohnung nicht. Ganz einfach.

Interessant finde ich bei solchen Konstruktionen immer, dass ein Geschäftsverhältnis oft von beiden Seiten mit maximalem Misstrauen beginnt. Für mich wäre das, ebenfalls von beiden Seiten aus, kein guter Start.

Schon richtig Gerhard, aber leider geht es oft nicht mehr anders. Aus Vermietersicht. Wer einmal einen Mietnomaden erlebt hat...
Wobei man natürlich sagen muss, dass all die Angaben auch relativ sind. Die Situation des Mieters kann sich innerhalb kurzer Zeit drastisch verändern/verschlechtern (Stichwort z.B. Arbeitslosigkeit). Dagegen kann sich der Vermieter nicht absichern, auch wenn er noch so vorsichtig ist. Ein Restrisiko bleibt immer. So einen Fall hatten wir mal. Jahrelang am 1. des Monats bezahlt, dann immer schleppender, dann irgendwann gar nicht mehr.

paddy
27.05.2009, 12:01
Der Vermieter stellt ein Vermögensgut zur entgeltlichen Nutzung bereit, was er in der Regel selbst finanziert hat. Verständlich, dass er dannn belegt haben möchte, dass der Mieter auch in der Lage ist die Miete zu entrichen. Erzählen kann jemand ja viel, wenn er dann die Miete nicht bezahlt, war das schöne Vertrauen für den Eimer. Auch hier gilt: Klare Rechnung - gute Freundschaft...

Nicht umsonst sind falsche Angaben des Mieters beim Abschluß eines Mietverhältnisses EIngehungsbetrug und berechtigen den Vermieter i.d.R. zur fristlosen Kündigung.

Es ist niemandem zu empfehlen ohne mindestens die folgenden Punkte zu vermieten:

- Selbstauskunft des Mieters
- Bankauskunft der Hausbank betreffend die Anmietung
- Letzte drei Gehaltsabrechnungen, Dauer des Arbeistverhältnisses
- Volle Kaution in Höhe von drei Kaltmieten

Ausnahmefälle wie Arbeitslosigkiet halten auch diese Punkte nicht. Allerdings muss ein Mieter, so hart das klingt, dann eben ausziehen wenn er seine Miete nicht mehr bezahlen kann.

siebensieben
27.05.2009, 12:02
Frank, ebenfalls richtig, teilweise. ;) Im Übrigen gilt: Verträge sind immer nur so gut wie die Vertragspartner. Ich denke, beim Vermieten hilft nur ein einigermaßen gutes Bauchgefühl - Zahlen und Fakten verändern sich oft schneller, als die Tinte trocken ist. Man muss das Gefühl haben zusammenzupassen. Wenn ich einen blöden Mieter habe, macht er mir das Leben schwer, so oder so, und auch mit vorher eingeholten Auskünften.

Etwas anderes sind natürlich die Mietverhältnisse, bei denen Wohnungseigentümer und Mieter sich überhaupt nicht mehr begegnen. Da sichert sich natürlich auch die Hausverwaltung ab. Ob später mit Erfolg oder nicht, das bleibt meist bis zu den Streitigkeiten offen.

paddy
27.05.2009, 12:11
Ob sich Mieter und Vermieter begegnen oder nicht, Bauchgefühl ist allenfalls ein Punkt der die finanziellen Fakten und den Lebenslauf des Mieters ergänzt.

Der sympathischste Mieter wird schnell unsympathisch wenn man die ausbleibende Miete einfordern muss....

siebensieben
27.05.2009, 12:30
Nur sind die ganzen Informationen, die man vielleicht eingeholt hat, letztlich auch keine Garantie. Und zwischen Einfordern und Bekommen liegen oft Wochen, Monate, Nerven - und in den wenigsten Fällen dann auch Geld.

paddy
27.05.2009, 16:01
Und morgen könnte uns der Himmel auf den Kopf fallen ... ;)

Natürlich ist das keine Garantie, aber du sprichst von der Ausnahme, ich von der Regel.

Ich kann nur raten fachmännisch vorzugehen, oder einen Fachmann zu Rate zu ziehen.

Kaerbu
27.05.2009, 18:34
Original von preppyking
ok, bin Mieter: Makler will wissen: Schufa, Verbindlichkietn gegenüber Dritten, Höhe des Einkommens, Arbeitgeber, aktueller Vermieter, welches Arbeitsverhältnis usw...

Es gibt Fragen, die muss man nicht beantworten bzw. man darf auch die Unwahrheit sagen - z. B. Fragen aus dem Bereich der Intimsphäre.

Bei den von Dir genannten Punkten bist Du zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet oder lässt es. Falsche Angaben können hier entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Befragung dieser Punkte ist völlig ok; versetz Dich mal in die andere Seite. Ihr Mieter seit doch vorm Gesetzgeber besser gestellt als jeder Vermieter - da sichert man sich als Vermieter eben ab, so gut es geht.

preppyking
27.05.2009, 22:16
Original von Kaerbu

Original von preppyking
ok, bin Mieter: Makler will wissen: Schufa, Verbindlichkietn gegenüber Dritten, Höhe des Einkommens, Arbeitgeber, aktueller Vermieter, welches Arbeitsverhältnis usw...

Es gibt Fragen, die muss man nicht beantworten bzw. man darf auch die Unwahrheit sagen - z. B. Fragen aus dem Bereich der Intimsphäre.

Bei den von Dir genannten Punkten bist Du zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet oder lässt es. Falsche Angaben können hier entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Befragung dieser Punkte ist völlig ok; versetz Dich mal in die andere Seite. Ihr Mieter seit doch vorm Gesetzgeber besser gestellt als jeder Vermieter - da sichert man sich als Vermieter eben ab, so gut es geht.

ich wollte wissen, wo die Grenze ist zwischen intimen und berechtigten Fragen, ich habe kein Problem damit mein Einkommen zu nennen/zu belegen. ZU viel möchte ich aber auch nicht sagen.