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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kurze Frage zur gewerblichen Vermietung



Vanessa
29.05.2009, 14:45
Vielleicht weiß es einer aus dem Stegreif.....

Einen größeren Teil unseres Gebäudes haben wir an eine andere Firma vermietet. Aus meiner Bequemlichkeit heraus habe ich für 2007 die Gebäudeversicherung (ohne Mietausfall o.ä.) also nur die umlagefähigen Kosten halbiert und in Rechnung gestellt. Abrechnung wurde anerkannt und bezahlt.

Für 2008 habe ich pauschal das gleiche gemacht und sogar den gleichen Vorjahresbetrag genommen aus Faulheit- da kriege ich von meinem Mieter ein süffisantes Mail, daß dies wohl mit den Grundrechenarten zu lösen sei......- gleichzeitig fordert er für 2007 ein paar Kröten zurück.

Ehrgeiz geweckt: Nachgeschaut und festgestellt, daß er für 2008 mehr zu bezahlen hätte - direkt berechnet...
Für 2007 hätte er nicht nur nix mehr zu erwarten, sondern auch noch knapp 200 Euro nachzuzahlen- habe ich dann auch berechnet.

Ergebnis: Die Nebenkostenabrechnung i.H. von Euro 5K ist nach knapp 4 Monaten immer noch nicht beglichen, da
1. Die Daten der Abbuchungen für Wasser/Kanal/Grundsteuern nicht eingetragen wären- stehen jedoch auf den Belegen, die in Kopie geliefert wurden.

2. Die Nachforderung für 2007 nicht statthaft wäre. 8o

Kann das sein?

Danke für input..... :verneig:

paddy
29.05.2009, 14:52
Die Abrechnung für 2007 ist tatsächlich futsch, du hast nach Abrechnungsdatum (das auch unterjährig liegen kann) zwölf Monate Zeit abzurechnen, danach muss der Mieter die NK-Abrechnung nicht mehr anerkennen.

Für 2008 hat er aber wohl zu zahlen, was du abrechnen darfst hängt im Wesentlichen von den mietvertraglichen Regelungen im Bezug auf die Nebenkosten ab.

Einzelbelege wie Grundsteuer, Heizkosen, Wasser etc. sollten der Nebekostenabrechnung immer als Kopie beigefügt werden. Das kannst du für 2008 aber auch noch korrigieren.

Mawal
29.05.2009, 14:53
2007 ist durch...du hast einmal abgerechnet..das wars...Nachforern kannst du nur unter ganz bestimten - hier nicht vorliegenden Bedingungen...


2008: die Abrechnung muss nich nur sachlich richtig sondern logisch aufgebaut und transparent sein, falls nicht, muss dein Mieter sie nicht anerlennen...

das ist jetz mal so ein paragraphenfreier Schnellschuss aus der Praxis....

Vanessa
29.05.2009, 14:56
Aha, Danke, Paddy....der 8o Smilie war auch nur dafür gedacht, daß er im Brustton der Überzeugung ein paar Kröten zurückfordert für 2007, mir aber dann sagt, daß ich eine Nachforderung vergessen könne....Chuzpe.

Wie sieht es denn mit dem Datum in der (Exel) Aufstellung aus? Klingt mir ziemlich an den Haaren herbeigezogen, um nicht so schnell zahlen zu müssen.

Edit: Alle Einzelbelege von Öl bis zum Kaminkehrer wurden in Kopie natürlich beigefügt, das ist mir klar, da sonst nicht prüfbar. Die Summenermittlung anhand der Belege erfolgte dann über eine Exel-Tabelle, die nur rechnet und seine Vorauszahlungen einbezieht. Er bemängelt in der Exel-Tabelle die fehlenden Datumsangaben?????? Diese sind aber auf den Einzelbelegen durchaus ersichtlich.

paddy
29.05.2009, 15:17
Ist leider so, der Mieter kann innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Nebenkostenabrechung rügen.

Seinerseits das fehlende Datum in der Exceltabelle zu reklamieren ist ein Witz, da es ja aus den Einzelbelegen ersichtlich ist.