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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkehrsrechtliche Frage



Donluigi
23.06.2009, 17:46
Heute flattert mir ein Zeugenfragebogen ins Haus. Angeblich soll ein Auto mit meinem Kennzeichen neulich den Seitenstreifen genutzt haben zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens. Zeugenaussage irgendeines PK ist der einzige Beweis. Sie wollen von mir wissen, wer gefahren ist. Rausgewunken haben sie mich nicht, Fotos gibts auch keine.

Auto ist meins, ich war auf der Strecke unterwegs - aber ich hab sicher keinen Standstreifen genutzt. Warum auch? Dienstag abend um 10 ist die Autobahn leer.

Wie geh ich nun damit um? Und was kann mir passieren?

madmax1982
23.06.2009, 18:08
Im Netz hab ich mal 2 Sachen dazu gefunden:

Wer den Seitenstreifen benutzt, um schneller vorwärts zu kommen, erhält eine Geldbuße von 50 Euro und 2 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Wer jedoch beim Wechsel zurück auf den Fahrstreifen zusätzlich andere gefährdet, erhält neben 2 Punkten ein Bußgeld von 60 Euro bzw. 75 Euro bei einem Unfall.
Versicherungsrechtlich kann das Rechtsüberholen - je nach konkreter Verkehrssituation - durchaus als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, so dass der Versicherungsschutz in der Vollkaskoversicherung entfallen kann. Schäden am eigenen Fahrzeug sind dann selbst zu tragen.


Gefährdung des Straßenverkehrs
315 c Wer im Straßenverkehr
Nr. 2 grob verkehrswidrig und rücksichtslos
b.) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Frage; was ist ein PK?
Wenn die Aussage von einem anderen Autofahrer, der sich zur gleichen Zeit auf der Autobahn bewegt hat stammt, solltest du nur zu Protokoll geben, dass du dich zu jeder Zeit an die Verkehrsregeln gehalten hast und nicht rechtswidrig überholt hast. Ohne weitere Details. Im gleichen Zug solltest du auch Anzeige gegen den Typ wegen Verleumdung oder falscher Anschuldigungen erstatten.
So hab ich das bisher immer in ähnlichen Fällen gehandhabt und die Sachen sind in immer im Sand verlaufen, weil Aussage gegen Aussage stand.
Anwalt nur dann hinzuziehen, wenn sich andeutet, dass die Polizei dich auf dem Kiecker hat. Findet man immer schnell raus, wenn man sich persönlich meldet und fragt, was da überhaupt losgewesen sein soll.

NicoH
23.06.2009, 18:12
PK ist Polizeikomissar :D Da ist nicht Aussage gegen Aussage.

Don: Zeugenfragebogen? :grb: Vielleicht ein Anhörungsbogen?

Rechtsschutzversicherung?

Donluigi
23.06.2009, 18:18
Ja, Zeugenfragebogen :ka:

Das Problem ist: ich war nie auf dem Seitenstreifen. Was soll ich da? Eingeschlafen bin ich auch nicht. Und wieso hat mich der Komiker nicht gleich rausgewunken?

NicoH
23.06.2009, 18:28
Das findet man am besten raus, wenn man Akteneinsicht in die polizeiliche Akte nimmt. Und das kann nur ein Anwalt - zumindest hier, evtl. ist das in RP anders.

Und wenn Du rechtsschutzversichert bist, hat auch der Anwalt etwas davon. Ansonsten lohnt sich das Streiten wohl nicht.

Wenn Du nicht antwortest, wird (höchstwahrscheinlich) ein Bußgeldbescheid gegen Dich ergehen. Und wenn Du antwortest, wahrscheinlich auch (schließlich hat Dich der Komiker ja gesehen). Aber gut, dass Deine Frau auf dem Beifahrersitz war, die hat ja auch gesehen, dass Du ordentlich gefahren und nicht eingeschlafen bist.

Coney
23.06.2009, 18:28
Original von Donluigi
Und wieso hat mich der Komiker nicht gleich rausgewunken?

Vielleicht war er allein und/oder privat unterwegs?
War es eines deiner außergewöhnlichen Autos oder könnte es sein, dass der Herr PK gesehen hat, wie ihn z.B. jemand in einem silbernen Audi rechts überholt hat, später hat er deinen silbernen Audi gesehen und sich gedacht, du wärst es gewesen.

Donluigi
23.06.2009, 18:33
War auch meine Idee. Ich hab jetzt mal angefragt, was für ein Auto er denn zu sehen gemeint hat.

Würde das helfen, wenn meine Frau neben mir saß? Die saß nämlich neben mir. Ich kann grad irgendwie keine Punkte gebrauchen :D

madmax1982
23.06.2009, 18:37
Original von NicoH
PK ist Polizeikomissar :D Da ist nicht Aussage gegen Aussage.


Hatte gehofft, dass PK nix mit Polizei zu tun hatte. :D
Vielleicht war der Polizist nicht im Dienst und hat dich deshalb nicht rausgewunken?
Geh auf jeden Fall zu nem Anwalt, der sich mit Verkehrsrecht auskennt. Wenn du ne Adresse brauchst, die Verwandschaft hatte ein ähnliches Problem. :D
Wäre in oder bei Landau.

Passion
23.06.2009, 18:45
Kuriose Geschichte.

ehemaliges mitglied
23.06.2009, 18:49
Original von NicoH
Das findet man am besten raus, wenn man Akteneinsicht in die polizeiliche Akte nimmt. Und das kann nur ein Anwalt - zumindest hier, evtl. ist das in RP anders.



Akteneinsicht funzt solange nicht, wie man nur Zeugenstatus hat. geht erst, wenn man zum Beschuldigten (im Owi-Verfahren: Betroffenen) gemacht wird.

Ich würde auf den Käse erst mal gar nicht antworten und dafür abwarten, was passiert. Und ich muss es wissen...... :D ;)

Donluigi
23.06.2009, 18:52
Hätte ich jetzt auch so gespielt. Daraus kann mir also kein Nachteil entstehen?

NicoH
23.06.2009, 18:55
Danke Tom.

Nein, kein Nachteil, Don. Wäre ja noch schöner, wenn man jetzt schon reagieren müsste, wenn die Polizei mit einem sprechen will :rofl:

Donluigi
23.06.2009, 18:57
Du wirst lachen, meine Steuerberaterin meinte heute, daß ich Zwangsgeldandrohungen des FA eigentlich nicht ernst nehmen müßte. :D

ehemaliges mitglied
23.06.2009, 18:59
Original von Donluigi
Hätte ich jetzt auch so gespielt. Daraus kann mir also kein Nachteil entstehen?

Außerdem: die können doch gar nicht beweisen, dass du einen Zeugenanhörungsbogen erhalten hast...... aber wieso eigentlich Zeuge ? Das Auto ist auf dich angemeldet ?

Donluigi
23.06.2009, 18:59
Ja, es ist auf mich angemeldet. Die Herrschaften konnten keinen Fahrer zuordnen und befragen nun mich als Halter.

Beweisen können sie es schon, ich hab ja per Mail angefragt, um was für ein Auto es sich handeln soll.

niksnutz
24.06.2009, 07:29
hast du keine zeugen die bezeugen können das du zum zeitpunkt ganz wo anders warst...denn wenn es nicht sein kann das du den seitenstreifen benutzt hast, kann es ja auch sein das du nicht da warst :grb:...es sei denn er hatt ein foto mit dem handy gemacht :rolleyes:

siebensieben
24.06.2009, 08:07
Wenn Du tatsächlich nicht auf dem Seitenstreifen warst, würde ich das so in den Fragebogen eintragen und hinzufügen, dass das gegebenenfalls mit einer eidesstattlichen Erklärung bekräftigt werden könne. Dann steht Eid gegen Beamtenaussage, und oob er seine Version eidesstattlich versichert, muss man abwarten.

Insofern ist die Frage auch nicht verkehrsrechtlich, sondern eher verfahrensrechtlich.

leonifelix
24.06.2009, 08:26
Original von Donluigi
Du wirst lachen, meine Steuerberaterin meinte heute, daß ich Zwangsgeldandrohungen des FA eigentlich nicht ernst nehmen müßte. :D

Wenn du die Erklärung abgibst dann nicht. Auf jeden Fall nicht zahlen. :D

Donluigi
24.06.2009, 10:26
Sagte sie auch :D Leichte Übung :gut: