PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fake Ärger; Bitte um Rat



AndreasL
23.06.2009, 20:27
Habe letzlich ein folded 7836 in der Bucht (war als 100% original mit schlechten Fotos angeboten) gekauft und wurde davon überzeugt das es ein Fake ist.

Verkäufer hält es für echt und will es nicht zurücknehmen.

Über Ebay versucht den Konflikt zu lösen; keine Reaktion. Also an Ebay gemeldet und negativ bewertet. Und nun?

Lohnt die Mühe eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen? Bekommt der Verkäufer das mit?

Oder lieber gleich zum RA? Ohne RS-Versicherung, aber der Meinung im Recht zu sein. Habe einen befreundeten RA gefragt; aber das ist leider nicht sein Metier.

Damit Ihr Euch ein Bild machen könnt:

http://i44.tinypic.com/35aps2o.jpg

Mostwanted
23.06.2009, 20:46
Natürlich bekommt er es mit wenn eine Strafanzeige gestellt wird, spätestens wenn sein RA Akteneinsicht hat weiss er auch von wem. Mein Tip: Vergiss es. Du kannst nichts beweisen, am Ende sagt er "..das war ein anderes Band.." und die Justiz kümmert sich sowieso einen Dreck um so Sachen.

Maxiiking
23.06.2009, 20:53
fight for your right....

miboroco
23.06.2009, 20:55
yESSS

Mostwanted
23.06.2009, 20:56
Erklärt auch mal wie ;)

AndreasL
23.06.2009, 20:57
Er hat das Band sehr gut beschrieben; insofern kaum Verwechslungsgefahr. :D

"In das Band ist die Nr. 7836 eingestanzt (s. Foto) ... In der Schließe steht noch folgende Nr. eingestanzt: 62523H18, an beiden Seiten des Bandanstoßes: 58"

Donluigi
23.06.2009, 20:59
Wenn man gegen solche Typen nix macht, machen sie immer weiter. :op:

Mostwanted
23.06.2009, 20:59
Original von AndreasL
Er hat das Band sehr gut beschrieben; insofern kaum Verwechslungsgefahr. :D

"In das Band ist die Nr. 7836 eingestanzt (s. Foto) ... In der Schließe steht noch folgende Nr. eingestanzt: 62523H18, an beiden Seiten des Bandanstoßes: 58"


Aja, dann feuer frei :gut:

neo507
23.06.2009, 21:00
was hats den gekostet :grb:

wenn mehr als 400 euro würde ich klagen...


gruß

jürgen

AndreasL
23.06.2009, 21:03
War etwas drunter; aber trotzdem eine Menge Geld.

ehemaliges mitglied
23.06.2009, 21:04
Original von AndreasL
Er hat das Band sehr gut beschrieben; insofern kaum Verwechslungsgefahr. :D

"In das Band ist die Nr. 7836 eingestanzt (s. Foto) ... In der Schließe steht noch folgende Nr. eingestanzt: 62523H18, an beiden Seiten des Bandanstoßes: 58"

Und? Diese Zahlen stehen doch in einem echten Band und Anstoß auch drin?

AndreasL
23.06.2009, 21:19
:gut: Geht es nur darum zu beweisen, dass er es verkauft hat?

ehemaliges mitglied
23.06.2009, 22:10
Hm, aber der wird sicher behaupten das Du es getauscht hast. Eindeutige Merkmale auf SEINEN Fotos und DEINEM Original wären hilfreich. :grb:

Mostwanted
23.06.2009, 22:35
Original von Toppits

Original von AndreasL
Er hat das Band sehr gut beschrieben; insofern kaum Verwechslungsgefahr. :D

"In das Band ist die Nr. 7836 eingestanzt (s. Foto) ... In der Schließe steht noch folgende Nr. eingestanzt: 62523H18, an beiden Seiten des Bandanstoßes: 58"

Und? Diese Zahlen stehen doch in einem echten Band und Anstoß auch drin?


:grb: Dann kann man nicht mehr beweisen welches Band es war, schöner Mist.

Vanessa
23.06.2009, 22:59
Erstmal Rüffel: Keine RS-Versicherung ist dämlich.
zum zweiten: Mach ihn ein- viele geben schon nach dem ersten Brief vom RA auf.- vor allem, wenn sie keine RS-Versicherung haben :D

Donluigi
23.06.2009, 23:00
Als ob irgendeine RS-Versicherung das Ding übernehmen würde :grb:

R.O. Lex
24.06.2009, 00:07
Original von Toppits

Original von AndreasL
Er hat das Band sehr gut beschrieben; insofern kaum Verwechslungsgefahr. :D

"In das Band ist die Nr. 7836 eingestanzt (s. Foto) ... In der Schließe steht noch folgende Nr. eingestanzt: 62523H18, an beiden Seiten des Bandanstoßes: 58"

Und? Diese Zahlen stehen doch in einem echten Band und Anstoß auch drin?

Bei den Bandanstößen bin ich nicht sicher, die Nummer könnte aber passen (was nicht heißen soll, daß sie original sind), eine Schließe mit dieser Nummer (selbst wenn original) gehört allerdings nicht an dieses Band. Sie gehört an ein "non-folded" Jubiléband in SS/GG, also für Ref 16013 oder 16233. Für ein Oysterband müßte die Referenz in der Schließe wohl mit "7" beginnen.


Original von Vanessa
Erstmal Rüffel: Keine RS-Versicherung ist dämlich.
zum zweiten: Mach ihn ein- viele geben schon nach dem ersten Brief vom RA auf.- vor allem, wenn sie keine RS-Versicherung haben :D

Selbst ohne RS bezahlt Andreas zunächst einmal den Brief des Anwalts (bei dem Streitwert würde ich die Gebühr auf 150 Euro schätzen), er wirft also dem schlechten Geld noch gutes hinterher. Und selbst wenn der VK kalte Füße bekommt, muß sich Andreas die Gebühren auch noch zurückholen. Wenn beim VK überhaupt etwas zu holen ist.

Etwas billiger, aber auch mit Aufwand und Ärger verbunden: Dem VK eine Frist zur Rückerstattung des Kaufpreises setzen (Einschreiben Rückschein), gerichtlichen Zahlungsbefehl erwirken, nach Fristablauf hat man einen vollstreckbaren Titel und kann den Gerichtsvollzieher schicken. Wenn, ja wenn beim VK etwas zu holen ist.


Original von Donluigi
Als ob irgendeine RS-Versicherung das Ding übernehmen würde :grb:

Wohl wahr!

Meine Empfehlung: Den Kauf unter "Erfahrungen" verbuchen und möglichst schnell vergessen. Ein Rechtsstreit dauert ewig und hat wenig Aussicht auf Erfolg und der Ärger steht nicht dafür. Oder eben Russisch-Inkasso. ;)

Vanessa
24.06.2009, 00:12
Allen vernünftigen Argumenten zum Trotz: Ich würde es tun! :D

ehemaliges mitglied
24.06.2009, 00:22
Bei dem Streitwert lohnt es sich nicht einen Anwalt zu engagieren. Wuerde ich unter "Erfahrung" ablegen und mir ein gutes Band besorgen. Wir kommen alle mal dran mit Fakes...

AndreasL
24.06.2009, 06:38
Original von Vanessa
Erstmal Rüffel: Keine RS-Versicherung ist dämlich.
zum zweiten: Mach ihn ein- viele geben schon nach dem ersten Brief vom RA auf.- vor allem, wenn sie keine RS-Versicherung haben :D

Zum ersten: Bin doch ein friedvoller Bürger ;)

Tendiere aber auch dazu es nicht auf sich beruhen zu lassen, da ich mich im Recht sehe. Deshalb wenigstens Strafanzeige und/oder Schreiben RA (dies sollte mein Freund machen, der aber leider keine Ahnung davon hat :motz:).

@ Miquel: Wie bewirkt man einen gerichtlichen Zahlungsbefehl?

DaytonFan
24.06.2009, 07:07
Original von Donluigi
Als ob irgendeine RS-Versicherung das Ding übernehmen würde :grb:

tun sie sehr wohl :op:

in den meisten neuersten Bedingungen sind auch Internetgeschäfte mitversichert

Mostwanted
24.06.2009, 07:09
Der gerichtliche Zahlungsbefehl ist ein "Mahnbescheid", einfach und günstig. Aber ein Anwalt wird ja wohl einen Brief bzgl. Wandlung schreiben können? :grb:

Kaerbu
24.06.2009, 08:50
Ist es denn ein Fake oder vermutest Du es nur, da es so abgegammelt ist?

Bevor Dir Rolex das nicht bestätigt, würde ich nicht weiter aktiv.

subby
24.06.2009, 09:24
es ist dein Geld, also verklag den Verkäufer !

paddy
24.06.2009, 09:30
Ich würde auch an dem Thema dranbleiben, die meisten dieser Vögel treiben ihr Spiel doch nur, weil sie noch nie damit auf die Schnauze gefallen sind....

Tuxi
24.06.2009, 09:39
Original von DaytonFan

Original von Donluigi
Als ob irgendeine RS-Versicherung das Ding übernehmen würde :grb:

tun sie sehr wohl :op:

in den meisten neuersten Bedingungen sind auch Internetgeschäfte mitversichert

das hat nichts mit Internet zu tun. Das ist stinknormaler Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrcht im privaten Bereich. Also keine Thema.

um mal zu sagen was Internet-RS heisst: RS ist im Geltungsbereich beschränkt. (Europa, Mittelmeeranliegerstaaten, Madeira, kanar. Inseln). Wenn nun dieser Verkäufer zB. aus den USA stammt und dort gerichtsstand wäre, wäre es nicht versichert. Dann greift der sogenannte Internet-RS. Allerdings mit wesentlich geringeren Deckungssummen.

steboe
24.06.2009, 09:47
...ich würde mit allen Mitteln vorgehen... :supercool:

AndreasL
24.06.2009, 12:20
Tendiere auch dazu Recht zu bekommen.

Was sagen denn unsere Juristen hier?

NicoH
24.06.2009, 13:53
Na, wenn das Band ein Fake ist, bist Du grundsätzlich im Recht.

Würde ich den Verkäufer vertreten, würde ich Dich aber auch erst einmal darum bitten, nachzuweisen, dass das Fake-Band auch das Band ist, dass der Verkäufer verkauft und verschickt hat. Wer weiß, ob Du es nicht ausgetauscht hast?

Was hast Du denn für einen Eindruck vom Verkäufer: Glaubst Du, dass das nach etwas Streiten noch gut wird, oder meinst Du, er würde eher seine Familie verraten als das Band zurückzunehmen?

AndreasL
24.06.2009, 14:01
VK ist sehr einsilbig und nicht einsichtig; gibt keine E-Mail Adresse raus und meldet sich telefonisch nicht. Hat vermutlich gerade noch ein anderes Thema offen. Vielleicht bessert er sich dann.

Edit: Kann sein Bewertungsprofil per PN bekannt geben.

mactuch
24.06.2009, 17:53
ärgerlich ist so was immer, keine frage. noch mehr ärgerst du dich, wenn du jetzt anfängst, einen aufwand zu betreiben, der mit weiterem geld, nerven, zeit und geopferten emotionen verbunden ist. am ende bist du nicht nur den bereits in den sand gesetzten betrag los sondern alles weitere oben aufgezählte noch dazu. das kannst du jetzt noch vermeiden.

wenn dich der vk wirklcih besch... wollte, dann hast du kaum eine chance, da noch was für dich rauszuholen. hab selber die erfahrung gemacht, bin über anwalt zum gericht, am ende war außer spesen nichts gewesen. beweislast ist bei dir. also überleg dir schon mal, wie du "beweisen" willst, dass das auch wirklich das band ist, was du von dem typen hast, dass es auch die schließe ist, die du von dem erhalten hast, das die zahl auf der schließe wirklich einmalig ist und nicht als vorlage für x fakes gedient hat, dass du selber nicht den keller voller alter gefälschter bänder und schließen hast und nun deinerseits versuchst, den anderen abzuziehen, usw, usw.

am ende bist du lediglich um nochmals teuer bezahlte weitere erfahrungen reicher...

madmax1982
24.06.2009, 18:44
In jedem Fall Strafanzeige erstatten. Macht immer Eindruck, wenn der Trachtenverein Grün Weiß an der Tür klingelt und kostet nur Zeit für den Besuch der nächsten Niederlassung.
Beweisen, dass das Band tatsächlich durch seine Hände gegangen ist? :grb:
Nicht so einfach, aber ich geh mal davon aus, dass er das Band in Händen hielt, als er es in die Verpackung zum Versenden gesteckt hat. :bgdev:
Ich kann mich täuschen, aber ich glaube, die Polizei muss in dem Fall auch die vorhandenen Beweise sichern.

orange
24.06.2009, 18:51
Original von madmax1982

Nicht so einfach, aber ich geh mal davon aus, dass er das Band in Händen hielt, als er es in die Verpackung zum Versenden gesteckt hat. :bgdev:
Ich kann mich täuschen, aber ich glaube, die Polizei muss in dem Fall auch die vorhandenen Beweise sichern.

LOL...stimmt. fingerabdrücke müssten drauf sein..... hoffentlich ist andreas keine poliertuchmuschi...:D

AndreasL
24.06.2009, 20:30
Danke schon einmal :gut:

Habe keine Lust es auf sich beruhen zu lassen und werde wohl Strafanzeige stellen. Setze mich heute noch einmal mit meinem Freund dem RA in Verbindung und überlege, was er machen kann.

SoccaRoo13
25.06.2009, 17:17
ich würde mir vorab auch mal den rat eines fachanwaltes einholen. der kann dir zumindest auskunft über mögliche maßnahmen und erfolgsausichten sowie zu erwartende kosten geben. danach kannst du dann immer noch entscheiden. :op:
wäre schön, wenn es dir gelingt, die sache positiv zuende zu bringen. drücke dir feste die daumen :gut:

R.O. Lex
26.06.2009, 00:32
Original von AndreasL
Setze mich heute noch einmal mit meinem Freund dem RA in Verbindung und überlege, was er machen kann.

Was für eine Pappnase ist das denn? Es solltest nicht Du überlegen, was er machen kann. Er sollte überlegen, was Du machen kannst. Wenn er das halbwegs hinbekommt, dann erzählt er Dir, was hier alles schon geschrieben wurde. Und wenn er sich sonst nicht nur von Einsprüchen gegen Parktickets ernährt, dann wird er Dir raten, es bleiben zu lassen.