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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ebay und ahnungslose .......



hugo
08.07.2009, 14:03
gerade folgende mail von ebay erhalten :motz:

MC019 eBay-Angebot gelöscht: Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzender Artikel (312159079)

Guten Tag xxxxxxxx

Sie haben bei eBay folgendes Angebot eingestellt:

170354909093 - Datejust Ref.16234 in Stahl/Weissgold

Ihre eBay-Gebühren für dieses Angebot wurden Ihrem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Alle Bieter für dieses Angebot wurden von der Streichung informiert





mein besonderer dank an denjenigen welcher die uhr als "angebliches Fake" gemeldet hat. :motz: :motz: :motz: :motz:

Mostwanted
08.07.2009, 14:08
Wer sagt das es als Fake gemeldet wurde? :grb:

maut
08.07.2009, 14:09
na ja, das ist wohl der häufigste grund dafür dass bei ebay derlei artikel rausfliegen...

Mostwanted
08.07.2009, 14:13
Die verlassen sich also auf Mails irgendwelcher Personen? Kompetentes Geschäftsmodell. Ebay halt.. :gut:

hugo
08.07.2009, 14:13
Original von Mostwanted
Wer sagt das es als Fake gemeldet wurde? :grb:


ibä

Donluigi
08.07.2009, 14:14
Die werden sich bestimmt an irgendeiner Formulierung etc. gestört haben. Wenn die aufgrund einer Meldung gleich schließen würden, würde keine Rolex-Auktion mehr auslaufen :ka:

volvic
08.07.2009, 14:24
Hugo, den Driss hatte ich letztens auch. :motz: Ätzend =(

Machste nix, Mund abwischen und wieder reinwerfen :D

ehemaliges mitglied
08.07.2009, 15:06
@ Hugo & Markus

warum zieht Ihr denn ebay dem SC vor? No Offense ... 'nur' Interesse.

Nikolaus B.
08.07.2009, 15:13
Original von Mostwanted
Die verlassen sich also auf Mails irgendwelcher Personen? Kompetentes Geschäftsmodell. Ebay halt.. :gut:

Nur mal so als Frage. Fast in jedem Thread, in dem die Echtheit irgendwelcher Bucht-Angebote diskutiert wird, gibt es Beiträge a la "Habe ich gerade an ibe gemeldet!".

Sag mir doch mal genau, WO da der Unterschied ist - außer, daß es jetzt mal jemanden aus dem Forum getroffen hat.

(Was mir für Hugo leid tut, nur daß wir uns nicht falsch verstehen. Mir tun aber auch andere Anbieter leid, deren Angebot schon längst "gemeldet" wurde, wenn die Diskussion ob oder ob nicht hier noch in vollem Gange ist.)


edit: viele Ediths heute unterwegs, sch*** neue Tastatur :embarassed:

Mostwanted
08.07.2009, 15:18
Das es sich bei den reklamierten Auktionen um Fakes (optisch erkennbar) handelte, oder Bilder geklaut wurden (Auch nachweisbar). Ich gehe davon aus das bei Ebay ein Mitarbeiter dafür verantwortlich ist, der sich auskennt.

hugo
08.07.2009, 15:18
Original von Laubi
@ Hugo & Markus

warum zieht Ihr denn ebay dem SC vor? No Offense ... 'nur' Interesse.

gehirn einschalten,in den sc schauen,nachdenken und dann wenn man sich 100%ig sicher ist eine antwort abgeben :D :gut:

ansonsten einfach mal die finger von der tastatur lassen :op: :D :D :D

meine uhren sind schon seit wochen im sc !!

ibä kommt immer erst später an die reihe :gut:

ehemaliges mitglied
08.07.2009, 15:28
Da hat Tobias mal total recht, mir ist sowas auch schon passiert, und das liegt an irgendeiner Formulierung, z.B. wenn man sagt Submariner 5512 5513, und es ist eine 5513, dann streichen die das Angebot. Ging mir zumindest so, wobei ich ohne Ende Auktionen sehe, die ibaeh nicht schliesst... aber so ist das Leben, "ungerecht"....


Originally posted by Donluigi
Die werden sich bestimmt an irgendeiner Formulierung etc. gestört haben. Wenn die aufgrund einer Meldung gleich schließen würden, würde keine Rolex-Auktion mehr auslaufen :ka:

PCS
08.07.2009, 15:32
Original von hugo
meine uhren sind schon seit wochen im sc !!

ibä kommt immer erst später an die reihe :gut:

:verneig: :gut:

ehemaliges mitglied
08.07.2009, 15:32
Original von hugo
[...] meine uhren sind schon seit wochen im sc !!

ibä kommt immer erst später an die reihe :gut:
Danke für die Antwort.
BTW: Hätte mir auch ohne den Part mit "Gehirn einschalten" und/oder "Finger von der Tastatur lassen" als Antwort gereicht.

hugo
08.07.2009, 15:37
und wieder einer der keine smilies sieht und deren bedeutung kennt :D :D :D

sorry :dr:

PCS
08.07.2009, 15:40
Hugo, bei Laubi musst Du die Smilies verlinken (http://www.r-l-x.de/wbb2/images//smilies/a035.gif) damit er sie sieht (http://www.r-l-x.de/wbb2/images//smilies/eek.gif).


:D

ibi
08.07.2009, 15:45
klammer auf, klammer zu fehlt noch :op: :D

volvic
08.07.2009, 15:50
Original von Laubi
@ Hugo & Markus

warum zieht Ihr denn ebay dem SC vor? No Offense ... 'nur' Interesse.

Meister Laubi,

zwei waren im SC, eine ist verkauft... die andere ist noch da :D

Was war jetzt deine Frage :D

ehemaliges mitglied
08.07.2009, 16:20
Herzlichen Dank, die Herren hugo & volvic! :gut: :verneig:

Percy,
für die nächste Mobilfunk und/oder iPhone-Beratung bitte keine PN schicken, sondern 0900-MEACULPA wählen. :D ;)

So, hoffe, da waren jetzt meinerseits genügend Smilies dabie.

Hab' Euch alle lieb.

volvic
08.07.2009, 16:45
Passt schon :gut: =)

MacLeon
08.07.2009, 17:11
Wenn Du nach gängiger Rechtsprechung für den Fakekram, den andere auf Deiner Plattform anbieten, haften müsstest, würdest auch lieber einen Artikel mehr als einen weniger rausschmeißen.

uhrenmaho
08.07.2009, 17:39
Hugo, habe ich nicht hier im Forum in der letzten Zeit gelesen, dass man neuerdings in der Bucht bei solchen Sachen extra in einem gesonderten Satz erwähnen muss, dass es sich "hierbei um ein Original handelt". Irgend sowas habe ich hier mal gelesen, komme aber nicht mehr auf den genauen Text.

LG Manfred

Master GMT
08.07.2009, 22:48
findest du das noch?



antoinne

hugo
09.07.2009, 11:59
ist nicht wahr,oder :grb: :grb: :grb: 8o

gerade erhalten :

MC019 eBay-Angebot gelöscht: Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzender Artikel (312419352)

Guten Tag xyzxxx

Sie haben bei eBay folgendes Angebot eingestellt:

170354903351 - GMT-Master #Ref.1675#Tritium#Revision !!
170354903368 - Datejust Ref.16013 # Gekauft in der DDR !!
170354913129 - GMT Master II Ref.16713 in Stahl/Gold


Ihre eBay-Gebühren für dieses Angebot wurden Ihrem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Alle Bieter für dieses Angebot wurden von der Streichung informiert.

Mostwanted
09.07.2009, 12:00
8o

volvic
09.07.2009, 12:02
Der Laden ist unglaublich :motz:

dibi
09.07.2009, 12:09
Original von uhrenmaho
Hugo, habe ich nicht hier im Forum in der letzten Zeit gelesen, dass man neuerdings in der Bucht bei solchen Sachen extra in einem gesonderten Satz erwähnen muss, dass es sich "hierbei um ein Original handelt". Irgend sowas habe ich hier mal gelesen, komme aber nicht mehr auf den genauen Text.

LG Manfred

War es nicht so, dass man NICHT schreiben darf, das es sich um ein Original handelt?

Gewerbliche Händler sind abmahnbar wenn sie so etwas selbstverständliches schreiben wie "Original, keine Kopie/Fake".

Mostwanted
09.07.2009, 12:24
Ja, weil es selbstverständlich ist und kein Merkmal das herausstellungswürdig ist oder so....das Land hier verkaspert :rolleyes: ;(

MSA
09.07.2009, 12:57
Original von dibi
Gewerbliche Händler sind abmahnbar wenn sie so etwas selbstverständliches schreiben wie "Original, keine Kopie/Fake".

Echt jetzt? Kann ich kaum glauben... Abmahnbar von Mittbewerbern?

dibi
09.07.2009, 12:59
Ja, stand in der letzten oder vorletzten Internetworld.

uhrenmaho
09.07.2009, 14:41
Original von dibi

Original von uhrenmaho
Hugo, habe ich nicht hier im Forum in der letzten Zeit gelesen, dass man neuerdings in der Bucht bei solchen Sachen extra in einem gesonderten Satz erwähnen muss, dass es sich "hierbei um ein Original handelt". Irgend sowas habe ich hier mal gelesen, komme aber nicht mehr auf den genauen Text.

LG Manfred

War es nicht so, dass man NICHT schreiben darf, das es sich um ein Original handelt?

Gewerbliche Händler sind abmahnbar wenn sie so etwas selbstverständliches schreiben wie "Original, keine Kopie/Fake".

Dirk, ich habe normalerweise ein gutes Gedächnis und meine hier einmal gelesen zu haben, dass folgender Satz ungefähr so darunter stehen muss:

Ich versichere, dass der zu versteigerten Gegenstand mein Eigentum ist und das es sich um eine originale (z.B.) Rolex handelt".

Ich weiß genau, dass ich das hier in dieser Form gelesen habe. Ich täusche mich ganz selten.

LG Manfred

dibi
09.07.2009, 14:59
Original von uhrenmaho
... Ich täusche mich ganz selten.
Da haben wir etwas gemeinsam.

Hinweis auf Originalware ist wettbewerbswidrig (http://www.internetworld.de/old/index.php?id=41&viewfolder=090608&viewfile=12_32_02_ecommerce)

hugo
09.07.2009, 15:27
gerade von ebay folgende mail erhalten ......

man beachte ganz besonders den letzten satz !! :rofl: :rofl:
uhren wurden mit zertifikat,belegen von rolex köln und ausdrücklich als original angeboten :motz: :motz:

Hallo xyzxy,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie haben uns geschrieben, weil Sie nicht
nachvollziehen können, dass wir Ihre Angebote mit den Artikelnummern
"170354903351", "170354903368" und "170354913129" entfernt haben. Gerne
gebe ich Ihnen dazu die folgenden Informationen.

Sie haben Artikel angeboten, die einem erhöhten Fälschungsrisiko
unterliegen. Um die Sicherheit auf eBay für alle Mitglieder zu
gewährleisten und negative Käufererfahrungen zu reduzieren, unterliegen
derartige Angebote strengen Sicherheitsauflagen.

Bitte achten Sie außerdem auf die richtige Schreibweise Ihrer Artikel.
Vorsätzliche Rechtschreibfehler im Titel manipulieren die
eBay-Suchfunktion und verstoßen somit gegen unseren Grundsatz zur
Manipulation von Suchergebnissen. Dies kann ebenfalls zur Löschung Ihrer
Artikel führen.

Auch aus diesem Grund müssen Angebotsbeschreibungen eindeutig erkennen
lassen, dass die Artikel gemäß den eBay-AGB und Grundsätzen angeboten
werden. Wenn ungenaue Angebotsbeschreibungen Zweifel über die
Rechtmäßigkeit der angebotenen Ware hervorrufen, werden derartige
Angebote gemäß §4 Nr.1 der eBay-AGB von uns entfernt. Andernfalls ist
eBay eventuellen Haftungsansprüchen ausgesetzt.

Wie können Sie die Entfernung Ihrer Angebote in Zukunft vermeiden?

Bitte beachten Sie, dass es auf eBay verboten ist, nicht genehmigte
Repliken und Fälschungen von Markenprodukten anzubieten, da es sich
dabei um eine Markenrechtsverletzung handelt. Rechteinhaber verfolgen
derartige Rechteverletzungen mit besonderem Nachdruck.

Stellen Sie daher vor dem Anbieten eines Artikels sicher, dass Ihr
Angebot keine Rechte Dritter verletzt.

Garantieren Sie in Ihrer Angebotsbeschreibung ausdrücklich und
unmissverständlich für die Echtheit bzw. Originalität. Zusätzlich können
Sie in Ihren Angeboten z.B. auf eine vorhandene Garantieurkunde oder
einen Kaufbeleg hinweisen.

Mostwanted
09.07.2009, 15:32
Serienmail :ka:

dibi
09.07.2009, 16:00
Das heißt für die Zukunft:

"Sie erhalten den Artikel selbstverständlich mit original Echtheitszertifikat aus meinem Haus."

:D

Donluigi
09.07.2009, 16:01
*lol* Sowas passiert nur dann, wenn man Juristen ans Ruder läßt :rofl:

uhrenmaho
09.07.2009, 17:40
Original von dibi

Original von uhrenmaho
... Ich täusche mich ganz selten.
Da haben wir etwas gemeinsam.

Hinweis auf Originalware ist wettbewerbswidrig (http://www.internetworld.de/old/index.php?id=41&viewfolder=090608&viewfile=12_32_02_ecommerce)

Dirk, lies einmal mit Ruhe den Tread von Hugo über die Antwort von Ebay, besondern die beiden letzten Absätze!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1

Dann sind wir nämlich bald da, was ich gemeint habe.

LG Manfred

paddy
09.07.2009, 17:41
Original von dibi

Original von uhrenmaho
... Ich täusche mich ganz selten.
Da haben wir etwas gemeinsam.
Hinweis auf Originalware ist wettbewerbswidrig (http://www.internetworld.de/old/index.php?id=41&viewfolder=090608&viewfile=12_32_02_ecommerce)

Die deutsche Rechtssprechung ist zum Teil wirklich dermassen debil ...

Mostwanted
09.07.2009, 17:42
Original von uhrenmaho

Original von dibi

Original von uhrenmaho
... Ich täusche mich ganz selten.
Da haben wir etwas gemeinsam.

Hinweis auf Originalware ist wettbewerbswidrig (http://www.internetworld.de/old/index.php?id=41&viewfolder=090608&viewfile=12_32_02_ecommerce)

Dirk, lies einmal mit Ruhe den Tread von Hugo über die Antwort von Ebay, besondern die beiden letzten Absätze!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1

Dann sind wir nämlich bald da, was ich gemeint habe.

LG Manfred


Hatte er doch. Und Wenn man das als Händler macht, hagelt es eine Abmahnung :rofl:

uhrenmaho
09.07.2009, 18:09
Original von Mostwanted

Original von uhrenmaho

Original von dibi

Original von uhrenmaho
... Ich täusche mich ganz selten.
Da haben wir etwas gemeinsam.

Hinweis auf Originalware ist wettbewerbswidrig (http://www.internetworld.de/old/index.php?id=41&viewfolder=090608&viewfile=12_32_02_ecommerce)

Dirk, lies einmal mit Ruhe den Tread von Hugo über die Antwort von Ebay, besondern die beiden letzten Absätze!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1

Dann sind wir nämlich bald da, was ich gemeint habe.

LG Manfred


Hatte er doch. Und Wenn man das als Händler macht, hagelt es eine Abmahnung :rofl:

Wir reden nicht von Händlern sondern von Ebay.

Schüss und schönen Feierabend

Manfred

PCS
09.07.2009, 18:17
Original von uhrenmaho
Wir reden nicht von Händlern sondern von Ebay.



Aaaaaahja. :grb:

Mostwanted
09.07.2009, 18:23
Original von uhrenmaho

Wir reden nicht von Händlern sondern von Ebay.

Schüss und schönen Feierabend

Manfred


Manfred, EBAY kann sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen. Wenn ein Händler (BEI EBAY, also einer mit Shop, ein gewerblicher Ebay Verkäufer...) diesen Satz schreibt, kann er eine Abmahnung von anderen Händlern bekommen.

Dir auch schönen Feierabend


Gruß Gregor

uhrenmaho
09.07.2009, 18:27
Original von Mostwanted

Original von uhrenmaho

Wir reden nicht von Händlern sondern von Ebay.

Schüss und schönen Feierabend

Manfred


Manfred, EBAY kann sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen. Wenn ein Händler (BEI EBAY, also einer mit Shop, ein gewerblicher Ebay Verkäufer...) diesen Satz schreibt, kann er eine Abmahnung von anderen Händlern bekommen.

Dir auch schönen Feierabend


Gruß Gregor

Gregor, habe natürlich keine Ahnung, da ich kein Rechtsanwalt bin. Aber aufgrund der Diskussion bin ich der Meinung, dass sich hier die Katze im Schwanz beißt (so sagt man hier im Rheinland, wenn eine Lösung so und so nicht möglich ist).

LG Manfred

dibi
09.07.2009, 18:27
Manfred, ICH meinte immer gewerbliche Händler, siehe oben meinen ersten Post zu dieser Angelegenheit.

Ob private Verkäufer nun genau anders verfahren sollen, dürfen, oder müssen wissen wir nicht, es scheint hierzu keine Regeln zu geben. Außer natürlich Du kannst DEINE These belegen.

Schönen Feierabend wünsche ich ebenfalls.

ibi
09.07.2009, 18:32
hab ich das jetzt richtig verstanden, wenn ein gewerblicher händlerbei ebay in der artikel beschreibung z.bsp.

-orginal rolex
-orginal rolexarmband
-orginal rolexzifferblatt
etc.

schreibt, dafür abgemahnt werden kann?

Mostwanted
09.07.2009, 18:33
Ja.

ibi
09.07.2009, 18:34
o.k. dann mahne ich mal ganz schnell ralle ab :supercool:

http://cgi.ebay.de/Orig-ROLEX-Submariner-Datum-16610-Tritium-B-P-1993-TOP_W0QQitemZ390053713687QQcmdZViewItemQQptZDE_Kle idung_Schmuck_Accessoires_Uhren_Armbanduhren?hash= item5ad1035717&_trksid=p3911.c0.m14&_trkparms=65%3A12|66%3A2|39%3A1|72%3A1229|293%3A1| 294%3A50

PCS
09.07.2009, 18:34
Oha! Wo ist eigentlich Ralle? 8o

;)

dibi
09.07.2009, 18:36
Original von PCS
Oha! Wo ist eigentlich Ralle? 8o

;)

Es gibt bestimmt auch für ihn eine Lösung. :D

Mostwanted
09.07.2009, 18:39
Original von ibi
o.k. dann mahne ich mal ganz schnell ralle ab :supercool:

http://cgi.ebay.de/Orig-ROLEX-Submariner-Datum-16610-Tritium-B-P-1993-TOP_W0QQitemZ390053713687QQcmdZViewItemQQptZDE_Kle idung_Schmuck_Accessoires_Uhren_Armbanduhren?hash= item5ad1035717&_trksid=p3911.c0.m14&_trkparms=65%3A12|66%3A2|39%3A1|72%3A1229|293%3A1| 294%3A50

In dem Fall steht "orig." Für "originell(e)", also: Freispruch :dr:

ibi
09.07.2009, 18:42
Original von Mostwanted

Original von ibi
o.k. dann mahne ich mal ganz schnell ralle ab :supercool:

http://cgi.ebay.de/Orig-ROLEX-Submariner-Datum-16610-Tritium-B-P-1993-TOP_W0QQitemZ390053713687QQcmdZViewItemQQptZDE_Kle idung_Schmuck_Accessoires_Uhren_Armbanduhren?hash= item5ad1035717&_trksid=p3911.c0.m14&_trkparms=65%3A12|66%3A2|39%3A1|72%3A1229|293%3A1| 294%3A50

In dem Fall steht "orig." Für "originell(e)", also: Freispruch :dr:

man watt fürn irrsinn :D

dibi
09.07.2009, 18:43
Original von ibi
o.k. dann mahne ich mal ganz schnell ralle ab :supercool:

http://cgi.ebay.de/Orig-ROLEX-Submariner-Datum-16610-Tritium-B-P-1993-TOP_W0QQitemZ390053713687QQcmdZViewItemQQptZDE_Kle idung_Schmuck_Accessoires_Uhren_Armbanduhren?hash= item5ad1035717&_trksid=p3911.c0.m14&_trkparms=65%3A12|66%3A2|39%3A1|72%3A1229|293%3A1| 294%3A50

Sie die 501B Endstücke nicht echt? 8o

ibi
09.07.2009, 18:48
Original von PCS
Oha! Wo ist eigentlich Ralle? 8o

;)

urlaub? :grb:
zwangsurlaub? :ka:

rallepeng
09.07.2009, 18:55
ralle ist im urlaub:gut: und was ist das denn bitte für ein schwachsinn mit dem abgemahnt werden können... 8o :grb:

ibi
09.07.2009, 18:59
Original von rallepeng
ralle ist im urlaub:gut:

:motz: :motz: :motz:
wo?

rallepeng
09.07.2009, 19:03
Original von ibi

Original von rallepeng
ralle ist im urlaub:gut:

:motz: :motz: :motz:
wo?
verrat ich dir doch nicht, du willst doch immer gleich mit ryanair die geehimtips von ralle befliegen... wenn möglich schon wenn wir noch da sind... nee, nee mein lieber... :motz:
für alle anderen, ich bin im allgäu... :D

ibi
09.07.2009, 19:07
Original von rallepeng

verrat ich dir doch nicht, du willst doch immer gleich mit ryanair die geehimtips von ralle befliegen... wenn möglich schon wenn wir noch da sind... nee, nee mein lieber... :motz:
für alle anderen, ich bin im allgäu... :D

ryanair? 8o
dann lieber per anhalter :D

Hotte
09.07.2009, 20:11
Seit wann liegt das Allgäu in der Karibik ? :grb: :grb: :D

hugo
10.07.2009, 12:13
Original von hugo
gerade von ebay folgende mail erhalten ......

man beachte ganz besonders den letzten satz !! :rofl: :rofl:
uhren wurden mit zertifikat,belegen von rolex köln und ausdrücklich als original angeboten :motz: :motz:

Hallo xyzxy,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie haben uns geschrieben, weil Sie nicht
nachvollziehen können, dass wir Ihre Angebote mit den Artikelnummern
"170354903351", "170354903368" und "170354913129" entfernt haben. Gerne
gebe ich Ihnen dazu die folgenden Informationen.

Sie haben Artikel angeboten, die einem erhöhten Fälschungsrisiko
unterliegen. Um die Sicherheit auf eBay für alle Mitglieder zu
gewährleisten und negative Käufererfahrungen zu reduzieren, unterliegen
derartige Angebote strengen Sicherheitsauflagen.

Bitte achten Sie außerdem auf die richtige Schreibweise Ihrer Artikel.
Vorsätzliche Rechtschreibfehler im Titel manipulieren die
eBay-Suchfunktion und verstoßen somit gegen unseren Grundsatz zur
Manipulation von Suchergebnissen. Dies kann ebenfalls zur Löschung Ihrer
Artikel führen.

Auch aus diesem Grund müssen Angebotsbeschreibungen eindeutig erkennen
lassen, dass die Artikel gemäß den eBay-AGB und Grundsätzen angeboten
werden. Wenn ungenaue Angebotsbeschreibungen Zweifel über die
Rechtmäßigkeit der angebotenen Ware hervorrufen, werden derartige
Angebote gemäß §4 Nr.1 der eBay-AGB von uns entfernt. Andernfalls ist
eBay eventuellen Haftungsansprüchen ausgesetzt.

Wie können Sie die Entfernung Ihrer Angebote in Zukunft vermeiden?

Bitte beachten Sie, dass es auf eBay verboten ist, nicht genehmigte
Repliken und Fälschungen von Markenprodukten anzubieten, da es sich
dabei um eine Markenrechtsverletzung handelt. Rechteinhaber verfolgen
derartige Rechteverletzungen mit besonderem Nachdruck.

Stellen Sie daher vor dem Anbieten eines Artikels sicher, dass Ihr
Angebot keine Rechte Dritter verletzt.

Garantieren Sie in Ihrer Angebotsbeschreibung ausdrücklich und
unmissverständlich für die Echtheit bzw. Originalität. Zusätzlich können
Sie in Ihren Angeboten z.B. auf eine vorhandene Garantieurkunde oder
einen Kaufbeleg hinweisen.

dies war meine antwort darauf :

LOOOOOOOOOOOOOOLLLLLLLLLLLLL

Zusätzlich können
Sie in Ihren Angeboten z.B. auf eine vorhandene Garantieurkunde oder
einen Kaufbeleg hinweisen.????????????????

anbei ein kleiner ausschnitt aus der artikelbeschreibung :

Revi bei Rolex Köln 02/2009 für 850 Euro !!
Brettchenbox,Umkarton,Revikostenvoranschlag in kopie sowie die Revirechnung aus 02/2009 gehören zum Lieferumfang !!

danke für die standartantwort und doch so genaue prüfung meiner angebote.


und heute kam den das von ebay :

Hallo xyzxy,

vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung.

Ich freue mich, dass die Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit geregelt
werden konnte.

Auch für die Zukunft wünsche ich Ihnen viel Spaß und Erfolg bei eBay.

Ich bitte Sie,xyzxy, um Ihr Verständnis für unsere Vorgehensweise
und wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.

Mit freundlichen Gruessen nach xyzxy

Victoria-Michaela Giebel
eBay-Sicherheitsteam

:grb: :grb: :grb: :grb: :rofl: :rofl: :rofl:

PCS
10.07.2009, 12:18
:bgdev:

:rofl:

Mostwanted
10.07.2009, 12:20
:rofl:


Ebay = Evil

karlhesselbach
10.07.2009, 13:25
Da haben wir es wieder.

Nicht jeder Mensch ist mit ausreichend Intelligenz gesegnet.

Das ist nicht schlimm, aber warum müssen dann ausgerechnet diese
Individuen solche Büroarbeiten verrichten?

Wahrscheinlich surft die blöde Kuh nebenbei bei gofeminin, und erledigt dementsprechend Ihre Arbeit.

Vielleicht ist es ja auch die "Eingespritzte" aus Gregors Link. :rofl:

volvic
10.07.2009, 13:28
Schreib den doch mal " ich liebe dich". Mal sehen was zurück kommt :D

rororollthex
10.07.2009, 13:32
Ob das eine gute Idee ist, die in Udos letztem Beitrag namentlich bezeichnete Person zu beschimpfen?

karlhesselbach
10.07.2009, 13:56
Original von rororollthex
Ob das eine gute Idee ist, die in Udos letztem Beitrag namentlich bezeichnete Person zu beschimpfen?

Pff, ich beschimpfe E-Bay Mitarbeiter regelmäßig.

Durch dieses Kuschi-Muschi Getue sind wir doch erst dorthin gekommen wo wir sind.

Formbriefe loszusenden, die wenig bis nichts mit dem eigentlichen Anliegen zu tun haben, ist nicht gerade schlau.

Und das muß irgendwann auch mal auf den Tisch :motz:

Es gibt allerdings E-bay Mitarbeiter, die wirklich zuhören.
Und dann passiert auch etwas.

Die Unterzeichnerin dort oben, gehört nicht dazu.

frame
10.07.2009, 14:13
Vielleicht ist es ja wirklich so, wie "Hesselbach" sagt: dieses höfliche Rumgesülze ist Mist bei offensichtlichen Fehlleistungen, für die man sich entschuldigen und nicht mit einem weiteren vorgefertigten Formbrief aus dem Rechner antworten sollte.
Man sollte "shice" auch "shice" nennen und auch mal richtig schimpfen dürfen. Höflichkeit hin, Höflichkeit her. :motz: