Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urheberrechte und Hotlinking
Liebe Freunde,
Bilder im Internet zu verbreiten ist technisch kinderleicht. Jedes Bild, das Ihr dort seht, lässt sich in Sekundenschnelle ohne großen Sachverstand verlinken und auf anderen Seiten einfügen.
Was aber praktisch schnell getan ist, ist in juristischer Hinsicht nicht immer so einfach. Es kann Probleme beim Urheberrecht, beim Recht am eigenen Bild und auch beim Hotlinking geben. Vielleicht können hier einige Fragen geklärt werden (vor allem bezogen auf Bilder).
I. Urheberrechte
Wer ein Bild erstellt, hat daran das so genannte Urheberrecht.
Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, sondern liegt immer beim Urheber selbst. Anderen Personen können allenfalls Nutzungsrechte eingeräumt werden.
Urheberrechte bestehen zwar nur an solchen Bildern, die besonders kunstvoll erstellt sind. Aber auch andere (einfache) Bilder sind durch vergleichbare so genannte Leistungsschutzrechte geschützt.
Das Urheberrecht räumt dem Urheber eines Werkes ein, darüber zu bestimmen, wann, wie und wo es verbreitet werden soll. Das Urheberrecht umfasst außerdem das Bestimmungsrecht über die Vervielfältigung und Bearbeitung. Dies bedeutet, dass grundsätzlich nur der Fotograf eines Bildes darüber bestimmen kann, wo dieses Bild veröffentlicht wird. Fotografiert also jemand Brad Pitt, wie er mit einer goldenen Day-Date am Arm ein Restaurant verlässt, darf nur der Fotograf darüber bestimmen, wo dieses Bild erscheint. Er kann auch anderen ein Nutzungsrecht daran einräumen, etwa einer Bildagentur, die das Bild dann verbreiten darf (Zeitungen, Online).
Dieses Bild darf von uns jedoch nicht verbreitet werden. Einer Verbreitung von fremden Bildern durch User dieses Forums stehen (wenn die Bilder nicht selber gemacht wurden) die Urheberrechte des Fotografen entgegen. Allein der Fotograf (bzw. auch der Lizenznehmer) hat das Bestimmungsrecht über die Verbreitung des Bildes. Das Verbreiten wird auch nicht dadurch legal, dass das Bild auf eigenen Speicherplatz hochgeladen und von dort verlinkt wird. Auch reicht ein Hinweis auf ein evtl. bestehendes Copyright nicht aus.
Der Fotograf bestimmt also allein darüber, ob sein Bild überhaupt veröffentlicht wird, in welcher Art und Weise, wann, wo und in welchem Umfang es veröffentlicht wird sowie wie und durch wen es bearbeitet wird.
Eine erlaubte Vervielfältigung ist das Speichern eines Bildes auf der eigenen Festplatte. Wenn Euch also ein Bild von Brad Pitt gefällt, könnt Ihr es auf Eurem eigenen Computer speichern.
Urheberrechtsverstöße passieren täglich und werden relativ selten verfolgt, weil dieses Problem einfach zu unübersichtlich ist. Im Bereich der Urheberrechtsverletzungen bei Musik verfolgen die Plattenfirmen das illegale Tauschen von Musik in P2P-Tauschbörsen ziemlich konsequent. Für den Urheber eines Fotos ist jedoch nicht nachvollziehbar, wo das von ihm gemachte Bild wieder auftaucht, wenn es zwischenzeitlich gespeichert und auf einem anderen Server hochgeladen wurde. Der Urheber hat jedoch verschiedene Ansprüche gegen denjenigen, der das Bild verbreitet, nämlich Unterlassungs- und Auskunftsansprüche sowie Schadensersatzansprüche.
Es gibt auch Ausnahmen. So kann es etwa erlaubt sein, für aktuelle Tagesberichterstattung fremde Bilder zu nutzen. Dies darf jedoch allenfalls dann geschehen, wenn es sich um aktuelles Geschehen handelt, das Bild für die Erläuterung des Geschehens notwendig ist und das Bild nach einer kurzen Zeitspanne wieder gelöscht wird.
II. Rechte am eigenen Bild
Auch wenn ein Fotograf das Urheberrecht an dem von ihm gemachten Bild hat, so kann es trotzdem sein, dass er das Bild nicht veröffentlichen darf. Auch die abgebildete Person hat nämlich Rechte, u.a. das "Recht am eigenen Bild". Hiernach darf jeder Mensch darüber bestimmen, wann und wo ein Bild, das ihn zeigt, veröffentlicht wird. Eingeschränkt wird das Recht am eigenen Bild aber bei so genannten "Personen der Zeitgeschichte", deren Bilder praktisch immer gezeigt werden dürfen. "Personen der Zeitgeschichte" ist der juristische Begriff für berühmte Menschen. Im obigen Beispiel mit Brad Pitt etwa hat er zwar auch einen eingeschränkten Schutz des Rechts am eigenen Bild; das Bild darf aber trotzdem veröffentlicht werden, weil Brad Pitt eben berühmt ist.
Das Recht am eigenen Bild ist hier jedoch nicht sehr häufig betroffen, da Bilder mit Personen in diesem Forum eher selten anzutreffen sind.
III. Hotlinking
Ein verwandtes Thema ist Hotlinking. Unter Hotlinking versteht man das Verlinken von Bildern auf fremdem Speicherplatz in eigene Beiträge. Beispiel: Ein Foto liegt auf der Domain "domain.de" und ist über die Adresse "domain.de/foto.jpg" abrufbar. Wird nun einfach diese Adresse durch die Image-Tags in einen Beitrag hier eingefügt (also [ I M G ] http : // www . domain.de/foto.jpg [ / I M G ], so wird das Bild von der Domain "domain.de" angezeigt. Der "Traffic", also der Datenfluss, läuft dann über die fremde Domain "domain.de"; von dort wird das Bild angezeigt.
Hotlinking vermeidet man, indem man ein Bild auf den eigenen Server lädt (bspw. bei Photobucket und ähnlichen Anbietern). Die Adresse des Bildes lautet dann etwa "photobucket.com/username/foto.jpg". Wird dann diese Bildadresse verlinkt, handelt es sich nicht mehr um Hotlinking. Dennoch wird wohl - wie oben bereits zum Urheberrecht geschrieben - eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wenn es sich nicht um selbst erstellte Bilder handelt.
Die vorstehenden Grundzüge beziehen sich nur auf das deutsche Urheberrecht. Inwieweit es etwa in Österreich abweicht, weiß ich nicht. Auch ein Österreicher, der seine Beiträge in einem deutschen Forum schreibt, muss sich jedoch am deutschen Urheberrecht messen lassen, d.h. auch in diesen Fällen hat der Urheber die Ansprüche nach dem deutschen Urheberrecht.
Wenn Ihr weitere Fragen habt - stellt sie gerne hier in diesem Thread!
Der Hanseat
09.07.2009, 11:00
Vielen Dank Nico..... :gut:
Mostwanted
09.07.2009, 11:06
Texte und Datenbanken fallen auch unter Urheberrecht, wenn eine gewisse Schöpfungshöhe vorhanden ist. Kannst Du vielleicht noch einbauen.
Das ist richtig, G., ich wollte das hier nur (forenbezogen) auf Bilder beschränken. Musik ist natürlich auch urheberrechtsfähig.
Mostwanted
09.07.2009, 11:11
Hast Du schön zusammen gefasst für die geplagten Mods, netter Zug! :gut:
OrangeHand
09.07.2009, 11:23
Danke Nico :verneig:
Auch noch zum Thema Bilder:
So weit mir bekannt ist, ist es erlaubt auf Bilder, die in fremden Homepages angezeigt sind, mit Hilfe eines direkten Links zu verweisen.
Ein solcher erlaubter Verweis durch einen Link kann allerdings eingeschränkt werden. Es kommt wohl darauf an, wie der Link präsentiert wird:
Ein Link in der Form "Seht HIER, Anbieter XY hat die gesuchte Uhr im Angebot" ist erlaubt.
Ein Link in der Form "Schaut Euch diesen Deppen mit der Ranzgurke an" ist nicht so erlaubt, da hier Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Mostwanted
09.07.2009, 11:35
Ein verlinken auf ein Bild ist laut BGH möglich, wenn das Bild noch im Kontext steht - also am besten auf die entsprechende Seite verweisen, in der das Bild sich befindet.
Einschränkung: Wenn sich Personen auf dem Bild befinden. Interessierte können nach dem "Paperboy" Urteil des BGH suchen.
Wird Zoll fällig wenn das Pic auf einem Server ausserhalb der EU liegt? :rolleyes:
Mostwanted
09.07.2009, 11:47
Original von steboe
Wird Zoll fällig wenn das Pic auf einem Server ausserhalb der EU liegt? :rolleyes:
:rolleyes: Das ist doch ein SINNVOLLER THREAD...wenn Nico sich schon die Mühe macht....warum...WARUM...WARUM alles VERSEMMELN X(
Mostwanted
09.07.2009, 11:54
Als Betreiber einer Seite kann man Hotlinks übrigens relativ einfach unterbinden, durch einen Eintrag in die Datei ".htaccess" :op:
Der Hanseat
09.07.2009, 12:06
Effektiver und einfacher zu handhaben wäre sicher eine Positivliste..... dann wären halt nur noch Hotlinks von Tinypic, imageshack und einer Hand voll Anderer erlaubt.....
newharry
09.07.2009, 14:01
Großartiger Beitrag, Nico, vielen Dank!
Leider kann ich keine wirklich umfassende Darstellung aus österreichischer Sicht bieten, da ich mich seit dem Studium mit diesem Rechtsbereich kaum mehr beschäftigt habe. Dennoch möchte ich einige Anmerkungen loswerden, zu denen Du vielleicht auch noch etwas Näheres sagen kannst.
1) Urheberrecht vs. (sonstiges Leistungs-) Schutzrecht
Hier ist vor allem die Judikatur am Zuge, die aber meines Wissen nach gerade in Österreich die Grenze für das Bestehen von Urheberrechten schon extrem niedrig ansieht. Der Urlaubsschnappschuss mag zwar nicht darunter fallen, da hier vielleicht nur die Erinnerung im Vorgergrund steht, bei jedem mehr oder weniger bewußt gestalteten Bild, das um das Bild selbst willen gemacht wurde, kann man wohl schon ein Urheberrecht argumentieren.
2) Recht am eigenen Bild
Du schreibst hier, daß grundsätzlich jeder bestimmen kann, wo und wie ein Bild veröffentlicht wird. Ist dies die gesetzliche Rechtslage in Deutschland (Hast Du hier die Bestimmung zur Hand) oder die durch die Judikatur gestaltete Rechtslage? In Österreich scheint mir die Rechtslage intuitiv anders gestaltet zu sein. § 78 öUrhG scheint mir zu ermöglichen ein Bild grundsätzlich zu veröffentlichen, wenn dadurch nicht berechtigte Interessen des Abgebildeten beeinflusst werden. Und dieser Maßstab mag natürlich bei einer Person öffentlichen Interesses anders gestaltet sein, die Verletzung berechtigter Interessen muss aber dennoch zunächst einmal gegeben sein.
3) Anwendbarkeit deutschen Rechts auf R-L-X
Der Serverstandort mag zwar eine Jurisdiktion in Deutschland naheliegend erscheinen lassen, das heisst aber nicht, daß beispielsweise ein Österreicher, der aus Österreich ein Bild eines anderen Österreichers, der Urheber ist, hier hochlädt, nicht auch unter die österreichische Juristiktion fallen könnte. Im zivilrechtlichen Bereich wären dann die Regelungen des IPR zu beachten.
ehemaliges mitglied
09.07.2009, 14:18
Nico,
sehr interessant deine Ausfuehrungen zu lesen. Bin natuerlich auch fasziniert, wie kompliziert sich das alles gemaess der Rechtsprechung gestaltet.
In der Realitaet ist es doch sicher so, dass man dann beinahe zig Millionen Menschen in Deutschland verklagen muesste, weil sie in irgendeiner Form auf dem Internet gegen Urheberrechte und aehnliches verstossen. Im Volksmund bezeichnet man das auch faelschlich als Kriminalisierung des kleinen Mannes, wohlwissend, dass keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sind, wenn ich mich nicht taeusche.
Was mich hier doch interessiert, ist, dass anscheinend in Deutschland die Quellenangabe nicht ausreichend ist? In den USA wurde mir immer gesagt, und es mag nicht korrekt sein, dass die Angabe der Quelle bei Bildern ausreichend sei. Muesste man sich in Deutschland dann nicht nur theoretisch sondern auch praktisch eine Genehmigung einholen? Das ist eine Praxis, die ich generell betreibe, ich kontaktiere Leute, hole mir eine Email Genehmigung und dann poste ich deren Bilder in meinem Blog. Viele meiner Freunde lachen darueber, aber ich bin mir darueber im klaren, dass das Urheberrecht nicht zum Spassen da ist. Ich mache das auch so in USA. Weil gerade dort durch das Tort Law recht "ungewoehnliche" Gerichtsentscheidungen gefaellt werden koennen.
Hallo Harald,
danke für Deine Fragen =)
1. Urheberrecht und Leistungsschutzrechte
Die Grenze zwischen so genannten "Bildern" und "Bildnissen" ist natürlich nicht genau zu ziehen. Richtig ist, dass es davon abhängig gemacht wird, wie groß die "Schöpfungshöhe", also die investierte Zeit und Kreativität ist.
Dies ist deswegen aber egal, weil in beiden Fällen der Fotograf das Bestimmungsrecht darüber hat, was mit dem Bild passieren soll. Der Unterschied besteht nach dem deutschen Urhebergesetz nur in der Frist, wie lange der Leistungsschutz besteht (70 Jahre oder 50 Jahre).
2. Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild ist in Deutschland gesetzlich festgeschrieben: § 22 Kunsturhebergesetz (http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html). Die erlaubten Ausnahmen stehen in § 23 KunstUrhG (http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/23.html). Die Rechtslage in D und Ö ist daher wohl sehr ähnlich.
3. Deutsches Recht und RLX
Klar, ein Österreicher, der unberechtigterweise hier abgebildet wird, kann seine Rechte in Deinem Fall *auch* in Österreich geltend machen. Es ist aber auch einem Amerikaner möglich, seine Rechte in den USA geltend zu machen, wenn sein Bild unberechtigt hier eingestellt wird. Das Urheberrecht kann überall dort geltend gemacht werden, wo das Bild abgerufen werden kann.
Ich wollte damit nur ausdrücken, dass - auch wenn das Recht anderer Staaten anders ausgestaltet ist - dennoch die hier beschriebenen Grundsätze des deutschen Urheberrechts anwendbar sind.
:dr:
Hallo Boris,
richtig, Urheberrechtsverstöße passieren überall und dauernd. Dass keiner dagegen vorgeht, macht es aber eben auch nicht legal.
Wenn Du Dir die Genehmigung einholst, ehrt es Dich - Du machst damit alles richtig =) Und nein, ein Copyright-Hinweis reicht eben nicht aus. Der Fotograf kann darüber bestimmen, was mit seinen Bilder passiert. Den Fotografen (oder gar nur die Quelle) des Bildes zu nennen, langt nicht aus.
:dr:
ehemaliges mitglied
09.07.2009, 15:11
Good job! Thanks, Nico!
Speziell das mit den "Hotlinks" kannte ich aus meiner Präsenz in anderen Foren nicht. Zu 90% (speziell im Hauptforum) denke ich daran, Bilder erst mit imagehack & Co. hochzuladen. Speziell im OT Bereich passiert es mir jedoch hin und wieder mal, dass ich das einfach vergesse ... obwohl ich zu dem Thema selbst schon mal einen Thread erstellt habe; da es gerade passt, füge ich diesen noch an:
"*****KEINE HOTLINKS!*****" Wie wird das denn genau definiert??? (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=87128&sid=&hilight=Hotlink%2A&hilightuser=2657)
@ Admins
Dieser Thread wäre doch schon ein prima Beitrag für die Classics, oder um diesen als Sticky in den Foren oben festzupinnen, oder?
Mostwanted
09.07.2009, 15:18
Thorbens Idee mit der Positivliste ist gut und vereinfacht die Kontrolle.
ehemaliges mitglied
09.07.2009, 15:30
Hallo Nico,
In der Anfangszeit meines Blogs hatte ich mit paar Leuten Krach, deren Bilder ich "benutzt" habe, daraufhin habe ich alle diese Postings geloescht, und bin dann dazu uebergegangen, die Leute vorher zu fragen. Trotzdem habe ich sicher noch Bilder drin, bei denen ich nicht die Leute gefragt habe, weil das ja auch reichlich Arbeit ist. Ich versuche aber so gut wie moeglich mich abzusichern und so viel wie moeglich mir Genehmigungen einzuholen. Ich wuerde sagen, in den letzten 12 Monaten hat das zu einer friedlichen Art und Weise des Bloggens gefuehrt. Im uebrigen, wenn mich jemand kontaktiert, dass ich sein Bild rausnehmen soll, mache ich das auch. Man kann ja auch im ersten Kontakt menschlich und freundlichen jemanden darauf hinweisen.
Das Internet ist ja noch immer ein bisschen ein rechtsfreier "Raum". Es gibt Laender, in denen unsere Rechtsprechung nicht gilt. Wenn jemand in China sitzt, und das Copyright verletzt, dann werden wir es doch in Deutschland ziemlich schwer haben, dem das Handwerk zu legen, oder?
Originally posted by NicoH
Hallo Boris,
richtig, Urheberrechtsverstöße passieren überall und dauernd. Dass keiner dagegen vorgeht, macht es aber eben auch nicht legal.
Wenn Du Dir die Genehmigung einholst, ehrt es Dich - Du machst damit alles richtig =) Und nein, ein Copyright-Hinweis reicht eben nicht aus. Der Fotograf kann darüber bestimmen, was mit seinen Bilder passiert. Den Fotografen (oder gar nur die Quelle) des Bildes zu nennen, langt nicht aus.
:dr:
Der Hanseat
09.07.2009, 15:37
Original von redsubmariner
Im uebrigen, wenn mich jemand kontaktiert, dass ich sein Bild rausnehmen soll, mache ich das auch. Man kann ja auch im ersten Kontakt menschlich und freundlichen jemanden darauf hinweisen.
Nicht ganz risikofrei und wenn man das mal allgemein betrachtet eine etwas merkwürdige Rechtsauffassung.....
Ja, das ist schwieriger.
Du kannst zwar in Deutschland eine einstweilige Verfügung gegen den Verletzer in China bekommen, aber die Vollstreckung, also die Durchsetzung Deiner Rechte, ist da schwieriger.
Rechtsfrei ist das alles nicht - deswegen habe ich auch diesen Thread eröffnet :op: ;)
Mostwanted
09.07.2009, 15:48
Original von Der Hanseat
Original von redsubmariner
Im uebrigen, wenn mich jemand kontaktiert, dass ich sein Bild rausnehmen soll, mache ich das auch. Man kann ja auch im ersten Kontakt menschlich und freundlichen jemanden darauf hinweisen.
Nicht ganz risikofrei und wenn man das mal allgemein betrachtet eine etwas merkwürdige Rechtsauffassung.....
Zu dem Thema noch eine Anmerkung. Der Hinweis "Kontaktieren Sie mich, wenn Sie urheberrechtlich geschütztes Material auf meinen Seiten finden, dann entferne ich dieses umgehend"
ist zudem äusserst kontraproduktiv vor Gericht!! Klassisches Eigentor :op:
Danke Nico für diese tolle Zusammenfassung! :gut:
Es ist leider häufig so, dass der schöpferische Aufwand bei der Fotografie mit dem Aufwand für das Drücken des Auslösers gleichgesetzt wird. Mit dieser Sichtweise fällt es dann sehr leicht Fotografien guten Gewissens für eigene Zwecke zu verwenden.
Auch die Fotografen selbst können in die Falle tappen und müssen aufpassen was sie fotografieren und kommerziell nutzen: Stichwort Geschmacksmuster. So hat z.B. die DB AG den ICE bzw. sein Design als geschütztes Geschmacksmuster eintragen lassen und verlangt Lizenzgebühren für kommerziell genutzte Abbildungen dieses Designs, solange es nicht nur Beiwerk auf der Abbildung ist. Wer also seine Reiseberichte in Buchform vermarkten will, sollte vorher klären, ob der ICE auf dem Cover so eine gute Idee ist.
Richtig Andreas, die Hemmschwelle ist einfach sehr niedrig. Wie eben auch bei Musik, wo häufig eingewandt wird "Der Künstler hat dadurch ja keinen Schaden, denn *gekauft* hätte ich die CD eh nicht". Bei Fotografien ist es ja ähnlich: der Fotograf wird ja nicht ärmer dadurch, dass sein Bild geklaut wird. Trotzdem bekommt er im Streitfall wohl Schadensersatz.
Original von NicoH
Richtig Andreas, die Hemmschwelle ist einfach sehr niedrig. Wie eben auch bei Musik, wo häufig eingewandt wird "Der Künstler hat dadurch ja keinen Schaden, denn *gekauft* hätte ich die CD eh nicht". Bei Fotografien ist es ja ähnlich: der Fotograf wird ja nicht ärmer dadurch, dass sein Bild geklaut wird. Trotzdem bekommt er im Streitfall wohl Schadensersatz.
Oh ja. Ich kann mich an de.rec.fotografie Zeiten erinnern, da gab es ein paar professionelle Fotografen, die rigoros gegen die nicht genehmigte kommerzielle Nutzung ihrer Werke vorgegangen sind. In den meisten Fällen ging das gar nicht vor Gericht, sondern es gab ein Schreiben von einem Anwalt, der grob den Weg vors Gericht und die entstehenden Kosten skizziert und beiliegend eine Rechnung über das n-fache des sonst üblichen Honorars. In den meisten Fällen wurde, vermutlich nach Rechtsberatung, dann gleich die Rechnung bezahlt.
Kann einem übrigens nicht nur bei Fotos passieren. Die teuerste Geburtstagseinladung im Internet: Ein Freund lädt sich von einem Stadtplandienst eine Kachel herunter, die die Umgebung seines Wohnorts zeigt. Er benennt die Grafik um und bindet sie auf einer Webseite ein, die nicht durch Weblinks erreichbar ist und schickt den direkten Link via Mail an seine Gäste ... am Ende zahlt er 3k Euro an den Stadtplandienst.
Mostwanted
09.07.2009, 16:45
Soll ich als Label und Verlag was dazu sagen? Habt ihr ne Woche Zeit, dann erzähle ich es... =)
newharry
09.07.2009, 22:34
Original von NicoH
2. Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild ist in Deutschland gesetzlich festgeschrieben: § 22 Kunsturhebergesetz (http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html). Die erlaubten Ausnahmen stehen in § 23 KunstUrhG (http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/23.html). Die Rechtslage in D und Ö ist daher wohl sehr ähnlich.
Da würde ich allein aus persönlichem Interesse doch noch mal gerne einhaken ...
Auf den ersten Blick scheinen mir die Rechtslagen in Österreich und Deutschland eher gegensätzlich gestaltet zu sein - die Ergebnisse werden vielleicht nicht immer so weit voneinander entfernt sein, aber die Ausgangslage erscheint mir von sehr unterschiedlichen Ansätzen geprägt zu sein:
DEUTSCHLAND
- Grundsätzlich Veröffentlichung nur mit Einwilligung des Abgebildeten erlaubt
- Davon einige Ausnahmen
- Aber auch diese nur, wenn nicht berechtigte Interessen verletzt
ÖSTERREICH
- Grundsätzlich Veröffentlichung auch ohne Einwilligung des Abgebildeten erlaubt
- Es sei denn es werden berechtigte Interessen verletzt
- Was wohl bei den Ausnahmen analog deutscher Rechtslage seltener der Fall sein wird
In Deutschland scheint also der Abgebildete nur darauf hinweisen zu müssen, daß keine Einwilligung vorliegt, dann muss der Veröffentlicher nachweisen, daß eine wolche aufgrund einer Ausnahme nicht nötig war.
In Österreich hingegen muß der Abgebildete selbst nachweisen, daß seine berechtigten Interessen verletzt wurden, sonst ist ja eine Veröffentlichung zulässig. Und nur weil man gut erkennbar auf einem Bild zu sehen ist muss das nicht automatisch heissen, daß berechtigte Interessen verletzt wurden. Die Judikatur zu diesen Fragen müsste ich mir einmal genauer ansehen ...
Hypophyse
09.07.2009, 23:43
Sehr interessant und für Laien hilfreich. Danke!
Ergänzend führe ich noch das Zitatrecht (http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat) an, das explizit auch Bilder
umfasst, sobald der eigene Beitrag eine ausreichende Schöpfungs-
höhe aufweist
Grob vereinfacht: Verfasst man eine längere Abhandlung, darf man
einzelne Bilder sehrwohl zitieren.
Hotlinking ist aber gesondert zu betrachten, denn dabei bedient man
sich nicht nur des Bildes, sondern "stiehlt" auch Traffic.
ehemaliges mitglied
09.07.2009, 23:56
Naja, mein Blog habe ich ja erstmal nicht auf Deutsch, und zweitens auch nicht in Deutschland kreiert. Sondern in den USA. Dazu kommt, dass da draussen sicher Millionen Blogs sind, und die meisten von uns sind keine Juristen. Daher brauchen wir entweder den Rat von Juristen, oder wir lernen durch das Leben und das Bloggen was geht und was nicht geht. Was einem Rechtsanwalt als total einfach und klar erscheint, ist fuer den Normalbuerger oft unvorstellbar, und noch oefter gar nicht zu begreifen. Wenn das anders waere, dann waeren alle Anwaelte ganz schnell arbeitslos.
Recht haben und kriegen sind ja immer so eine Sache. Darueber hinaus sollten wir alle nicht vergessen, dass wir Menschen und nicht Roboter sind. Dazu kommt, dass so mancher von uns vielleicht meint, er bliebe hier ewig, aber auch das trifft nicht zu. Wiederrum ein Grund mehr, auch an unsere eigene Menschlichkeit zu denken, und damit will ich keinesfalls Rechtsbruch rechtfertigen oder unterstuetzen.
Ich erwarte nicht, dass diese meine Meinung von den meisten geteilt wird, aber es mag zum Denken anregen...
Zuletzt bin ich selber immer interessiert, weiter zu lernen, auch zu lernen, was in den USA rechtlich korrekt ist, und was nicht. Schliesslich dient mein Blog nicht dazu, mir Aerger einzuheimsen.
Es ist jedenfalls sehr interessant die Meinung der Jurisprudenz hier nachzulesen. Faszinierend, wie schon zwischen Deutschland und Oesterreich so massive Unterschiede vorliegen. Da wage ich gar nicht darueber nachzudenken, welche Unterschiede zwischen Deutschland und USA vorliegen.
Original von newharry
In Deutschland scheint also der Abgebildete nur darauf hinweisen zu müssen, daß keine Einwilligung vorliegt, dann muss der Veröffentlicher nachweisen, daß eine wolche aufgrund einer Ausnahme nicht nötig war.
In Österreich hingegen muß der Abgebildete selbst nachweisen, daß seine berechtigten Interessen verletzt wurden, sonst ist ja eine Veröffentlichung zulässig. Und nur weil man gut erkennbar auf einem Bild zu sehen ist muss das nicht automatisch heissen, daß berechtigte Interessen verletzt wurden. Die Judikatur zu diesen Fragen müsste ich mir einmal genauer ansehen ...
Ahh, ok, jetzt verstehe ich, wie es in Österreich ist. Gestern hatte ich es anders verstanden - nämlich gleich der deutschen Rechtslage.
Ja, in Deutschland trägt derjenige, der das Bild veröffentlicht, die Beweislast dafür, dass er das veröffentlichen darf. Wenn ein Bild von Dir (also mit Dir als Motiv) veröffentlicht wird (auf dem Du nicht nur "Beiwerk" bist, s. die Ausnahmen in § 23 KunstUrhG (http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/23.html)), dann kannst Du den Veröffentlicher in Anspruch nehmen. Der müsste dann nachweisen, dass er das durfte.
In Österreich müsstest Du wohl nachweisen, dass er es nicht durfte. Das ist sich nicht immer einfach... ;)
Roland, danke für Deinen Einwurf zu den Zitaten.
Richtig ist, dass man fremde Bilder zitieren darf. Dies darf man aber nur dann, wenn man sich in seinem eigenen Beitrag mit dem Bild an sich auseinandersetzt.
Ein einfaches Zitieren, ohne das Bild dabei selber mit einem gewissen Anspruch zu besprechen, ist nicht erlaubt.
ehemaliges mitglied
10.07.2009, 11:41
Nico,
Wie verhaelft sich das denn legal mit den Diplomarbeiten, dort werden ja auch Bilder zitiert und benutzt, die einem nicht gehoeren, so war das zumindest bei mir vor bald 20 Jahren, war das rechtlich ok oder nicht?
Originally posted by NicoH
Roland, danke für Deinen Einwurf zu den Zitaten.
Richtig ist, dass man fremde Bilder zitieren darf. Dies darf man aber nur dann, wenn man sich in seinem eigenen Beitrag mit dem Bild an sich auseinandersetzt.
Ein einfaches Zitieren, ohne das Bild dabei selber mit einem gewissen Anspruch zu besprechen, ist nicht erlaubt.
Klar, das ist OK, weil Du Dich eben mit diesen Bildern selber beschäftigst.
Das Zitieren ist erlaubt, wenn es dazu dient, einen eigenen Standpunkt zu untermauern oder andere Meinungen zu belegen oder widerlegen. Wenn Du etwa eine Diplomarbeit über romanische Architektur schreibst, dann kannst Du, um das bildlich zu untermauern, an Hand eines Bildes des Doms zu Pisa die Besonderheiten der Epoche aufzeigen.
Das Zitieren ist nicht erlaubt, wenn man das Bild einfach nur benutzt, ohne sich selber wissenschaftlich damit auseinander zu setzen. Du dürftest also nicht einfach einen Reisebericht über Pisa schreiben und dafür ein fremdes Bild des Doms zu Pisa verwenden - auch wenn Du das gleiche Bild in Deiner Diplomarbeit über romanische Architektur legal verwenden durftest ;)
Das Zitatrecht ist also nur gegeben, wenn Du selber etwas erschaffst (wie etwa eine Diplomarbeit) und das Zitat ein Teil Deines Schaffens ist.
So, hier ein Beispiel für erlaubtes Zitieren:
__________________________________
Freunde,
in Frühjahr fand ja wieder die Baselworld statt, dort hat Percy tolle Bilder von der Datejust II gemacht:
http://www.hoene.de/random/random/zitatrecht1.jpg
Wie gefällt Euch die Uhr? Ich finde sie sehr gelungen - das hängt sicher aber auch damit zusammen, dass Percy sie so toll fotografiert hat :gut:
So, hier ein Beispiel für *nicht* erlaubtes Zitieren:
__________________________________
Freunde,
wie findet Ihr eigentlich die Datejust II?
http://www.hoene.de/random/random/zitatrecht2.jpg
Ich finde sie sehr gelungen :gut:
ehemaliges mitglied
10.07.2009, 14:50
Nico, so verstehen sogar Nichtjuristen wie ich das ganze, obwohl ich auch mal die Jurastudienbank vor 20 Jahren gedrueckt habe... :verneig: :verneig: :verneig:
ferryporsche356
10.07.2009, 21:41
Sehr lehrreicher Thread. Vielen Dank dafür. :gut:
was aber ist z.B. mit meinem Ava?
Ich gebe zu das Bild von Ferdinand Porsche ist gegoogelt und ich habe es auf meine Festplatte kopiert und dann eingestellt. Den fotograph habe ich nicht um Erlaubnis gefragt, die Erben von Ferry Porsche auch nicht.
Ich habe mich also nicht korrekt verhalten, korrekt?
Was kann mir passieren? :grb:
vielen dank an nico und allen anderen, das thema mal ein bisschen verständlicher zu gestalten....:gut:
Original von ferryporsche356
Ich habe mich also nicht korrekt verhalten, korrekt?
Was kann mir passieren? :grb:
Ja, korrekt.
Passieren wird wohl nicht viel. In Deinem Fall ist es so, dass das Urheberrecht an dem Bild abgelaufen sein könnte. Je nachdem, ob es sich hier um ein "richtiges Bild" oder ein "weniger richtiges Bildnis" handelt, gilt das Urheberrecht nur 70 bzw. 50 Jahre. Wenn das Bild älter als 70 Jahre ist, bist Du auf der sicheren Seite.
Was sonst passieren könnte? Derjenige, der das Bildrecht hat (wohl die Erben des Fotografen), müsste sich hierher verirren und Dein Bild sehen. Er müsste Anstoß daran nehmen, dass Du das Bild verwendest. Dann könnte er von Dir verlangen, dass Du das unterlässt - das passiert durch eine Abmahnung und Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, was (Dich) Geld kostet.
Die Erben von Ferdinand Porsche würden wohl nichts tun, weil es sich bei F.P. zum einen um eine Person des öffentlichen Lebens handelt, die folglich abgebildet werden dürfte, und zum anderen fühlen sie sich eher geehrt als gestört. Letzteres ist aber nicht juristisch, sondern eine eher tatsächliche Einschätzung.
So gibt es hier im Forum einen Member, der seit Jahren als Avatar ein Bild verwendet, das ein dänisches Mitglied von Timezone gemacht hat. Als der Däne das sah, fühlte er sich auch geehrt und hat sich gefreut, dass sein Bild so gut ankam. Er wäre nie auf die Idee gekommen, hier eine Unterlassung zu fordern (auch wenn er das wohl könnte).
Wäre ich Dein Anwalt, würde ich schauen, wie alt das Bild ist und Dir dann evtl. empfehlen, das zu entfernen. :ka: ;)
Bei den 70 Jahren ist aber noch darauf zu achten, dass es hierbei nicht um das Erstellungsdatum geht sondern um den Tod des Uhrhebers.
Die 70 Jahre fangen also erst an zu Zählen wenn der Fotograf stirbt und das Urheberrecht an die Erben geht.
Sehr richtig Martin, vielen Dank für die Ergänzung :dr:
ehemaliges mitglied
12.07.2009, 00:14
Nico,
ist die Abmahnung etwas Spezielles aus der deutschen Rechtsprechung? Oder relativ gaengig auch in anderen Rechtsprechungen?
Das weiß ich nicht, ich kenn´s nur aus Deutschland. Das heißt aber nicht, dass es sie nicht auch anderswo gäbe.
Die Abmahnung ist eine Art "Gelbe Karte". Sie gibt dem Abgemahnten die Chance, sein unrechtmäßiges Verhalten zu überdenken und abzustellen. Und weil der Abmahnende so nett war, den Abgemahnten auf die Unrechtmäßigkeit seines Verhaltens hinzuweisen, bekommt er die Gebühren für den Anwalt vom Abgemahnten erstattet ;)
Eine Frage zum Thema Urheberrecht. Darf man eigentlich Teilbereiche eines Bildes aus einem Buch oder Teilbereiche des Buchcovers verwenden um darauf einen Gegenstand zu plazieren und abzufotografieren? Also beispielsweise die eigene Rolex GMT II passenderweise auf einem Bildband mit PanAm Flugzeugen? Das Bild mit dem Flugzeug ist sicherlich urheberrechtlich geschützt. Mein Hauptziel ist jedoch ein neues, eigenes Bild zu erstellen und den Gegenstand lediglich vor einem passenden Hintergrund abzulichten. Darf man solche Bilder dann hier im Forum posten? Das PanAm-Bild wird ja nicht komplett gezeigt und im Endeffekt auch durch die Uhr darauf "verfremdet". Bevor ich Ärger bekomme wollte ich das mal abklären.
Powered by vBulletin® Version 4.2.5 Copyright ©2024 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.