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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was ist eine "Anonymverfügung" aus Österreich?



Edmundo
06.08.2009, 09:41
Kann mir einer von Euch Fachleuten mal erklären, was das ist? :grb:

Habe ungefragt Post aus dem Salzburger Land bekommen.

Da steht was von "Anonymverfügung ... Festsetzung einer reduzierten Geldstrafe"

Es geht nicht ums Bezahlen, das mache ich schon, aber ich will doch wissen, wofür.

Mostwanted
06.08.2009, 09:42
Zu schnell gefahren?

trk1969
06.08.2009, 09:43
Hilfreich erscheint mir dies (Wikipedia):

"Das Hauptanwendungsgebiet der Anonymverfügung sind Verletzungen der österreichischen Straßenverkehrsordnung. Meistens handelt es sich um Geschwindigkeitsübertretungen, bei der die zuständige Behörde, Bundespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft, davon ausgeht, dass der Fahrzeughalter (laut Zulassungsschein), dem die Anonymverfügung zusgestellt wurde, den Täter kennt bzw. leicht herausfinden kann, wer der Täter ist, weil er weiß, wer wann mit seinem Fahrzeug unterwegs war.

Die Bezeichnung Anonymverfügung bedeutet, dass der eigentliche Fahrzeuglenker (kann natürlich auch der Fahrzeughalter sein, muss aber nicht), der die angegebene Übertretung begangen hat, bei Bezahlung binnen der angesetzten Frist unbekannt (also anonym) bleibt. Eine Anonymverfügung wegen einer Geschwindigkeitsübertretung kann dann nur ausgestellt werden, wenn die Geschwindigkeitsübertretung

mittels automatischer Geschwindigkeitsüberwachung (Radarkasten, Section control) aufgenommen oder
von einem Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst (meist Polizeibeamte) festgestellt wurde.
Im Falle einer festgestellten Geschwindigkeitsübertretung wird dem Fahrzeughalter eine solche Anonymverfügung mit einer festgesetzten Geldbuße (bis zu 220 Euro) übermittelt. Es besteht die Möglichkeit den Strafbetrag binnen vier Wochen nach Ausfertigung zu begleichen, danach wird von der Verwaltungsbehörde nichts mehr unternommen, das Verfahren gilt als beendet. Es wird in diesem Falle auch keine Lenkererhebung durchgeführt und es wird auch keine Vormerkung in die Strafkartei vorgenommen.

Bei Überschreitung der Einzahlungsfrist, beispielsweise wenn der Fahrzeughalter aus diversen Gründen die Strafe nicht akzeptieren kann oder will, tritt die Anonymverfügung automatisch außer Kraft. Danach wird gegen den Fahrer des Fahrzeuges, der mittels Lenkererhebung ausgeforscht wird, ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet."

Edmundo
06.08.2009, 09:44
Original von Mostwanted
Zu schnell gefahren?

Anscheinend. Ist mir nicht bewusst. Aber es ist durch die "dienstliche Wahrnehmung eines Straßenaufsichtsorgans" angezeigt worden.

Mostwanted
06.08.2009, 09:49
Jetzt tue Buße, für dein zügelloses Verhalten :D

botti800
06.08.2009, 09:50
ein polizist meint dass dein fahrzeug zu schnell war...

also nicht gemessen sondern viel zu schnell und mit freiem auge sichtbar :D

ehemaliges mitglied
06.08.2009, 09:52
Hättest Du es hier nicht gepostet, dann wäre es eine Anonymverfügung geblieben :D

Edmundo
06.08.2009, 10:01
Original von botti800
ein polizist meint dass dein fahrzeug zu schnell war...

also nicht gemessen sondern viel zu schnell und mit freiem auge sichtbar :D

Jepp. Das glaube ich auch. Denn wenn 100km/h ist, fahre ich anders als jetzt "gemessen" und bei 130km/h auch. Das heisst, er müsste mind. 15-20km/h Toleranz gehabt haben. Spricht für Pi-mal-Daumen-Messung. Und das, wo ich in Ösiland immer ganz genau fahre, weil ich weiss dass die gerne uns abkassieren.

Edmundo
06.08.2009, 10:01
Original von wavediver
Hättest Du es hier nicht gepostet, dann wäre es eine Anonymverfügung geblieben :D

Liest doch kein Österreicher mit hier :D

paddy
06.08.2009, 10:02
:rofl:

padis
06.08.2009, 10:04
schreib zurück, sie sollen Dir erst mal Beweise schicken

WUM
06.08.2009, 10:06
können die Dir überhaupt was... ??

Gruss


Wum

botti800
06.08.2009, 10:06
ist ja eine anonymverfügung...

da kannst nicht drauf anworten ;)

wennst antworten willst einfach abwarten bis die lenkererhebung plus anzeige kommt... kostet dann das vierfache aber du kannst es beeinspruchen.

aber elmar soll ruhig mal sagen wieviel die anonymverfügung kostet... ich sag mal 30 euro.

I AM FROM AUSRTIIIAAAAAAA :D

Mawal
06.08.2009, 10:13
Original von botti800
....
aber elmar soll ruhig mal sagen wieviel die anonymverfügung kostet... ich sag mal 30 euro.
...


genau...bei diesem Betrag ist ein Gang zum EuGh eigentlich unerlässlich.. :rofl:

Edmundo
06.08.2009, 10:13
Falsch - MÖÖÖÖP

70 Euro

Edmundo
06.08.2009, 10:15
Hab ja gesagt, zahlen werde ich - heute bekommen - heute gezahlt ;) Darzum geht es auch nicht.

Was mich wunderte war die "reduzierte Geldstrafe" auf Grund der Anonymverfügung.

WUM
06.08.2009, 10:18
unglaublich...


Gruss


Wum

botti800
06.08.2009, 10:20
na gut 70.... ist ein bissi hoch...

is der deutschlandaufschlag :D

WUM
06.08.2009, 10:25
dennen hätt ich anonym zurückgeschrieben " LMAA" .... gibts doch ned pi mal Daumen


Gruss



Wum

botti800
06.08.2009, 10:26
prob ist halt.... der fahrzeughalter bekommt die verfügung... und ich denke es war ein firmenauto ;)

ehemaliges mitglied
06.08.2009, 10:31
Ist der Wisch in die Firma gekommen? Immerhin wars ja ein Firmenwagen. *gg*

Hypophyse
06.08.2009, 10:35
Das hättest du dir vermutlich sparen können. Meines Wissens gibt es keine rechtliche Handhabe. Die Strafen werden zugestellt, bei Nichtbezahlung aber nicht weiter verfolgt. Auch die hierzulande von hinten aufgenommenen Radarfotos sind bei Deutschen nix wert, weshalb es in Salzburg einen Testbetrieb "angepasster" Geräte gibt. Es lebe die EU ...

Die Östernenflotte ist gegen die Tarnkappenbomber der Piefgonen machtlos.

Aber danke für die Spende. :D

Signore Rossi
06.08.2009, 10:42
Original von botti800
...lenkererhebung

Wieder einer dieser grotesk-sympathischen Öschi-Begriffe, den ich noch nicht kannte! :rofl:

ehemaliges mitglied
06.08.2009, 10:50
Original von Hypophyse
Das hättest du dir vermutlich sparen können. Meines Wissens gibt es keine rechtliche Handhabe. Die Strafen werden zugestellt, bei Nichtbezahlung aber nicht weiter verfolgt. Auch die hierzulande von hinten aufgenommenen Radarfotos sind bei Deutschen nix wert, weshalb es in Salzburg einen Testbetrieb "angepasster" Geräte gibt. Es lebe die EU ...

Die Östernenflotte ist gegen die Tarnkappenbomber der Piefgonen machtlos.

Aber danke für die Spende. :D

Falsch. Österreich ist das einzige EU-Land, das mit Deutschland ein innerstaatliches Zwangsvollstreckungsabkommen für Bußgeldverfahren hat. Das heißt, die Geldbuße wird in Ö festgesetzt, aber vom in D lebenden Betroffenen nicht bezahlt. Was passiert ? Aufgrund des Abkommens wird die Geldbuße durch die Republik Ö in D mittels Gerichtsvollzieher etc. beigetrieben.... das wird dann richtig teuer und ätzend.

Hypophyse
06.08.2009, 10:53
Gilt das auch, wenn der Fahrer nicht vor Ort eindeutig identifiziert wurde?

Ich hab das nämlich gänzlich anders in Erinnerung.

Edmundo
06.08.2009, 10:54
Original von Hypophyse
Das hättest du dir vermutlich sparen können. Meines Wissens gibt es keine rechtliche Handhabe. Die Strafen werden zugestellt, bei Nichtbezahlung aber nicht weiter verfolgt.

Und wenn doch hab ich nachher die Scherereien mit dem Arbeitgeber. Schließlich war es ein Firmenauto.

Da zahl ich lieber die 70 Euro und gut ist.

Auch wenn es Willkür ist, denn wie gesagt bin ich aus allen Wolken gefallen und hab nichts gemerkt und gerade in Österreich passe ich auf wie verrückt.

Naja. Keine Punkte. Kein Fahrverbot. Gibt schlimmeres.

ehemaliges mitglied
06.08.2009, 10:57
Gleich 'n Softwareupdate mit Radarwarner anfordern...

Edmundo
06.08.2009, 10:59
Hilft das auch gegen Schätzungen von Polizisten? :D

WUM
06.08.2009, 11:05
hoffentlich bekommt hier sowas kein Offizieller in Belgien mit.... denn ich schätze...die schätzen dann jeden zu schnell ...

wir haben hier schon extrem hohe und viele Geldbusen, grad für Aussländer.....

komm da nicht drüber weg .... find soetwas unmöglich


Gruss


Wum

Hypophyse
06.08.2009, 11:05
So, Auskunft des ADAC (http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrssuenden/verkehrsverstoesse_im_ausland/verfolgung_von_verkehrsverstoessen/oesterreich/default.asp?quer=recht_und_rat&ComponentID=3050&SourcePageID=10280).

Geht natürlich nicht als Lohnsklave. :D ;)

Sub-Date
06.08.2009, 11:11
Du hast also einen Bussgeldbescheid aufgrund zu hoher Geschwindigkeit bekommen, bei der

1. Keine Messung vorgenommen sondern nur geschätzt wurde.

2. Bei der der Fahrer nicht festgestellt wurde, sondern praktischerweise der Halter zahlen darf.

Beides sind Sachverhalte die in Deutschland den aktuellen Gesetzen widersprechen, ich glaube da hätte ich ein Problem mit dem bezahlen.

Allerdings dürfte der nächste Spass bekommen, der mit dem Nummernschild in Ösiland erwischt wird.

HH50
06.08.2009, 11:12
Falsch. Österreich ist das einzige EU-Land, das mit Deutschland ein innerstaatliches Zwangsvollstreckungsabkommen für Bußgeldverfahren hat. Das heißt, die Geldbuße wird in Ö festgesetzt, aber vom in D lebenden Betroffenen nicht bezahlt. Was passiert ? Aufgrund des Abkommens wird die Geldbuße durch die Republik Ö in D mittels Gerichtsvollzieher etc. beigetrieben.... das wird dann richtig teuer und ätzend.[/quote]

Endlich ein sachlich richtiger Beitrag. Habe es selbst, noch zu DM-Zeiten erlebt. Sollte wegen zu hoher Geschwindigkeit DM 70,- direkt an der Autobahn zahlen. Habe natürlich mit der Beweispflicht spekuliert (es war nur ein hinterherfahrender Polizist auf dem Motorrad gewesen). Die Rechnung kam nachher ins Haus. DM 1.700,- (wirklich). Grund: Gem. österr. Gesetz konnten die Behörden bei Weigerung der Bußgeldzahlung, das über 30-fache als Strafgeld kassieren. Beweispflicht gab es nicht, nur die lapidare Begründung, der Polizist hätte keinen Grund, sich etwas auszudenken.
Ich habe es dann noch geschafft, das Ganze auf 1.200,- zu drücken. Im Falle der Weigerung, hätte man die Summe über Gehaltspfändung eingetrieben.
Nun ratet mal, wer sich im Urlaub in Österreich immer an die Geschwindigkeitsbeschränkung hält, auch wenn mich alle Italiener lächelnd überholen :(

Hypophyse
06.08.2009, 11:22
Einmal noch: Die Durchsetzung funkioniert nur bei einer Anhaltung samt Feststellung der Personalien.

Die Lenkererhebung wird von DE nicht umgesetzt.

Mostwanted
06.08.2009, 11:26
1. Woraus geht hervor, ob es wirklich eine Geschwindigkeitsüberschreitung war? Auch eine rote Ampel bringt 70 Euro.

2. Wenn es wegen Tempolimit war: Wo steht, das geschätzt wurde?

Edmundo
06.08.2009, 11:55
Steht im Brief:

"Es liegt eine Anzeige über eine dienstliche Wahrnehmung eines Straßenaufsichtsorgans vor:
(...)
Übertretene Gesetztesbestimmung:
Gem §52 ...
... zulässige Hüchstgeschwindigkeit von 100km/h um 25km/h überschritten"

Aber jetzt werde ich prüfen. Schließlich wurde meine Fahrt minutiös aufgezeichnet incl. sämtlicher Datenkommunikation im Fahrzeug und Geschwindigkeit. :D Bin gespannt was da rauskommt.

rororollthex
06.08.2009, 12:09
Du prüfst nachdem Du gezahlt hast :grb: Ok :D

Mostwanted
06.08.2009, 12:14
"Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Polizeibeamten ohne Fahrerfeststellung" wird in DE nicht anerkannt, wenn Du abstreitest. Fragt sich halt ob der Aufwand die 70 Euro wert ist und Du wieder nach Austria einreisen darfst :D

GG2801
06.08.2009, 12:22
Original von rororollthex
Du prüfst nachdem Du gezahlt hast :grb: Ok :D


:rofl:

PCS
06.08.2009, 12:24
Original von rororollthex
Du prüfst nachdem Du gezahlt hast :grb: Ok :D

:rofl:

GG2801
06.08.2009, 12:25
Original von Mostwanted
"Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Polizeibeamten ohne Fahrerfeststellung" wird in DE nicht anerkannt, wenn Du abstreitest. Fragt sich halt ob der Aufwand die 70 Euro wert ist und Du wieder nach Austria einreisen darfst :D


Salakis, lese er hier:



Original von elmar2001
Steht im Brief:

"Es liegt eine Anzeige über eine dienstliche Wahrnehmung eines Straßenaufsichtsorgans vor:
(...)
Übertretene Gesetztesbestimmung:
Gem §52 ...
... zulässige Hüchstgeschwindigkeit von 100km/h um 25km/h überschritten"

Aber jetzt werde ich prüfen. Schließlich wurde meine Fahrt minutiös aufgezeichnet incl. sämtlicher Datenkommunikation im Fahrzeug und Geschwindigkeit. :D Bin gespannt was da rauskommt.



Wenn Elmar anhand der verfügbaren Fahrzeugdaten zweifelsfrei nachweisen kann, daß sich der österreichische Schutzmann "verschätzt" hat, dann würde ich denen nen Brief schreiben, daß sie sich ihren Wisch da hinstecken können, wo die Sonne niemals scheint. :D

MacLeon
06.08.2009, 12:29
Original von elmar2001
Steht im Brief:

"Es liegt eine Anzeige über eine dienstliche Wahrnehmung eines Straßenaufsichtsorgans vor:
(...)
Übertretene Gesetztesbestimmung:
Gem §52 ...
... zulässige Hüchstgeschwindigkeit von 100km/h um 25km/h überschritten"

Aber jetzt werde ich prüfen. Schließlich wurde meine Fahrt minutiös aufgezeichnet incl. sämtlicher Datenkommunikation im Fahrzeug und Geschwindigkeit. :D Bin gespannt was da rauskommt.

Und bitte hier posten!

Hypophyse
06.08.2009, 12:34
Original von rororollthex
Du prüfst nachdem Du gezahlt hast :grb: Ok :D

¸,ø¤º°`°º¤øøø•• SUPER AUTOFAHRER - PROMPTE ZAHLUNG - GERNE WIEDER ••øøø¤º°`°º¤

:gut: :D

ehemaliges mitglied
06.08.2009, 12:53
Geht ein Deutscher zu einem Österreichischen Konzi.

D: Guten Tag, was kostet diese Submariner 16610 ?

Ö: Ich schätze mal 18.000 Euro

:D


Zahlt er nicht, ist mit einer Zeigererhebung zu rechnen.

Edmundo
06.08.2009, 13:01
:rofl:

So, Daten ausgewertet:
Zu der Uhrzeit und davor bin ich konstant 138 km/h mit Tempomat gefahren, bereits 1 Minute danach mit Tempomat 105 km/h, dazwischen war die Verzögerung.

Der hat wahrscheinlich direkt am Schild gestanden, wo ich noch Bremsen war. Jetzt sieht es für mich noch mehr nach Abzocke aus. Ich möchte die Ösis alle auf den Mond schicken - aber es gibt ja auch ein paar nette.

Aber der nächste Ösi, der mich hier nach dem Weg fragt, wird in die entgegengesetze Richtung geschickt :D

Edmundo
06.08.2009, 13:01
@Roland
Du hast nen Knall :rofl:

MacLeon
06.08.2009, 13:10
Original von elmar2001
Aber der nächste Ösi, der mich hier nach dem Weg fragt, wird in die entgegengesetze Richtung geschickt :D

Das mache ich immer so! :D

WUM
06.08.2009, 13:13
so ... grad mal in Ö erkundigt...Aussage eines dortigen Menschen

Fahrzeug wurde definitiv geblitzt...nur ist nicht bekannt wer gefahren ist und es handelt sich um ein Firmenfahrzeug...Halter muss nun angeben wer gefahr ist....


Gruss


Wum

botti800
06.08.2009, 13:19
Original von WUM
so ... grad mal in Ö erkundigt...Aussage eines dortigen Menschen

Fahrzeug wurde definitiv geblitzt...nur ist nicht bekannt wer gefahren ist und es handelt sich um ein Firmenfahrzeug...Halter muss nun angeben wer gefahr ist....


Gruss


Wum

blödsinn wummilein ;)

ist ja eine anonymverfügung.... zahlen ;)

und elmar: die geschichte hätte potential für eine ganz grosse story...
willst nicht doch vielleicht einspruch mit ausdruck deines fahrzeugs erheben...
brauchst nur an österreichische medien weiterleiten... bin mir sicher dass da was passiert ;)

WUM
06.08.2009, 13:22
ok :ka: keine Ahnung Botti

wie gesagt hab dort in einer Spedition nachgefragt...die haben meist Ahnung von solchen Sachen...liegt wohl auf der Hand....


wenns so ist wies ist/beschrieben...ists beschiss



Gruss


Wum ;)

botti800
06.08.2009, 13:24
sicher ists beschiss

die deutschen werden bei uns abgezockt... ist halt eine hassliebe ;)

hab schon sehr viele strafen bezahlt... allerdings nie über 32 euro.

dafür wurde ich schon mehrmals in deutschland abgezockt... 700 euro war meine höchststrafe in bayern

ulfale
06.08.2009, 13:26
Wofür denn das??

WUM
06.08.2009, 13:27
700 ... wass hastn da gemacht...vor der Bullerei hackendicht uriniert...??



gruss



wum

botti800
06.08.2009, 13:28
280 in einer 80er beschränkung... aber dass ist eine andere geschichte :D

ulfale
06.08.2009, 13:29
Ach, nur ne Kleinigkeit drüber über den 80 :D

WUM
06.08.2009, 13:31
das hät ich angezweifelt :D wer fährt schon so schnell :D


gruss



Wum

ulfale
06.08.2009, 13:32
280 macht meiner nur im freien Fall im luftleeren Raum!

Edmundo
06.08.2009, 13:44
Nee, Botti.

Bei 7000€ ja, aber bei 70€ mache ich mir keinen Stress. Das Risiko ist zu groß dass man nachher mehr bezahlt und den Stress mit Klagen und so - da habe ich keinen Nerv drauf.

EinenBlitz hätte ich gesehen - insofern kann höchstens mit der Laserpistole gemessen worden sein.

giftmischer
06.08.2009, 14:37
Sowas hab ich bei den Ösis auch schon erlebt.

Wir kommen auf einen Ort zu und noch vor!! Beginn des Ortes kommt uns ein LKW entgegen, der uns per Lichthupe warnt.
Wir also ab dem Ortsschild mit exakt 50 km/h gefahren.
Am Ende des Ortes ziehen uns die Cops raus, mit der Begründung, wir wären zu schnell gefahren.
Foto oder Beweise gab es nicht, sie haben uns erklärt, dass ein österreichischer Beamter soetwas schätzen darf und wir nun bezahlen sollen. Ansonsten würde man gerne auf der Wache mit uns die Diskussion fortsetzen.

Seit damals wird Österreich von mir nur noch als Transitland, ohne Tank- oder Brotzeitstopps genutzt.
Außerdem zahlen alle österreichischen Urlauber für ihre Sonnencremes und Mückensprays das Doppelte.
Und wir haben gerade eine wirklich schlimme Mückenplage :D.

botti800
06.08.2009, 14:40
Original von giftmischer

Seit damals wird Österreich von mir nur noch als Transitland, ohne Tank- oder Brotzeitstopps genutzt.



macht nix... wir brauchen euch eh nicht :D

giftmischer
06.08.2009, 14:41
:twisted:

Maga
06.08.2009, 19:21
ich selber durfte schon miterleben, dass die Ösis ganz besonders begabte Menschen sind ... wurde auf ne Schnellstraße, in Kolonne fahrend zwischen zwei A-utos, rausgewunken, weil der Vor-Ort-Verfüger gesehen hatte, dass ich 10km zu schnell war .... :grb:

Böse ist, wer Böses denk .... ;)

D hat seine eigene Geschichte mit nem Ösi

weyli
06.08.2009, 19:52
Burschen eins ist sicher:

Das gleiche Delikt in D ist sicherlich teurer !

Übrigens haben sie auf der Inntalautobahn auch die Radarkästen so adaptiert daß auch von vorne geblitzt werden kann um den deutschen Gesetzen zu ensprechen ! ;-)

Auch wurde der Mindestsatz von €35 auf €70 erhöt um EU Konform in Ausland strafen einfordern zu können !

Nicht immer alles glauben was in Fernseh Dokus gebracht wird !!!!

Übrigens wenn ein Ösi in Deutschland "zu schnell erwischt" wurde wars auch immer schon teurer !

Also ned so jammern ! (Elmar Dich mein ich nicht ! :D )

Edmundo
06.08.2009, 20:40
Wenn ich beim WWF mal einem Ösi platten drehe, und es dann zufällig Dein Wagen war, dann weißt Du warum :D

Ich bin immer der Meinung man muss zu den Sachen stehen, die man verzapft hat, egal was. Aber ich bin extra so vorsichtig gefahren und das belegt auch die Datenaufzeichnung, dass ich genau zu der Zeit runtergebremst habe. Das "wundert" mich halt.

Auf Basis einer Schätzung wirst Du in D nie zahlen müssen. Auf Basis eines Fotos von hinten auch nicht. Was ist denn das für ein rechtssystem, wo der Angeklagte beweisen muss, dass er es nicht war? In dubio pro reo gilt in gesitteten Ländern. :twisted: Freibeuter gibt es also nicht nur vor Somalia. :tongue:

116710LN
06.08.2009, 20:50
Zum Thema Anonymverfügung:

Vorab...ich bin seit Geburt Österreicher und lese gerne im R-L-X Forum mit ;)

... da fahr ich also am Freitag den 10.7. zum freundlichen BMW-Händler in Wien Erdberg um gemeinsam mit meinem Sohnemann mit großer Freude im Herzen meinen neuen BMW 318d abzuholen :tongue:

Alles funktioniert wie am Schnürchen, Auto ist echt topp, alle Formalitäten werden erledigt - ich bin um ein paar Euronen ärmer, dafür steigt die "Freude am Fahren" immens.

Wir verlassen also um ca. 11:30 Uhr den Freundlichen :] in Wien Erdberg und nach der ersten Volltankung und dem Kleben der Autobahnvignette geht es Richtung Süden.

Da meinen Sohn der große Hunger überkommt verlassen wir um ca. 11:58 Uhr die A2 (Südautobahn) bei Vösendorf um im grossen Areal der SCS (ShoppingCitySüd) Einkehr zu halten. Am Ring um den EinkaufsMegaTempel sehe ich zu spät 2 freundliche Verkehrswachorgane schwer bewaffnet mit einer Radarpistole im Anschlag .... ich denk mir noch "hoffentlich nicht zu schnell .."

Eine Woche später ist sie da - die ANONYMVERFÜGUNG
In mir kommt grosse Freude auf und ich befülle das vorgedruckte Formular mit meinen Daten um es dann soleich per Fax an die zuständige Bezirkshauptmannschaft Abteilung für Strafsachen zu schicken.

Wiederum eine Woche später ... In meinem Briefkasten findet sich eine Verständigung über einen erfolglosen Zustellversuch eines RSa Briefes :ka:

Am nächsten Tag also auf zu Post um das blaue Schriftstück in Empfang zu nehmen und die grosse Überraschung 8o

10.7.2009, 12:02 Uhr (also ca. 30 min. nach Übernahme meines neuen Bayrischen)
30km/h erlaubte Höchstgeschwindigkeit (die hab' ich total übersehen)
60 km/h gefahrene Geschwindigkeit nach Abzug von 3km/h Messtoleranz

Strafnorm und verhängte Geldstrafe: € 120,- :gut:

Der neue Herenbeschleuniger kann mir doch nur Glück bringen, oder :ka:

Mostwanted
06.08.2009, 21:00
Der war wohl leiser als dein alter Wagen :D

In einer S-Klasse muss sich mich jedesmal mit einem Blick auf den Tacho davon überzeugen, das der Wagen noch rollt wenn Zone 30 ist 8o

Edmundo
06.08.2009, 21:04
@Bernhard: Immer die BMW-Raser :D

Was hättest Du denn zuerst zahlen sollen bei der Anonymverfügung.

Prozentual bist Du 100% zu schnell, ich nur 25% ;)

Viel Spass mit dem neuen Auto. :dr:

116710LN
06.08.2009, 21:28
@Elmar

Bei der Anonymverfügung selbst wird keine Strafe festgesetzt oder ausgeschrieben, dabei wird nur festgestellt wer das KFZ gelenkt hat

Edmundo
06.08.2009, 21:50
Nee, das interssiert die doch gar nicht. Bei mir wollen die nur cash - wer gefahren ist ist denen egal.

Hypophyse
06.08.2009, 22:18
Original von elmar2001
Nee, das interssiert die doch gar nicht. Bei mir wollen die nur cash - wer gefahren ist ist denen egal.

Und das ist der Punkt, der für mich leider nicht eindeutig ist.

Bericht des Landesrechnungshofes über die Abwicklung von Verkehrsstrafen in der Bezirkshauptmannschaft Hallein.

PDF aus 01/2009 (http://www.salzburg.gv.at/bh-hallein.pdf)


Sind Fahrzeuge mit deutschem oder schweizer Kennzeichen vom Strafverfahren betroffen, wurden sie aber nicht unmittelbar bei der Verkehrsübertretung gestellt, veranlasst die Bezirkshauptmannschaft je nach Sachlage eine Anonymverfügung, eine Lenkererhebung oder eine Strafverfügung. Solche Schriftstücke werden in Deutschland auf Grund von bilateralen Abkommen rechtswirksam zugestellt.

[...]

Gegen deutsche Zulassungsbesitzer, die nicht bekanntgeben, wer ein bestimmtes Kraftfahrzeug zum Zeitpunkt einer Übertretung gelenkt hat, kann die österreichische Behörde derzeit zwar einen Strafbescheid erlassen, vollstreckt werden kann dieser allerdings nicht.
Bei Nichterteilung der Lenkerauskunft gibt's bei uns noch eine Strafe oben
drauf. Ich weiß nicht, ob sich der Absatz nur auf diesen Umstand oder die
eigentliche Strafe bezieht.



Einzig Bußgelder und Geldstrafen aus Straßenverkehrszuwiderhandlungen in Österreich werden in Deutschland (und umgekehrt) vollstreckt. Ausgenommen davon sind Strafen auf Grund der Nichtbenennung des Fahrzeuglenkers. Wegen eines Verstoßes gegen die Verfassungsregel, sich selbst oder Angehörige nicht belasten zu müssen, wird in diesem Punkt eine Vollstreckung im Rahmen des deutsch-österreichischen Vollstreckungsabkommens abgelehnt.
(alte) Quelle (http://www.straffrei-mobil.de/index.php/ausland/vollstreckung/164-vollstreckung-auslaendischer-bussgeldbescheide-fruehestens-ab-dem-jahr-2009)

Beim nächsten Zusammentreffen wird man vermutlich daran erinnert
werden. Ab 2010 gibt's kein Pardon, dann sollen Strafen exekutiert
werden.

http://web98.metaxa.loswebos.de/tmp/oesi.gif

Ländermatch!

botti800
07.08.2009, 12:36
und ich könnt mich übrigens anspeiben wenn ein österreicher "ösi" schreibt!

habts an pecka?

solln die piefke ösi schreiben ... is ma wurscht.... aber sowas 8o

weyli
07.08.2009, 12:40
@ Botti

Wennst mich meinst ?

Bin warscheinlich zu lange in D zu Schule gegangen ;)

Des färbt ab ! :( :D

botti800
07.08.2009, 12:42
reiss di zsamm :op:

:D

weyli
07.08.2009, 13:05
okeh ! :oops:

:D

Edmundo
07.08.2009, 13:07
Osi ist immer noch besser als Ossi ;)

Was regst Dich so auf, Botti, ist doch nur ne Abkürzung.

WUM
07.08.2009, 13:19
ich gebrauch immer das Wort Schluchti ist Abkürzung für Schluchtenscheizzer :D ist aber eher positiv zu verstehen, da wir hier neidisch auf eure schönen Berge sind...


Gruss



Wum

botti800
07.08.2009, 13:21
schluchti soll mir recht sein :D


elmar... nationalstolz nenn ich das :dr:

Edmundo
07.08.2009, 13:31
Man muss doch auch mal über Euch schimpfen dürfen ;)