Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dumme Frage - was ist Weissgold ?
Tudormaniac
06.08.2009, 22:22
Weiß jemand aus welchen Bestandteilen Weißgold besteht ? Ist das überhaupt Gold ? Gold ist ja bekanntlich Gelb.
caRRoxwatch
06.08.2009, 22:23
gold und silber,oder.....................
Tudormaniac
06.08.2009, 22:29
Dann muß WG viel billiger sein als GG, oder ?
Original von Donluigi
Naja, der Goldanteil ist klar, der liegt bei 750/000. Ansonsten ist Palladium das farbgebende Metall und es wird vermutlich noch Kupfer drin sein. Silber ist keines drin.
Weißgold Legierung (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?postid=2176354#post2176354)
Tudormaniac
06.08.2009, 22:44
Wenn das so ist, ist Weissgold ziemlich giftig. Goldreduzierte Dental -Legierungen (Gold, Palladium, Kupfer) sind z.B. schon längst verboten. Eigentlich muß die Korrosion auch außerhalb der Mundhölle (an der Hand in Verbindung mit Schweiß) auch gegeben sein.
"..... Erst im November 1992 knöpft sich das Bundesgesundheitsamt die Materialien vor. Die zuständige Zahnmedizinerin Dr. Tamara Zinke bestätigt, daß bei der Entscheidung für den größten Teil der mehr als 100 diversen Palladium-Legierungen »weder biologische Prüfungen noch klinische Erfahrungen« vorlagen. Palladium gehört zur Gruppe der Platinmetalle. Gelangt es in den menschlichen Organismus, hemmt es zahlreiche Enzymsysteme in Niere und Leber, etwa die Aldo-lase, die giftige Substanzen (Aldehyde) abbaut. Außerdem, so führt auch Frau Zinke aus, greift es den Träger der genetischen Information, die Desoxyribonukleinsäure (DNS) von zwei Seiten an. Es schaltet nach Eindringen in die Zellen auch die Energieproduktion ab. Palladiumsalze führen überdies zu Herzrhythmusstörungen. Nach Tierexperimenten setzen kupferhaltige Palladium-Legierungen auch dem Dünn- und Dickdarm zu, beeinträchtigen Stuhl- und Urinausscheidung. Im Tierversuch war Palladium obendrein krebserregend. Als derzeit einzige wesentliche Aufnahmequelle dieses Stoffes kommt für den Menschen nur Zahnersatz aller Art in Frage. Die Schlußfolgerung der Gesundheitsbehörde: »Keine Verwendung palladium-kupferhaltiger Dentallegierungen ohne Nachweis der Bioverträglichkeit.« Allerdings verwendet das Amt den Konjunktiv: Die Zahnärzte sollten die Empfehlung berücksichtigen, heißt es vorsichtig. Gut ein Jahr später, am I.Januar 1994, wird das Gemisch dann doch aus dem Verkehr gezogen."
buchfuchs1
07.08.2009, 00:33
Ja, ich merks auch immer mehr.
Je öfter ich die WG D anziehe, desto überheblicher werde ich.
Scheint biochemischer Natur zu sein.
Was wohl erst passiert wenn ich die WG Sub abhole.
Mir schwant Schlimmes.
Original von Tudormaniac
Wenn das so ist, ist Weissgold ziemlich giftig. Goldreduzierte Dental -Legierungen (Gold, Palladium, Kupfer) sind z.B. schon längst verboten.
Das ist vollkommener Quatsch! Nur ein Beispiel:
http://www.degudent.de/Produkte/Legierungen/Stabilor_G.asp
Tilli
Zitat TS:
"Wenn das so ist, ist Weissgold ziemlich giftig. Goldreduzierte Dental -Legierungen (Gold, Palladium, Kupfer) sind z.B. schon längst verboten. Eigentlich muß die Korrosion auch außerhalb der Mundhölle (an der Hand in Verbindung mit Schweiß) auch gegeben sein."
Nach über 2.000 Beiträgen des TS gehört diese Super-Frage wohl eher in den Bereich
"Semmeln".
Sicher muss ich nun Höllenqualen erleiden für meine Antwort oder
diskutieren wir hier über Höhlenqualen?
ehemaliges mitglied
07.08.2009, 08:36
...meine Oma hatte Goldzähne...
... jetzt weiß ich, was die Ursache für ihre Splees war... :D :D :D
date7201
07.08.2009, 09:47
Also der Don hat es ja schon erklärt, und ich glaube, es gibt sogar noch einen wesentlich ausführlicheren Thread darüber....
nur so zum Festhalten:
In Weißgold ist genauso viel reines Gold enthalten, wie in den entsprechenden Gelb/Rot/Grün Goldlegierungen, also
bei 18kt ... 750 Teile Feingold / 250 Teile Zusatz, wie z.B. Palladium
bei 14kt ... 585 Teile Feingold / 415 Teile Zusatz
(bei den Gelbgoldlegierungen besteht der Zusatz meist aus Silber und Kupfer)
Legieren ist bei der Schmuckherstellung wegen der Härte und der Farbe notwendig. (die verwendeten Lote sind auch Goldlegierungen, allerdings mit einem verringerten Schmelzpunkt (durch einen etwas verringerten Feingehalt oder durch Zusatz anderer Metalle)
Allergien auf Gold sind nur wenige bekannt, bei Zahngold werden aber wesentlich höhere Legierungen (so um 22kt) verwendet.
(umrechnung von Karat auf Tausenstel: immer durch 24 dividieren
z.B.: 18/24 = 0,75 = 750 Tausenstel)
Will man den Feingehalt in Gramm einer Legierung berechnen, so lautet die Formel Fgw = Fgh x Rgw
(Fgw= Feingewicht, Fgh = Feingehalt, Rgw = Raugewicht (Gesamtgewicht der Goldlegierung))
Ein Zusatz der allerdings wirklich für Weißgold verboten wurde ist Nickel (Stichwort Nickelallergie), diese Legierung darf nur mehr für Teile (hauptsächlich für Teile mit Federwirkung, sog. Federweißgold) die nicht direkten Hautkontakt haben, verwendet werden.
mfG,
Christian
Tudormaniac
07.08.2009, 10:10
Diese Legierung hat eine weisse Farbe:
Gold/Platin-Gruppenmetalle
96,1
Gold (Au)
77,3
Platin (Pt)
9,8
Palladium (Pd)
8,9
Silber (Ag)
1,2
Kupfer (Cu)
0,3
Zinn (Sn)
0,5
Indium (In)
1,5
Iridium (Ir)
0,1
Rhenium (Re)
0,2
Eisen (Fe)
0,2
sennsation
07.08.2009, 10:23
Du fragst was Weißgold ist und hast einen Doktor in Chemie?
Ich staune!
date7201
07.08.2009, 10:27
Und ?
Gibts da auch eine Frage zu dieser Legierung?
Original von date7201
Also der Don hat es ja schon erklärt, und ich glaube, es gibt sogar noch einen wesentlich ausführlicheren Thread darüber....
nur so zum Festhalten:
In Weißgold ist genauso viel reines Gold enthalten, wie in den entsprechenden Gelb/Rot/Grün Goldlegierungen, also
bei 18kt ... 750 Teile Feingold / 250 Teile Zusatz, wie z.B. Palladium
bei 14kt ... 585 Teile Feingold / 415 Teile Zusatz
(bei den Gelbgoldlegierungen besteht der Zusatz meist aus Silber und Kupfer)
Legieren ist bei der Schmuckherstellung wegen der Härte und der Farbe notwendig. (die verwendeten Lote sind auch Goldlegierungen, allerdings mit einem verringerten Schmelzpunkt (durch einen etwas verringerten Feingehalt oder durch Zusatz anderer Metalle)
Allergien auf Gold sind nur wenige bekannt, bei Zahngold werden aber wesentlich höhere Legierungen (so um 22kt) verwendet.
(umrechnung von Karat auf Tausenstel: immer durch 24 dividieren
z.B.: 18/24 = 0,75 = 750 Tausenstel)
Will man den Feingehalt in Gramm einer Legierung berechnen, so lautet die Formel Fgw = Fgh x Rgw
(Fgw= Feingewicht, Fgh = Feingehalt, Rgw = Raugewicht (Gesamtgewicht der Goldlegierung))
Ein Zusatz der allerdings wirklich für Weißgold verboten wurde ist Nickel (Stichwort Nickelallergie), diese Legierung darf nur mehr für Teile (hauptsächlich für Teile mit Federwirkung, sog. Federweißgold) die nicht direkten Hautkontakt haben, verwendet werden.
mfG,
Christian
Hallo Christian,
2 kleine Fehler hat der Text in der Schnelldurchsicht:
Zahngold ist keine 22K Legierung, Meist ca. 570-er, die Zuschläge machen den Rest für die zweckgebunde Verwendung. 22 K wäre sehr weich.....nur mal so schnell.
Das mit dem Nickelgehalt in WG stimmt es so auch nicht oder ist etwas missverständlich ausgedrückt, da du zweckgebunden unterscheidest.
Der Nickelgehalt darf, bzw. muss in der EU in WG Legierungen unter 2% betragen. Dann gilt der Werkstoff als Nickel-Frei. Verwendungszweck egal.
Gruß Andreas
Original von date7201
bei Zahngold werden aber wesentlich höhere Legierungen (so um 22kt) verwendet.
Die Aussage ist sicherlich so nicht richtig; der AU-Gehalt reicht von bis, je nach Anwendung, Preisvorstellung und Weltbild des Patienten; hier eine Legierung mit !! 2% Massengehalt AU, und gaaanz viel ganz böse Metalle aus der Pt-Reihe.
http://www.degudent.de/Produkte/Legierungen/Palliag_M.asp
date7201
07.08.2009, 14:03
Danke für die Korrektur ... Schuster, bleib bei deinen (meinen) Leisten ;)
(aber die ungefähr 22kt waren mir so bis jetzt vermittelt)
Zur Nickelverordnung, da hab ich mich auf das Nickelweißgold als solches bezogen, ansonsten gilt eine gesetzliche Bestimmung im Bereich des Lebensmittelgesetzes § 29 1975, BGBl. Nr. 86., geändert BGBl. I Nr. 157/1999
§ 3. Es ist verboten, nickelhältige Ohrstecker oder gleichartige Erzeugnisse in Verkehr zu bringen, die dazu bestimmt sind, bis zur Ausheilung des Wundkanals im menschlichen Körper zu verbleiben. Ausgenommen sind jene, die homogen sind und deren Nickelgehalt unter 0,05 % liegt.
§ 1. Es ist verboten, nickelhältige Gebrauchsgegenstände, die nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen (§6lit.f LMG 1975), wie
1.Schmuck,
2. Uhren (Gehäuse, Bänder, Spanner),
3. Brillengestelle,
4. Knöpfe, Nieten, Schnallen, Reißverschlüsse und Metallmarkierungen, wenn sie in Kleidungsstücken verwendet werden zu produzieren und in den Verkehr zu bringen, sofern die Nickelfreisetzung von den Teilen dieser Gebrauchsgegenstände, die nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen, 0,5 µ / cm² / Woche Nickel übersteigt.
und da gehts um die Nickelfreisetzung ...
lG,
Christian
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