Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verjährung Blitzer /Autobahn
Vlt. kann mir einer von euch helfen. =)
Bin am 7.5.09 zweimal zu schnell gefahren. X(
1. Blitzer über 40 km/h, dann bin ich ein wenig vom Gas und schon war der 2. Blitzer da :D und wieder rein-, diesmal nur mit 25 km/h
Das zweite Foto ist angekommen. =(, aber die 40 km/h Abrechnung fehlt.
Ist die jetzt verjährt? 3 Monatsfrist? :ka:
Vielen Dank.
ehemaliges mitglied
11.08.2009, 18:08
Wenn du als Betroffener nach 3 Monaten nix gehört ist, ist das Ding verjährt. Wann hast du den Anhörungsbogen wegen des 2. Verstosses bekommen ?
Blitzer dürfen doch auch nicht zu eng stehen, sonst wird es als eine Tat bewertet, oder?
Original von Ticktacktom
Wenn du als Betroffener nach 3 Monaten nix gehört ist, ist das Ding verjährt. Wann hast du den Anhörungsbogen wegen des 2. Verstosses bekommen ?
Der erste Blitzer sand in Hessen, der zweite in BW. Der Anhörungsbogen wurde mir am 14.7 zugestellt. (2. Verstoss)
ehemaliges mitglied
11.08.2009, 18:38
Dann ist der 2. Verstoss natürlich noch nicht verjährt. WAr beim Anhörungsbogen ein Pic von dir dabei, so dass du dich erkennen konntest ?
Original von Ticktacktom
Dann ist der 2. Verstoss natürlich noch nicht verjährt. WAr beim Anhörungsbogen ein Pic von dir dabei, so dass du dich erkennen konntest ?
Ja, ist eindeutig. Ist denn der erste Verstoss verjährt?
ehemaliges mitglied
11.08.2009, 18:42
Original von volvic
Original von Ticktacktom
Dann ist der 2. Verstoss natürlich noch nicht verjährt. WAr beim Anhörungsbogen ein Pic von dir dabei, so dass du dich erkennen konntest ?
Ja, ist eindeutig. Ist denn der erste Verstoss verjährt?
Alzheimer ?? Was hatte ich genau 2 Beiträge weiter oben geschrieben ???? :D Jepp, der dürfte inzwischen verjährt sein........
Original von Ticktacktom
Alzheimer ??
Vollkaskomandant :D
Lieber einmal zuviel gefragt als einmal zuwenig ;)
Original von NicoH
Original von Ticktacktom
Alzheimer ??
Vollkaskomandant :D
Lieber einmal zuviel gefragt als einmal zuwenig ;)
nico ist in solchen fällen mein superchecker :gut: :D
Ok.
Dh. einmal 3 Points und ein paar Mücken und die 40 km/h sind verjährt. :verneig: :gut:
Ja leck mich ist das geil.
Vielen Dank Tom =)
Original von volvic
Ok.
Dh. einmal 3 Points und ein paar Mücken und die 40 km/h sind verjährt. :verneig: :gut:
Ja leck mich ist das geil.
Vielen Dank Tom =)
nee nee so einfach ist das nicht! :op:
diese auskunft kostet dich 50€ in die forumsspendenkasse :gut: :D
was glaubst du was tomi bei mir immer kassiert :motz:
ein anruf=75€
eine sms=30€
ein schreiben aufsetzen=110€
eine pn beantworten=12,90€
in verärgern=unbezahlbar :rofl:
von nico sprech ich erst garnicht, dit issn wucher :D
Original von volvic
Ist denn der erste Verstoss verjährt?
Ich dachte die waren am gleichen Tag????
Könnte die Verjährung bezüglich beider Verstöße nicht unterbrochen sein durch die Zustellung des Fragebogens für einen der Verstöße, wenn man die Fahrt als einheitliche Tat sieht, als einheitliche Fahrt über BW und Hessen?
shocktrooper
11.08.2009, 19:15
Original von geimer
Könnte die Verjährung bezüglich beider Verstöße nicht unterbrochen sein durch die Zustellung des Fragebogens für einen der Verstöße, wenn man die Fahrt als einheitliche Tat sieht, als einheitliche Fahrt über BW und Hessen?
Nein, das nicht.
Aber trotzdem noch nicht ganz aufatmen. Der erste Bescheid könnte noch kommen... wenn die Behörde am letzten Tag der 3-Monatsfrist intern den Bußgeldbescheid anordnet, unterbricht das die Verjährung. Der Bescheid muss aber dann innerhalb von zwei Wochen zugestellt werden.
Am 21.8. ist feiern angesagt..
Mostwanted
11.08.2009, 19:37
Sollte der Anhörungsbogen auf dem Postweg verloren gegangen sein, ist es ebenso Pech...dann ist die Verjährung auch unterbrochen.
Hallo Markus,
ist zwar ein wenig off topic, aber dennoch: Mich würde interessieren, ob Du aufgrund dieser Erlebnisse nun nicht mehr schneller fährst, als dies erlaubt ist, oder aber ob Du Dein Verhalten unverändert belässt.
Ich bin mal wegen Parkens auf der falschen Seite (wollte nur schnell einen Brief einwerfen...) aufgeschrieben worden, kurz nach dem Führerscheinerwerb, und bei mir ist die Erziehungswirkung ehrlich gesagt nicht ausgeblieben...
eine törichte Frage...wir Älteren wissen, das der Name Markus verpflichtet:
Mein Maserati fährt 210 schwup die Polizei hat's nicht geseh'n
das macht Spaß, ich geb Gas, ich geb Gas
Will nicht spar'n will nicht vernünftig sein, kommt nur das gute Super rein
ich mach Spaß, ich geb Gas, ich geb Gas
Ich will Spaß, ich will Spaß
Ich will Spaß, ich will Spaß
Ich geb Gas, ich geb Gas
Ich will Spaß, ich will Spaß
Original von MSA...
Ich bin mal wegen Parkens auf der falschen Seite (wollte nur schnell einen Brief einwerfen...) aufgeschrieben worden, kurz nach dem Führerscheinerwerb, und bei mir ist die Erziehungswirkung ehrlich gesagt nicht ausgeblieben...
Gratuliere, ein wirklich löblicher Verkehrsteilnehmer. Endlich mal einer von den zwei Prozent bei denen ein Bußgeld seine erzieherische Wirkung nicht verfehlt. Da kann man nur sagen, weiter so...! :gut:
Dann zähle ich mich auch zu diesen zwei Prozent dazu.
In der ersten Woche nach dem Führerscheinerwerb bin ich gleich geblitzt worden. Das war 1992. Seitdem bin ich nur einmal (!) geblitzt worden und das mit nur geringer Überschreitung (ich fahre ca. 30.000km per anno).
Aber das heißt nicht, dass ich schleichen würde. Ich halte mich nur an die Limits (+10 auf dem Tacho), wo welche sind, wenn frei, lass ich es auch laufen...;)
P.S. Ich hatte auch noch nie einen Punkt in Flensburg...
naja, kann ja auch sein das der film des einen blitzers bereits voll war. blitzen tut das ding dann wohl immernoch, aber zum belichten ist dann nix mehr. früher wars zumindest so :ka:
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