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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Haftung bei Rettung



Greenwich
15.08.2009, 20:36
Frage an die Versicherungsfachleute

Bei der Rettung eines ertrinkenden 5 Jahre alten Kindes habe ich mir heute meine Klamotten (Gestern gekauft) meinen Autoschlüssel,meine opt. Sonnenbrille und mein Iphone 3Gs versaut , zerstört bzw verloren(Sonnenbrille beim springen in den Kiesweiher)

Das gute dem Kind geht es sehr gut.
Das schlechte ich habe jetzt einen nicht unerheblichen Sachschaden.

Meine Frage , wer oder noch besser welche Versicherung bezahlt mir meinen Schaden.

Der Vater des Kindes hat mir sofort angeboten, das er für den Kompletten Schaden aufkommt.
Wenn ich allein nur Brille und Telefon zusammenrechne sind wir aber jenseits von 1500€.

Zeugen sind genügend vorhanden.
Die Zeit meine Taschen zu leeren bzw. mich auszuziehen war einfach nicht. Das Kind war bereits im trüben Wasser komplett weggetaucht.

Ich möchte euch bitten Sachlich zu bleiben.
Bei der ganzen Angelegenheit möchte ich niemanden abzocken,übervorteilen oder sonst was.
Es wäre einfach nur schön wenn mein Schaden bezahlt wird.
Sollte niemand für meinen Schaden haften müssen(Kind unter 6 Jahren)werde ich das sicher auch verschmerzen können.
Mit meiner Tagesleistung bin ich trotzdem sehr zufrieden.


Gruß Greenwich

Suerlänner
15.08.2009, 20:38
Normal die Haftpflicht der Eltern.

ibi
15.08.2009, 20:38
keine ahnung wer das zahlt, wäre mir in so einem fall auch ehrlich gesagt egal!

aber top leistung von dir, hut ab :gut:

Tuxi
15.08.2009, 20:49
bei Personenschäden bist Du in solch einem Fall gesetzlich Unfalversichert.

Zitat: "Personen, die bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher Gefahr für seine Gesundheit retten, beispielsweise Erste-Hilfe-Leistung bei Straßenverkehrsunfällen, Einsatz bei Naturkatastrophen. "

dort werden aber keine Sachleistungen erbracht.

triamarc49
15.08.2009, 21:07
Original von Greenwich

Der Vater des Kindes hat mir sofort angeboten, das er für den Kompletten Schaden aufkommt.

Gruß Greenwich
ist es damit nicht geklärt 8o

Mensch, freue dich doch, das du solch eine Tat vollbracht hast :gut:

Manni

Edmundo
15.08.2009, 21:24
Dem Vater sind 1500 Euro für Deine Sachen bestimmt lieber als wenn er die Beerdigungskosten hätte zahlen zu müssen.

Tolle Leistung. :gut: Viele schauen ja nur zu und handeln nicht.

Ich glaube aber, das mit der gesetzlichen Unfallversicherung ist richtig. Dann ist der Vater mit dem Zahlen außen vor.

atolc
15.08.2009, 22:00
Respekt!
:gut:

Mawal
15.08.2009, 23:29
toll, dass du das Kind retten solltest...das Materielle sollte da keine Rolle spielen...es nur angemessen, dass die Eltern zahlen...du hast heute Großartiges geleistet. Ob die Eltern es irgendwie von einer Versicherung wiederbekommen, ist nicht mehr dein Thema.

Du bist ein Held, geniess es einfach.

Mostwanted
15.08.2009, 23:34
Meinen Respekt und Glückwunsch!



Versichert sind Nothelfer auch (Wenn Sie sich selbst verletzen) über die GuV (Gesetzliche Unfallversicherung).


Ansonsten gilt:

Der Ersthelfer kann grundsätzlich Ersatz der eigenen Aufwendungen für unvermeid-
baren Schaden (z.B. Reinigungs- oder Wiederherstellungskosten seiner im Rahmen der
Hilfeleistung beschädigten Kleidung) vom Verletzten (= Geschäftsherrn) bzw. u.U. von
dessen Haftpflichtversicherung verlangen.

karlhesselbach
15.08.2009, 23:35
:verneig:

Super gemacht.

Zur Frage kann ich hier nichts sagen, aber
meine Respekt muß ich bekunden :gut:

klobi
16.08.2009, 05:23
Gut reagiert ! Klasse gemacht :gut:

Kaerbu
16.08.2009, 10:39
Original von ibi
keine ahnung wer das zahlt, wäre mir in so einem fall auch ehrlich gesagt egal!



Vorher - selbstverständlich, hinterher - wohl kaum.

frame
16.08.2009, 11:45
Respekt!
Ich würde meine Sachen erneuern, reinigen, etc. und zusammenschreiben. Dann dem Vater zukommen lassen und in einem Brief anfragen, ob er finanziell in der Lage ist, Dir den Schaden oder einen Teil des Schadens zu ersetzen, respektive ob eine Versicherung dafür aufkommen würde.
So würde ich vorgehen und bei dem Erlebnis, das Du gehabt hast, wäre der Verlust ja auch zu verschmerzen. Tolle Leistung!!

Master GMT
16.08.2009, 11:47
:verneig:

fiumagyar
16.08.2009, 12:01
:verneig:R E S P E K T :verneig:

der_neuling
16.08.2009, 12:32
Als Vater eines 5 jährigen bist Du für mich der Held des Tages!

Gruß
Martin

vandehölln
16.08.2009, 13:08
Original von frame
Respekt!
Ich würde meine Sachen erneuern, reinigen, etc. und zusammenschreiben. Dann dem Vater zukommen lassen und in einem Brief anfragen, ob er finanziell in der Lage ist, Dir den Schaden oder einen Teil des Schadens zu ersetzen,

So würde ich es wahrscheinlich auch tun, trotzdem möchte ich mit dir nicht tauschen. Irgendwie auch blöd anschließend zu sagen "ich krieg jetzt 3175€ bitte - danke"

siggi415
16.08.2009, 13:30
Zuerst natürlich RESPEKT für die Heldentat. :verneig: :verneig:

Dein Schaden wird Dir sicher ersetzt werden, habe aber nur das gefunden:

Ansprüche gegen gesetzliche Unfallversicherung [Bearbeiten]
Auch wenn evtl. Ansprüche gegen das Opfer oder den Unfallverursacher nicht bestehen oder nicht geltend gemacht werden (können), bleibt der Ersthelfer nicht auf seinen Schäden sitzen. In solchen Fällen springt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Ersthelfer sind beim jeweiligen Unfallversicherungsträger gem. § 2 Abs. 1 Nr. 13 lit. a SGB VII versichert. Für die Ersthelfer sind gem. § 128 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII die Unfallversicherungsträger für den Landesbereich zuständig. Im Einzelfall kann die Zuständigkeit aber auf den Unfallversicherungsträger für den kommunalen Bereich (Gemeindeunfallversicherungsverband) übertragen worden sein (§ 128 Abs. 2 SGB VII).

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet an den Ersthelfer insbesondere in folgenden Bereichen:

Heilbehandlung,
Pflege,
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,
Geldleistungen (Verletztengeld),
Mehrleistungen,
Renten bei Erwerbsminderung und
Hinterbliebenenrenten bei Tod des Ersthelfers.

Weiterhin sieht § 13 SGB VII den Ersatz von Sachschäden, die durch die Hilfeleistung an den im Besitz des Hilfeleistenden befindlichen Gegenständen entstanden sind (z. B. zerstörte Kleidung, beschädigtes Kfz), auf Antrag an den zuständigen Unfallversicherungsträger vor.

Quelle: wikipedia/Sachschäden bei Hilfeleistung

Passion
16.08.2009, 13:46
Zuallererst! Kompliment! Bester Sonntag des Jahres!

Zum zweiten... wer sagt denn dass jemand gesetzlich unfallversichert ist?

siggi415
16.08.2009, 14:31
Original von Passion
Zuallererst! Kompliment! Bester Sonntag des Jahres!

Zum zweiten... wer sagt denn dass jemand gesetzlich unfallversichert ist?

Der Gesetzgeber, siehe oben. :op:

Kaerbu
16.08.2009, 14:38
DGUV - Seite 10
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (http://www.dguv.de/inhalt/medien/bestellung/documents/erstehilfe.pdf)

Passion
16.08.2009, 15:29
Sehr interessant! DANKE! :gut:

Quasi eine Leistung ohne Beitrag! Kannte ich nicht.

Moonwalker
16.08.2009, 15:36
.

ehemaliges mitglied
16.08.2009, 16:57
Original von Kaerbu
DGUV - Seite 10
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (http://www.dguv.de/inhalt/medien/bestellung/documents/erstehilfe.pdf)

aber - der Betreffende muss doch erst einmal die gesetzliche Unfallversicherung abgeschlossen haben, eine Zwangsmitgliedschaft gibt es nicht, ebenso wie eine private Haftpflichtversicherung - erstere habe ich nicht, zweite schon......

Passion
16.08.2009, 17:08
Genau so!

Mostwanted
16.08.2009, 18:31
Original von Ticktacktom

Original von Kaerbu
DGUV - Seite 10
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (http://www.dguv.de/inhalt/medien/bestellung/documents/erstehilfe.pdf)

aber - der Betreffende muss doch erst einmal die gesetzliche Unfallversicherung abgeschlossen haben, eine Zwangsmitgliedschaft gibt es nicht, ebenso wie eine private Haftpflichtversicherung - erstere habe ich nicht, zweite schon......


Muss er nicht:

"Personen, die bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder
einen anderen aus erheblicher Gefahr für seine Gesundheit retten"


sind über die Gemeindeunfall Versicherungen (Träger: Länder und Komunen) abgesichert, wenn dabei etwas passiert- bis hin zu Rentenzahlung, wenn man dadurch arbeitsunfähig wird. (Keine Sachschäden).





Bei Ehrenämtern (Aufsicht im Hort, Jugendgruppe ect.) wird man über die Gemeinde beim zuständigen Träger versichert.