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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Inkasso



miles
27.08.2009, 00:24
Hi
Hab vergessen eine Rechnung zu begleichen
1. Mahnung dann die 2. und nun INKASSO

Kann mir einer sagen ob ich Österreich verpflichtet bin INKASSO zu zahlen?
Ich weis das Mahnspesen nicht zu zahlen sind

Danke

Insoman
27.08.2009, 07:57
nicht fragen, zahlen......

Thorben
27.08.2009, 08:16
sagt natürlich jmd der ein bild von inkassohenry drin hat :D

Chris.rolex
27.08.2009, 08:18
:grb: GIS ?

Edmundo
27.08.2009, 08:27
Zahlen ist immer gut. Schließlich hat man einen Fehler gemacht und die andere Seite wartet lange auf das Geld, was ihr zusteht.

Das kann passieren, aber dann würde ich, wenn es aufgefallen ist, die Sache so schnell wie möglich erledigen und mich nicht vorher erkundigen, ob man 10 Euro mehr oder weniger zahlen müsste.

Zu Fehlern muss man stehen.

THX_Ultra
27.08.2009, 08:38
Die Frage ist aber: Muss man zahlen, oder nicht?
Geht ja wohl gar nicht darum den Rechnungsbetrag zu begleichen, sondern den des Inkassounternehmens.

Würde mich übrigens auch interessieren wie da de Rechtslage ist.

WUM
27.08.2009, 09:04
muss gezahlt werden


Gruss


Wum

Mawal
27.08.2009, 10:02
Original von THX_Ultra
Die Frage ist aber: Muss man zahlen, oder nicht?
Geht ja wohl gar nicht darum den Rechnungsbetrag zu begleichen, sondern den des Inkassounternehmens.

Würde mich übrigens auch interessieren wie da de Rechtslage ist.

ich vermute in Ö ist es wie in D, und bedeutet, die Mahnkosten sind auch zu begleichen, wenn man in Verzug ist...

jk737
27.08.2009, 10:07
bin hier kein experte, denke aber, dass nur "angemessene" mahnspesen zu zahlen sind - vorallem als konsument.

Moehf
27.08.2009, 10:07
wäre ein schlechtes Geschäft für die Inkassofirma, wenn keiner deren Kosten zahlt, also wirst Du wohl oer übel zahlen müssen, 2 Mahnungen ist ja an sich o.k.
Bei web.de kommt gleich die Inkassofirma, da hab ich aber nix bezahlt :D

wildpower2
27.08.2009, 10:13
Original von miles
Hi
Hab vergessen eine Rechnung zu begleichen
1. Mahnung dann die 2. und nun INKASSO

Kann mir einer sagen ob ich Österreich verpflichtet bin INKASSO zu zahlen?
Ich weis das Mahnspesen nicht zu zahlen sind

Danke



Wenn man es selbst versäumt die Rechnung zu begleichen,
und sich dann noch um die Mahnspresen klemmen wollen,
also ich weiß nicht! :grb:

rororollthex
27.08.2009, 10:13
Original von Mawal

Original von THX_Ultra
Die Frage ist aber: Muss man zahlen, oder nicht?
Geht ja wohl gar nicht darum den Rechnungsbetrag zu begleichen, sondern den des Inkassounternehmens.

Würde mich übrigens auch interessieren wie da de Rechtslage ist.

ich vermute in Ö ist es wie in D, und bedeutet, die Mahnkosten sind auch zu begleichen, wenn man in Verzug ist...

Falls das so ist aber nicht x-beliebig hohe "Gebühren", sondern nur den Kleckerlesbetrag, den auch ein RA bekommen hätte.

WUM
27.08.2009, 10:15
wie gesagt muss gezahlt werden ... Forderung verkauft an dritte, welche noch Gebühren erheben ...

aus der Praxis... bei nicht alzu grossen Beträgen

Rechnunge nie erhalten...oder Scheck nachdatieren...an original Schuldner zahlen...ohne Mahngebühren..

die Inkassofirma mahnt ihre Gebühren...zahle ich aber nicht ...da siehe oben...

meistens bleibts dabei ....da lohnt der Aufwand nicht... ab und an wird man jedoch noch von einem Anwalt angeschrieben....dann sollte man zahlen

Gruss


Wum

1234marc
27.08.2009, 10:46
Wir haben bis vor einigen Jahren mit der Auskunftei/Inkassodienst Bürgel zusammen gearbeitet.

Haben allerdings nur den Auskunftsdienst genutzt, bis auf einmal, da haben wir denen einen Inkassoauftrag gegeben.

Unser Schuldner hat damals die Hauptforderung bezahlt, die Mahn-und Inkassogebühren jedoch nicht.

Hierüber wollten wir ein gerichtliches Verfahren eröffnen.
Ich zitiere mal aus dem damaligen Schreiben unseres Anwaltes:

"... Abschließend dürfen wir darauf hinweisen, dass der Löwenanteil der noch geltend gemachten Forderung sich aus Inkassokosten .... zusammensetzt.Die Frage, ob Inkassokosten grundsätzlich erstattungsfähig sind, ist bei den Instanzgerichten heillos umstritten.In aller Regel müssen Sie davon ausgehen, dass nicht mehr als 40 bis 50% der Inkassokosten überhaupt erstattungsfähig sind, sofern das erkennende Gericht Inkassokosten dem Grunde nach anerkennt. ...."

Wir haben den Vorgang dem Rollordner zugeführt.

avalanche
27.08.2009, 12:09
Ein Dauerbrenner bei Verbraucherschutzorganisationen, hier mal die Einschätzung des "Beobachter" (http://www.beobachter.ch/geld-sicherheit/schulden-betreibungen/artikel/inkassobueros_die-furchterregenden-methoden-der-geldeintreiber/) für die Schweiz:

Manche Gläubiger engagieren für ihre offenen Rechnungen ein Inkassobüro. Diese Büros mahnen oft in harschem Ton und verlangen unter Bezeichnungen wie “Verzugsschaden” oder “Bonitätsprüfung” hohe Beträge. Selbst wenn Inkassobüros diese Beträge mit “OR 106″ begründen, gilt: Sie sind nicht geschuldet. Das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz sagt klar, dass ein Gläubiger die Kosten für ein Inkassobüro nicht dem Schuldner aufbürden darf. Es gibt kein Urteil, das einen Schuldner dazu verpflichtet hätte, diesen “Verzugsschaden” zu bezahlen.

Falls Sie von einem Inkassobüro eine Mahnung für eine tatsächlich offene Rechnung bekommen, so schulden Sie:

• die Grundforderung
• Mahnspesen, sofern diese vereinbart sind (s. weiter unten)
• Verzugszinsen gemäss Obligationenrecht oder Vertrag.

Die weiteren Beträge können Sie streichen.

Und aufgepasst: Unterschreiben Sie keine Abzahlungsvereinbarungen von Inkassobüros. Damit akzeptieren Sie möglicherweise Gebühren, die Sie gar nicht schulden.

Gesetzesartikel: SchKG 27 III

miles
27.08.2009, 22:15
Danke für die Antworten
Bleibt erstmals liegen und nichts wird damit gemacht

Der Grundbetrag war 76,20 EUR
Inkassobetrag inzwischen 159 EUR

lg
Der Miles

Mostwanted
28.08.2009, 13:02
Zahl doch den Grundbetrag mit dem Verwendungszweck "Nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung". Die Hauptforderung ist doch nicht strittig.....

Master GMT
28.08.2009, 13:09
eben, zahl die hauptforderung und gut iss.
ansonsten musst du dich mit denen einigen, wirst aber nicht mehr "nur" auf die hauptforderung kommen. es kann sich ab jetzt nur noch addieren, weniger wirds bestimmt nicht...

MacLeon
28.08.2009, 14:43
Ich würde ggf. angefallene Verzugszinsen und Mahngebühren in der gesetzlich erlaubten Höhe dazuaddieren, um auf der sicheren Seite zu sein.

Rolexplo
28.08.2009, 16:29
Wünsche Dir noch viele Unannehmlichkeiten mit dem Inkassounternehmen. :]

Wer zwei Mahnungen ignoriert und das wegen so einem lächerlichen Betrag, hat es nicht anders verdient.

Sich seine Zeit mit sowas zu verschwenden :gut: :gut:

gruß Jörg

jk737
28.08.2009, 16:33
:rofl:

RAMichel
28.08.2009, 17:55
Zahl die Hauptforderung an den ursprünglichen Gläubiger unter Angabe der Rechnungsnummer und wirf das Inkassoschreiben weg. Oder kam das per Einschreiben? :D :D

steven_79
29.08.2009, 09:19
Inkassogebühren (vor allem solche, die ein mehrfaches der eigentlichen Forderung ausmachen) werden von vielen Gerichten nicht berücksichtigt bzw. zugesprochen mangels Notwendigkeit und Angemessenheit, da die Zahlung durch ein Mahnverfahren weitaus kostengünstiger mit gleicher Effizienz eingefordert werden kann.

miles
29.08.2009, 19:34
Grundbetrag wurde schon bezahlt der Rest bleibt so wie er ist
Wenn es neuigkeiten gibt dann meld ich mich wieder ;)

Newbie01
29.08.2009, 21:33
Original von Rolexplo
Wünsche Dir noch viele Unannehmlichkeiten mit dem Inkassounternehmen. :]

Wer zwei Mahnungen ignoriert und das wegen so einem lächerlichen Betrag, hat es nicht anders verdient.

Sich seine Zeit mit sowas zu verschwenden :gut: :gut:

gruß Jörg

Du hast ja sowas von Recht :gut:

miles
30.08.2009, 00:37
Ich habe die Zahlung eigentlich nicht ignoriert sie sind einfach irgendwie untergegangen :grb:
Kann doch mal passieren oder?
Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie Mahnspesen bezahlt obwohl ich schon oft Mahnungen hatte.

@jörg
@newbie01
"Wer zwei Mahnungen ignoriert und das wegen so einem lächerlichen Betrag, hat es nicht anders verdient."

Muss ich mich eigentlich runtermachen lassen? =(
Wo bleibt das ach so "HOHE NIVEAU" des RLX Forums
Ich habe hier eine für mich wichtige Fragestellung eingestellt und bekomme solche antworten?
Hier werden oft Dinge diskudiert wo ich mir auf den Kopf greife 8o
Wenn ich mir solche Antworten erwartet hätte die ich bekommen habe dann hätt ich es in die Kategorie "Wurstsemmeln" gestellt

DANKE ;(

Insoman
30.08.2009, 10:04
Du solltest etwas an Deinem Zahlungsverhalten ändern - sorry, aber erst nicht pünktlich zahlen und dann jammern wenn man Post vom Inkassobüro bekommt ist für mich Niveaulos - just my 2cts.

Schon mal eventuell daran gedacht, dass die Firmen eventuell auf Zahlungen ihrer Kunden angewiesen sind ?

Mit solch einem Verhalten gefährdet man den Bestand von Firmen und Arbeitsplätzen - und DAS ist allerunterste Schublade

squares
30.08.2009, 10:28
Original von miles
Muss ich mich eigentlich runtermachen lassen? =(
Wo bleibt das ach so "HOHE NIVEAU" des RLX Forums


Gehört es denn auch zum "hohen Niveau", Zahlungsaufforderungen zu ignorieren und, deiner Aussage nach scheinbar regelmäßig, Zahlungen zu verzögern?? Wohl kaum.. Insbesondere der eine oder andere kleine Handwerksbetrieb ist wegen solchen "Kleinigkeiten" schon in Probleme geraten...

Auch die Aussage, dass du ja schon oft Mahnungen hattest, sorry... dann streng dich mal bitte ein wenig an und leg dir Erinnerungen zu! Wenn die andere Seite, der Rechnungsersteller, nicht liefert, dann ist gleich großes Bohei, aber die Zahlung, die kann man mal schön regelmäßig unter den Tisch fallen lassen.... tut mir leid, aber da krieg ich Schmerzen.

Kaerbu
30.08.2009, 11:06
Original von miles
Hi
Hab vergessen eine Rechnung zu begleichen
1. Mahnung dann die 2. und nun INKASSO


Rechnung vergessen - ok, aber darüber hinaus 2 Mahnungen. :grb:

Sorry, aber wer es bis zur 2. Mahnung nicht gerafft hat, hat es nicht besser verdient. Zahle und lerne daraus!



Original von miles
Wo bleibt das ach so "HOHE NIVEAU" des RLX Forums

Wir sind anpassungsfähig. :D

miles
30.08.2009, 12:19
Kann man das bitte schließen ich will mir das nicht mehr anhören :motz:

Kaerbu
30.08.2009, 12:29
Tolle Signatur.

Solltest Du uns meinen - es sind schon Mitglieder für weniger gesperrt worden.

Insoman
30.08.2009, 12:29
ja, tut schon weh, wenn mal mal gesagt bekommt, dass man mi einer derartigen Zahlungsmoral ein höchst begehrenswerter Kunde ist....



und Deine PN mit Deiner Sig an mich hättest Du Dir ruhig schenken können

Kaerbu
30.08.2009, 12:31
Hast Du auch eine erhalten Stefan!? :D

Insoman
30.08.2009, 12:33
Jau - fand ich schon lustitsch, getretener Hund bellt halt

aber: was juckts mich -


solche Leute würde ich nur noch gegen Vorkasse beliefern und fertig

Mostwanted
30.08.2009, 12:43
Er hat ne Frage gestellt, Hintergründe kennen wir nicht. Vielleicht ist er geknebelt worden, kam nicht raus und hat dann doch gezahlt..was weiss ich... :ka: Auf alle Fälle zu wenig Details für eine virtuelle Hinrichtung =)

PCS
30.08.2009, 12:47
Original von Mostwanted
Auf alle Fälle zu wenig Details für eine virtuelle Hinrichtung =)

Und daher ist hier jetzt auch Schluß.