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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Brauche mal Euren Rat zum Thema Handwerker - Wir verzweifeln langsam aber sicher.



Subdate300
07.09.2009, 12:46
Hallo Leute,

es handelt sich um Pfusch am Bau der uns mittlerweile den letzten Nerv raubt.

Wir haben einen Handwerker der die Fenster gesetzt hat und die zugehörigen Vorsatzrollokästen. Leider liegen einige Sachmängel vor die es uns nicht erlauben weiter zu machen, sprich das Haus zu verputzen.

Der Handwerker ist extrem unzuverlässig, schindet Zeit, ruft nicht zurück, ist nicht erreichbar (oder will es nicht sein). Windet sich wie ein Aal. Das geht nun schon seit einiger Zeit so, und genau Diese läuft uns davon.

Wir schaffen es einfach nicht, dass er kommt und den Müll repariert.

Rein rechtlich... na ja, das dauert in D so lange und ist mit so hohen Kosten verbunden... das kann man sich als Bauherr eigentlich nicht leisten. Wir müssen ja irgendwann fertig werden.

Wie kann ich dem Kerl drohen? Wie kann ich ihn dazu bringen, dass er die Mängel behebt.

Anwalt lässt ihn komplett kalt...

Sind ratlos :ka: ;(


Könnt Ihr mir da Tips geben? Habt Ihr schon sowas mit gemacht?

Bitte keine Rockerbanden etc. Brauche wirklich ernsten Rat. Auch gerne per PN.


Besten Dank!


http://img199.imageshack.us/img199/7277/pa182838800x600.jpg

NicoH
07.09.2009, 12:55
Hast Du seine Arbeiten abgenommen?

Subdate300
07.09.2009, 13:01
Nicht schriftlich... Wir sind Leihen und der Mangel stellte sich erst später heraus, Aufgrund der Angeboterstellung von Verputzerfirmen. Diese haben uns darauf hingewiesen.

siebensieben
07.09.2009, 13:10
1) Hast Du einen Architekten, der Dich berät? Dann könntest Du dich beruhigt zurücklehnen, es wäre seine Arbeit. Wenn nicht, ist es tatsächlich Dein Problem, und gespartes Geld zehrt schnell die Nerven auf.
2) War der Handwerker der billigste? Oft ist es leider so, dass gerade die den Pfusch machen, es sind eher Montagefirmen, die Montage machen ungelernte oder schlecht ausgebildete Mitarbeiter, denen ihre Qualität ziemlich egal ist.
3) Wer stellt die Mängel fest, wer stelle überhaupt fest, ob es Mängel sind?
4) Was war an Leistung/Qualität usw. vereinbart?

Es ist schwierig, da eine Ferndiagnose zu bekommen. Die beste Handhabe ist immer das Geld, also hast Du hoffentlich noch nicht alles bezahlt und die Mängel schriftlich (Einschreiben, abgeben usw.) angemeldet.

PS: Ich lese gerade Deinen zweiten Beitrag. Wenn Du das als Laie alles selber organisierst, buche den Schaden unter Lehrgeld ab und lasse ihn von einer kompetenten Firma reparieren. Sonst bleibt der Rohbau ein Rohbau.

blarch
07.09.2009, 13:51
Hallo Steff

Ich bin selber Architekt und habe leider auch schon mit solchen Firmen zu tun gehabt die erst Pfusch abgeliefert haben und dann nicht gekommen sind.

Wie Gerhard schon gefragt hat, habt ihr einen Architekten? Wenn ja, sollte dieser wissen wie ihr vorzugehen habt.


Wie kann ich dem Kerl drohen? Wie kann ich ihn dazu bringen, dass er die Mängel behebt. Anwalt lässt ihn komplett kalt...
Habt ihr den Handwerker schon komplett bezahlt? Wenn nicht würde ich den Handwerker zuerst darauf hinweisen, dass er erst den Gesamtbetrag bezahlt bekommt, wenn er seine Arbeit fachgerecht abgeliefert hat. Ich würde ihm dies per Einschreiben mitteilen und ihm gleichzeitig eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen. Sollte er in dieser Frist die Mängel nicht beheben, müsst ihr ihm noch eine Nachfrist setzen. Ich würde dem Handwerker mitteilen, dass wenn er auch diese Nachfrist verstreichen lässt ihr einen anderen Handwerker auf seine Kosten beauftragt um die Mägel zu beseitigen. Wenn ihr noch genügend Geld zurückbehalten habt, sollte das als Druckmittel in der Regel ausreichen ;)

Viel Glück!

Wenn Du noch weitere Fragen hast gerne auch per PN

ferryporsche356
07.09.2009, 13:52
Was für Mängel sind es denn? Beschreib sie mal genauer.

Subdate300
07.09.2009, 14:12
Alos einen Architekten haben wir nicht. Wir haben zwar einen Betrag zurück gehalten, dieser ist jedoch relativ gering und wird kein großes Druckmittel sein. Unser Fehler. Wir waren hier zu korrekt und haben unsere Schulden beglichen.

Eine erste Frist wurde gesetzt, dabei wurde nur ein kleiner und unerheblicher Teil der Mängel erledigt (Abdeckungen an Schrauben angebracht), der wesentliche und wichtige Teil wurde nicht abgearbeitet.

Es handelt sich um Aufsatzrollokästen mit einer Putzträgerplatte. Genau diese Putzträgerplatte muss bündig mit dem Mauerwer sein. Ist sie nicht. Hier haben wir ein Aufmass von wenigstens 2 cm. Bei ALLEN Fenstern und Türen! Ein Ausgleich durch eine dickere Putzschicht ist nicht möglich. D.h. die Rollokästen müssen durch Kleinere ersetzt werden und an Stellen an denen das nicht möglich ist muss das Fenster oder die Türe raus gemacht werden und neu gesetzt werden.

Weiterhin sind die Führungsschienen der Rollos zu weit aussen am Fensterrahmen angebracht, so dass es unmöglich ist eine Anputzleiste zu kleben. Die Schienen müssen weiter nach innen gesetzt werden, dies beinhaltet auch die Kürzung der Rollos etc.

Diese beiden Dinge verhindern, dass wir das Haus runterputzen können.

Diese Themen sind "nur" mit Arbeitsaufwand für den Unternehmer verbunden, denn die "alten" Rollokästen können wieder verwendet werden.

Ich könnte ihn...

giftmischer
07.09.2009, 14:21
Wir haben vergleichbares erlebt.

Ganz wichtig: Wenn Ihr den Handwerker nach VOB beschäftigt habt, ganz genau an die Vorschriften halten bzgl. Fristsetzungen etc. . Wobei das grundsätzlich nicht schadet, also auch wenn Ihr nach BGB baut.
Wir haben z.B. einmal zu wenig angemahnt und dann an eine andere Firma vergeben. Nun hacken die Gegner auf diesem einen Mal herum... .

Langer Rede kurzer Sinn:
Egal ob Ihr nen Architekten, nen Bauleiter oder sonst wen habt, wendet Euch an Euren Anwalt.
In diesem Stadium kostet der ja nun wirklich nicht viel.
Der soll Euch sagen, wie oft Ihr anzumahnen habt.
Der Grundsätzliche Ablauf ist:
Ihr fordert den Handwerker schriftlich (Einschreiben), kurz und emotionslos zur Mangelbeseitigung bis zum Tag X auf.
Wenn er diesen Termin verstreichen lässt, wiederholt Ihr dieses Schreiben, wieder mit neuem Termin und mit der expliziten Bemerkung, dass der Bauvertrag sonst gekündigt wird und das Gewerk auf seine Kosten an eine andere Firma vergeben wird.
Sollte er wieder nicht reagieren, würde ich dieses schreiben mit einer neuen Frist ein drittes Mal wiederholen, wieder mit einem neuen Termin und der Bemerkung zwecks anderweitiger Vergabe und Kosten.
Wenn der Termin rum ist, am tag darauf per Einschreiben den Werkvertrag kündig und eine Andere Firma loslegen lassen.
Danach die Kosten einfordern / einklagen.
Aber wie gesagt, am besten den ganzen Ablauf von Eurem Anwalt bestätigen bzw. auf Euren Sachverhalt anpassen lassen.

mac-knife
07.09.2009, 14:23
Original von ferryporsche356
Was für Mängel sind es denn? Beschreib sie mal genauer.

... Unfug! Da ist das allwissende Forum am Ende. Das müssen sich Fachleute direkt anschaun. Hier kann man bloß rumspekulieren. Gerhard hat die wesentlichen Punkte aufgeführt.

8o ... bauen ohne Architekt kann teuer werden. Q.E.D. Viel Glück! :ka:

Maga
07.09.2009, 14:25
Steff, so hart sich das anhört, der Fensterbauer liefert lieber neue Fenster,
als bei Dir die Mängel zu beseitigen, für nen kleinen Restbetrag.
Setz ihm ne Frist und drohe Folgekosten an, die durch eine Bauverzögerung anderer Gewerke entstehen, Innenputz usw.

blarch
07.09.2009, 14:26
Ihr habt keinen Architekten 8o

Das scheint doch ein neu gebautes Haus zu sein ... wer hat dort die Bauleitung gemacht :grb: ist es in Deutschland nicht so, dass man eine Bauleitererklärung zum Baugesuch abgeben muss?

Ich habe auf dem Bild schon vermutet dass die Rolllädenkästen zu weit vorschauen, habe aber gedacht, dass das Haus noch gedämmt wird. Ihr müsst dem Handwerker (am besten schriftlich als Einschreiben) eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Danach müsst ihr ihm dann noch eine Nachfrist setzen und könntet dann einen anderen Handwerker beauftragen, wobei ihr euch dann, da ihr nicht genug Geld zurückbehalten habt, um die Kosten steitet müsstet ... ohne Rechtschutzversicherung wird sich das wahrscheinlich nicht lohnen. Ausserdem kommt dazu dass es langsam aber sicher Winter wird und wenn sich alles so weit verzögert bis die Temperaturen ein verputzen nicht mehr zulassen könnte ihr das evtl. erst im Frühjahr machen lassen.

Mücke
07.09.2009, 14:29
Zusätzlich würde ich noch die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer / Innung anrufen.

giftmischer
07.09.2009, 14:31
Original von blarch

Ich habe auf dem Bild schon vermutet dass die Rolllädenkästen zu weit vorschauen, habe aber gedacht, dass das Haus noch gedämmt wird. Ihr müsst dem Handwerker (am besten schriftlich als Einschreiben) eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Danach müsst ihr ihm dann noch eine Nachfrist setzen und könntet dann einen anderen Handwerker beauftragen, wobei ihr euch dann, da ihr nicht genug Geld zurückbehalten habt, um die Kosten steitet müsstet ... ohne Rechtschutzversicherung wird sich das wahrscheinlich nicht lohnen. Ausserdem kommt dazu dass es langsam aber sicher Winter wird und wenn sich alles so weit verzögert bis die Temperaturen ein verputzen nicht mehr zulassen könnte ihr das evtl. erst im Frühjahr machen lassen.

Meine Rede. Wobei ich wie gesagt mit dem Anwalt kürz klären würde ob eine dritte Fristsetzung erforderlich ist.

Ein Bauvorhaben kriegst Du meines Wissens nicht Rechtschutzversichert in Deutschland. Wir haben uns zumindest darüber erkundigt und nix gefunden.

Also abchecken, ob die Firma flüssig ist und auf gesunden Beinen steht, dann anmahnen, dann anderweitig vergeben und einklagen.

blarch
07.09.2009, 14:32
Original von Maga
Steff, so hart sich das anhört, der Fensterbauer liefert lieber neue Fenster,
als bei Dir die Mängel zu beseitigen, für nen kleinen Restbetrag.
Setz ihm ne Frist und drohe Folgekosten an, die durch eine Bauverzögerung anderer Gewerke entstehen, Innenputz usw.
Wenn der Handwerker so denkt wie Due beschreibst (wovon wahrscheinlich auszugehen ist) nutzt ein Drohen mit Folgekosten etc. meiner Meinung nach nicht viel. Man kann es natürlich versuchen, dann sollte man aber in der Tat einen Anwalt hinzuziehen und das Schreiben nicht pers. aufsetzen.


Original von giftmischer
Wobei ich wie gesagt mit dem Anwalt kürz klären würde ob eine dritte Fristsetzung erforderlich ist.
Stimmt ... laut VOB wäre eine 3. Fristsetzung notwendig.

ferryporsche356
07.09.2009, 15:31
Habt Ihr dem Fensterbauer ausdrücklich gesagt dass die Fenster (bzw. der Rolladenkasten) außen Mauerbündig montiert werden sollen?


Wenn nein dann ist es eher Dein Problem als das des Handwerkers.
Würde die Fassade nämlich gedämmt werden dann wäre das zu weite Vorstehen der Kästen kein großes Problem.

Und zu den zu weit nach außen stehenden Schienen: auch hier gilt, dass wenn keine genaue Angabe gemacht wird dies sicherlich keinen Mangel darstellt.

Ich hoffe es lässt sich alles noch regeln. Viel Glück! =)

blarch
07.09.2009, 15:56
Original von ferryporsche356
Habt Ihr dem Fensterbauer ausdrücklich gesagt dass die Fenster (bzw. der Rolladenkasten) außen Mauerbündig montiert werden sollen?


Wenn nein dann ist es eher Dein Problem als das des Handwerkers.
Und das mit dem "sagen" ist auch immer so ein Problem ... wenn schon sollte es Pläne oder ein LV geben.

Was mich aber interessiert ... wieso um alles in der Welt habt ihr ohne Architekt gebaut und wer hat die Bauleitung gemacht?

siebensieben
07.09.2009, 16:17
Wer hat denn gesagt, wie der Rollladenkasten oder die Abdeckplatte sitzen soll? Keiner? Wer ist für das Detail verantwortlich? Gab es Detailpläne, aus denen die Konstruktion genau hervorgeht? Fragen über Fragen.

"Macht man immer so" oder "müsste doch eigentlich so sein" oder "hat unser Putzer so gesagt" ist leider eine faule und in meinen Augen wenig rechtsrelevante Ausrede.

Fazit: Am Architekten gespart, Pech gehabt, selber zahlen, einen guten Unternehmer das Ding aus dem Feuer holen lassen, beim nächsten Mal aufpassen. Mit der Uhr zum Uhrmacher, mit den Zähnen zum Zahnarzt, aber mit dem Bauen - da kann es jeder plötzlich selber. Und trägt dann selber die Verantwortung. Klingt hart, ist auch hart, aber es ist so. Da nützt auch keine Bauleitererklärung oder sonstwas.

ehemaliges mitglied
07.09.2009, 16:24
Wie? Die Hütte wird nicht gedämmt? Geht das denn heute noch? Eine Dämmung kaschiert diesen Fehler ohne Probleme.

karlhesselbach
07.09.2009, 16:25
Original von Subdate300

Bitte keine Rockerbanden



Ich hab zwar nichts zum Problem beizutragen,

aber ich möchte doch etwas klarstellen:

Entgegen landläufiger Meinung wird kein MC für andere Personen tätig werden, um zum Beispiel mal einem Handwerker Luft zumachen,
einem Nachbarn die Grenzen zu zeigen und ähnliches.


Hier ist wohl das öffentliche Bild etwas verzerrt ;)

Mücke
07.09.2009, 16:26
Original von Submaniac
Wie? Die Hütte wird nicht gedämmt? Geht das denn heute noch? Eine Dämmung kaschiert diesen Fehler ohne Probleme.

Nach dem Bild zu urteilen, wird das Haus mit 36er Poroton Ziegeln gebaut. Da ist eine zusätzliche Dämmung häufig nicht mehr erforderllich.

ehemaliges mitglied
07.09.2009, 17:43
Original von Subdate300
Alos einen Architekten haben wir nicht. Wir haben zwar einen Betrag zurück gehalten, dieser ist jedoch relativ gering und wird kein großes Druckmittel sein. Unser Fehler. Wir waren hier zu korrekt und haben unsere Schulden beglichen.

Eine erste Frist wurde gesetzt, dabei wurde nur ein kleiner und unerheblicher Teil der Mängel erledigt (Abdeckungen an Schrauben angebracht), der wesentliche und wichtige Teil wurde nicht abgearbeitet.

Es handelt sich um Aufsatzrollokästen mit einer Putzträgerplatte. Genau diese Putzträgerplatte muss bündig mit dem Mauerwer sein. Ist sie nicht. Hier haben wir ein Aufmass von wenigstens 2 cm. Bei ALLEN Fenstern und Türen! Ein Ausgleich durch eine dickere Putzschicht ist nicht möglich. D.h. die Rollokästen müssen durch Kleinere ersetzt werden und an Stellen an denen das nicht möglich ist muss das Fenster oder die Türe raus gemacht werden und neu gesetzt werden.

Weiterhin sind die Führungsschienen der Rollos zu weit aussen am Fensterrahmen angebracht, so dass es unmöglich ist eine Anputzleiste zu kleben. Die Schienen müssen weiter nach innen gesetzt werden, dies beinhaltet auch die Kürzung der Rollos etc.

Diese beiden Dinge verhindern, dass wir das Haus runterputzen können.

Diese Themen sind "nur" mit Arbeitsaufwand für den Unternehmer verbunden, denn die "alten" Rollokästen können wieder verwendet werden.

Ich könnte ihn...

Was heulst du eigentlich hier rum ??????????????????????

Vorher ist Geiz geil, da wird kein Architekt beauftragt, kein Bauleiter, kein nix....... niemand, der fachkundig ist und den Handwerkern direkt auf die Flossen hauen könnte....denn das könnte ja gute Geld kosten.

Ist die Sache dann schiefgelaufen, wird überall rumgeheult. Meine Frau ist Architektin, die erlebt solche Dinger wie bei euch laufend....... erst wird gespart, dann wird geheult. Auch jeden 2. Abend vortrefflich auf RTL II zu sehen.... dann schlte halt jetzt wenigstens einen ordentlichen Bausachverständigen ein, der die Mängel gutachterlich prüft und festhält. Dann hat man wenigstens was Schriftliches zur Hand - auch wenns Geld kostet.
Und Null Abnahme gegenüber den Pfusch-Handwerkern.

siebensieben
07.09.2009, 17:48
Original von Ticktacktom... der die Mängel gutachterlich prüft und festhält. Dann hat man wenigstens was Schriftliches zur Hand - auch wenns Geld kostet.
Und Null Abnahme gegenüber den Pfusch-Handwerkern....

Wobei ich bei meiner Meinung bleibe: Erst mal muss geklärt werden, was überhaupt beauftragt war, wie das Detail denn aussehen sollte, wer es zu verantworten hat - bevor man auf die Handwerker pauschal eindrischt. Genau das gleiche wird - für Geld, statt hier umsonst - der Sachverständig den Bauherrn auch fragen (müssen).

Sub-Date
07.09.2009, 17:50
Original von Mücke

Original von Submaniac
Wie? Die Hütte wird nicht gedämmt? Geht das denn heute noch? Eine Dämmung kaschiert diesen Fehler ohne Probleme.

Nach dem Bild zu urteilen, wird das Haus mit 36er Poroton Ziegeln gebaut. Da ist eine zusätzliche Dämmung häufig nicht mehr erforderllich.

Nicht erforderlich im Sinne von "gesetztlicher Mindeststandard erfüllt"?

Oder im Sinne von "Optimale Dämmung schon erreicht"?

Ich ärgere mich heutztage, dass ich vor 9 Jahren nicht auf den Passivhausstandard ggfls. mit Wärmepumpe gesetzt habe, obwohl mein Haus als 3Liter Typ auch heute noch die gesetzlichen Anforderungen übertrifft.

löwenzahn
07.09.2009, 18:21
Auf dem TS raumhauen, bringt ihn nicht weiter.

Keine Panik. Der Winter steht vor der Tür, aber der nächste Sommer kommt bestimmt. Also nichts überstürzen. Man kann auch in ein Haus mit fehlendem Außenputz einziehen.

Mahnungen rechtlich einwandfrei abarbeiten. Checken, ob im Falle eines Rechtsstreits die Firma solvent genug ist, um die nötigen Arbeiten korrekt
auszuführen.

Es gibt Leute, die lehnen die Annahme eines Einschreibens mit Rückschein ab. Daher könnte man 2 Einschreiben, eines mit und eines ohne Rückschein senden. Nur sinnvoll, wenn Fristen zeitnah verstreichen.

Hast Du schon mal nachgedacht, ob Du nicht eine zusätzliche Dämmung nun anbringen könntest? Aus der Not eine Tugend machen.

Liebe Grüße

Michael

ehemaliges mitglied
07.09.2009, 18:44
vergiss es, die tür fehlt ja auch :D

lactor69
07.09.2009, 19:32
Der Vorschlag mit der zusätzlichen Dämmung ist, wenn er das Problem löst, vernünftig und pragmatisch.

Lieber Geld in zusätzliche Dämmung investiert als in einem Rechtsstreit mit ungewissen Ausgang verbraten.

Maga
07.09.2009, 19:46
... mach ne Dämmung drauf, finanziers über die Kfw für 2,x% - freu Dich des Lebens und schmeiß kein gutes Geld dem schlechten hinterher - investier es lieber in eine energiesparende Fassade :op:

fiumagyar
07.09.2009, 20:40
Original von Ticktacktom


Was heulst du eigentlich hier rum ??????????????????????

Vorher ist Geiz geil, da wird kein Architekt beauftragt, kein Bauleiter, kein nix....... niemand, der fachkundig ist und den Handwerkern direkt auf die Flossen hauen könnte....denn das könnte ja gute Geld kosten.

Ist die Sache dann schiefgelaufen, wird überall rumgeheult. Meine Frau ist Architektin, die erlebt solche Dinger wie bei euch laufend....... erst wird gespart, dann wird geheult. Auch jeden 2. Abend vortrefflich auf RTL II zu sehen.... dann schlte halt jetzt wenigstens einen ordentlichen Bausachverständigen ein, der die Mängel gutachterlich prüft und festhält. Dann hat man wenigstens was Schriftliches zur Hand - auch wenns Geld kostet.
Und Null Abnahme gegenüber den Pfusch-Handwerkern.

Da kann ich Tom nur Recht geben, ich wollte auch ohne Architekt bauen. Gott sei Dank hat meine Frau das strikt abgelehnt.
Außerdem war es bei dem aushandeln der Gewerke einfacher, da der Architekt immer sagen konnte dem Bauherrn zu teuer.

Das man einem Handwerjer nach Abnahme und Protokoll unverzüglich bezahlt ist wohl klar, schließlich geht er ja auch in Vorkasse.

siebensieben
07.09.2009, 21:02
Ich verstehe die Rufe nach Mahnung, Anwalt usw. nicht. Was soll das, wenn die Voraussetzungen des Auftrags zumindest uns nicht erklärt werden - oder vielleicht sogar nur "Fenster" bestellt waren, ohne weitere Details.

Subdate300
07.09.2009, 22:04
Es sind 42 er Ziegel... soviel dazu.

Tut mir leid Jungs, dass ich mein Anliegen hier gepostet habe. Echt.

Denn das was einige von Euch hier zum Besten geben... sorry... ich brauch mich von Euch Allwissenden nicht als Deppen und Pfennigfuchser hinstellen lassen nur weil wir ohne Architekten bauen. Das ist in unserer Region nicht üblich. Ist aber auch egal.

Ihr urteilt über die Situation und über mich, ohne einen Funken Ahnung zu haben. Das könnt Ihr dafür unglaublich gut.

Ich glaube die Frage bzw. mein Anliegen war klar formuliert, ohne mein Bautagebuch etc. aufzulisten. Ihr könnt davon ausgehen, dass die Rahmenbedingungen klar waren. Für jeden.

Denn, wenn ich/wir an dem Schuld wären würde ich sicher nicht den Schreiner dafür bluten lassen.

Der Unternehmer, der Fensterlieferant und wir hatten vorher selbstverständlich eine Baubesprechung. Die Pläne lagen vor, die Eckdaten wurden besprochen und auch festgehalten. Darin wurde auch niedergeschrieben, dass das Haus keine zusätzliche Dämmung bekommt, da wir eben dies mit dem Mauerwerk erledigen... usw.

Der Unternehmer hat pfusch gebaut. Jetzt muss der Schaden behoben werden und zwar vom Unternehmer.

Und bevor man über jemanden herzieht, einfach mal nach Hintergründen fragen.

Noch was, Tür und Tore wurden heute bestellt, denn zum Putzen braucht man das Zeuchs.

An alle hier die versucht haben, mir Tips zu geben und mir zu helfen... Herzlichsten Dank. :verneig:

ehemaliges mitglied
08.09.2009, 06:50
Mach aus der Not ne Tugend und lass ein Sims über den Rollbalkenkasten putzen. Sieht nett aus.
Rausreissen und neu versetzen wird wohl nicht drinnen sein, sowohl zeitlich als auch vom Aufwand her.
Wir haben 6 Jahre ein recht altes Haus renoviert und jedes Mal als ein Handwerker dran war gabs unendlich Zores wegen Schlampereien. Das ist nun leider so, nur weil sie offiziell Geld nehmen liefern sie noch lange nicht perfekte Arbeit ab.
Nur bei unseren Eigenleistungen wusste ich daß alles passt.

Subdate300
08.09.2009, 07:35
Nach einigen rechtlichen Tips, ist das der Einzige wirklich sinnvolle Hinweis. Ist sogar überlegenswert, denn ich kann mir das schön vorstellen. Danke. :dr:

blarch
08.09.2009, 07:53
Original von Subdate300
Der Unternehmer, der Fensterlieferant und wir hatten vorher selbstverständlich eine Baubesprechung. Die Pläne lagen vor, die Eckdaten wurden besprochen und auch festgehalten. Darin wurde auch niedergeschrieben, dass das Haus keine zusätzliche Dämmung bekommt, da wir eben dies mit dem Mauerwerk erledigen... usw.
Wer war alles bei der Besprechnung dabei?
Welche Pläne lagen vor und welche Pläne hat der Handwerker nachweislich ausgehändigt bekommen?
Gibt es einen schriftlichen Vertrag in dem auch nochmal alles steht?

Und ob der Unternehmer Pfusch gemacht hat wird sich erst noch herausstellen. So wie ich es sehe erfüllen die Fenster und Rollläden ja erst einmal ihr Funktion. Natürlich sind sie für einen Verputz ohne zusätzliche Isolierung falsch eingebaut. Evtl. hat dies der Unternehmer auch gewusst. Allerdings wissen wir immer noch nicht was für Pläne ausgehändigt wurden und was bestellt wurde. Nur wenn man die Planunterlagen hat, kann man auch sagen wer "Schuld" hat.

Ich weiss ja nicht wie die Rechtslage in Deutschland aussieht, aber in der Schweiz hätte der Bauleiter, sprich Architekt, den Einbau der Fenster überwachen müssen. Da es anscheinend keinen Architekten gegeben hat der den Bau hätte überwachen können, wird es nun so sein, dass ein komplettes Herausreissen der Fenster und Rollläden zeitlich sowie finanziell für den Unternehmer unverhältnismässig ist da die Fenster und Rollläden an sich ja funktionieren. Muss nur noch geklärt werden wie man bei den vorstehenden Rollläden und den Rollladenschienen vorgeht und wird es bestimmt eine günstigere, wenn auch nicht unbedingt schönere Lösung geben (siehe Sims Vorschlag von Submaniac).

Wenn sich nun der Unternehmer gegen einen Lösungsvorschlag sträubt, was ich mit verlaub verstehen kann, wird es nur eine Lösung mit einem Anwalt geben.

Subdate300
08.09.2009, 08:29
Wolfgang, wenn Du Architekt bist, solltest Du einen Aufsatzrollokasten mit Putzträgerplatte kennen, sowie die Vorschrift dessen Einbaus.

Was sagt uns der Name "Putzträgerplatte"? Träger des Putzes, oder?

Hier ist eine Konstruktionszeichnung, diese besagt, dass die Putzträgerplatte bündig mit dem Mauerwerk sein muss. (Sollte bei anderen Häusern zusätzlich wärmegedämmt werden, muss die Putzträgerplatte um genau die Stärke der Dämmung nach aussen gesetzt werden um wieder bündig zu sein, um verputzen zu können.)
Das ist eine Vorschrift, das ist so und daran kann man nicht rütteln.

Sollte es sich um ein Aufmass von max. 0,5 cm handeln, kann dies ausgeglichen werden. Wenn es aber so ist wie bei uns, dass wenigstens 2 cm Aufmass vorhanden ist, kann man es nicht mehr ausgleichen.


http://img41.imageshack.us/img41/4527/img039800x600.jpg

siebensieben
08.09.2009, 08:59
Lieber Steff, ich finde, Du tust hier das Bemühen der meisten, Stellung zu Deinem Problem zu nehmen, reichlich beleidigt und unangemessen ab. Wenn es bei Euch üblich ist, ohne den Rat der Fachleute zu bauen, muss man auch das Rückgrat haben, dazu zu stehen. Denn selbst wenn alles vereinbar war, ist es Sache der Bauleitung, auf solche Details zu achten, auch, wenn man die Bauleitung selber macht.

Ob man nur den Kasten dicker verputzt, muss man sehen. Eventuell kann man immer zwei Fenster verbinden, indem der Putz dort durchläuft. Andererseits: Was ist mit der Oberkante? Da steht immer Wasser und läuft später in Schlieren runter, zumindest bei den unteren Fenstern, bei denen der Dachüberstand wahrscheinlich bei Schlagregen nicht ausreicht, die Fassade trocken zu halten.

blarch
08.09.2009, 09:09
Hallo Steff

Natürlich kenne ich die Rollladenkästen ... allerdings hast Du bisher diese Zeichnung noch nicht gezeigt und wir alle wussten nicht was Sache ist ;)

Weitere wichtige Frage neben dem konstruktiven Detail die Du noch nicht beantwortet hast.

Ist ein Werkvertrag mit dem Unternehmer gemacht worden und war diese Kontruktionszeichnung Bestandteil der Vertrages?

Welcher Typ Rollladen wurde bestellt?

Stimmen die Masse auf der Zeichnung mit der Realität und mit dem Bestellten überein?

Wer hat die Bauaufsicht gemacht und den Einbau der Fenster kontrolliert und abgenommen?

Nochmals ... das Ding ist, wieso auch immer, in die Hosen gegangen und die Masse stimmen nicht so dass nicht verputzt werden kann. Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:

1.)
Du redest nochmals mit dem Handwerker der die Fenster und Rolllädenkästen eingebaut hat und machst ihm einen akzeptablen Vorschlag welcher der Unternehmer dann akzeptiert. Die Fenster alle wieder herauszureissen wird wohl für ihn kein Akzeptabler Vorschlag sein, da es unverhältnismässig ist. Somit könnte ich mit in der Tat eine Abdeckung, in welcher Art auch immer, über den Rollladenkasten vorstellen.

2.)
Der Unternehmer akzeptiert generell keinen Vorschlag von Dir und macht auch keinen Gegenvorschlag. Dann kannst Du nur noch die Lösung und die Kosten selbst tragen oder einen Anwalt einschalten.

Edit:


Original von siebensieben
Andererseits: Was ist mit der Oberkante? Da steht immer Wasser und läuft später in Schlieren runter, zumindest bei den unteren Fenstern, bei denen der Dachüberstand wahrscheinlich bei Schlagregen nicht ausreicht, die Fassade trocken zu halten.
Aus diesem Grunde würde ich den Rollladenkasten nicht verputzen sondern mit einem Blech verkleiden ... sieht dann halt auch wie ein Vorbaurolladenkasten.

Maga
08.09.2009, 09:31
Steff, wenn zum Zeitpunkt der Fensterbestellung dem Fensterbauer klar ist, dass das Gebäude KEINE Dämmung, sondern nur einen Außenputz bekommt (am Besten unter Zeugen mitgeteilt)
hat er gegen die Allgem. Regeln der Technik verstoßen, weil die Rolladenkästen in diesem Falle flächenbündig eingebaut werden sollten.
Das dies so sein sollte, musst leider Du beweisen.

KEB
08.09.2009, 12:20
Ich kann nur jedem raten einen Bausachverständigen hinzuzuziehen - gibt's für kleines Geld u. a. vom TÜV und anderen Institutionen. Diesen kann man auch während der Bauphase noch einschalten.
Weiterhin würde ich, auch wenn nur noch ein geringer Betrag offen ist, keine Zahlungen mehr tätigen, bis die durch einen Sachverständigen festgestellten Mängel abgestellt sind. Hier gilt es Fristen zu setzen und ggf. andere Handwerksunternehmen mit den Arbeiten zu beauftragen. Bei allen Belangen steht euch ein Sachverständiger mit Rat und Tat zur Seite.

Letztendlich gilt: Spart nicht am falschen Ende. Lieber ein wenig später in ein vernünftiges Haus einziehen als übereilt in ein mängelbehaftetes. Darüber ärgert man sich sein Leben lang.

Subdate300
08.09.2009, 13:02
Ich habe nichts beleidigt etc. abgetan. Ich habe mich nur immens darüber geärgert, dass wie schon so oft hier passiert, eine Welle von Spekulationen losgetreten wird. Die Sache schaukelt sich auf und plötzlich wird auf dem Themenersteller rumgehackt... jeder will schlauer sein als der Andere. Und doch hat niemand eine Ahnung was WIRKLICH los ist. Es werden Dinge hinein interpretiert die es überhaupt nicht gibt...

Wie ihr über Architekten denkt, mag ja super sein...

Ich weiß nicht wieviele Stadtmenschen hier mit diskutieren, aber mit Verlaub, Ihr habt null Ahnung wie man auf dem Land baut.

Da kennt jeder jeden und die ansässigen Handwerker und Baufirmen sind super und liefern größtenteils hervorragende Arbeit. Viele können sich keinen Pfusch leisten, da sich dies schnell rumspricht und der Jenige keinen Auftrag mehr bekommt. Das ist sicher.

Natürlich, wenn man sich schon einen Sanitärfritzen aus den Gelben Seiten suchen muss, kann man sich schwer vorstellen, man sich bei uns auf dem Land kennt, notfalls am Sonntag anruft und nicht über den Tisch gezogen wird.

Also bitte stellt uns nicht als dumm hin, weil wir keinen Architekten haben. :motz: Der kostet einen Haufen Geld und ist auch keine Garantie für einen perfekten Bau. Ist einfach so.

Unser derzeitiges Problem ist halt Pech... Ich kann nur sagen, dass alles bekannt war... Er hat einfach gemurkst.

Morgen Abend wird es einen Termin geben... Dann wird hoffentlich alles geklärt werden.

Edit:
Alle Rollokästen können gegen nächst Kleinere getauscht werden, bis auf einen, da muss man die Tür rausmachen und RICHTIG setzen.
Die bei uns verbauten Rollokästen kann er bei der nächsten Baustelle verwenden, die sind nicht kaputt.

Mein Freund ist Bauingenieur und der hilft mir nun... Auch er sagte, "was war denn das für ein Blinder?"

Vanessa
08.09.2009, 13:24
Original von Subdate300
...Also bitte stellt uns nicht als dumm hin, weil wir keinen Architekten haben. :motz: Der kostet einen Haufen Geld und ist auch keine Garantie für einen perfekten Bau. Ist einfach so.



Na ja, Steff, hättest Du einen gehabt, gäbs den thread nicht, da der in der Verantwortung gewesen wäre- ich hatte das Problem auch mal, da hat der Architekt leichtfertig 100K freigegeben und der Bauunternehmer ging dann Pleite===> ich habs mir von der Versicherung des Architekten wieder geholt, ansonsten hätte ich mitm Rohr ins Gebirge geschaut.... :D

blarch
08.09.2009, 13:42
Original von Subdate300
Mein Freund ist Bauingenieur und der hilft mir nun... Auch er sagte, "was war denn das für ein Blinder?"
Und wo war der blinde Bauleiter :rolleyes:

Nicht umsonst muss man in Deutschland (auch auf dem Land!) zum Baugesuch eine Bauleitererklärung einreichen. Ausserdem muss doch irgendjemand die Pläne, zumindest die Baugesuchspläne, unterschrieben haben also Bauvorlageberechtig gewesen sein :rolleyes:

Solltet ihr ohne Architekt UND Bauleiter gebaut haben, weil das auf dem Land so üblich ist, dann halte ich das für mehr als Fahrlässig und ich komme auch vom Land.

Wohlgemerkt, ich lebe und arbeite in der Schweiz und in der Schweiz gibt es keinen Architektenzwang der einem die Pläne für das Baugesuch zeichnet und die Bauleitung macht. Hier kann sich jeder selber seine Pläne zeichnen und Bauleiter spielen. Trotzdem nimmt fast jeder einen Architekten, da er weiss was es bedeutet an dieser wichtigen Stelle zu sparen ;)

KEB
08.09.2009, 14:25
Original von Subdate300
..., aber mit Verlaub, Ihr habt null Ahnung wie man auf dem Land baut.

Da kennt jeder jeden und die ansässigen Handwerker und Baufirmen sind super und liefern größtenteils hervorragende Arbeit. Viele können sich keinen Pfusch leisten, da sich dies schnell rumspricht und der Jenige keinen Auftrag mehr bekommt. Das ist sicher.

...


Sorry, aber wieso hast Du dann Probleme? :D

Die Einschränkungen - größtenteils und Viele - stammen von Dir. So toll ist das Landleben nun doch wieder nicht, oder? Die Zeiten, in denen ein Handschlag etwas galt, gehören leider auch der Vergangenheit an.


Ich komme auch vom Land, aber so blauäugig würde ich nicht einmal auf einer Insel an die Sache rangehen.

Donluigi
08.09.2009, 14:37
Könnte man das Ding hier schließen? Eine sachliche Lösung ist hier nicht mehr zu finden, Belehrungen und Häme sind tatsächlich fehl am Platz und wie der Thread weiter laufen wird, weiß man ja aus Erfahrung :rolleyes:

Subdate300
08.09.2009, 14:41
Original von Donluigi
Könnte man das Ding hier schließen? Eine sachliche Lösung ist hier nicht mehr zu finden, Belehrungen und Häme sind tatsächlich fehl am Platz und wie der Thread weiter laufen wird, weiß man ja aus Erfahrung :rolleyes:


Sehe ich auch so. Danke.

siebensieben
08.09.2009, 14:52
Original von Subdate300 Ihr habt null Ahnung wie man auf dem Land baut.

Zu 90 Prozent sieht es danach auf dem Lande auch aus. Ausnahmen - in beide Richtungen - ausgenommen.



Also bitte stellt uns nicht als dumm hin, weil wir keinen Architekten haben.

Ich glaube, das macht keiner. Es wurde nur darauf hingewiesen, dass man dann jemanden hätte, der für die Bauleitung verantwortlich ist. Jetzt bist Du's.



Der kostet einen Haufen Geld und ist auch keine Garantie für einen perfekten Bau. Ist einfach so.

Stimmt, so sieht man es wenigstens auf dem Lande.



Mein Freund ist Bauingenieur und der hilft mir nun... Auch er sagte, "was war denn das für ein Blinder?"

Vielleicht nicht ganz zu spät.

ferryporsche356
08.09.2009, 14:57
Die Argumente sind ausgetauscht.

Lass uns hier enden, aber natürlich nicht ohne Dir lieber Steff alles Gute zu wünschen. =)

Dass es gut ausgeht. :dr:

Subdate300
08.09.2009, 15:01
Original von ferryporsche356
Die Argumente sind ausgetauscht.

Lass uns hier enden, aber natürlich nicht ohne Dir lieber Steff alles Gute zu wünschen. =)

Dass es gut ausgeht. :dr:

:verneig:

KEB
08.09.2009, 15:09
Drück Dir auch die Daumen, dass das Vorhaben ein gutes Ende nimmt.

René
08.09.2009, 15:36
Ganz einfacher Rat:

Das rechtliche kann am besten ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht beurteilen (und nicht ein Architekt, Punkt). Findest Du im Netzt oder über Deine zuständige RA-Kammer/ Anwaltssuchsdienst.

Ob ein Mangel vorliegt ein Sachverständiger, der von der Kammer für dieses Gewerk öffentlich bestellt und vereidigt ist.Allerdings würde ich hier außergerichtlich nie ein umfangreiches Gutachten abfragen, denn wenn sich der Handwerker quer stellt kommt Ihr, wegen des späteren Beweises, nicht um ein gerichtliches sog. "Selbständiges Beweisverfahren" herum.

Gruß

René
FABauAR

blarch
08.09.2009, 15:59
Ganz einfacher Rat von einem Architekten der das rechtlich nicht beurteilen kann :D

Versucht das ganze ohne Rechtsanwalt etc. zu regeln. So wie es scheint hält sich der Schaden mehr oder weniger in Grenzen und somit würde ich im schlimmsten Fall die Kosten erst einmal selber tragen und die Rollläden von einer anderen Firma austauschen lassen. Immer noch besser als ein langer Rechtsstreit und eine Verzögerung der Fertigstellung des Hauses, dass würde mich viel mehr nerven als als das Lehrgeld.

Ansonsten wünsche ich Dir viel Erfolg bei einer evtl. gütlichen Lösung mit dem Handwerker :gut:

karlhesselbach
08.09.2009, 18:11
Original von Subdate300
Edit:
Alle Rollokästen können gegen nächst Kleinere getauscht werden, bis auf einen, da muss man die Tür rausmachen und RICHTIG setzen.
Die bei uns verbauten Rollokästen kann er bei der nächsten Baustelle verwenden, die sind nicht kaputt.



Schön, wenn das so klappt, ich sehe aber schon den nächsten Thread
von einem aus dem Nachbarort:

Ich wurde abgezockt, neue Fenster bestellt, gebrauchte bekommen

Mostwanted
08.09.2009, 20:20
Original von löwenzahn
Auf dem TS raumhauen, bringt ihn nicht weiter.



So ist es. Man sollte ihm helfen, oder gar nichts schreiben. Was wie warum so ist wie es ist lässt sich nicht mehr ändern. Jetzt kann man nur versuchen den Schaden zu minimieren. Man kann jeden Thread lesen, muss es aber nicht :rolleyes:

makra
08.09.2009, 20:27
Vielleicht hilft Dir das HIER (http://www.vpb.de/) weiter...?

Ich war dort mit meinen Mängeln und meinem "Unwissen" wie ich mich zu verhalten habe bestens aufgehoben. Der Bauunternehmenr hat sich nach dem Gutachten gerichtet.

Das ganze ist auch noch für "kleines Geld" zu haben.

Subdate300
10.09.2009, 08:16
So, um das Theman abzuschließen...

Gestern Abend gab es eine Baubesprechung, alle Beteiligten waren anwesend + Verputzer. Ich befürchtete, dass es nun richtig Stress gibt, weil man ewig hin und her diskutieren muss... Aber nein, es kam anders.

Er war von Anfang an einsichtig und tauscht ALLE Rolllokästen gegen Kleinere aus, ausser bei einer Türe (Höhe über 2,10 m, da kann kein Kleinerer ran). 2 Fenster werden neu gesetzt, da sie leicht schief eingebaut und somit auch für das Aufmass verantwortlich sind.

Nun sind wir in einem vernünftigen Bereich und können den Putz normgerecht in einer Stärke von ca. 20 mm anbringen.

Für auftretenden Mehraufwand, neues Einputzen (innen) der 2 Fenster und den evtl. Ausgleich (aussen) der Türe mit dem Großen Kasten, übernimmt er die Kosten.

:dr:

Bedanke mich für die vielen Tips und für die große Kritik ;)
Danke Jungs!

steboe
10.09.2009, 08:18
:gut:
Good news ;)

ferryporsche356
10.09.2009, 09:53
Freut mich sehr für Dich. :gut:

Relax1
10.09.2009, 13:57
Klasse! :gut:

Miteinander reden ist immer noch die beste Methode (zumindest auf dem Land).

Microstella
10.09.2009, 14:02
Original von Subdate300
So, um das Theman abzuschließen...

Gestern Abend gab es eine Baubesprechung, alle Beteiligten waren anwesend + Verputzer. Ich befürchtete, dass es nun richtig Stress gibt, weil man ewig hin und her diskutieren muss... Aber nein, es kam anders.

Er war von Anfang an einsichtig und tauscht ALLE Rolllokästen gegen Kleinere aus, ausser bei einer Türe (Höhe über 2,10 m, da kann kein Kleinerer ran). 2 Fenster werden neu gesetzt, da sie leicht schief eingebaut und somit auch für das Aufmass verantwortlich sind.

Nun sind wir in einem vernünftigen Bereich und können den Putz normgerecht in einer Stärke von ca. 20 mm anbringen.

Für auftretenden Mehraufwand, neues Einputzen (innen) der 2 Fenster und den evtl. Ausgleich (aussen) der Türe mit dem Großen Kasten, übernimmt er die Kosten.




:dr:

Bedanke mich für die vielen Tips und für die große Kritik ;)
Danke Jungs!

Noch ein kleiner Tipp:
Falls es kein Protokoll gibt (was ich vermute ...):
Mach ein Gedächtnisprotokoll und sende es allen Beteiligten mit der Bitte um Gegenzeichnung und Rücksendung ...

Subdate300
10.09.2009, 17:51
Original von Microstella

Original von Subdate300
So, um das Theman abzuschließen...

Gestern Abend gab es eine Baubesprechung, alle Beteiligten waren anwesend + Verputzer. Ich befürchtete, dass es nun richtig Stress gibt, weil man ewig hin und her diskutieren muss... Aber nein, es kam anders.

Er war von Anfang an einsichtig und tauscht ALLE Rolllokästen gegen Kleinere aus, ausser bei einer Türe (Höhe über 2,10 m, da kann kein Kleinerer ran). 2 Fenster werden neu gesetzt, da sie leicht schief eingebaut und somit auch für das Aufmass verantwortlich sind.

Nun sind wir in einem vernünftigen Bereich und können den Putz normgerecht in einer Stärke von ca. 20 mm anbringen.

Für auftretenden Mehraufwand, neues Einputzen (innen) der 2 Fenster und den evtl. Ausgleich (aussen) der Türe mit dem Großen Kasten, übernimmt er die Kosten.




:dr:

Bedanke mich für die vielen Tips und für die große Kritik ;)
Danke Jungs!

Noch ein kleiner Tipp:
Falls es kein Protokoll gibt (was ich vermute ...):
Mach ein Gedächtnisprotokoll und sende es allen Beteiligten mit der Bitte um Gegenzeichnung und Rücksendung ...


Doch jibbt es ;)

Mücke
10.09.2009, 21:26
Das hört sich nach einem ganz guten Ende an.

Gutes Gelingen.

Oleander115
11.09.2009, 08:41
Hab das hier mal eifrig mitgelsen. Als jemand vom Fach kenn ich diese Probleme leider nur zu gut und die rechtlich richtige Lösung nach VOB wurde ja auch schon öfters gennant.....

Freut mich, dass am Ende alles gut verlaufen ist und der Handwerker sich einsichtig gezeigt hat :gut:

Viel Spass im neuen Haus.... :dr: auch wenns aus Poroton is ;) :]