Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gebühren für Rechnungsstellung zulässig?
Guten Morgen zusammen,
unsere Tageszeitung verlangt für das Ausstellen einer Rechnung (Inseratssschaltung) eine Gebühr von 2,50 €; ohne Rechnung entfällt die Gebühr.
Ist das überhaupt zulässig? Ist ein Unternehmen nicht zur Rechnungsstellung verpflichtet?
biffbiffsen
12.09.2009, 10:08
8o
sowaas kenn ich nur von ärzten... :motz:
Chefcook
12.09.2009, 10:09
Hier wurde das Thema schon mal diskutiert:
http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2005/2/t101536/
Mir geht es nicht um eine gedruckte Rechnung in Papierform, sondern um eine Rechnung generell. Eine elektronische Rechnungsstellung per eMail würde mir ja reichen.
Mostwanted
12.09.2009, 10:30
Original von KEB
Guten Morgen zusammen,
unsere Tageszeitung verlangt für das Ausstellen einer Rechnung (Inseratssschaltung) eine Gebühr von 2,50 €; ohne Rechnung entfällt die Gebühr.
Ist das überhaupt zulässig? Ist ein Unternehmen nicht zur Rechnungsstellung verpflichtet?
Als Verbraucher hat man kein Recht auf eine Rechnung.
ferryporsche356
12.09.2009, 10:46
Original von Mostwanted
Als Verbraucher hat man kein Recht auf eine Rechnung.
Das sag bitte dem Finanzbeamten bei der nächsten Betriebsprüfung. :D
Charly, er meinte jetzt wohl eher Privatpersonen.
Mostwanted
12.09.2009, 11:22
Genau. Nur privat.
Mostwanted
12.09.2009, 11:27
Das BFA sagt:
"Die Verpflichtung zur Rechnungserteilung gilt nach dem Umsatzsteuerrecht grundsätzlich nicht bei sonstigen Leistungen gegenüber privaten Empfängern. Ausnahme ist die zum 1. August 2004 durch das “Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung“ (15 Seiten) in Art. 12 eingeführte Rechnungsausstellungspflicht bei steuerpflichtigen Werklieferungen oder sonstigen Leistungen von Unternehmern im Zusammenhang mit einem Grundstück (z.B. Bauleistungen, Gartenarbeiten, Instandhaltungsarbeiten in und an Gebäuden). In diesen Fällen ist der Unternehmer gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) verpflichtet, auch bei Leistungen an einen privaten Empfänger eine Rechnung auszustellen."
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