Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 911, bj. 89 aus der schweiz, hilfe....
hallo an die porsche fachmänner:
mir ist ein 89er 911 aus der schweiz angeboten worden. der wagen ist 2003 offiziell nach deutschland eigeführt und verzollt worden.
und jetzt habe ein paar fagen dazu:
1. das schecheft und die abgasuntersuchung ist lückenlos bis 2003. im scheckheft ist nur ein name eingetragen.
im letzen brief ist aber ein anderer name eingetragen.
wie ist in der schweiz die besitzerfolge nachzuvollziehen??? in deutschland steht ja alles im brief??
2. eine allg. frage: wie ist der fckw kat auf heutige kätemittel umzurüsten, bzw. bekomme ich mit dem org. kat den dt. brief. (brief hat er noch nicht, da er seither in einer sammlung stand)
vielen dank im voraus
dieter
Zu 1.)
In der Schweiz gibt es keinen Fahrzeugbrief und -schein so wie es sie in Deutschland gibt bzw. gab. In der Schweiz gibt es nur 1 Dokument, den Fahrzeugausweis. Dieser wird aber bei jedem Besitzerwechsel neu ausgestellt, eine Besitzerfolge ist also nicht ohne weiteres nachzuvollziehen.
So wie ich das verstehe ist der Wagen 2003 nach Deutschland eingeführt worden. Bis 2003 ist nur 1 Name im Scheckheft eingetragen ... man kann also davon ausgehen, dass das Fahrzeug in der Schweiz nur 1 Besitzer hatte. Danach ist er ja nach Deutschland verkauft worden, von daher ist es klar, dass dann im dt. Brief ein anderer Name steht.
danke wolfgang,
allerdings steht im letzten schweizer schein ein anderer name als im scheckheft. steht im fahrzeugschein wann er ausgestellt wurde?
(und der wagen war in deitschland noch nicht zugelassen, damit noch ohne brief.)
dann bleibt als einzige möglichkeit die beiden besitzer anschreiben?
gruss
dieter
Also wenn im letzten Schweizer Fahrzeugausweis ein anderer Name steht wie im Scheckheft, dann kann man davon ausgehen, dass es mind. 1 Besitzerwechsel gegeben.
Ich habe gerade mal in meinem Fahrzeugausweis nachgeschaut, dort steht wann und wo er ausgestellt wurde.
War es in der Schweiz nicht früher möglich anhand von der Abgasuntersuchung die Halter nachzuvollziehen?
War es in der Schweiz nicht früher möglich anhand von der Abgasuntersuchung die Halter nachzuvollziehen?
die ist auch lückenlos vorhanden, aber es steht dort kein name!!
gruss
dieter
Dann hast du zumindest einen Nachweis der Kilometer. Das ist auch schon Einiges wert. ;)
:grb:
Also in meinem Abgasbuch sind keine Kilometer vermerkt. Ich muss ja nicht nach so und so viel km zum Abgastest sondern nach 2 Jahren.
Bei meinem Ex911 den ich aus der Schweiz hatte, waren bei den jeweiligen Untersuchungen immer auch die KM notiert soweit ich mich erinnere.
Der hatte auch kein Buch, sondern eher so eine Art Kfz-Schein für die Abgasuntersuchungen.
Tja ... in der Schweiz ist alles von Kanton zu Kanton unterschiedlich ;)
Chefcook
07.10.2009, 17:12
Original von paddy
Bei meinem Ex911 den ich aus der Schweiz hatte, waren bei den jeweiligen Untersuchungen immer auch die KM notiert soweit ich mich erinnere.
Der hatte auch kein Buch, sondern eher so eine Art Kfz-Schein für die Abgasuntersuchungen.
War bei beiden schweizer Porsches, die ich bisher hatte, auch genau so. Neben dem Fahrzeugausweis habe ich noch einen glaube ich grünen Abgasausweis dazu bekommen.
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