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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sturzuhr?



MSA
13.10.2009, 19:10
Hallo,

heute hab' ich mal wieder Glück gehabt...

Ich war in einem Uhrenladen, und habe mir eine nagelneue Submariner Date Stahl-Gold, Ref. 16613 angesehen.

Alles wunderbar, doch aus Versehen ist dem Uhrenhändler die Uhr von einem etwa 1,30 Meter hohen Tisch heruntergefallen und mit einem lauten Geräusch auf den Boden geknallt.

Der Händler warf einen Blick auf die - äußerlich (von weitem) unbeschädigte Uhr und meinte sogleich, es sei nichts passiert und ich könne die Uhr nach wie vor nehmen.

Da ich mit Uhren allerdings Hobby, Freude und Begeisterung verbinde, und mir keine belastenden Gedanken machen möchte - seien sie begründet oder nicht - habe ich dann davon abgesehen diese "Sturzuhr" näher ins Auge zu fassen.

Meine Fragen nun an Euch:

Kann man nach einem solchen Sturz, auch wenn äußerlich alles heil geblieben ist, nach Eurer Erkenntnis grundsätzlich davon ausgehen, dass keinerlei Schaden zurückgeblieben ist? Es ist zwar eine Rolex, aber irgendwie hätte ich ein ungutes Gefühl...

Oder bin ich zu pingelig, in einem solchen Sturz ein Ausschlusskriterium beim Uhrenkauf zu sehen?

Bin gespannt auf Eure Meinungen...

Hypophyse
13.10.2009, 19:13
Hat sich das nicht in knietiefem Flokati abgespielt, gehört die Uhr in der Werkstatt kontrolliert.

TimmyMuc
13.10.2009, 19:18
wo war das!!!!!!! nicht das ich dann das Glück habe genau die zu bekommen 8o

war das schon die neue mit Keramik Lünette

MSA
13.10.2009, 19:23
Nein, sondern eine Ref. 16613.

PCS
13.10.2009, 19:26
Nunja, wer weiss, was mit der Uhr schon alles passiert ist, die du so beim
Konzi oder wo auch immer kaufst. Man weiß es ja nicht. Aber: wenn sowas
passiert sollte es sich von selbst verstehen, dass die Uhr nicht nur von
außen auf optische Schäden kontrolliert wird sondern der Uhrmacher das
Werk checkt.

Chefcook
13.10.2009, 19:33
Garantie läuft ab Kaufdatum. Wenn was passiert ist, wird es in der Garantiezeit auftreten, da wartet die Uhr keine zwei Jahre mehr. Wenn nix passiert ist, ist auch alles in Ordnung. Solange die Uhr äusserlich unversehrt ist...

Tyrann
13.10.2009, 19:37
also, da hätte auch ich ein mulmiges Gefühl :rolleyes:

auch wenn diese Uhr optisch keinen Schaden aufweist, so kann das Werk schon etwas abbekommen haben.......-die Ganggenauigkeit könnte sich dadurch negativ auswirken :op: ;)

makra
13.10.2009, 19:51
Ich kann verstehen, dass Du da vom Kauf abstand genommen hast. Ich denke korrekt wäre es gewesen wenn er von sich aus gesagt hätte, dass diese Uhr ersteinmal in der Werksattt überprüft werden muss. Ob es tatsächlich eine Überprüfung gegeben hätte lassen wir mal dahingestellt... Hat der VK kein zweites Model gehabt?

Toscanelli
13.10.2009, 19:54
Hallo, sieh es locker. Ist ja keine Patek!(kleiner Scherz) Ausserdem hast ja noch 2 Jahre Garantie. Ciao

CHT
13.10.2009, 19:55
aus 1,50m auf den Boden? harter Steinboden? und dann keine äußerlichen Beschädigungen? Druckstellen?

Wie bitte geht das denn?

paddy
13.10.2009, 19:58
Die Sub S/G ist ja nun keine Seltenheit, dürfte also auch woanders zu bekommen sein....

MSA
13.10.2009, 20:00
Original von makra
Ich kann verstehen, dass Du da vom Kauf abstand genommen hast. Ich denke korrekt wäre es gewesen wenn er von sich aus gesagt hätte, dass diese Uhr ersteinmal in der Werksattt überprüft werden muss. Ob es tatsächlich eine Überprüfung gegeben hätte lassen wir mal dahingestellt... Hat der VK kein zweites Model gehabt?

Nein, leider nicht.

Percy hat Recht, wenn er sagt, man weiß nicht, was vorher mit der Uhr geschah. Das ist halt auch ein emotionales Moment dabei. Nachdem mir gesagt wurde, dass alles ok sei, habe ich reflexhaft die Uhr, na ja, abgewiesen; eine schöne, nagelneue Uhr, die so unsanft den Boden berührt hat, das erzeugte einfach ein mulmiges Gefühl bei mir. Auf die Idee, sie kontrollieren zu lassen, bin ich in dem Moment ehrlich gesagt überhaupt nicht gekommen, und der Verkäufer hat auch nichts gesagt. Ich dachte mir nur beim Verlassen des Ladens: "Schade, hat nicht sollen sein."

MSA
13.10.2009, 20:03
Original von CHT
aus 1,50m auf den Boden? harter Steinboden? und dann keine äußerlichen Beschädigungen? Druckstellen?
Wie bitte geht das denn?

Stein, Fliesen...? ich weiß es nicht mehr. Aber der Aufprall hörte sich schon etwas heftiger an. Ich hab' die Uhr anschließend nicht mehr in der Hand gehabt und sah sie nur von weiten, so dass ich nicht aufgrund eigener Inaugenscheinnahme sagen kann, ob äußerliche Beschädigungen oder Druckstellen auftraten. Ich kann nur den Verkäufer zitieren, der kein Problem erkannte.

Edit: Die Fallhöhe betrug 1,30 Meter, groß geschätzt.

acid303
13.10.2009, 20:04
was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss. darum ist es mir eigentlich egal was mit einer uhr passiert (oder nicht passiert) ist, bevor ich sie kaufe.

aber wenn so ein wecker vor meinen augen auf den boden fällt, würde ich persönlich sie nicht nehmen

was bringt mir die garantie, wenn die uhr tatsächlich was hat und dann erstmal 1-2 monate bei der reparatur ist? da ärger ich mich nacher nur doppelt das ich die uhr trotz besseren wissens trotzdem genommen habe :ka:

Rolex1970
13.10.2009, 20:04
Nochmals, waren es Fliesen oder ein 5cm dicker Teppich?

MSA
13.10.2009, 20:06
Original von Rolex1970
Nochmals, waren es Fliesen oder ein 5cm dicker Teppich?

Ein 5 cm-Teppich mit Sicherheit nicht. Das genaue Material weiß ich aber nicht mehr.

ehemaliges mitglied
13.10.2009, 20:06
da müßt schon einiges am preis gehn, sonst würd ich sie nicht kaufen.

maut
13.10.2009, 21:01
leicht unseriös, die uhr nicht sofort kontrollieren zu lassen, oder wenigstens zu behaupten das tun zu wollen. ;)

karlhesselbach
13.10.2009, 21:10
Jetzt schaukelt euch mal nicht wieder so hoch hier :rolleyes:

carlo333
13.10.2009, 21:11
ich hab vor "wut" mal ne krone gegen die wand gedonnert.
Wand hatte ein Loch.
15 Jahre her, krone läuft immer noch ( keine Revi )













Wand war Gipskarton, hatte auch ne wucht drauf
carlo

eos
13.10.2009, 21:12
Ich hätte zumindest erwartet, dass er sich die Uhr mit einer Uhrmacherlupe genau anschaut und danach auf die Zeitwaage packt. So scheint mir das doch eine eher windige Sache zu sein ...

karlhesselbach
13.10.2009, 21:12
Endlich melden sich mal Männer zu Wort :gut:


Und keine Muschelmiezen

speedman-1
13.10.2009, 21:13
Ich möchte nicht wissen,wieviele Uhren den Verkäuferinnen im Jahr beim Aus und Einräumen aus den Händen gleiten und auf dem Boden aufschlagen. :ka:

Werden nicht auch Lehrlinge mit solchen Aufgaben betraut ??? :D

ich würde eine solche Uhr natürlich auch nicht kaufen!!!

Gruß,Ronni

Laohu
13.10.2009, 21:22
natürlich weiss man nicht was alles mit einer Uhr passiert ist, aber genau um vieles ausschliessen zu können kauft man neu beim Konzi.

Das die Uhr aus 1,3m Sturz auf einem harten Boden keine äusserliche Beschädigung aufweist grenzt an ein Wunder, wenn das so war. Ich bin da sehr pingelig und sehe meist Dinge die von anderen nicht wahrgenommen wird -> Konzischreck :bgdev: darum mag ich das nicht glauben. Da spricht meine Erfahrung anderes...

Ich finde du hast alles richtig gemacht, eine Uhr beim Stürzen zuzusehen UND sie dann zu kaufen wäre grob fahrlässig. Garantie hin oder her...den Ärger hat der Käufer und es gilt immer noch der Grundsatz...je weniger SChrauber an den Uhren rumgemacht haben...desto besser, den es werden bei jeder Behandlung Spuren hinterlassen...auch da habe ich schon einige leidige Erfahrungen gemacht...

Wirst schon eine andere finden. die Uhr ist ja nicht rar, und maybe...solltest du diese Uhr gar nicht besitzen...weisst eh Karma und so. :D

PCS
13.10.2009, 21:25
Original von speedman-1
Ich möchte nicht wissen,wieviele Uhren den Verkäuferinnen im Jahr beim Aus und Einräumen aus den Händen gleiten und auf dem Boden aufschlagen. :ka:


Unser(e) Antidiskriminierungsbeauftragte(r) lässt ausrichten, dass man(n)
das so unmöglich stehen lassen könne....... :D

carlo333
13.10.2009, 21:50
haben die / der denn nichts / garnichts anderes zu tun ?

alle menschen werden brüder... :D

MSA
14.10.2009, 06:41
Original von Laohu
natürlich weiss man nicht was alles mit einer Uhr passiert ist, aber genau um vieles ausschliessen zu können kauft man neu beim Konzi.

Neu war die Uhr ja.

Danke für Eure Meinungen. Ich hab vielleicht den Fehler gemacht, und etwas zu schnell abzublocken, anstatt in Ruhe zu überlegen oder mit dem Händler zu diskutieren, was man noch tun könnte. Aber ich stand auch ein wenig unter Schock - es hat mir einfach leid getan um die Uhr, und das "ok" hat mir mich nicht wirklich beruhigt. Andererseits - ich glaube, dass ich auch nach einer Durchsicht bzw. mit Aussicht auf Garantieleistungen, falls sich ein Schaden später zeigen sollte, die Uhr nicht genommen hätte. Das mulmige Gefühl wäre nicht ganz zu beseitigen gewesen. Das ist wohl irrational, aber, wie gesagt, bei einer Uhr möchte ich mich nicht mit "schweren" Gedanken herumschlagen müssen.

niksnutz
14.10.2009, 07:26
rolex tausch ihm die uhr doch bestimmt ein wenn ihm so ein malheur passier,war ja nur ne stahluhr ;) :D

Maxiiking
14.10.2009, 07:29
Im Premiumsegment was fallen lassen ist schon heikel für den Konzi....

....hätte lieber sagen sollen er bestellt ne neue....

Kalle
14.10.2009, 07:35
Sind wir doch mal ehrlich....fast jede getragene Uhr sieht doch nach 12 Monaten aus, als wäre Sie mindestens 5 mal runter gefallen...

Ist ein Gebrauchsgegenstand...

ABER:

Bei so einem Konzi würde ich trotzdem nichts kaufen, weil zumindest ein Blick in das Uhrwerk gehört.

klazomane
14.10.2009, 07:43
Original von karlhesselbach
Endlich melden sich mal Männer zu Wort :gut:


Und keine Muschelmiezen

Jawollll !!!
Ich würde grundsätzlich nur eine Uhr kaufen, die der Konzi mindestens 3x vor meinen Augen auf den Boden geworfen hat, und die dann noch einwandfrei läuft...
Sozusagen "Bestenauslese"! :D :D :D

Gruß, der Carsten

niksnutz
14.10.2009, 07:53
ah,so kann mans auch sehen....ist sozusagen ein qualitätsbeweiss :D

löwenzahn
14.10.2009, 07:56
2 Fragen stellen sich:

1. Würdet Ihr die Uhr bei dem Geschäftsgebahren des Konzis kaufen?
2. Würdet Ihr eine Uhr kaufen die mal runter gefallen ist?

zu 1: eher nein. :(

zu 2: warum denn nicht? :grb:
Das Gehäuse und Glas der neuen Uhr können ja durchaus ohne Beschädigung alles überstanden haben.
Zum Uhrwerk: 2 Jahre Garantie - relax. Uhr auf die Zeitwaage, Gehäusedeckel runter, reinschauen und ereignisorientiert reparieren.
Die allseits beschriebene Robustheit von Rolex Uhren wird hier ad absurdum geführt. Leute, die Uhren sind robust und hier winseln gestandene Männer vor Angst, wenn mal ein Wecker runterknallt. :dr: Aufgrund des Vorfalls hätte ich weitere Preisverhandlungen begonnen.

LG

Michael

falkenlust
14.10.2009, 08:06
Eine neue Uhr hat unversehrt zu sein, selbst ein Öffnen - und sei es auch nur zu Kontrollzwecken- mindert in meinen Augen schon irgendwie den Wert, ein Hinfallen oder dergleichen natürlich sowieso.

Ohne einen ordentlichen Preisabschlag hätte ich mich da auch abgewandt, keine Frage. Wäre der Händler clever gewesen, hätte er es nicht einfach so abgetan, sowas wirkt einfach eklig nachlässig....

PCS
14.10.2009, 08:16
Original von falkenlust
Eine neue Uhr hat unversehrt zu sein, selbst ein Öffnen - und sei es auch nur zu Kontrollzwecken- mindert in meinen Augen schon irgendwie den Wert, ein Hinfallen oder dergleichen natürlich sowieso.



Hmm. nochmal. Weiss ich, was an meiner neu beim Konzi gekauften Uhr
schon alles dran war? Ob oder wie oft sie schon runtergefallen ist? Evtl.
sogar schonmal eine Macke rauspoliert wurde?

Oder - muss ja nicht einmal beim Konzi sein. Kann ja u.U. auch schon in Köln
oder gar in Genf passiert sein. Würde auch erklären, warum Hörner bei der
Auslieferung nicht immer gleich dick sind. Aber das ist nur ne Überlegung. :D

Der Spruch "was ich nicht weiß macht mich nicht heiß" ist davon natürlich
unbenommen und eine Uhr, die vor meinen Augen einen solchen Sturz
macht und der Verkäufer danach nur meint, es sei alles ok, hätte ich wohl
so auch nicht genommen.

Trotzdem, man sollte sich immer vor Augen halten, dass auch die neu beim
Konzi gekaufte Uhr schon ein Vorleben gehabt haben kann, von dem wir
besser nichts wissen wollen.... ;)

falkenlust
14.10.2009, 08:35
....denn ansonsten hätten wir wohl keine wirkliche Freude an ihr, bei mir zumindest wäre es so. Ist wie bei einem leckeren Essen im Restaurant: sähen wir den Dreck unter den Fingernägeln des Kochs und andere Appetithemmer, da könnte ich mir einige Wiederlichkeiten vorstellen, würde es wohl nur halb so gut schmecken :D

speedman-1
14.10.2009, 09:38
Original von PCS

Original von speedman-1
Ich möchte nicht wissen,wieviele Uhren den Verkäuferinnen im Jahr beim Aus und Einräumen aus den Händen gleiten und auf dem Boden aufschlagen. :ka:


Unser(e) Antidiskriminierungsbeauftragte(r) lässt ausrichten, dass man(n)
das so unmöglich stehen lassen könne....... :D


:weg:

Tschulldichung

Man sehe es mir nach!

Gruß,Ronni

Charles.
14.10.2009, 10:58
Original von MSA
Ich war in einem Uhrenladen, und habe mir eine nagelneue Submariner Date Stahl-Gold, Ref. 16613 angesehen.

Das gibt es nicht. Die Uhr ist schon lange ausser Produktion, und die neuen Modelle mit dem brauchbaren Band werden bereits ausgeliefert.

makra
14.10.2009, 11:06
Original von Charles.

Original von MSA
Ich war in einem Uhrenladen, und habe mir eine nagelneue Submariner Date Stahl-Gold, Ref. 16613 angesehen.

Das gibt es nicht. Die Uhr ist schon lange ausser Produktion, und die neuen Modelle mit dem brauchbaren Band werden bereits ausgeliefert.

Wieso gibt es das nicht? :grb: Das Model wurde zwar inzwischen ersetzt, aber es war ja nie "der Burner" so das durchaus der eine oder andere Konzi noch ein 16613 haben könnte... ich halte das nicht für so abwegig.

PCS
14.10.2009, 11:07
Jep. Davon liegen noch einige im Fenster.....

Andreas
14.10.2009, 11:31
Original von MSA

Original von Laohu
natürlich weiss man nicht was alles mit einer Uhr passiert ist, aber genau um vieles ausschliessen zu können kauft man neu beim Konzi.

Neu war die Uhr ja.

Danke für Eure Meinungen. Ich hab vielleicht den Fehler gemacht, und etwas zu schnell abzublocken, anstatt in Ruhe zu überlegen oder mit dem Händler zu diskutieren, was man noch tun könnte. Aber ich stand auch ein wenig unter Schock - es hat mir einfach leid getan um die Uhr, und das "ok" hat mir mich nicht wirklich beruhigt. Andererseits - ich glaube, dass ich auch nach einer Durchsicht bzw. mit Aussicht auf Garantieleistungen, falls sich ein Schaden später zeigen sollte, die Uhr nicht genommen hätte. Das mulmige Gefühl wäre nicht ganz zu beseitigen gewesen. Das ist wohl irrational, aber, wie gesagt, bei einer Uhr möchte ich mich nicht mit "schweren" Gedanken herumschlagen müssen.

Viele Meinungen um fast nichts....nur bleiben wir doch mal beim eigentlichen Thema, welches da nicht wäre, das man dann so eine Uhr mit Rabatt und dergleichen nimmt, sondern, bei der Tatsache was dir eigentlich passiert ist.

Du hast keinen Fehler gemacht und der Verkäufer kann oder darf froh sein, das er an dich geraten ist, denn fast jeder andere hätte in für seine Unverschämtheit und Dummheit derartig den Kragen aufgepumpt, das er wohl bis zum Weihnachtsgeschäft hätte gratis gearbeitet.
Insbesondere vor dem Hintergrund, das so ein Fehler vor dem Kunden passiert.
Was passieren darf/kann, aber nicht gerade Vertrauen erweckt.

Nur dann noch inkompetent sein und vor dem Kunden einen Fehler falsch ausbügeln zu wollen um ihn am Obstand einen angebissenen Apfel als frisches Obst zu verkaufen, ist mega dumm und dreißt.

Derartige Uhren, werden aus dem Verkauf herausgezogen und separat in der Fachwerkstatt überprüft. Dann trifft man Fallentscheidungen, aber erst dann.

Sofern man in der Lage ist, der Filialleitung oder dem Cheffe seinen Fehler zu beichten....

Nur er hat seinen Fehler derartig verschlimmert.

Nachhaltig sogar verschlimmert, wie man hier lesen kann...

Die Uhr hätte er vor deinen Augen aussortieren müssen, sich entschuldigen können, das er dir diese Uhr nicht mehr anbieten kann/ darf, er aber im Lager, eventuell selbiges Modell noch zum Verkauf hat und es dir gerne anbieten möchte.....also hätte er Kompetenz dem Kunden gegenüber bewiesen....

Gruß Andreas

PCS
14.10.2009, 11:35
Genau so, Andreas. :gut:

Charles.
14.10.2009, 11:37
Die nagelneue Uhr könnte ist tatsächlich vielleicht noch an einigen Orten an Lager, vor allem wohl in den USA. Ob die nagelneue Uhr Vintage heisst oder Ladenhüter, spielt ja keine Rolle. Ungebraucht könnte sie sein. Auch abgestürzt :D :D :D

Passion
14.10.2009, 12:49
Korrekt Andreas! Nur so.

mac-knife
14.10.2009, 12:50
Es ist eine Sache eine Uhr zu kaufen, die möglicherweise eine "Sturzuhr" sein KÖNNTE, eine andere eine zu kaufen, die GARANTIERT eine "Sturzuhr" ist. Was will man da handeln? Die Freude wird von Anfang an, egal welcher Preisnachlass, von Misstrauen überschattet sein. Wer braucht sowas? Außerdem, ein Verkäufer, der so gleichmütig über sein Missgeschick hinwegsegelt ... die hätten mich in dem Laden nie wiedergesehen. :ka:

MSA
14.10.2009, 12:59
@ Charles.: Mit "nagelneu" wollte ich zum Ausdruck bringen, dass die Uhr noch keinen Endverbraucher als Vorbesitzer hatte, und dass die Uhr noch verklebt war.

MSA
14.10.2009, 13:00
Original von falkenlust
Ist wie bei einem leckeren Essen im Restaurant: sähen wir den Dreck unter den Fingernägeln des Kochs und andere Appetithemmer, da könnte ich mir einige Wiederlichkeiten vorstellen, würde es wohl nur halb so gut schmecken :D

Endlich einer, der mich versteht... ;)

falkenlust
14.10.2009, 21:08
..bin halt ein einfühlsames Mädchen :D Spätestens seit der Biereinflößnummer in Carpentras habe ich meinen Ruf ja wohl weg :rofl:

Gertschi
15.10.2009, 08:08
Gut, dass Du sie nicht gekauft hast.... Mir ist etwas aehnliches passiert - der Ausgang ist ja bekannt:

Albtraum ist wahr geworden (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=94462&sid=)

niksnutz
15.10.2009, 08:53
sollte die uhr nach ein paar tagen nicht mehr laufen und rolex merkt das der schaden durch einen sturz entstanden ist ...gibts dann auch garantie ;)

the
15.10.2009, 09:39
Original von niksnutz
sollte die uhr nach ein paar tagen nicht mehr laufen und rolex merkt das der schaden durch einen sturz entstanden ist ...gibts dann auch garantie ;)

Hallo,

ich gehe davon aus, das Rolex die Uhr die Reperatur nicht kostenlos durchführen wird. Wenn der Uhrmacher der Meinung ist, dass die Ursache ein Sturz ist. Die Begründung wird sein, dass mit der Uhr nicht sachgemäß umgegangen wurde.

Das ist so wenn man sein nagelneues Auto beim Händler abholt und nach 200 Meter damit an den Baum fährt. Der dadurch entstande Schaden wird auch nicht von Herstellergarantie abgedeckt.

Thomas

Charles.
15.10.2009, 14:17
Es gibt übrigens im Werk selbst oft eine Reihe von Indizien für einen Schlag. Die werden im Zweifelsfall von RSA fotografiert, und Reklamationen gegen eine Rechnung sind sinn- und aussichtslos.

Das ist nicht eine Frage von Rabatt, sondern des Kaufs an sich.

Andreas
15.10.2009, 15:10
Original von Charles.
Es gibt übrigens im Werk selbst oft eine Reihe von Indizien für einen Schlag. Die werden im Zweifelsfall von RSA fotografiert, und Reklamationen gegen eine Rechnung sind sinn- und aussichtslos.

Das ist nicht eine Frage von Rabatt, sondern des Kaufs an sich.

Bangemachen gilt nicht, du darfst davon ausgehen, das wenn am Uhrwerk sichtbare Schäden eines Sturzes zu sehen sind, das Uhrwerk nicht läuft oder nur tickelt, aber keinen Gang erreicht und der Händler hätte so sich des Vorwurfes der arglistigen Täuschung ausgesetzt.
In der BRD gibt es übrigens die Umkehrbeweispflicht. D.h. das der Kunde kann dem Händler ohne einen Beweis abzuliefern, die Ware retour geben kann.
Ist das Werk beschädigt, sichtbar beschädigt, geht das in der Regel nicht ohne Gehäusebeschädigungen. Aufarbeitungen von Sichtschäden sind ebenso zu belegen, so dass ein Händler dann richtig in Erklärungsnot kommt.

Denn ein defektes Uhrwerk ohne Gehäuseschäden, aber eventuell mit Gehäuseaufarbeitungsspuren, die aber garnicht nötig wären, muss ein Händler erklären.....bzw. dafür gibt es Gutachter.

Und zum Rabatt, weißt du ebenso gut wie ich, wie ein Konzessionär sich einer solchen Uhr aus dem Lagerbestand entledigt, da sich kein normal denkender Händler so etwas im Geschäft antut, geschweige sich durch Rabatte und unseriöser Geschäftsgebahren, doppelt ein Eigentor schießt.
Weil er genau weiß, wo er u.U. den kürzeren zieht. Langfristig sowieso...

Gruß Andreas

Charles.
15.10.2009, 20:33
Das Zurückgeben gilt natürlich nur, wenn der Käufer den Sturz nicht gesehen hat. Wer in mitbekommt, und die Uhr trotzdem kauft, kann ja nicht damit rechnen, dass die Uhr keinen Schaden hat. Also kann er einen solchen nicht geltend machen. Anders sieht's bei einem End-Kunden aus, der den Fall nicht mitbekommen hat.

Es gibt übrigens immer wieder Händler, die versuchen, ihre eigene Unsogfalt zu vertuschen. Meist werden die kulanter behandlt, wenn sie von Vornherein ihr Missgeschick schildern und die Uhr revidieren oder austauschen lassen.

Andreas
16.10.2009, 11:44
Original von Charles.
Das Zurückgeben gilt natürlich nur, wenn der Käufer den Sturz nicht gesehen hat. Wer in mitbekommt, und die Uhr trotzdem kauft, kann ja nicht damit rechnen, dass die Uhr keinen Schaden hat. Also kann er einen solchen nicht geltend machen. Anders sieht's bei einem End-Kunden aus, der den Fall nicht mitbekommen hat.

Es gibt übrigens immer wieder Händler, die versuchen, ihre eigene Unsogfalt zu vertuschen. Meist werden die kulanter behandlt, wenn sie von Vornherein ihr Missgeschick schildern und die Uhr revidieren oder austauschen lassen.


:rofl: 1. Absatz mag Gültigkeit in der Schweiz haben, hier im Verbraucherschutz nach deutschem- und EU- Recht nicht. Die Unversehrtheit der Neuware, lässt man sich auf den Kaufbeleg bestättigen, wenn man einem Sturz beiwohnte und die Ware trotzdem erwirbt. Denn die Unversehertheit der Ware, kann nur ein Fachmann /- frau, hier in diesem Fall der Verkäufer eines Rolex Konzessionär, bescheinigt werden, nicht vom Kunden selber....und das sachkundige, schnelle, fachliche Auge des Verkäufers wurde uns ja geswchildert.....da erwirbt der Kunde nur einen Nachteil, wenn er dieses Produkt preisgemindert, als beschädigte Ware, unter Ausschluß jeglicher Garantie erwirbt....nur so dumm wird kein Rolex Konzessionär im Geschäft sein.....auch nicht nach einem Überfall, an Ware die reduziert als einbruchbeschädigte Ware veräußert wird.....wie schon geschrieben, das wird anders geregelt....


Absatz 2, provoziert mich einwenig, dir vieleicht mal die Augen zu öffnen, wo diese Ware letztendlich landet.....aber mit Rücksicht auf den Hersteller, bin ich mal nicht ganz so laut....

Wobei ich dir beipflichte, das der Hersteller den Widerverkäufern einen derartigen Service zu deren Lasten anbietet.

Nur mal ehrlich, wie blöd muss man sein um zu seinen Schaden noch zusätzlich Geld draufzulegen, wenn es auch anders geht.....

Man, man Charles......:ka:


Gruß Andreas

ehemaliges mitglied
16.10.2009, 11:48
Ich hätte die Zwiebel auch nicht genommen
und halte das ganze für eine absolute Frechheit. 8o

Andreas
16.10.2009, 12:27
Original von Tschebyscheff
Ich hätte die Zwiebel auch nicht genommen
und halte das ganze für eine absolute Frechheit. 8o

Guido, ich bin da ganz bei dir, aber was User Charles hier in letzter Zeit so schreibt......ist sehr interessant, keine Frage....

....aber einiges ist ebenso frech und mir etwas weltfremd, so realtitäts fern.........nicht berohlich, aber irgendwie komisch.....

Aber vieleicht helfen mir hier User mich wissender zu machen, weil ich den Kollegen Charles nicht wirklich verstehe....:ka:

Gruß Andreas

Charles.
16.10.2009, 13:04
Original von Andreas Die Unversehrtheit der Neuware, lässt man sich auf den Kaufbeleg bestättigen, wenn man einem Sturz beiwohnte und die Ware trotzdem erwirbt.

So kann man das natürlich hier auch machen. Aber "man lässt sich" braucht immer zwei. Und ob da der Verkäufer einverstanden ist, schriftlich sozusagen einen Fehler gegenüber dem Kunden einzugestehen, ist zweifelhaft.

Man könnte übrigens meinen, dass es hier um eine absolute Rarität ginge, die kein anderer Verkäufer anzubieten hätte...

Andreas
16.10.2009, 16:03
Original von Charles.
[quote]Original von Andreas Die Unversehrtheit der Neuware, lässt man sich auf den Kaufbeleg bestättigen, wenn man einem Sturz beiwohnte und die Ware trotzdem erwirbt.

So kann man das natürlich hier auch machen. Aber "man lässt sich" braucht immer zwei. Und ob da der Verkäufer einverstanden ist, schriftlich sozusagen einen Fehler gegenüber dem Kunden einzugestehen, ist zweifelhaft.


Deswegen hat der TS ja alles richtig gemacht....:gut: .... und hat den Konzessionär, bzw. seinen Mitarbeiter mit seinem Fehlverhalten da gelassen wo er hingehört und Gott sei Dank gibt es weitaus kompetentere Fachhändler, was hier auch mal erwähnt werden muss:op: , denn es geht nicht um Raritäten oder nicht, sondern solch Gebahren stellt seriöse Konzessionäre mit den Pranger. Nur darüber rege ich mich auf, in diesem Falle ist mir die Uhr so ziemlich schnuppe....:motz:


" Hirntod ist kein eindeutiger Beweis für den Exitus." Wäre ein Satz in der Abmahnung, welche er in meinem Hause für solch sein Auftreten vor dem Kunden bekommen würde....

Gruß Andreas

Subdate300
17.10.2009, 08:23
Logische Schlussfolgerung... geh zum Frank ;)

Kaffee, andere Uhren antappen... :gut:

Wildstarfan
17.10.2009, 10:17
Original von MSA

...meinte sogleich, es sei nichts passiert und ich könne die Uhr nach wie vor nehmen.

Ich wäre glaub ich rausgelaufen. Sowas kann der doch nicht in Gegenwart des Kunden sagen. :rolleyes:

Mal kurzes durchschauen wäre ja wohl das Minimum gewesen.

Charles.
17.10.2009, 10:49
Genau!