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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gesetzliche Arbeitszeiten durch Arbeitsvertrag außer Kraft gesetzt ....



Hunter99
29.10.2009, 19:58
Hallo,

kann mir jemand sagen ob die gesetzlichen Arbeitszeiten durch gesonderte, allgemein gehaltene Vereinbarungen im Arbeitsvertrag außer Kraft gesetzt werden können.

Da es sich bei den gesetzlichen Arbeitszeiten um ein bestehendes Gesetz handelt, würde dies doch bedeuten, dass ein Vereinbarung die davon negativ abweicht, zu Ungunsten des AN, gegen ein geltendes Recht verstößt.

Als Beispiel:

Gesetzliche Arbeitszeit liegt bei 40h in der Woche. Laut Arbeitsvertrag wird vereinbart, Arbeitszeit während der Öffnungszeiten von MO-SA. Die Öffnungszeiten belaufen sich von 8.00 - 19.00 Uhr und somit 11 h p.T.

Wäre diese Vereinbarung ok ?

Danke

Micha

Suerlänner
29.10.2009, 21:11
Angaben ohne Gewähr

max. 60 Stunden die Woche bei einer Tage Woche, jedoch muss sichergestellt sein das in einem Zeitraum von 24 Wochen insgesamt nicht mehr wie 8 Stunden täglich gearbeitet wurde.

So hieß es bei uns mal, grundsätzlich möchte ich anmerken das täglich 10 Stunden Arbeit auf Dauer den Angestellten schlauchen,

Mawal
29.10.2009, 22:45
§3 Arbeitszeitgesetz

Hunter99
30.10.2009, 07:16
Moin, danke für die Antworten.
Die Kernfrage ist anders, versuch es nochmals anders zu formulieren.

Kann durch eine Arbeitsvertragsvereinbarung bei einem Angestellten die max. Arbeitszeit lt. Arbeitszeitgesetz ausser Kraft gesetzt werden oder eine erheblich längere Zeit vereinbart werden?

Suerlänner
30.10.2009, 08:37
Nein siehe oben, maximale Wochenarbeitszeit.

Solange wie Dich der Angestellte nicht verklagt wird es sicher gehen. Danach wird es in der Regel sehr teuer.

hugo
30.10.2009, 08:48
Original von Hunter99
Hallo,

kann mir jemand sagen ob die gesetzlichen Arbeitszeiten durch gesonderte, allgemein gehaltene Vereinbarungen im Arbeitsvertrag außer Kraft gesetzt werden können.

Da es sich bei den gesetzlichen Arbeitszeiten um ein bestehendes Gesetz handelt, würde dies doch bedeuten, dass ein Vereinbarung die davon negativ abweicht, zu Ungunsten des AN, gegen ein geltendes Recht verstößt.

Als Beispiel:

Gesetzliche Arbeitszeit liegt bei 40h in der Woche. Laut Arbeitsvertrag wird vereinbart, Arbeitszeit während der Öffnungszeiten von MO-SA. Die Öffnungszeiten belaufen sich von 8.00 - 19.00 Uhr und somit 11 h p.T.

Wäre diese Vereinbarung ok ?

Danke

Micha

milchmädchenrechnung ;)

- 0,5 std frühstück - 2 std mittag - 0,5 std kaffeepause = 8 std.
meist gibt es bei einer 6 tage arbeitswoche noch 1 freien tag.
im einzelhandel meistens jedenfalls.

Ingo.L
30.10.2009, 09:06
:grb:

Interessanter Ansatz :D

Warum nicht direkt andere gesetzliche Regelungen durch Arbeitsvertrag kippen ? Körperverletzung z.B.. Dann kann man die faule Bande durch Peitschenhiebe antreiben, wenn sie zu langsam ist

KEB
30.10.2009, 09:10
Original von Suerlänner
Nein siehe oben, maximale Wochenarbeitszeit.
.

Laut §3 Arbeitszeitgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html) darf die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten, wenn kein Ausgleich gewährt wird. 60 Stunden sind nur kurzzeitig mit Ausgleich möglich.
Der Gesetzgeber geht dabei immer von 6 Arbeitstagen - Mo.-Sa. - aus, unabhängig vom Tarifvertrag oder von Betriebsvereinbarungen.

Hunter99
30.10.2009, 09:25
Super, danke.
Zusammenfassend entnehme ich, dass diegesetzliche Arbeitszeit bindend ist.
Wäre nun im AV der Passus enthalen, die Arbeitszeit richtet sich nach den Öffnugszeiten des Ag ( diese sind MO - Fr von 8-19 Uhr und Sa von 9-14 Uhr ) so kann NICHT vom AN verlangt werden diese Zeiten zu arbeiten, auch wenn dies im AV steht. Richtig ?

Vanessa
30.10.2009, 09:28
Immer noch falsche Denke- Pausen zählen nicht...

Hunter99
30.10.2009, 09:43
Ok rechnen wir mal zusammen.
Beispiel:

tägliche Az von 8-18 uhr von mo-fr bei 1 h Pause macht 45 h in der Woche.
Jetzt kommt dazu 2 x im Monat Sa von 9-14 Uhr macht 10 h im Monat das sind 2,5 h auf die Woche umgelegt.

Somit ergibt dies eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 47,5 h unter Berücksichtigung der Pausen.

Somit über gesetz. Arbeitszeit und ohne entsprechenden Ausgleich nicht i.o. Oder ?

rororollthex
30.10.2009, 10:07
warum sollen deiner Meinung nach 47,5 Wochenarbeitsstunden nicht in Ordnung sein?

hugo
30.10.2009, 10:40
Original von Hunter99
Ok rechnen wir mal zusammen.
Beispiel:

tägliche Az von 8-18 uhr von mo-fr bei 1 h Pause macht 45 h in der Woche.
Jetzt kommt dazu 2 x im Monat Sa von 9-14 Uhr macht 10 h im Monat das sind 2,5 h auf die Woche umgelegt.

Somit ergibt dies eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 47,5 h unter Berücksichtigung der Pausen.

Somit über gesetz. Arbeitszeit und ohne entsprechenden Ausgleich nicht i.o. Oder ?

gibt mehr wie 1 std pause !

buchfuchs1
30.10.2009, 10:47
Mehr als ne Stunde Pause?

Wo arbeitest du denn?

Bei mir gibts ab 7 Stunden Arbeitszeit 1 Stunde Pause, bis 7 eine Halbe.


:ka:

Coney
30.10.2009, 10:49
Original von buchfuchs1
Mehr als ne Stunde Pause?

Wo arbeitest du denn?

Bei mir gibts ab 7 Stunden Arbeitszeit 1 Stunde Pause, bis 7 eine Halbe.


:ka:

Wo arbeitet ihr denn?
Bei mir gibt's spätestens alle zwei Stunden eine Pause, mindestens 30 Minuten. :twisted:

buchfuchs1
30.10.2009, 10:50
Bei dir ist das auch was Anderes, seitdem ich dich "kenne", flieg ich mit weniger Angst.

Ingo.L
30.10.2009, 10:53
Original von buchfuchs1
Mehr als ne Stunde Pause?

Wo arbeitest du denn?

Bei mir gibts ab 7 Stunden Arbeitszeit 1 Stunde Pause, bis 7 eine Halbe.


:ka:

Nur du machst es umgekehrt, oder :D

buchfuchs1
30.10.2009, 10:56
Original von Ingo.L

Original von buchfuchs1
Mehr als ne Stunde Pause?

Wo arbeitest du denn?

Bei mir gibts ab 7 Stunden Arbeitszeit 1 Stunde Pause, bis 7 eine Halbe.


:ka:

Nur du machst es umgekehrt, oder :D


Ausser Euch merkt das aber Keiner. ;)

rororollthex
30.10.2009, 11:05
den ganzen Tag im Forum pos(t)en ist iÜ keine Arbeit ;)

buchfuchs1
30.10.2009, 11:12
Du machst dir keine Vorstellung....

ferryporsche356
30.10.2009, 11:12
Es kommt nicht nur auf die wöchentliche Arbeitszeit an, auch für den Lohn der dafür gezahlt wird.

Beispiel:
Unser Außendienstler arbeitet gut und gerne in der Hochsaison mehr als 60 Stunden in der Woche. Dafür wird er aber auch fürstlich entlohnt.
ICh glaube kaum dass es da arbeitsrechtliche Probleme geben würde wenn er nur noch 40 oder 48 Stunden die Woche arbeiten will.

Wenn unsere Putzfrau plötzlich 60 Stunden die Woche arbeiten muss und sie geht mit mir vor Gericht werde ich sicherlich mit Pauken und Trompeten verlieren.

KEB
30.10.2009, 11:26
Original von Hunter99
Ok rechnen wir mal zusammen.
Beispiel:

tägliche Az von 8-18 uhr von mo-fr bei 1 h Pause macht 45 h in der Woche.
Jetzt kommt dazu 2 x im Monat Sa von 9-14 Uhr macht 10 h im Monat das sind 2,5 h auf die Woche umgelegt.

Somit ergibt dies eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 47,5 h unter Berücksichtigung der Pausen.

Somit über gesetz. Arbeitszeit und ohne entsprechenden Ausgleich nicht i.o. Oder ?

Passt doch! 6 Werktage zu durchschnittlich je 8 Stunden ergibt 48 Stunden.

@ferryporsche356
Der Aussendienstler arbeitet zur Hochsaison und nicht grundsätzlich diese Zeit, somit könnte ein Ausgleich stattfinden. Wenn er diesen nicht hat und Klage einreicht, gibt es arbeitsrechtlich ein Problem. Das Gehalt ist da nebensächlich.
Ein ganz großes Problem dürftet ihr haben, wenn es zum Beispiel durch Übermüdung zu einem schweren Verkehrsunfall mit Verletzten oder sogar Toten kommt.

ferryporsche356
30.10.2009, 11:40
Kai, Du magst da arbeitsrechtlich sogar Recht haben. Die Realität sind aber doch anders aus, egal ob 2-Mann-Betrieb oder DAX-Konzern, egal welche Branche.

Ich kenne KEINEN in meinerm Freundes- und Bekanntenkreis der deutlich überdurchschnittlich verdient und das mit einer 40-Stunden-Woche bewerkstelligt.

Die Rechnung ist meist viel Kohle = viele Stunden.

KEB
30.10.2009, 11:54
Charly, da hast Du natürlich Recht.

orange
30.10.2009, 12:00
Original von ferryporsche356
Kai, Du magst da arbeitsrechtlich sogar Recht haben. Die Realität sind aber doch anders aus, egal ob 2-Mann-Betrieb oder DAX-Konzern, egal welche Branche.

Ich kenne KEINEN in meinerm Freundes- und Bekanntenkreis der deutlich überdurchschnittlich verdient und das mit einer 40-Stunden-Woche bewerkstelligt.

Die Rechnung ist meist viel Kohle = viele Stunden.

wo kein kläger, da kein.... usw.

offiziell sind wir auch an das arbeitszeitgesetz gebunden. vor kurzem gab es mal richtig mecker von der berufsgenossensschaft, weil wir (ich) es deutlich überzogen haben. da war auch ein ausgleich nicht in sicht. der muss nämlich innerhalb eines quartals erfolgen.... naja, wenn keiner guckt und es mal brennt, dann arbeiten wir trotzdem länger... wird dann zwar nicht mehr bezahlt (sonst wäre es ja offiziell) aber in ruhigeren zeiten (wie jetzt - krise) fängt man halt mal ne zeit lang um 9:00 oder 9:30 an und geht um 15:00....

wenn man mich zwingen würde soviel zu arbeiten, hätte ich allerdings gute karten das ganze auffliegen zu lassen....

ich denke, das ist ein geben und nehmen....

Masta_Ace
04.11.2009, 13:07
Original von Coney


Wo arbeitet ihr denn?
Bei mir gibt's spätestens alle zwei Stunden eine Pause, mindestens 30 Minuten. :twisted:

Und das ist auch sehr sehr gut so :gut: