PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Frage zur Rechnungslegung in Deutschland



David1973
29.10.2009, 22:38
Hallo Allwissendes Forum! ;)

Mal eine kurze Frage ausserhalb der Rolexwelt.
Ich habe es trotz langer internetsuche nicht geschafft eine Antwort zu finden. :ka:

Hier mein kleines Problem:

Ich habe für eine unserer Fahrzeuge hier in Österreich einen Alukomplettradsatz über einen deutschen Anbieter in Köln online bestellt.

Das wir eine Firma sind, was aus unserer Firmenbezeichnung und dem "Anhängsel" Ges.m.b.H. & Co KG für den Lieferanten in meinen Augen ersichtlich.

Es gab kein Eingabefeld für die UID Nummer.


Bezahlt habe ich bei Vorauskasse. Ich habe eine kurze Mail mit der Summe und den Bankdaten erhalten und überwiesen.

Hier ist mir ein Fehler unterlaufen, da ich übersehen hatte das die Summe brutto inklusive deutscher Steuer ausgestellt wurde. Dies habe ich aber erst gemerkt, als wir die Kompletträder (€ 4.000,--) mit der original Rechnung erhalten hatten. :ka:

Nun habe ich mir erlaubt, als Kunde beim Lieferanten anzurufen und habe die Situation geschildert und um nachträgliche Korrektur auf eine Netto Rechnung gebeten.

Zusätzlich habe ich erwähnt das ich auch vor hätte noch einige weitere Radsätze zu erwerben.

Als Antwort bekam ich ein promptes Nein, die Rechnung könnte definitiv nicht mehr umgestellt werden.

Das ganze auf eine unfreundliche und unprofessionelle Art, wie ich sie noch selten erlebt hatte.

Als ich dann erwähnte ob es die Firma nciht für nötig betrachten würde uns weitere Radsätze per Vorauskasse zu liefern, bekam ich die Antwort " Nein dann liefern wir halt nicht" 8o

Also ich kann nur hoffen, das dies eine unrühmliche Ausnahme in Deutschland darstellt. Bei uns zieht so ein Verhalten noch grobe Folgen nach sich. :ka:

Aber gut, der nette Deutsche Herr kann anscheinend mal locker auf eine Einkaufsgemeinschaft von 5 österreichischen Autohäusern verzichten, ok mir auch recht.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:

Kann ich rechtlich fundiert darauf bestehen das die Rechnung geändert wird, obwohl ich dies vor der Einzahlung nicht gemerkt hatte? :grb:

Vielen Dank fürs Lesen und etwaige Antworten :gut:

Es grüßt ein sehr enttäuschter

THX_Ultra
29.10.2009, 22:43
Du kannst dir meines Wissens nach aber die Deutsche Mehrwertsteuer beim Finanzamt Graz Stadt hin Österreich zurückholen. Also soviel ist da nicht passiert.

Ansonsten - müsste das aber möglich sein, dass dir der Lieferant eine neue Rechnung ausstellt, nur ob ers wirklich will ist wohl eine andere Geschichte.

Passion
29.10.2009, 22:52
Sehe das wie Michael. Müsste Deine Buchhaltung mit dem österreichischen FA abklären.

Der Verkäufer ist selbstredend ein Oberarsch, aber auch Oberärsche gibt es.

David1973
29.10.2009, 23:07
Original von Passion
Sehe das wie Michael. Müsste Deine Buchhaltung mit dem österreichischen FA abklären.

Der Verkäufer ist selbstredend ein Oberarsch, aber auch Oberärsche gibt es.

Ich lass es morgen mal unsere Buchhaltung abklären :ka:

Oberarsch ist eine sehr treffende Bezeichnung. :gut:

Aber nicht nur Oberarsch, sondern auch geschäftlich betrachtet selten dämlich! :ka:

Hätte dieser Vollhirsch normal und professionell reagiert, hätte ich ja gleich noch ein paar Radsätze bestellt. Ich ärgere mich einfach über soviel Blödheit und Unfähigkeit. :op:

Vielleicht schreibe ich morgen doch noch ein kurzes "Dankesschreiben" an den dortigen Inhaber im Namen unserer Einkaufsgemeinschaft. ;)

Ich bleib dabei...wir benötigen keine Schweinegrippeimpfung, aber Vielen würde eine Impfung gegen totale Verblödung sicherlich gut tun.

Passion
29.10.2009, 23:10
Spar Dir das schreiben morgen.

Gegen soetwas hilft nur Ruhe, ein Blick auf die Berge und weiter gehts....

KEB
30.10.2009, 09:20
Original von David1973
...

Vielleicht schreibe ich morgen doch noch ein kurzes "Dankesschreiben" an den dortigen Inhaber im Namen unserer Einkaufsgemeinschaft. ;)

...


Mache ich auch! Die Inhaber sind in der Regel dankbar für entsprechende Hinweise.

Vor Jahren habe ich mich mal für einen MB interessiert - zwei Verkäufer interessierten sich mehr für ein Länderspiel. Dem Geschäftsführer habe ich wenige Tage später meinen neuen 5-er BMW präsentiert.

Wo die Verkäufer heute arbeiten weiss ich nicht. :D


Ist eine andere Geschichte, aber die Unfähigkeit einzelner Arbeitnehmer muss/darf/kann auf Dauer kein Unternehmen ausbaden.

Vanessa
30.10.2009, 09:30
Original von Passion
Spar Dir das schreiben morgen.

Gegen soetwas hilft nur Ruhe, ein Blick auf die Berge und weiter gehts....

Ganz im Gegenteil: ICH bin für solche Kritik dankbar.

AcidUser
30.10.2009, 09:51
Ich würde den Kauf rückabwickeln und meine Räder woanders kaufen!

Agent0815
30.10.2009, 10:41
Also David, ganz "kurz":

Du hast Anspruch auf Erstattung der deutschen USt vom Verkäufer, da aus Sicht Deines Lieferanten eine steuerfreie innergemeinschaftliche Leiferung i.S.d. § 4 I b i.V. § 6 a UStG vorliegt:

1. Der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet;

2. der Abnehmer ist
a) ein Unternehmer, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erworben hat,
b) ........
c) ........

und

3. der Erwerb des Gegenstands der Lieferung unterliegt beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung.

Der Nachweis, dass Du die Voraussetzungen der Nr. 1 erfüllst, wird im ersten Stepp durch die Angabe der USt-ID-Nr. geführt - Dies kann auch nachträglich erfolgen.

Ich geb Dir aber folgenden Tipp: Lass es gut sein mit dem Depp und hol Dir die USt im Rahmen des s.g. Vergütungsverfahren vom deutschen Fiskus zurück. Das Prozedere ist simpel. Es gilt jedoch eine Ausschlussfrist (bis 30.06. des Folgejahres)

Zuständige Behörde ist das Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Schwedt, Passower Chaussee 3b, D-16303 Schwedt/Oder, Tel.: +49 (228) 406-0, Fax.: +49 (228) 406 4722, E-mail:poststelle@bzst.bund.de


So, kürzer ging´s ned :D



Gruß


Bernd

Passion
30.10.2009, 11:01
Original von Vanessa

Original von Passion
Spar Dir das schreiben morgen.

Gegen soetwas hilft nur Ruhe, ein Blick auf die Berge und weiter gehts....

Ganz im Gegenteil: ICH bin für solche Kritik dankbar.

Mag schon sein Michi, ICH wäre das auch, nur ist es mir wurscht, für was der Lieferanten Chef dankbar ist.

Hab in meinem Leben schon Eifelturm hohe Briefe geschrieben... manchmal lass ich es heute halt "gut sein". Gibt genau so viele Lieferanten wie Frauen auf dem Blauen. :ka:

Andreas
30.10.2009, 11:16
Original von Agent0815
Also David, ganz "kurz":

Du hast Anspruch auf Erstattung der deutschen USt vom Verkäufer, da aus Sicht Deines Lieferanten eine steuerfreie innergemeinschaftliche Leiferung i.S.d. § 4 I b i.V. § 6 a UStG vorliegt:

1. Der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet;

2. der Abnehmer ist
a) ein Unternehmer, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erworben hat,
b) ........
c) ........

und

3. der Erwerb des Gegenstands der Lieferung unterliegt beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung.

Der Nachweis, dass Du die Voraussetzungen der Nr. 1 erfüllst, wird im ersten Stepp durch die Angabe der USt-ID-Nr. geführt - Dies kann auch nachträglich erfolgen.

Ich geb Dir aber folgenden Tipp: Lass es gut sein mit dem Depp und hol Dir die USt im Rahmen des s.g. Vergütungsverfahren vom deutschen Fiskus zurück. Das Prozedere ist simpel. Es gilt jedoch eine Ausschlussfrist (bis 30.06. des Folgejahres)

Zuständige Behörde ist das Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Schwedt, Passower Chaussee 3b, D-16303 Schwedt/Oder, Tel.: +49 (228) 406-0, Fax.: +49 (228) 406 4722, E-mail:poststelle@bzst.bund.de


So, kürzer ging´s ned :D



Gruß


Bernd


Perfekt Bernd...:gut:


Anderer Weg, wenn auch auf Geschäftsebene eher kindisch:

Ware zurücksenden, Fernabsatzgesetz ( Internetbestellung) greift hier und sich einen anderen Lieferanten suchen.

Tipp für die Zukunft:

Sich dann etwas anders auf seinen möglichen Lieferanten zubewegen. z.B.: Als Firma per Fax sich schriftliche Angebote einholen. Eventuell auch Volumengeschäfte vorabbesprechen usw......zeigt Professionalität, wenn sich zwei mögliche Geschäftspartner auf Augenhöhe aufeinander zubewegen....sprechenden Menschen kann man im Geschäftsverkehr einfacher helfen und verhindert gemoppere im nachhinein. Da taugt das Internet nur bedingt, nämlich für Großhändler/Firmen/Hersteller, die ausschließlich ihren Web-Shop für registrierte Firmenkunden betreiben...

Daher sehe dein Geschäftsablauf als Privatperson und sende denen binnen 14 Tage die Ware unversehrt retour....s.o. Fernabsatzgesetz.

Gruß Andreas

Moehf
30.10.2009, 11:25
b2b wird Fernabsatzgestz aber schwer...

aber da er dich als Endkunde behandelt, würde ich es genauso machen...

Andreas
30.10.2009, 11:37
Original von Moehf
b2b wird Fernabsatzgestz aber schwer...

aber da er dich als Endkunde behandelt, würde ich es genauso machen...


Da liegt genau der Punkt, wie ich es im letzten Satz darlege.

Endkunde und da hängt man ihn an den Eiern auf und gut ist...garnicht auspacken, alles retour.


Gruß Andreas

David1973
30.10.2009, 15:25
Die Räder sind leider schon am Fahrzeug im Schauraum montiert. :ka:

Grundsätzlich würde ich am Liebsten für diese Flachpfeifen ein Fass aufmachen, andererseits überlege ich mir einfach warum ich ein solches Unternehmen überhaupt mit meinem Hinweis unterstützen sollte.

Ich glaub ich pfeif drauf und such mir einen angenehmen Handelspartner, der darf sich dann auch darauf Freuen ordentlich Gewinn zu machen.

joo
30.10.2009, 22:33
Original von David1973
...

Oberarsch ist eine sehr treffende Bezeichnung. :gut:

Aber nicht nur Oberarsch, sondern auch geschäftlich betrachtet selten dämlich! :ka:

Hätte dieser Vollhirsch normal und professionell reagiert, hätte ich ja gleich noch ein paar Radsätze bestellt. Ich ärgere mich einfach über soviel Blödheit und Unfähigkeit. :op:

Vielleicht schreibe ich morgen doch noch ein kurzes "Dankesschreiben" an den dortigen Inhaber im Namen unserer Einkaufsgemeinschaft. ;)

Ich bleib dabei...wir benötigen keine Schweinegrippeimpfung, aber Vielen würde eine Impfung gegen totale Verblödung sicherlich gut tun.


Harte Worte, nachdem du den Fehler gemacht hast und für das Kuddelmuddel verantwortlich bist.

Du wirst sicherlich keinen sehr hohen Preis gezahlt und der deutsche Händler in der Konsequenz wohl nur noch eine sehr geringe Marge haben - und diese wollte er sich offenbar nicht auch noch durch den "depperten Käufer" ruinieren lassen.

Sorry, aber eben so kann man es auch sehen... auch wenn ich die Angelegenheit eher zu deinen Gunsten sehen wollen würde.


Das beste wird sein, du holst dir die Mehrwertsteuer in A direkt und lässt die Sache ruhen, sonst ärgerst du dich noch mehr.

forsyth11
30.10.2009, 23:21
Original von joo

.......der deutsche Händler in der Konsequenz wohl nur noch eine sehr geringe Marge haben - und diese wollte er sich offenbar nicht auch noch durch den "depperten Käufer" ruinieren lassen.

:ka: Fehler passieren, keine Frage aber Freundlichkeit hat noch keinem geschadet, zumal als Dienstleister.

Und eine Rechnung umschreiben die schon per Vorauskasse bezahlt worden ist, senkt bei mir in der Firma meine Marge um keine cent, von den vermutlich 3 min Arbeit mal abgesehen.


So long... ;)

joo
30.10.2009, 23:37
Original von joo
....

Sorry, aber eben so kann man es auch sehen... auch wenn ich die Angelegenheit eher zu deinen Gunsten sehen wollen würde.

....

;) ;)

forsyth11
31.10.2009, 19:29
97 Wörter gesamt.

87,63% => :rolleyes::motz::motz: :rolleyes:

12,37% => =) =) =) =) =) =)


Ergo => :op: :op: :op: :op:


War ja nicht böse gemeint :D


So long... ;)

David1973
04.11.2009, 08:24
Original von joo

Original von David1973
...

Oberarsch ist eine sehr treffende Bezeichnung. :gut:

Aber nicht nur Oberarsch, sondern auch geschäftlich betrachtet selten dämlich! :ka:

Hätte dieser Vollhirsch normal und professionell reagiert, hätte ich ja gleich noch ein paar Radsätze bestellt. Ich ärgere mich einfach über soviel Blödheit und Unfähigkeit. :op:

Vielleicht schreibe ich morgen doch noch ein kurzes "Dankesschreiben" an den dortigen Inhaber im Namen unserer Einkaufsgemeinschaft. ;)

Ich bleib dabei...wir benötigen keine Schweinegrippeimpfung, aber Vielen würde eine Impfung gegen totale Verblödung sicherlich gut tun.


Harte Worte, nachdem du den Fehler gemacht hast und für das Kuddelmuddel verantwortlich bist.

Du wirst sicherlich keinen sehr hohen Preis gezahlt und der deutsche Händler in der Konsequenz wohl nur noch eine sehr geringe Marge haben - und diese wollte er sich offenbar nicht auch noch durch den "depperten Käufer" ruinieren lassen.

Sorry, aber eben so kann man es auch sehen... auch wenn ich die Angelegenheit eher zu deinen Gunsten sehen wollen würde.


Das beste wird sein, du holst dir die Mehrwertsteuer in A direkt und lässt die Sache ruhen, sonst ärgerst du dich noch mehr.


Danke für Deine Mutmasungen! :dr:

1, Habe ich den offiziellen Listenpreis bezahlt den der Händler im Internet verlangt hat, da ich die Räder prompt benötigte.

2, Wenn der tolle Verkäufer nicht fähig ist eine Verkaufspreiskalkulation durchzuführen und dadurch, wie von Dir vermutet, nur eine geringe Marge hätte, ist dies sicherlich nicht mein Problem.

3, Sind wir vielleicht, wie von Dir bezeichnet, "depperte Käufer", da könntest Du recht haben. Denn wer zahlt denn schon den verlangten Listenpreis, ohne jegliche Nachverhandlung per Vorauskasse und benötigt pro Jahr rund 700 Komplettradsätze? :grb: Da geb ich Dir sicherlich recht.

4, Kann sich der VK seine Rechnung nun sonst wo hin schieben. Ich habe einen zuverlässigen Vertriebspartner hier in Österreich gefunden, wo Handschlagqualität noch zählt und solch eine Rechnungsänderung niemals zu einem Problem erhoben werden wird.