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bernie1978
04.11.2009, 18:30
Hi Leute,

hatte einen Unfall, folgendes:

Ich stand an der Ampel und wollte nach rechts einbiegen. Die Ampel zeigte rot, vor mir stand ein Mercedes E-Klasse Kombi.
Nachdem die Ampel auf Grün schaltete, fuhr der Mercedes los und bog nach rechts.

Ich folgte.
Im gleichen Moment überquerte ein Radfahrer an der Ampel die Strasse auf dem Fussgänger/Radweg mit flottem Tempo, schwarzer Kleidung und unbeleuchtetem Fahrrad. Es herrschte Dunkelheit.

Der Fahrer des Mercedes erkannte den Radfahrer aufgrund dessen fehlender Beleuchtung erst im allerletzten Moment und bremste abrupt ab. Da ich den Radfahrer auch nicht kommen sah und deshalb mit dem plötzlichen Bremsen des Vordermanns nicht rechnen konnte, war ein rechtzeitiges Bremsen/Ausweichen für mich nicht mehr möglich.

Folge des ganzen:

Schaden am Benz 5000 Euro, Schleudertrauma (absolut lächerlich) und wahrscheinlich noch Arbeitsausfall, Schaden an meinem Youngtimer BMW 5000 Euro (Motorhaube etc.).

Der Radfahrer bekam nicht mal eine Ordnungswidrigkeit aufgebrummt.


Lohnt es sich hier mit dem Anwalt gegen den Radfahrer (oder auch den Benzfahrer) vorzugehen?

Rechtsschutz habe ich (100 Euro Selbstbeteiligung).

Gott wie mich diese ***** nervt, mein schönes Auto... X(

Und der Andere verdient auch noch dran, könnt *****n.

Danke schon mal,

Bernie

ferryporsche356
04.11.2009, 18:41
Meiner bescheidenen und nicht 100%ig sicheren Meinung nach ist immer derjenige Schuld der Auffährt. Also lass es.

ibi
04.11.2009, 18:43
was willst du denn gegen den benzfahrer klagen?

Mostwanted
04.11.2009, 18:46
Quelle:
http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html



"Wer in der Dunkelheit ohne Licht Rad fährt, muss bei einem Unfall grundsätzlich haften. Zwei Radfahrer waren an einem Winterabend ohne Licht unterwegs gewesen. Eine Autofahrerin bemerkte sie daher erst sehr spät und stieß beim Ausweichen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Die Richter sahen in dem Verhalten der beiden Radfahrer die überwiegende Ursache für den Unfall: Radler ohne Licht könnten in der Dunkelheit grundsätzlich zu spät gesehen werden. Es sei wahrscheinlich, dass der Unfall mit Beleuchtung hätte verhindert werden können (OLG Frankfurt, Az. 24 U 201/03)."

bernie1978
04.11.2009, 18:46
Original von ibi
was willst du denn gegen den benzfahrer klagen?

Klar, der hat eigentlich nichts verbrochen, aber mich nervt diese Dreistigkeit, sofort Kohle aus einem Bagatellschaden zu holen.

Aber man könnte doch versuchen, vom Radfahrer eine Teilschuld zu holen. Die Frage ist nur, ob sich der Aufwand lohnt...

avernas
04.11.2009, 18:46
Original von ferryporsche356
Meiner bescheidenen und nicht 100%ig sicheren Meinung nach ist immer derjenige Schuld der Auffährt. Also lass es.

Würd ich mich anschließen.Du musst beim abbiegen immer damit rechnen (und somit bremsbereit sein) das da einer auftaucht =(

Schleudertrauma ist doch heutzutage Standart :ka:

Also eimal richtig ärgern,ne Pulle köpfen und Mund abputzen ;)

Ingo.L
04.11.2009, 18:49
Original von bernie1978
und unbeleuchtetem Fahrrad.


Kann der Benz Fahrer das auch bezeugen ?

An Ampeln gilbts die sogenannten instabile Fahrzeugkolonne (googel mal nach dem Begriff), d.h. es hat nicht automatisch der Schuld der auffährt.

Hier hatte der Radfahrer zwar Rot, aber es könnte deinem Anwalt evt. behilflich sein:






OLG Köln, 4.12.2000, 16 U 56/00 (DAR 2001, 168) Das Mitverschulden eines Radfahrers, der vor einer herannahenden Autokolonne bei Dunkelheit, ohne Licht eine Straße überquert, obwohl die Ampelanlage für ihn Rotlicht zeigt, an einem Auffahrunfall zwischen dem dritten und zweiten Fahrzeug der herannahenden Kolonne tritt nicht allein deshalb völlig hinter dem Verschulden des Auffahrenden zurück, weil es dem ersten und zweiten Fahrer in der Kolonne gerade noch gelungen war, ihre Fahrzeuge ohne einen Zusammenstoß zum Stehen zu bringen.

bernie1978
04.11.2009, 18:49
Original von Mostwanted
Quelle:
http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html



"Wer in der Dunkelheit ohne Licht Rad fährt, muss bei einem Unfall grundsätzlich haften. Zwei Radfahrer waren an einem Winterabend ohne Licht unterwegs gewesen. Eine Autofahrerin bemerkte sie daher erst sehr spät und stieß beim Ausweichen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Die Richter sahen in dem Verhalten der beiden Radfahrer die überwiegende Ursache für den Unfall: Radler ohne Licht könnten in der Dunkelheit grundsätzlich zu spät gesehen werden. Es sei wahrscheinlich, dass der Unfall mit Beleuchtung hätte verhindert werden können (OLG Frankfurt, Az. 24 U 201/03)."

Das tat jetzt gut...

stylus1_de
04.11.2009, 18:51
Quelle:

http://www.anwaltseiten24.de/auffahrunfall.html


Es gibt u.a. folgende Fälle bei denen der Auffahrende nicht zahlen mußte:

Eine Autofahrerin fuhr an einer grünen Linksabbiegerampel einem Fahrzeug auf, welches erst losfuhr und dann plötzlich eine Vollbremsung machte, Da das Fahrzeug vor ihr ohne verkehrsbedingten Grund abbremste, musste die Auffahrende nicht zahlen. Für die Richterin war der geringe Abstand zum Vordermann unerheblich: Im Großstadtverkehr müssen die Grünphasen an der Ampel ausgenutzt werden. Damit der Verkehr nicht behindert wird, sei es zulässig - so das Gericht – an der grünen Ampel mit geringem Abstand loszufahren. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht München am 27. Juli 2001 (AZ: 345 C 10019/01).

Ich weiß nicht wie es bei deinem Auffahrunfall ist, da ja ein Radfahrer die Fahrbahn überquerte. :ka:

ehemaliges mitglied
04.11.2009, 18:51
Zu geringer Abstand und aufgefahren. Dein Problem! Und wieso verdient der andere daran? Der hat ebenfalls ein kaputtes Auto und sollte auf dich sauer sein!

Seid froh, das das ohne Personenschaden ausgegangen ist.

bernie1978
04.11.2009, 18:53
Original von Ingo.L

Original von bernie1978
und unbeleuchtetem Fahrrad.


Kann der Benz Fahrer das auch bezeugen ?

An Ampeln gilbts die sogenannten instabile Fahrzeugkolonne (googel mal nach dem Begriff), d.h. es hat nicht automatisch der Schuld der auffährt.

Hier hatte der Radfahrer zwar Rot, aber es könnte deinem Anwalt evt. behilflich sein:






OLG Köln, 4.12.2000, 16 U 56/00 (DAR 2001, 168) Das Mitverschulden eines Radfahrers, der vor einer herannahenden Autokolonne bei Dunkelheit, ohne Licht eine Straße überquert, obwohl die Ampelanlage für ihn Rotlicht zeigt, an einem Auffahrunfall zwischen dem dritten und zweiten Fahrzeug der herannahenden Kolonne tritt nicht allein deshalb völlig hinter dem Verschulden des Auffahrenden zurück, weil es dem ersten und zweiten Fahrer in der Kolonne gerade noch gelungen war, ihre Fahrzeuge ohne einen Zusammenstoß zum Stehen zu bringen.

Vielen Dank für Euro schnellen Antworten, habe eine Zeugin, die das unbeleuchtete Rad gesehen hat.

Ingo.L
04.11.2009, 18:56
Anderer Vorgang, aber hier wird die instablie Fahrzeugkolonne schön erklärt:

http://www.ra-****.de/auffahrunfall1.htm

NicoH
04.11.2009, 18:59
Bedenke, dass der Radfahrer nicht haftpflichtversichert ist und Du auch im Falle eines obsiegenden Urteils nicht notwendig Deinen Schaden ersetzt bekommst, wenn der Radfahrer nichts hat.

Ingo.L
04.11.2009, 19:01
Original von NicoH
Bedenke, dass der Radfahrer nicht haftpflichtversichert ist und Du auch im Falle eines obsiegenden Urteils nicht notwendig Deinen Schaden ersetzt bekommst, wenn der Radfahrer nichts hat.

Wenn der Radfahrer (Teil)Schuld hat, muss Bernie doch dann nicht den (ganzen) Schaden des Benz Benzfahrers zahlen, oder ?

avernas
04.11.2009, 19:02
Original von NicoH
Bedenke, dass der Radfahrer nicht haftpflichtversichert

Muss aber nicht sein,oder :grb:

NicoH
04.11.2009, 19:06
Ingo, ist richtig. Andreas - meines bescheidenen Wissens nach zahlt eine Privathaftpflicht nicht für Verkehrsunfälle - ich irre mich jedoch gerne und häufig.

Bernie, bist Du vollkaskoversichert?

shocktrooper
04.11.2009, 19:07
Ist die Frage, ob der Torkler überhaupt Rot gehabt hat. Grad beim Rechtsabbiegen haben die nämlich auf ihrem Radweg oft Vorrang. Btw: Wär da ein dunkel gekleideter Fußgänger oder gar das DEFA-Kind rüber, wärst Du auch schuld.

Zuwenig Abstand halt. Und ob der Torkler jetzt vielleicht 10% Teilschuld kriegt (nach einem Prozeß..) oder ned, macht den Bock auch nicht fett.

Edit: Ja, eine Privathaftpflicht bei Radlern zahlt - wenn vorhanden...

bernie1978
04.11.2009, 19:08
Original von NicoH
Ingo, ist richtig. Andreas - meines bescheidenen Wissens nach zahlt eine Privathaftpflicht nicht für Verkehrsunfälle - ich irre mich jedoch gerne und häufig.

Bernie, bist Du vollkaskoversichert?

Nico, ich habe das Auto nur auf Saisonkennzeichen mit Haftpflicht, reines Sommerfahrzeug. Der Unfall geschah 2 Tage vor der Einmottung...könnt heulen.

bernie1978
04.11.2009, 19:10
Original von shocktrooper
Ist die Frage, ob der Torkler überhaupt Rot gehabt hat. Grad beim Rechtsabbiegen haben die nämlich auf ihrem Radweg oft Vorrang. Btw: Wär da ein dunkel gekleideter Fußgänger oder gar das DEFA-Kind rüber, wärst Du auch schuld.

Zuwenig Abstand halt. Und ob der Torkler jetzt vielleicht 10% Teilschuld kriegt (nach einem Prozeß..) oder ned, macht den Bock auch nicht fett.

Edit: Ja, eine Privathaftpflicht bei Radlern zahlt - wenn vorhanden...

Das wird das Problem sein ja. Der Radfahrer hatte übrigens Grün.

ehemaliges mitglied
04.11.2009, 19:20
Original von bernie1978

Original von shocktrooper
Ist die Frage, ob der Torkler überhaupt Rot gehabt hat. Grad beim Rechtsabbiegen haben die nämlich auf ihrem Radweg oft Vorrang. Btw: Wär da ein dunkel gekleideter Fußgänger oder gar das DEFA-Kind rüber, wärst Du auch schuld.

Zuwenig Abstand halt. Und ob der Torkler jetzt vielleicht 10% Teilschuld kriegt (nach einem Prozeß..) oder ned, macht den Bock auch nicht fett.

Edit: Ja, eine Privathaftpflicht bei Radlern zahlt - wenn vorhanden...

Das wird das Problem sein ja. Der Radfahrer hatte übrigens Grün.

Dann darfst du wohl die Sache vergessen, egal, ob er Licht anhatte oder nicht..... dann hatte er Vorrang und der Benzfahrer und du nicht sorgfältig genug aufgepasst. Da wirst du nix bekommen, aber jede Menge zahlen dürfen. Sorry.

skask
04.11.2009, 20:49
Vor allem wird er in seiner Versicherung auf jeden Fall gleich hochgestuft, ob er jetzt ganz oder nur halbschuld ist, und weniger wirds garantiert nicht werden. Da lohnt die Streiterei nicht. Die lohnt nur bei gar nicht schuld.

bernie1978
04.11.2009, 21:36
Original von Ticktacktom

Original von bernie1978

Original von shocktrooper
Ist die Frage, ob der Torkler überhaupt Rot gehabt hat. Grad beim Rechtsabbiegen haben die nämlich auf ihrem Radweg oft Vorrang. Btw: Wär da ein dunkel gekleideter Fußgänger oder gar das DEFA-Kind rüber, wärst Du auch schuld.

Zuwenig Abstand halt. Und ob der Torkler jetzt vielleicht 10% Teilschuld kriegt (nach einem Prozeß..) oder ned, macht den Bock auch nicht fett.

Edit: Ja, eine Privathaftpflicht bei Radlern zahlt - wenn vorhanden...

Das wird das Problem sein ja. Der Radfahrer hatte übrigens Grün.

Dann darfst du wohl die Sache vergessen, egal, ob er Licht anhatte oder nicht..... dann hatte er Vorrang und der Benzfahrer und du nicht sorgfältig genug aufgepasst. Da wirst du nix bekommen, aber jede Menge zahlen dürfen. Sorry.

Das mag ja sein, aber ein Radfahrer nimmt mit seinem Fahrrad genauso am Verkehr teil wie ein Autofahrer, nur ist die Betriebsgefahr geringer als ein KFZ (aber höher als ein Fussgänger).

Würde ich mit dem PKW ohne Licht fahren und einen Unfall provozieren, dann hätte ich doch sicher auch eine gewisse Teilschuld oder nicht?

Anyway, ich bin kein Rechtsanwalt...

Insoman
04.11.2009, 21:38
bist Du ADAC-Mitglied ? die Erstberatung beim ADAC Vertragsanwalt ist kostenlos ;

bernie1978
04.11.2009, 21:39
Original von Insoman
bist Du ADAC-Mitglied ? die Erstberatung beim ADAC Vertragsanwalt ist kostenlos ;

Nein, aber wie schon gesagt, ich habe einen Verkehrsrechtschutz.

Dass ich irgendwo schuldig bin ist mir klar, aber ich kann doch nicht als Radfahrer ohne Licht nachts über eine Strasse brettern?!

Insoman
04.11.2009, 21:41
natürlcih darf ich als Radler auch Nachts über die Straße Brettern - nur sollte er in der Tat Licht anhaben


war das eigentlich eine Fußgängerampel oder eine"gemischte" Fußgänger / Radfahrer- Ampel

uhrenmaho
04.11.2009, 21:46
Wer auffährt, ist nicht immer schuld !!!!

Ist mir selber passiert. Stand an einer roten Ampel, vor mir PKW. Die Dame fuhr bei Grün los und bremste nach ca. 8 m (Vollbremsung), weil sie im Augenwinkel rechts an einer Baustelle ein Blinklicht gesehen hat (hatte sich erschrocken).

Bin dagegen angegangen. Dabei kam auch der erwähnte Satz von Michele "Im Großstadtverkehr müssen die Grünphasen an der Ampel ausgenutzt werden. Damit der Verkehr nicht behindert wird, sei es zulässig - so das Gericht – an der grünen Ampel mit geringem Abstand loszufahren. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht München am 27. Juli 2001 (AZ: 345 C 10019/01). zur Sprache. Im Stadt/Berufsverkehr gibt es keinen Sicherheitsabstand.

Ich bin vor Gericht gegangen und die Gegnerin hat eine Teilschuld von 50 % bekommen.

LG Manfred

bernie1978
04.11.2009, 21:46
Es war eine gemischte Ampel. Aber trotzdem war der Typ unbeleuchtet.

Mich haben vor 2 Jahren mal zwei nette Polizisten aufgehalten, weil ich nachts mit dem Rad heimgefahren bin, auch ohne Licht. Ich bin gerade noch mal davongekommen, aber die Herren in Grün waren kurz davor mir eine Strafe aufzuhängen, heimschieben musste ich auch.

Der Typ mit dem Rad vom Unfall wurde von den Polizisten nicht mal beachtet. Ich war der Böse, weil ich dem Mercedes hinten drauf gefahren bin. Nervt mich einfach ;(

bernie1978
04.11.2009, 21:50
Original von uhrenmaho
Wer auffährt, ist nicht immer schuld !!!!

Ist mir selber passiert. Stand an einer roten Ampel, vor mir PKW. Die Dame fuhr bei Grün los und bremste nach ca. 8 m (Vollbremsung), weil sie im Augenwinkel rechts an einer Baustelle ein Blinklicht gesehen hat (hatte sich erschrocken).

Bin dagegen angegangen. Dabei kam auch der erwähnte Satz von Michele "Im Großstadtverkehr müssen die Grünphasen an der Ampel ausgenutzt werden. Damit der Verkehr nicht behindert wird, sei es zulässig - so das Gericht – an der grünen Ampel mit geringem Abstand loszufahren. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht München am 27. Juli 2001 (AZ: 345 C 10019/01). zur Sprache. Im Stadt/Berufsverkehr gibt es keinen Sicherheitsabstand.

Ich bin vor Gericht gegangen und die Gegnerin hat eine Teilschuld von 50 % bekommen.

LG Manfred

Schon mal nicht schlecht....

madmax1982
04.11.2009, 22:15
Original von bernie1978

Original von uhrenmaho
Wer auffährt, ist nicht immer schuld !!!!

Ist mir selber passiert. Stand an einer roten Ampel, vor mir PKW. Die Dame fuhr bei Grün los und bremste nach ca. 8 m (Vollbremsung), weil sie im Augenwinkel rechts an einer Baustelle ein Blinklicht gesehen hat (hatte sich erschrocken).

Bin dagegen angegangen. Dabei kam auch der erwähnte Satz von Michele "Im Großstadtverkehr müssen die Grünphasen an der Ampel ausgenutzt werden. Damit der Verkehr nicht behindert wird, sei es zulässig - so das Gericht – an der grünen Ampel mit geringem Abstand loszufahren. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht München am 27. Juli 2001 (AZ: 345 C 10019/01). zur Sprache. Im Stadt/Berufsverkehr gibt es keinen Sicherheitsabstand.

Ich bin vor Gericht gegangen und die Gegnerin hat eine Teilschuld von 50 % bekommen.

LG Manfred

Schon mal nicht schlecht....

Das hat meiner Meinung nach mit deinem Fall nix zu tun. Die Frau hat ohne Notwendigkeit eine Vollbremsung gemacht; daher die Teilschuld.
In deinem Fall hat der Benzfahrer gebremst, um einen schweren Unfall zu verhindern.
Vergiss den Gedanken, gegen den Benzfahrer was in die Wege zu leiten mal lieber ganz schnell........
Und dass der Radfahrer ohne Licht gefahren ist, war allenfalls eine Ordnungswidrigkeit, was allenfalls ein Verwarnungsgeld nach sich zieht. Du wirst aber nicht beweisen können, dass mit Licht der Unfall hätte verhindert werden können, da der Radfahrer ohnehin Vorrang hatte.
Du könntest nur spekulieren, dass der Benzfahrer dann vielleicht hätte früher bremsen können, du das eher bemerkt hättest, nichts passiert wäre usw.
Genausogut kann dir unterstellt werden, dass du eh gepennt hast und es so oder so gekracht hätte. Spekulationen zählen aber nicht.
Hätte der Benzfahrer den Radfahrer umgenietet, würde die Lage ganz anders aussehen; die Frage ob Licht an oder nicht wäre in diesem Fall für eine evtl. Teilschuld des Radfahrers relevant.


Tut mir echt leid, dass da jetzt einiges auf dich zukommt. Wenn du die Möglichkeit hast, dich kostenlos rechtlich beraten zu lassen, dann mach davon Gebrauch.
Kopf hoch, wird schon wieder! :gut:

bernie1978
04.11.2009, 22:19
Original von madmax1982

Original von bernie1978

Original von uhrenmaho
Wer auffährt, ist nicht immer schuld !!!!

Ist mir selber passiert. Stand an einer roten Ampel, vor mir PKW. Die Dame fuhr bei Grün los und bremste nach ca. 8 m (Vollbremsung), weil sie im Augenwinkel rechts an einer Baustelle ein Blinklicht gesehen hat (hatte sich erschrocken).

Bin dagegen angegangen. Dabei kam auch der erwähnte Satz von Michele "Im Großstadtverkehr müssen die Grünphasen an der Ampel ausgenutzt werden. Damit der Verkehr nicht behindert wird, sei es zulässig - so das Gericht – an der grünen Ampel mit geringem Abstand loszufahren. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht München am 27. Juli 2001 (AZ: 345 C 10019/01). zur Sprache. Im Stadt/Berufsverkehr gibt es keinen Sicherheitsabstand.

Ich bin vor Gericht gegangen und die Gegnerin hat eine Teilschuld von 50 % bekommen.

LG Manfred

Schon mal nicht schlecht....

Das hat meiner Meinung nach mit deinem Fall nix zu tun. Die Frau hat ohne Notwendigkeit eine Vollbremsung gemacht; daher die Teilschuld.
In deinem Fall hat der Benzfahrer gebremst, um einen schweren Unfall zu verhindern.
Vergiss den Gedanken, gegen den Benzfahrer was in die Wege zu leiten mal lieber ganz schnell........
Und dass der Radfahrer ohne Licht gefahren ist, war allenfalls eine Ordnungswidrigkeit, was allenfalls ein Verwarnungsgeld nach sich zieht. Du wirst aber nicht beweisen können, dass mit Licht der Unfall hätte verhindert werden können, da der Radfahrer ohnehin Vorrang hatte.
Du könntest nur spekulieren, dass der Benzfahrer dann vielleicht hätte früher bremsen können, du das eher bemerkt hättest, nichts passiert wäre usw.
Genausogut kann dir unterstellt werden, dass du eh gepennt hast und es so oder so gekracht hätte. Spekulationen zählen aber nicht.
Hätte der Benzfahrer den Radfahrer umgenietet, würde die Lage ganz anders aussehen; die Frage ob Licht an oder nicht wäre in diesem Fall für eine evtl. Teilschuld des Radfahrers relevant.


Tut mir echt leid, dass da jetzt einiges auf dich zukommt. Wenn du die Möglichkeit hast, dich kostenlos rechtlich beraten zu lassen, dann mach davon Gebrauch.
Kopf hoch, wird schon wieder! :gut:

Klar, leuchtet mir ein. Meine Versicherung zahlt ja auch den Schaden des Mercedes (und das Schleudertrauma, das es nicht gibt...). Nur ich hab halt ne kaputte Front wegen dem Fahrradtrottel...deshalb auch meine Wut ;)

Scheisse gelaufen einfach