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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage an die Experten: Weihnachtsgeschenke an Kunden ->Höhe des Betrages?



Flre
05.11.2009, 17:29
Hallo,

mal ne Frage an alle Unternehmerkollegen, welche schon länger im Geschäft sind.

Habe 4 sehr gute Kunden und möchte denen etwas besonderes zu X-Mas zukommen lassen. Nicht den Standardkrams (Wein oder Schnaps), welcher sonst so geschenkt wird.

Ist die Höhe einer solchen Sachzuwendung egal, sprich könnte ich "theoretisch" auch einem Kunden eine Rolex schenken. Oder gibt es da eine bestimmte Grenze.

Das mit dem steuerlich absetzbar bis 35/40 € pro Person kenn ich schon. Das ich bein einem sagen wir mal 500 € Präsent dann nur 35 Euro abstezen kann ist mir egal.

Mich interessiert aber wirklich nur, ob es eine bestimmte Grenze gibt, welche als rechtswidrig zu bezeichnen wäre.

Danke schonmal. :gut:

Vielleicht könnt Ihr hier auch gleich einige Tipps bzgl. extravagenten X-Mas Geschenken für Geschäftskunden posten?

:gut: :gut: :gut:

Mawal
05.11.2009, 17:40
Sind deine Gechäftspartner angestellt, dann bitte Zurückhaltung.


Geschenke im Wert über wenige 10 € werden sie kaum annehmen dürfen.

Ein 500€ Geschenk dürfte kein Angestellter annehmen dürfen,ohne gegen internes Korruptionsregelwerk zu verstossen.

Vanessa
05.11.2009, 17:46
Right...generell bei hochpreisigen Geschenken wenn möglich die Privat-Adresse erfragen, dort übergeben oder dorthin schicken. Beim Unternehmer/Inhaber selbst ist mir keine Grenze bekannt....

Nikolaus B.
05.11.2009, 18:27
Original von Mawal
...Geschenke im Wert über wenige 10 € werden sie kaum annehmen dürfen.
....

Wir dürfen bis 14.99 Euro annehmen. Hurrah :verneig:

;)

Coney
05.11.2009, 18:32
Wir seit zwei Jahren gar nichts mehr - dabei gab es manchmal richtig feine Sachen zu Weihnachten... ;(

pisaverursacher
05.11.2009, 18:37
Werbe/ - Weihnachtsgeschenke bis max 35,-€ lt. meinem Stb.

Flre
05.11.2009, 19:34
Original von Mawal
Sind deine Gechäftspartner angestellt, dann bitte Zurückhaltung.


Geschenke im Wert über wenige 10 € werden sie kaum annehmen dürfen.

Ein 500€ Geschenk dürfte kein Angestellter annehmen dürfen,ohne gegen internes Korruptionsregelwerk zu verstossen.


3 davon sind bei einem Unternehmen angestellt. Der eine ist ebenfalls selbständig.

Alles klar. Danke soweit!

Etranger Explorer
05.11.2009, 19:42
Das interessiert mich auch sehr!

Wie sieht es denn nun aus, wenn er dem Selbständigen Geschäftspartner einen hochwertigen Artikel schenkt?

Beispiel:
A und B sind jeweils Freiberufler und A möchte B einen hochwertigen Artikel (Wert 500,- Euro oder auch 5.000,- Euro -> ne Rolex?) schenken. A kauft den Artikel, erhält eine Rechnung mit USt. Ausweis und will diesen nun verschenken. Wie wirkt sich dieser Vorgang nach deutschem Steuerrecht bei A und wie bei B aus?

volvic
05.11.2009, 19:45
Angestellte = Übergabe oder per Post an die Privatadresse inkl. Fake Absender :D ;)

Suerlänner
05.11.2009, 19:48
Von mir gibt es bei soetwas den Standardspruch, wir sollten noch mal über unseren Jahresboni verhandeln.

Dann passt das.

Kalle
05.11.2009, 20:22
Gerade wenn man Angestellte reich beschenkt, sollte man daran denken, das selbst der eigene Vertrag mit der Firma von dem Angestellten extrem wackeln kann...

ehemaliges mitglied
05.11.2009, 20:42
Also, ich als angestellter "Beschenkter" würde mein
Gehalt nicht für so ein "Geschenk" aufs Spiel setzen wollen.

Dazu

a) mein AG verbietet die Annahme in der Höhe
b) die Höhe des Geschenkes impliziert bei mir, das eine Gegenleistung in unangemessener Art erwartet wird

fiumagyar
05.11.2009, 21:14
Original von Vanessa
Right...generell bei hochpreisigen Geschenken wenn möglich die Privat-Adresse erfragen, dort übergeben oder dorthin schicken. Beim Unternehmer/Inhaber selbst ist mir keine Grenze bekannt....

Als Angestellter würde ich das NIEMALS machen.
Irgendwann kommt es doch heraus und dann ist der Job weg.

Von der moralischen Seite mal abgesehen.

Chefcook
05.11.2009, 21:23
Lieber essen gehen, als Zeug schenken, mit dem man eh nichts anfangen kann... Als Geschäftsessen funktioniert das ganz gut. Zu Lieferantenzeiten habe ich meine Kundschaft gerne zu einem Weihnachtsessen ausgeführt, als Geschenk gabs nur ne Flasche Wein und ne Karte.
Dass es jetzt Lieferanten bei mir genau so machen, freut mich.

sausapia
05.11.2009, 21:41
Geschenke sind IMHO bis 35€ steuerlich als Betriebsausgabe abesetzbar. Bei höheren Geschenken muss der Beschenkte den "geldwerten Vorteil" versteuern, wenn nicht der Schenkende die Steuer pauschal für den Kunden übernimmt (§37EStG glaube ich). Darüber hinaus gibt es bei Unternehmen normalerweise einen "Code of Conduct" 0 Verhaltens-Kodex, der die Annahme von teuren Geschenken verbietet. Privatpersonen und Selbständige können natürlich alles annehmen, was Ihrer Moral entspricht....

shocktrooper
05.11.2009, 21:53
Original von sausapia
Geschenke sind IMHO bis 35€ steuerlich als Betriebsausgabe abesetzbar. Bei höheren Geschenken muss der Beschenkte den "geldwerten Vorteil" versteuern, wenn nicht der Schenkende die Steuer pauschal für den Kunden übernimmt

Jo. Pauschalversteuerung 30%. Und der Beschenkte muss darüber informiert werden. Kommt bei einem Geschenk ganz sicher sehr elegant.

Von der eigenen Kohle kaufen und privat schenken.

KEB
06.11.2009, 12:11
Original von fiumagyar

Original von Vanessa
Right...generell bei hochpreisigen Geschenken wenn möglich die Privat-Adresse erfragen, dort übergeben oder dorthin schicken. Beim Unternehmer/Inhaber selbst ist mir keine Grenze bekannt....

Als Angestellter würde ich das NIEMALS machen.
Irgendwann kommt es doch heraus und dann ist der Job weg.

...

Mir ist aus meinem Bekanntenkreis niemand bekannt - ausgenommen öffentlicher Dienst - der so etwas im Arbeitsvertrag geregelt hat.
Würde ich mir auch verbitten, da dies einer Pauschalverurteilung gleich käme.

Eine gesetzliche Regelung ist mir auch nicht bekannt.

WUM
06.11.2009, 12:16
kick-backs nur privat überreichen :D


Gruss


Wum

Der Hanseat
06.11.2009, 12:17
Genau! Und im Alukoffer!

Wahlweise in einer dunklen Tiefgarage oder unter einer Autobahnbrücke am Wasser..... :D

WUM
06.11.2009, 12:21
mit unauffälliger Familienkutsche :D


Gruss


Wum

Vanessa
06.11.2009, 12:34
Mal ehrlich: Die zugelassenen 35,00 Euro Geschenke sind in meinen Augen fast immer eine Beleidigung des Beschenkten. Von uns gibts auch nur etwas für herausragende Leistungen- auch bei Lieferanten(!). Die schauen zwar immer komisch, wenn man als Kunde was schenkt, aber gute Leistung wird auch "belohnt".

Wenn man ein gutes Jahr auch so honorieren will, muß man halt etwas tricksen.

Und nicht immer ist eine Gegenleistung daran geknüpft: Ein Kunde hatte mal ein ziemlich schwieriges Jahr mit uns und der Einkäufer hat trotz einiger "Hunde" an uns festgehalten. Ein Jahr danach war wieder alles in Butter, man hat nicht mehr drüber gesprochen. Als er dann wegen Hausbau als leidenschaftlicher Mopedfahrer und Alleinverdiener sein Moped verkaufen mußte, haben wir ihm eins hingestellt, bis er wieder eins hatte..... waren knapp 10 Monate. Er war halt damals überzeugt von uns und hatte Recht behalten.

Mawal
06.11.2009, 12:58
menschlich verständlich, aber

steuer, straf- und arbeitsrechtlich ist der Kerl damit in Teufels Küche geraten...

fiumagyar
06.11.2009, 13:00
Original von KEB

Original von fiumagyar

Original von Vanessa
Right...generell bei hochpreisigen Geschenken wenn möglich die Privat-Adresse erfragen, dort übergeben oder dorthin schicken. Beim Unternehmer/Inhaber selbst ist mir keine Grenze bekannt....

Als Angestellter würde ich das NIEMALS machen.
Irgendwann kommt es doch heraus und dann ist der Job weg.

...

Mir ist aus meinem Bekanntenkreis niemand bekannt - ausgenommen öffentlicher Dienst - der so etwas im Arbeitsvertrag geregelt hat.
Würde ich mir auch verbitten, da dies einer Pauschalverurteilung gleich käme.

Eine gesetzliche Regelung ist mir auch nicht bekannt.

Im Bankenbereich nennt man das Compliance,

1234marc
06.11.2009, 13:01
Michi, nette Geste, aber wenn das an "die große Glocke" gekommen wäre.....das wäre ein "Bärendienst" gewesen.... siehe Ullrich

Vanessa
06.11.2009, 13:01
Oh, nee, hatten wir geklärt: Mini-Job der Frau und regelmäßige Fahrberichte/Teileübersendung und Fehler-Reports- war ein Langstreckenversuchsfahrzeug von uns....zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen... ;)

1234marc
06.11.2009, 13:02
Original von Vanessa
Oh, nee, hatten wir geklärt: Mini-Job der Frau und regelmäßige Fahrberichte/Teileübersendung und Fehler-Reports- war ein Langstreckenversuchsfahrzeug von uns....zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen... ;)

:D

Vanessa
06.11.2009, 13:06
Außerdem: Österreicher sind da a bisserl gschmeidiger...