scholli
15.11.2009, 22:40
...und die Besteuerung der Mitgesellschafter NACH der Erbschaftsteuerreform.
Angenommen es gibt 5 Gesellschafter in einer OHG - Buchwert 500.000€, Verkehrswert 1M - und
alle haben gleichviel Anteil. In der Gesellschaftsordung heißt es, dass bei Tod oder
Ausscheiden eines Gesellschafters dieser bzw. seine Erben eine Abfindung in höhe seines Gesellschaftsanteil, bemessen am Buchwert, erhalten.
Jetzt scheidet 1 Gesellschafter aus, er bekommt 100.000€ ausgezahlt. Der Verkehrswert seines
Anteils betrug jedoch 200.000, was also eine Bereicherung der verbliebenden Gesellschafter zur Folge hat.
Meine Frage: Verkehrswert - gezahlte Abfindung = die zu zahlende Erbschaftsteuer aus Sicht der Mitgesellschafter oder?!
Also die 100.000 wären in diesem Fall das zu versteuernde Erbe bzw. die zu versteuernde Schenkung?
Angenommen es gibt 5 Gesellschafter in einer OHG - Buchwert 500.000€, Verkehrswert 1M - und
alle haben gleichviel Anteil. In der Gesellschaftsordung heißt es, dass bei Tod oder
Ausscheiden eines Gesellschafters dieser bzw. seine Erben eine Abfindung in höhe seines Gesellschaftsanteil, bemessen am Buchwert, erhalten.
Jetzt scheidet 1 Gesellschafter aus, er bekommt 100.000€ ausgezahlt. Der Verkehrswert seines
Anteils betrug jedoch 200.000, was also eine Bereicherung der verbliebenden Gesellschafter zur Folge hat.
Meine Frage: Verkehrswert - gezahlte Abfindung = die zu zahlende Erbschaftsteuer aus Sicht der Mitgesellschafter oder?!
Also die 100.000 wären in diesem Fall das zu versteuernde Erbe bzw. die zu versteuernde Schenkung?