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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Frage zu Schulden von Verwandten



frank37
22.11.2009, 20:38
Hallo,

vielleicht kennts sich von Euch jemand aus:

In wie weit ist man für die Schulden von Verwandten zahlungspflichtig? Eltern für Kinder, Kinder für Eltern, Geschwister untereinander.

Danke schon mal

Gruß
Frank

Suerlänner
22.11.2009, 20:45
Nur bei Erbschaft, ansonsten haftet jeder für sich, ausgenommen in der Ehe für Schulden die der Lebensgemeinschaft dienen, haften beide Eheleute.

Hasi
22.11.2009, 20:57
Bestenfalls eine moralische Verpflichtung und das ist Dir überlassen. Rechtlich, wenn der Schuldner lebendig ist, keine Verpflichtung. Meines Wissens nach.
Alles Gute für die offensichtlich unschöne Situation, die mir schon mehrfach begegnet ist.

SUB99
22.11.2009, 21:16
Original von Suerlänner
Nur bei Erbschaft, ansonsten haftet jeder für sich, ausgenommen in der Ehe für Schulden die der Lebensgemeinschaft dienen, haften beide Eheleute.


Was ist mit schulden die vor der Ehe gemacht wurden?? Ich Heirate ne Frau die schon miese mit in die Ehe bringt... kommt dann am Tag der Hochzeit gleich der Gerichtsvollzieher vorbei ??

FloMUC
22.11.2009, 21:21
Was ist mit schulden die vor der Ehe gemacht wurden?? Ich Heirate ne Frau die schon miese mit in die Ehe bringt... kommt dann am Tag der Hochzeit gleich der Gerichtsvollzieher vorbei ??

Vorher zum Anwalt und Ehevertrag aufsetzen. Stichwort Gütertrennung.

SUB99
22.11.2009, 21:24
Ja so schlimm is es noch net (weder mit Schulden noch mit ner Ehe *gg*) ... aber hab wieder was dazugelernt. Danke !

FloMUC
22.11.2009, 21:27
:gut:

Hasi
22.11.2009, 21:29
Wir haben einen Ehevertrag und ich kann es jedem nur empfehlen. Gerade im so viel zitierten Zeitalter der Emanzipation, sollte auch jede Frau ein Interesse daran haben, das die fi****ellen Dinge von Anfang an gut geregelt sind, und damit meine ich fair. Auch im Laufe einer Ehe ist jeder seines eigenen Glückes Schmied.

Flying Spur
22.11.2009, 22:12
Original von FloMUC

Was ist mit schulden die vor der Ehe gemacht wurden?? Ich Heirate ne Frau die schon miese mit in die Ehe bringt... kommt dann am Tag der Hochzeit gleich der Gerichtsvollzieher vorbei ??

Vorher zum Anwalt und Ehevertrag aufsetzen. Stichwort Gütertrennung.

Da sollte man sich aber GUT beraten lassen!
Gütertrennung hat z.T. massive Nachteile!

buchfuchs1
22.11.2009, 22:13
Für wen denn bitteschön?

ehemaliges mitglied
22.11.2009, 22:19
Original von Flying Spur

Original von FloMUC

Was ist mit schulden die vor der Ehe gemacht wurden?? Ich Heirate ne Frau die schon miese mit in die Ehe bringt... kommt dann am Tag der Hochzeit gleich der Gerichtsvollzieher vorbei ??

Vorher zum Anwalt und Ehevertrag aufsetzen. Stichwort Gütertrennung.

Da sollte man sich aber GUT beraten lassen!
Gütertrennung hat z.T. massive Nachteile!

Na - das glaub ich im Leben nicht mehr!

Hasi
22.11.2009, 22:27
Kann ich auch nicht ganz nachvollziehen, und das will was heißen, denn ich bin eine Frau. ;)

Mawal
22.11.2009, 22:31
Original von Priknamplaa
...
Na - das glaub ich im Leben nicht mehr!

und da hast du völlig Recht, weil im Todesfall zahlt der verbleibende Ehepartner im Falle der Gütertrennung tendenziell mehr Erbschaftssteuer....


...was immer man tut, immer bis zu(m) Ende denken... :D :op:

Flying Spur
22.11.2009, 22:32
- Verlust des Erbschaftssteuerfreibetrages des § 5 ErbStG

- Gemäß § 1931 IV BGB erhöht sich das gesetzliche Erbrecht der Kinder. Verstirb bpw. der Ehemann und hinterlässt dabei eine Frau und zwei Kinder, sind die Ehefrau und die beiden Kinder nach § 1931 IV BGB gesetzliche Erben zu je 1/3. Hätte hingegen kein Güterstand der Gütertrennung bestanden , wäre die Frau zu 1/2, die Kinder je zu 1/4 Erbe

- Korrespondierend dazu erhöhen sich auch die Pflichtteile der Kinder und Eltern

Deshalb ist eine genaue Prüfung in die Zukunft anhand der Vermögensstände und der gewollten Effekte hier m.E. besonders wichtig.

buchfuchs1
22.11.2009, 22:33
Was juckts mich, wenn ich tot bin? :ka:

ehemaliges mitglied
22.11.2009, 22:33
so what - mich kümmern mehr die Implkationen zu Lebzeiten

Hasi
22.11.2009, 22:36
Original von Mawal

Original von Priknamplaa
...
Na - das glaub ich im Leben nicht mehr!

und da hast du völlig Recht, weil im Todesfall zahlt der verbleibende Ehepartner im Falle der Gütertrennung tendenziell mehr Erbschaftssteuer....


...was immer man tut, immer bis zu(m) Ende denken... :D :op:

Genau für diesen Fall, nämlich das (vorzeitige) Ende der Ehe zum Beispiel bedingt durch eine Scheidung, ist eine Gütertrennung durchaus sinnvoll, zumindest in vielen Fällen, die sie dann im Zweifelsfalle aus Gründen des "unendlichen Vertrauens" nicht hatten.

Flying Spur
22.11.2009, 22:38
Da ist eben jeder Jeck anders - viele juckt ihre Erbfolge zu Lebzeiten.
Und: Erbschaftssteuer zahlt der überlebende Erbe :op:

Die von mir genannten Punkte müssen jedenfalls bekannt und durchdacht sein, IMHO.

edit: Oftmals ist der modifizierte gesetzliche Güterstand (Zugewinngemeinschaft) - eine Modifikation sehr nahe an die Gütertrennung heran ist möglich!! - die bessere Alternative.

edit2: edit eingefügt ;)

buchfuchs1
22.11.2009, 22:41
Klar Arno, kein Thema.

Aber wie du sagst, jeder Jeck ist anders.

FloMUC
22.11.2009, 22:41
Erbschaftssteuer in Deutschland? Hmmm. Wofür gibts österreichische Privatstiftungen....

Hasi
22.11.2009, 22:44
Sicher hast Du recht, Arno! Es ist aber so, dass man die Frage eines Ehevertrages zunächst einmal unter ganz anderen Gesichtspunkten betrachten sollte, da er noch immer ein relativ wundes Thema darstellt. Ein Vertrag stellt für viele Partner ein Maß an Sicherheit dar, dass vielleicht mehr wiegt, als die Tatsache, dass das Erbe zwischen meinem Mann und unseren Kindern anders aufgeteilt wird, als bei der Gütergemeinschaft.
Beratung ist gut, da hast Du recht. :gut:

Mawal
22.11.2009, 22:45
Original von Hasi
...

Genau für diesen Fall, nämlich das (vorzeitige) Ende der Ehe zum Beispiel bedingt durch eine Scheidung, ist eine Gütertrennung durchaus sinnvoll, zumindest in vielen Fällen, die sie dann im Zweifelsfalle aus Gründen des "unendlichen Vertrauens" nicht hatten.

das ist natürlich - viel - zu kurz gedacht. Die Gütertrennung ebenso wie jeder Ehevertrag lässt sich im Scheidungsfall wunderbar anfechten. Das gilt um so mehr, wenn Kinder da sind, und die Ehe schon länger besteht.

Am Ende gibt es im Scheidungsfall nur zwei Szenarien:

a) man versteht sich und trennt sich zivilisiert

b) man versteht sich nicht und dann wird es ein Blutbad


Variante b) lässt sich durch einen Ehevertrg nicht verhindern, es entspricht aber dem Gedankengut des Kleinbürgers, dies zu glauben.

Ehe ist "all in". Wer das nicht aushalten kann, hat am Tisch nichts zu suchen.

buchfuchs1
22.11.2009, 22:47
Yep Ulrich.

Sich verändernde Gesetze und dabei ruhende "Eheverträge" noch nichtmal genannt.

Und bei All In sind wir uns ja eh einig, also

A

Flying Spur
22.11.2009, 22:50
Astrid, ich habe überhaupt nichts gegen Eheverträge - in Gegenteil!!!

Entscheidend ist nur, was man hinein schreibt...

...eine Modifikation des gesetzlichen Güterstandes (s.o.) geht auch nur mittels Ehevertrag.

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Vereinbarung einer Gütertrennung "Gefahren" bergen kann und die gewünschten Effekte der Gütertrennung auch anders, eleganter, erreicht werden können.

Hasi
22.11.2009, 22:55
Original von Mawal

Original von Hasi
...

Genau für diesen Fall, nämlich das (vorzeitige) Ende der Ehe zum Beispiel bedingt durch eine Scheidung, ist eine Gütertrennung durchaus sinnvoll, zumindest in vielen Fällen, die sie dann im Zweifelsfalle aus Gründen des "unendlichen Vertrauens" nicht hatten.

das ist natürlich - viel - zu kurz gedacht. Die Gütertrennung ebenso wie jeder Ehevertrag lässt sich im Scheidungsfall wunderbar anfechten. Das gilt um so mehr, wenn Kinder da sind, und die Ehe schon länger besteht.

Am Ende gibt es im Scheidungsfall nur zwei Szenarien:

a) man versteht sich und trennt sich zivilisiert

b) man versteht sich nicht und dann wird es ein Blutbad


Variante b) lässt sich durch einen Ehevertrg nicht verhindern, es entspricht aber dem Gedankengut des Kleinbürgers, dies zu glauben.

Ehe ist "all in". Wer das nicht aushalten kann, hat am Tisch nichts zu suchen.

War ja klar, dass "natürlich-viel-zu kurz gedacht" kommen musste. ;).... und Dank auch für den Kleinbürger.
Deine beiden Varianten gelten mit und ohne Vertrag. Anfechtbar ist fast ALLES. Gütertrennung vereinbart man auch nicht um eine GUTE Scheidung hinzulegen, denn wenn man so dächte, sollte man nicht heiraten. Es gibt aber im gemeinsamen Leben durchaus Vorteile, die nicht für jeden zutreffen, aber bei guter Beratung durchaus ernstzunehmen sind.

ehemaliges mitglied
22.11.2009, 23:00
Original von Mawal


Variante b) lässt sich durch einen Ehevertrg nicht verhindern, es entspricht aber dem Gedankengut des Kleinbürgers, dies zu glauben.



Was für ein Glück,
eine so allwissende "Sendung mir der Maus"
hier unter uns zu haben.

Das mag ja im Einzelfall so sein was Du Weltbürger da
von Dir gibst, ich kenne aber auch genügend
Fälle, wo so ein Vetrag eine vernünftige Rechtsgrundlage bei
einer nicht-friedlichen Trennung war.

Hasi
22.11.2009, 23:01
Dank Dir Oliver! :verneig:

Flying Spur
22.11.2009, 23:08
Original von Priknamplaa
(...), ich kenne aber auch genügend
Fälle, wo so ein Vetrag eine vernünftige Rechtsgrundlage bei
einer nicht-friedlichen Trennung war.

Und am schönsten ist es dann, wenn auch das drinsteht, was die Ehepartner beim Abschluss auch tatsächlich gewollt haben und nicht das, von dem sie dachten, es bedeutet das, was sie wollten ;)

Hasi
22.11.2009, 23:11
Arno, das Problem kennt man doch schon aus dem Kleingedruckten des Ratenkaufvertrags, für die neue Waschmaschine. ;)

Flying Spur
22.11.2009, 23:15
Stimmt...

...nur sind das AGB, die einer entsprechenden Kontrolle unterliegen (und oft unwirksam sind, auch wenn sie von einer Deutschen Großbank gestellt wurden ;) )

...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar - da sind spätere Herauswindemöglichkeiten schon deutlich eingeschränkt - auch die Sache mit der "sowieso gegebenen" Anfechtbarkeit sehe ich bei einem Handwerklich guten EheV anders als Ulrich.

ehemaliges mitglied
22.11.2009, 23:18
Original von Flying Spur
Stimmt...

..
...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar - da sind spätere Herauswindemöglichkeiten schon deutlich eingeschränkt - auch die Sache mit der "sowieso gegebenen" Anfechtbarkeit sehe ich bei einem Handwerklich guten EheV anders als Ulrich.


und so soll es schließlich auch sein!

paddy
22.11.2009, 23:25
Original von Flying Spur....
...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar -...

Und hat ihn hoffentlich im Vorfeld von einem hervorragenden Fachanwalt für Familienrecht ausarbeiten lassen...

Mostwanted
22.11.2009, 23:32
Klar, im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle und evtl. neuer BGH Grundsatzurteile wird sich der Richter natürlich dem damals vor Jahren vom Notar verfassten Schriftstück bedingungslos unterwerfen :rolleyes:

Mostwanted
22.11.2009, 23:33
Original von paddy

Original von Flying Spur....
...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar -...

Und hat ihn hoffentlich im Vorfeld von einem hervorragenden Fachanwalt für Familienrecht ausarbeiten lassen...

Meine Rede :gut:

Flying Spur
22.11.2009, 23:35
Original von paddy

Original von Flying Spur....
...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar -...



Und hat ihn hoffentlich im Vorfeld von einem hervorragenden Fachanwalt für Familienrecht ausarbeiten lassen...

sag' ich doch die ganze Zeit ;)



Original von Flying Spur
(...)

Deshalb ist eine genaue Prüfung in die Zukunft anhand der Vermögensstände und der gewollten Effekte hier m.E. besonders wichtig.


Original von Flying Spur
(...)
Die von mir genannten Punkte müssen jedenfalls bekannt und durchdacht sein, IMHO.
(...)



Original von Flying Spur
(...), dass die Vereinbarung einer Gütertrennung "Gefahren" bergen kann und die gewünschten Effekte der Gütertrennung auch anders, eleganter, erreicht werden können.


Original von Flying Spur
Und am schönsten ist es dann, wenn auch das drinsteht, was die Ehepartner beim Abschluss auch tatsächlich gewollt haben und nicht das, von dem sie dachten, es bedeutet das, was sie wollten ;)

paddy
23.11.2009, 07:46
Sag ich doch, nur halt in einem Satz. :D

OrangeHand
23.11.2009, 08:48
... und was ist mit der Liebe? :D

Flying Spur
23.11.2009, 09:14
Ja, Paddy, das mit dem "auf den Punkt bringen" übe ich noch :)

ehemaliges mitglied
23.11.2009, 09:47
Original von OrangeHand
... und was ist mit der Liebe? :D

Was hat das damit zu tun?

Du schließt doch auch eine KFZ-Haftpflichtversicherung ab,
obwohl Du mit Sicherheit keinen Unfall bauen willst.

;)

karlhesselbach
23.11.2009, 09:58
Original von paddy

Original von Flying Spur....
...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar -...

Und hat ihn hoffentlich im Vorfeld von einem hervorragenden Fachanwalt für Familienrecht ausarbeiten lassen...

Babbel keinen Quatsch.

Ich habe folgenden Ehevertrag:

Im Falle einer Scheidung,
bin ich froh,
mit dem Leben davonzukommen.
Unterschrieben von Frau Hesselbach :op:

avernas
23.11.2009, 09:59
Original von Mawal

Ehe ist "all in". Wer das nicht aushalten kann, hat am Tisch nichts zu suchen.

Sehr schön auf den Punkt gebracht :supercool:

OrangeHand
23.11.2009, 10:46
Original von karlhesselbach

Original von paddy

Original von Flying Spur....
...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar -...

Und hat ihn hoffentlich im Vorfeld von einem hervorragenden Fachanwalt für Familienrecht ausarbeiten lassen...

Babbel keinen Quatsch.

Ich habe folgenden Ehevertrag:

Im Falle einer Scheidung,
bin ich froh,
mit dem Leben davonzukommen.
Unterschrieben von Frau Hesselbach :op:
:rofl:

Ich habe meinen Ehevertrag vor einem Priester abgeschlossen: "Bis der Tod Euch scheidet."
Und für mich war das nicht nur eine feierliche Floskel. :op:

ferryporsche356
23.11.2009, 11:18
Original von paddy

Original von Flying Spur....
...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar -...
Und hat ihn hoffentlich im Vorfeld von einem hervorragenden Fachanwalt für Familienrecht ausarbeiten lassen...



Original von OrangeHand
Ich habe meinen Ehevertrag vor einem Priester abgeschlossen: "Bis der Tod Euch scheidet."
Und für mich war das nicht nur eine feierliche Floskel. :op:


Ich habe beides. :D

Und fühle mich wohl dabei. Meine Frau übrigens auch.

Ich denke dass ein Ehevertrag eine sehr wichtige Sache ist
und mitunter viel Ärger ersparen KANN.

Hasi
23.11.2009, 11:37
Original von OrangeHand

Original von karlhesselbach

Original von paddy

Original von Flying Spur....
...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar -...

Und hat ihn hoffentlich im Vorfeld von einem hervorragenden Fachanwalt für Familienrecht ausarbeiten lassen...

Babbel keinen Quatsch.

Ich habe folgenden Ehevertrag:

Im Falle einer Scheidung,
bin ich froh,
mit dem Leben davonzukommen.
Unterschrieben von Frau Hesselbach :op:
:rofl:

Ich habe meinen Ehevertrag vor einem Priester abgeschlossen: "Bis der Tod Euch scheidet."
Und für mich war das nicht nur eine feierliche Floskel. :op:

Könnte manch eine Menschen auf dumme Gedanken bringen, um aus eine unglücklichen Beziehung rauszukommen. :rolleyes:

MacLeon
23.11.2009, 11:43
Worum ging es in diesem Thread noch mal :grb:

paddy
23.11.2009, 11:45
Original von Hasi...
Könnte man eine Menschen auf dumme Gedanken bringen, um aus eine unglücklichen Beziehung rauszukommen. :rolleyes:

Kein Problem. Für sowas empfehlen sich eine hochalpine Tour oder eine Kreuzfahrt.

Hasi
23.11.2009, 12:01
Original von MacLeon
Worum ging es in diesem Thread noch mal :grb:
:rofl:

Du hast ja recht! Manchmal verselbtsständigen sich Dinge.

frank37
23.11.2009, 12:26
Naja, meine Frage wurde doch beantwortet

danke
Gruß
Frank :-)