Wotan65
23.11.2009, 14:35
Vielleicht kann mir jemand helfen, wir haben dies gestern abend diskutiert, aber keine einheitliche Meinung gefunden.
Wenn nun in Deutschland einer ein Gewerbe, z.B. ein Maler, anmeldet, als Einzelunternehmen, muss dann sein Name Bestandteil des Firmenamens sein?
Darf also der Maler Geil ein Malergeschäft z.B. mit dem Namen "Maler Klecksel" oder ähnlich eröffnen oder muss der Name "Geil" enthalten sein?
Kann Herr Geil einen Phantasienamen verwenden oder ist er bei seinem Geschäft an seinen Namen gebunden?
Für einen Hinweis bin ich (und mein Stammtisch :gut:) dankbar.
Wenn nun in Deutschland einer ein Gewerbe, z.B. ein Maler, anmeldet, als Einzelunternehmen, muss dann sein Name Bestandteil des Firmenamens sein?
Darf also der Maler Geil ein Malergeschäft z.B. mit dem Namen "Maler Klecksel" oder ähnlich eröffnen oder muss der Name "Geil" enthalten sein?
Kann Herr Geil einen Phantasienamen verwenden oder ist er bei seinem Geschäft an seinen Namen gebunden?
Für einen Hinweis bin ich (und mein Stammtisch :gut:) dankbar.